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APP ZUR KOMMUNIKATION UND AUFTRAGSERSTELLUNG FÜR DIE REHKITZRETTUNG

Im Rahmen eines Diplomarbeitsprojekts der HAK Feldkirch wird an einer innovativen Lösung zur Unterstützung der Rehkitzrettung gearbeitet. Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer App, die die Kommunikation und Koordination zwischen Jägern und Landwirten erleichtert und damit die Rettung von Rehkitzen noch effektiver gestaltet.

Um Meinungen und Bedürfnisse aus der Praxis einzuholen haben die Projektbeteiligten eine Umfrage erstellt. Wir bitten euch herzlich, diese Umfrage zu unterstützen, indem ihr daran teilnehmt. Das Feedback der JägerInnen ist von großer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Idee.

 

 

Hier geht es direkt zur Umfrage:
👉 Umfrage zur Rehkitzrettung

Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt und damit einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz leistet!

Ankündigung – Hegeschauen 2025

Laut dem Vorarlberger Jagdgesetz §42 (4) sind die Abschussmeldungen von männlichem Schalenwild sowie weiblichem Gams- und Steinwild anlässlich der Hegeschau anhand der vorgelegten Beweisstücke, insbesondere Trophäen, zu überprüfen.

Diese Kontrolle durch eine sachverständige Bewertungskommission ist gemäß §50 (2) Vlbg JG von der Vorarlberger Jägerschaft zu organisieren und dient der Beurteilung der Jagdwirtschaft in den einzelnen Hegegemeinschaften und Jagdgebieten.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Einhaltung der Abschusspläne und Bewertung der Trophäen der im Jagdjahr 2024/25 erlegten Trophäenträger wird an folgenden Terminen stattfinden:

Dornbirn:

Freitag, 07.03.2025 – Kolpinghaus, Dornbirn

Bludenz:

Donnerstag, 13.03.2025 – Walserhalle Raggal

Feldkirch:

Samstag, 22.03.2025 – Dorfsaal Übersaxen

Bregenz:

Donnerstag, 27.03.2025 – Schindlersaal, Kennelbach

 

 

Artenschutzerfolg

PRESSEMITTEILUNG

Die Berner Konvention hat sich für die Absenkung des Schutzstatus der Wölfe ausgesprochen. Die Population hat sich stark erhöht und ein strenger Schutz ist nicht mehr notwendig.

Die Wolfspopulation in Europa ist stark wie nie und in den vergangenen Jahren um etwa 80 Prozent gestiegen. Nun haben sich die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention mit deutlicher Mehrheit für die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen ausgesprochen und sind damit dem Mehrheitsentschied der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gefolgt. Den Stein ins Rollen gebracht hat Bundesminister Norbert Totschnig, als er vor über zwei Jahren beim Rat der EU-Agrarminister in Brüssel eine von 16 Mitgliedstaaten unterstützte Forderung einbrachte, den veralteten Schutzstatus des Wolfes nach 30 Jahren erstmals zu überarbeiten.

Das Zusammenleben mit Wölfen ist nach wie vor mit großen Herausforderungen in der Alp- und Landwirtschaft geprägt und setz vor allem die traditionelle Alp- und Weidewirtschaft in Österreich unter Druck, die ein wichtiger Faktor für die hohe Biodiversität alpiner Regionen sind.

Reguläres Management gefordert

Trotz des positiven Entscheids hat das Abstimmungsergebnis in der Berner Konvention keinen unmittelbaren Einfluss auf die bestehenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union bzw. in Österreich. Bevor die hohe Wolfspopulation in den EU-Mitgliedsstaaten in ein geordnetes Management eingepflegt werden kann, muss die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) im Sinne der Herabsetzung des Schutzstatus geändert werden.

Jagd Österreich fordert seit 2016 ein geregeltes Management der Großraubtiere und eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie, um auffällige Wölfe leichter entnehmen zu können und damit die Konflikte in der Alp- Weide- und Landwirtschaft zu mildern.

„Die Entscheidung ist ein Erfolg für den Artenschutz in Österreich und zeigt ganz klar, dass sich die Wolfspopulation in vielen Ländern Europas auf einem hohen Niveau befindet und stetig stark steigt. Ich bin froh, dass sich die Berner Konvention an Fakten orientiert hat und nun auch dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung und den Expertinnen und Experten gefolgt ist. Jetzt ist es wichtig, unaufgeregt und sachlich ein flächendeckendes Monitoring zu etablieren und bald in ein nachhaltiges Management überzugehen“, unterstreicht Präsident Maximilian Mayr Melnhof.

Die FFH-Richtlinie und das Gamswild

Gesetzliche Ausgangslage in Vorarlberg

Im Vorarlberger Jagdgesetz ist die Erteilung von Abschussaufträgen sowie die Anordnung von Freihaltungen in § 41 VJagdG im Zusammenhang mit dem Abschuss von Schadwild verankert. Die Regelungen zu den Abschüssen von Schadwild geltend ausdrücklich nicht für nach Artikel 12, 14 oder 15 der FFH Richtlinie geschützte Wildarten. Nachdem unter anderem auch das Gamswild im Sinne der FFH-Richtlinie geschützt ist, behalf sich der Vorarlberger Gesetzgeber damit, das Gamswild von der Schutzbestimmung über eine einfachgesetzliche Bestimmung wieder auszunehmen um dadurch Abschussaufträge und die Anordnung von Freihaltungen von Gamswild auf einfachem Wege zu ermöglichen. Als Rechtsbeirat der Vorarlberger Jägerschaft habe ich in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Sonderregelung zu Lasten unseres Gamswildes aus meiner Sicht gegen die europäische FFH Richtlinie verstößt. Bis dato fehlte dazu höchstgerichtliche Rechtsprechung. Mit dem neuesten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 03.09.2024 (RA 2023/03/0154-17) ist nunmehr zu dieser Frage zu Gunsten unseres Gamswildes durchaus Bewegung ins Spiel gekommen. 

Zum aktuellen Anlassfall

Im konkreten Anlassfall bekämpfte der Verein „Wildes Bayern“ Zwangsabschuss-Anordnungen von Gamswild im sogenanntenllengebirge in Oberösterreich. Argumentiert wurde, dass im Zuge von „Ketten-Bescheiden“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaften derartige Dezimierungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen nicht ohne weiteres mit dem EU-Recht vereinbar sei, zumal Gamswild im Anhang V der FFH Richtlinie als schützenswerte Wildart enthalten sei. Bei jeglichem Umgang mit dieser geschützten Wildart sei deshalb stets sicherzustellen, dass die Population einerseits nicht gefährdet und anderseits ihr Erhaltungszustand in der Region günstig bleibe. 

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat den angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild für rechtswidrig erklärt. Die in Artikel 11 FFH Richtlinie vorgesehene Überwachung des Erhaltungszustandes der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräumen ist unabdingbar, um die Einhaltung der in Artikel 14 der Richtlinie genannten Voraussetzungen zu gewährleisten und festzustellen, ob es notwendig ist, Maßnahmen zu erlassen, die die Vereinbarkeit der Nutzung dieser Art mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellen.

Da die Auswirkungen der Entnahme aus der Natur und der Nutzung dieser Art auf den Erhaltungszustand der betreffenden Art „aufgrund der Überwachung gemäß Artikel 11“ FFH Richtlinie zu bewerten ist, müssen die Mitgliedsstaaten außerdem, wenn sie in Anwendung von Artikel 14 Abs 1 der FFH Richtlinie Entscheidungen treffen, mit denen die Jagd dieser Art erlaubt wird, diese Entscheidungen begründen und die Überwachungsdaten bereitstellen, auf die diese Entscheidung gestützt wird. 

 

Bemerkenswert ist, dass nicht nur Daten über die Populationen der betreffenden Art zu berücksichtigen sind, sondern auch die Auswirkung der gegenständlichen Maßnahme auf den Erhaltungszustand dieser Art in einem größeren Rahmen auf der Ebene der biogeographischen Region (oder soweit möglich grenzüberschreitend) zu erheben sind.  

 

Daraus ergeben sich gemäß jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Anordnung von Zwangsabschüssen von Tieren, die in Anhang V der FFH Richtlinie angeführt sind, folgende unionsrechtliche Vorgaben. 

 

Zunächst ist insbesondere auf Basis der Ergebnisse der Überwachung zu klären, ob sich die betroffene Tierart in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne des Artikel 1 lit i FFH Richtlinie befindet. 

Ist dies nicht der Fall, so steht Artikel 14 FFH Richtlinie einer Bejagung und damit auch der Anordnung eines Zwangsabschusses entgegen, wenn und soweit dies mit der Aufrechterhaltung (oder Wiederherstellung) eines günstigen Erhaltungszustands sonst nicht vereinbar wäre. 

Besteht hingegen ein günstiger Erhaltungszustand, so können auf der Grundlage von Artikel 14 FFH Richtlinie begleitend zur (nicht grundsätzlich unzulässigen) Anordnung eines Zwangsabschusses Maßnahmen im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 FFH Richtlinie erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand aufrecht zu erhalten. 

In Bezug auf Artikel 14 FFH Richtlinie kann eine Verletzung darin liegen, dass der Erhaltungszustand der betreffenden Tierart nicht ermittelt wurde. 

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass in einem fortgesetzten Verfahren vom Verwaltungsgericht zu klären ist, ob das Gamswild sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Der VwGH stellte klar, dass die Anordnung eines Zwangsabschusses für Gamswild als Tierart von Anhang V der FFH Richtlinie zwingend voraussetzt, dass der günstige Erhaltungszustand aufrechterhalten wird und somit die Bestandzahlen und die mögliche Beeinträchtigung der Gamspopulation durch die Maßnahme vorab festgestellt werden müssen. 

 

Ausblick

Es wird daher künftig spannend sein, inwieweit sich die Jagdbehörden erklären, welche Maßnahmen, insbesondere welche Monitoring- bzw. welche Überwachungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 FFH Richtlinie in den Jagdrevieren vorgenommen wurden oder werden, in denen Gamswild aufgrund eines Abschussplanes oder aufgrund von Zwangsabschüssen gejagt bzw. in denen Schonzeiten für Gamswild verkürzt wurden. Jeglicher Umgang mit Gamswild muss deshalb stets sicherstellen, dass die Population nicht gefährdet und der Erhaltungszustand der Region günstig bleibt. Auch in Vorarlberg hat „Wildes Bayern“ bei den Bezirkshauptmannschaften Anträge auf Erteilung von Umweltinformationen bezüglich Gamswild eingeholt. Die derzeitigen Entwicklungen sind im Sinne unseres Gamswildes als durchaus spannend zu beurteilen. 

Update Digitale Abschussmeldung

Wichtig: Um Datenverluste zu vermeiden, bitte um diese Zeit aus der Anwendung aussteigen!

Nur gesicherte Daten werden nach Meinung der Jagd Österreich und internationalen jagdlichen Vereinigungen das Überleben der Jagd, wie wir sie kennen, verstehen und leben, sicher können. Dies führte zur Entscheidung die digitale Abschussmeldung in Schritten zu einem Wildinformationssystem weiter zu entwickeln.

Mit dem heutigen Update erfolgt der erste Schritt in diese Richtung, ein weiteres ist noch vor dem Frühjahr geplant, bei dem auch der Druck der Trophäenanhänger direkt aus dem System möglich sein wird.

Grundlage für alle Weiterentwicklungen stellt die konsequente Meldung aller Abschüsse per digitaler Abschussmeldung dar.

Eingabemöglichkeit von Wildmonitorings, Tbc-Beprobung, Wildfleischuntersuchung sowie die Implementierung der Kontrollorgane sollen noch folgen. 

 

Wesentlichen Änderungen für die Abschussmeldung

Obwohl versucht wurde alles selbsterklärend zu gestalten – hier die wichtigsten Änderungen (Bilder stammen aus der derzeitigen Testumgebung):
Unter dem Punkt Neuanlage gibt es nun eine Auswahl auf vier Wildgruppen, die bei der Wahl entsprechend angepasste Formulare aufrufen.

  • Bei der Auswahl der Wildart wird entweder die Wildregion, der Gamswildraum oder die Steinwildkolonie automatisch mit ausgefüllt. (Pflichtfeld)
  • Neues Feld Begleiter: Da auf den Trophäenanhängern der Begleiter mit angeführt werden kann, gibt es dieses Feld zusätzlich zum Erleger.

  • Gewicht ist ein Pflichtfeld und muss der derzeitig gültigen Fassung der JSV entsprechend, „bei Schalenwild: aufgebrochen mit Haupt in kg“ ausgefüllt werden. Eine Anpassung an die Praxis in größeren Revieren, „ohne Haupt mit gekürzten Läufen“, ist in der nächsten Novelle der JVO vorgesehen.

    • Es kann direkt nach dem Hinzufügen bzw. speichern der Meldung eine weitere Abschussmeldung aufgerufen werden.

Anpassungen bei den Hornträgern:

Gamswildraum/Steinwildkolonie wird automatisch nach Wahl der Wildart ausgewählt. Falls bei einem Revier mehrere möglich sind, muss der richtige Gamswildraum bzw. die richtige Steinwildkolonie ausgewählt werden. (Pflichtfeld)

Alter in Jahren und Geschlecht sind ein neues Pflichtfeld – nach dem Ausfüllen werden die Felder Alter, Geschlecht/Typ und JVO Klasse automatisch befüllt.

Die Vorarlberger Jägerschaft wird immer wieder Unterlagen als Hilfe, aber auch – falls Interesse – einen Kurs zur ID-Austria und der digitalen Abschussmeldung anbieten. Wer Interesse hat schickt bitte ein kurzes Mail an: info@vjagd.at

Jägerbriefverleihung Bludenz 2024

Im Garten des Hotel Traube versammelten sich auf Einladung der Bezirksgruppe Bludenz die JungjägerInnen und neu ausgebildeten Jagdschutzorgane des Bezirkes Bludenz.

31 neue Jungjäger

In dreißig Kursabenden, Exkursionen bzw. in einem intensiven Blockkurs, wurde die interessante Materie rund um Schalen-, Raub- und Federwild, Wildtiergesundheit, Jagdhundewesen, Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz sowie Waffenkunde und Jagdgesetz gepaukt. Alle 31 JungjägerInnen, die erfolgreich die kommissionäre Jagdprüfung abgelegt haben, wurden zur Übergabe der Jägerbriefe in den im jagdlich traditionell gestalteten Garten geladen. Umrahmt von den stimmungsvollen Klängen der Jagdhornbläsergruppe Bludenz übergab  Bezirksjägermeister ROJ Manfred Vonbank mit den Hegeobmännern des Bezirkes die Jägerbriefe.

In seiner Rede erinnerte Manfred Vonbank die JungjägerInnen, dass Jagd mehr als das Erlegen ist – sie bedeutet Verantwortung für unser Wild und ihren Lebensraum. Nicht Trophäenkult, sondern das Tierwohl sollen im Zentrum von Entscheidungen stehen – dabei verwies er auch auf den notwendigen Hegeabschuss der Gamsgeiß mit ihrem Kitz in der aufgelegten Strecke.

Die Teilnahme des Bezirksvorstandes und den Hegeobmännern zeigten die Bedeutung der Veranstaltung und gab den JungjägerInnen die Möglichkeit beim anschließenden Schüsseltrieb Kontakte für die jagdliche Zukunft zu knüpfen.

Er ließ nicht unerwähnt, dass gerade heute die Jagd eine starke Vertretung nach außen braucht. Er legte daher jedem Teilnehmer nahe, wie wichtig es ist, Mitglied in der Vorarlberger Jägerschaft zu werden. 

... der Jägerschlag

JungjägerInnen, die bereits einen Schalenwildabschuss getätigt haben, wurden anschließend, der Tradition entsprechend, mit dem Hirschfänger zum/zur JägerIn geschlagen. Der Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft Gernot Heigl führte sie würdevoll mit folgenden Worten durch:

Der erste Schlag soll dich zum Jäger weihen.
Der zweite Schlag soll dir die Kraft verleihen,
zu üben stets das Rechte.
Der dritte Schlag soll dich verpflichten,
nie auf die Jägerehre zu verzichten.

... Hubertus Spruch

Nach der Zeremonie erinnert er alle noch an ihre Verpflichtungen als JägerIn mit Hubertus Spruch:

Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild.
Weidmännisch jagt, wie sich´s gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.“

Drei neue Jagdschutzorgane

Nach einer intensiven zweijährigen Ausbildung, einer umfangreichen Recherchearbeit aus dem Ausbildungsrevier und einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung, konnten an diesem Abend die Jagdschutzbriefe an die drei erfolgreichen Absolventen aus dem Bezirk Bludenz übergeben werden. Manfred Vonbank hob die Intensität, den Umfang der Ausbildung und die hohen Anforderungen bei der Prüfung hervor – sie wird zu Recht als „Grüne Matura“ bezeichnet.

Als Neben- und Hauptberufliche JSO werden sie mir ihren Kollegen, neben allen heute sehr umfangreichen Tätigkeiten in den Revieren, auch mithelfen, JungjägerInnen bei ihrem Weg von der Theorie in die jagdliche Praxis zu begleiten. 

Gratulation

So konnten zahlreiche neue Jungjäger und die neuen Jagdschutzorgane mit dem traditionellen „Bruch“ ausgezeichnet werden. Nach stimmungsvollen Klängen der Jagdhornbläser und der Ehrerbietung vor der gelegten Strecke durften die geladenen Jagdfreunde auf ihre erbrachte Leistung anstoßen und neue Bekanntschaften schließen. Ein perfekt  arrangiertes Wildbuffet war der krönende Abschluss der sinnlichen Feier in geselliger jagdlicher Runde.

Allen ein
kräftiges Weidmannsheil
und alles Gute für ihre jagdliche Laufbahn. 

Jungjägerinnen 2024 - Bezirk bludenz

  • Allesch Christopher, Nüziders
  • Burtscher Tobias, Ludesch
  • Dich Lukas, Bludenz
  • Domig Guntram, Fontanella
  • Dünser Dominik, Sonntag
  • Fritz Elias, Dalaas
  • Goedl Armin, Schaan – FL
  • Gössinger Lukas; Bludenz
  • Grass Christian, Bürs
  • Haberl Christopher, Bludenz
  • Karadas Naim, Bürs
  • MSc Kern Joachim, Ludesch
  • Konzett Manuel, Fontanella
  • Kronabitter Clemens, Ludesch
  • Loretz Mathias, Bürserberg
  • Margreitter Christian, Wald am Arlberg

  • Metzle Elisa, Feldkirch
  • Meyer Eduard (Edi), Brand
  • Nasahl Christian, Thüringen
  • Nessler Laura, Innerbraz
  • Paterno Yvonne, Bürserberg
  • Pfefferkorn Marlies, Raggal
  • Pfeifer Günter, St. Gallenkirch
  • Rath Susanne, Raggal
  • Ritte André, Götzis
  • Schwarzmann Dolores, Raggal
  • Sieß Christoph, Nüziders
  • Stark Jakob, Fontanella
  • Tilg Claudia, Nenzing
  • van der Pol Marc, Thüringen
  • Zugg Julian Ausserbraz

Jagdschutzorgane 2024 - Bezirk Bludenz

  • Dr. Peter Bauschatz, Ravensburg
  • Laurin Jochum, Lech
  • Rafael A. Neher, Tschagguns
Ehrung Manfred Vonbank

Große Ehrung

Zum Nationalfeiertag zeichnete Landeshauptmann Markus Wallner verdiente Persönlichkeiten des Landes Vorarlberg mit dem Verdienstzeichen aus. So wurde auch BJM KR ROJ Manfred Vonbank, neben seinen Tätigkeiten für die Musik bei der HM Braz, auch für sein großes Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für eine  nachhaltige und zukunftsträchtige Jagd das Große Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg verliehen. 

Manfred prägt durch seine praktischen Erfahrungen als Berufsjäger, als Ausbildner und Prüfer in der Jägerschule und in vielen ehrenamtlichen Funktionen das Jagdwesen in Vorarlberg und konnte so auch, über das Ländle hinaus, positiven Einfluss auf die Entwicklung der Jagd nehmen. Seine Artikel und seine Reden auf den unterschiedlichsten Anlässen zeigen immer wieder, wieviel Herzblut er in eine gesunde artspezifische Entwicklung der Wildtiere, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Forstes und des Naturschutzes, steckte. Dabei ist ihm wichtig die betroffenen Personen zusammen zu bringen, um verhärtete Fronten aufzulösen und mit Hilfe einer guten Kommunikation Probleme zu lösen. Er hat sich aber auch nie gescheut fehlerhafte Entwicklungen anzuprangern und fehlerhaftes Verhalten von Weidkameraden aufzuzeigen.

Kurzer jagdlicher Lebenslauf:

  • Beitritt zur Vorarlberger Jägerschaft im Jahre 1992
  • Hauptberufliches Jagdschutzorgan seit 2000
  • Obmann des Verbands Vorarlberger Jagdschutzorgane von 2001 bis 2022
  • Bezirksjägermeister-Stellvertreter Bludenz von 2008 bis 2014
  • Bezirksjägermeister Bludenz seit 2014
  • Hegeobmann der Hegegemeinschaft 2.2 – Klostertal
  • Obmann der Steinwildkolonie Arlberg-Valuga/Amlajur
  • Verleihung des Berufstitels „Revieroberjäger“ 2024

Ein paar Meilensteine seiner Arbeit:

  • Mitarbeit in versch. Fachgremien und Arbeitsgruppen (WWKS, naturverträglicher Wintersport, TBC, …)
  • TBC Bekämpfung im Klostertal als Hegeobmann
  • Gründung der Oberländer Jägertage (seit 18 Jahren): Einbindung der Grundeigentümer, wissenschaftliche Vorträge, „gmüatliches Zemma sie“, Einbindung von Schulen, …
  • Redakteur bei der österr. Berufsjägerzeitung
  • Aus- und Weiterbildner in der Jägerschule (Initiierung des Jagdkurses im Oberland)
  • Ausbildner und Prüfer für die neuen Jagdschutzorgane (Mitarbeit bei der neuen österreichweiten Ausbildung zum Berufsjäger)

Ein herzliches WMH für diese verdiente Auszeichnung von Seiten der Jägerschaft

Gamsblindheit

Die Gamsblindheit (auch: Infektiöse Keratokonjunktivitis – IKK) ist eine hochansteckende Augenerkrankung, verursacht durch das Bakterium Mykoplasma conjunctivae. Es kommt zu einer Entzündung der Binde – und Hornhaut des Auges. Betroffen sind vor allem Gämsen, aber auch Steinwild. Je nach Verlauf führt sie zu einer vorübergehenden oder im schlimmsten Fall dauerhaften Erblindung durch Zerstörung des Auges. Die Erkrankung ist damit für die Tiere lebensbedrohlich.

Übertragen werden die Bakterien sowohl über direkten als auch indirekten Kontakt (zB Fliegen). Schafe, aber auch Ziegen können den Erreger ebenfalls tragen, wobei Schafe meist symptomlose Träger sind. Eine wechselseitige Infektion ist daher beim Zusammentreffen von Schafen mit Gams– sowie Steinwild möglich. Ein selbstständiges Ausheilen der Gamsblindheit ist möglich, erfordert jedoch unbedingt ausreichend Ruhe.

Eine Übertragung und folgende Infektion des Menschen nach Kontakt mit erkrankten Tieren ist möglich. Entsprechende Hygienemaßnahmen sind daher dringend empfohlen, wie die Verwendung von Handschuhen bzw. gründliches Händewaschen und Desinfizieren nach einem Kontakt.

Vier Stadien der Erkrankung

Typische kreisende Fortbewegung. Die Tiere verlieren durch die Erblindung ihre Orientierung.
  1. Stadium: Die Tiere zeigen vermehrten Tränenfluss, Lichtscheue und eine Rötung der Bindehäute.
  2. Stadium: Eine deutliche Entzündung der Bindehaut und erste Trübungen der Hornhaut werden sichtbar. Das Tier zeigt bereits leicht unsicheres Verhalten.
  3. Stadium: Starker Tränenfluss, gelbe Herde auf der Hornhaut und fortschreitende Trübung kennzeichnen eine ernsthafte Schädigung des Auges.
  4. Stadium: Hornhautgeschwüre bis hin zum Austritt des Kammerwassers führen zur vollständigen Erblindung.

Aktuelle Situation

Krankheitszüge der Gamsblindheit treten in etwa alle zehn Jahre in den Gamspopulationen auf, aufgrund des Klimawandels zeichnen sich jedoch kürzer werdenden Intervalle ab. In Vorarlberg kam es zuletzt im Jagdjahr 2017/18 zu einem seuchenartigen Auftreten. Alleine bei der Veterinärbehörde in Bludenz wurden damals um die 100 Hegeabschüsse von Gamswild vorgelegt.

Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Fälle auftraten kam es aktuell (November 2024) zu mehreren Fällen in den Gamswildräumen „Gamsfreiheit-Spullers“ und „Zitterklapfen“.

Maßnahmen und Meldepflicht

Da eine Behandlung der Wildtiere nicht möglich ist, ist absolute Ruhe für die Tiere erforderlich, um die Chance einer selbstständigen Ausheilung zu erhöhen, jegliche Störungen sind zu vermeiden.

Ein Hegeabschuss ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist (Stadium 3 und 4). 

Ein bloßes Verdachtsmoment reicht nicht aus, da sich infizierte Tiere in frühen Stadien bei nachlassendem Infektionsdruck erholen können. 

Eine Meldung an den Hegeobmann sowie die Jagdnutzungsberechtigten der Nachbargebiete ist über das Jagdgesetz vorgegeben! Erlegte Tiere sind der Behörde (idR dem Amtstierarzt) vorzulegen.