
Wer die Jagd in Österreich ausüben will, benötigt eine gültige Jagdkarte. Dazu ist eine erfolgreich absolvierte Jagdprüfung notwendig.
Die Prüfung umfasst unter anderem die Bereiche Rechtskunde, Wildökologie, Jagd- und Naturschutz, Wald-, Gehölzkunde, Wild- und Lebensraum, Wildbrethygiene, Wildstandsbewirtschaftung, Lebensraum-verbesserungen, Reviereinrichtungen, Jagdbetrieb, Wildschutz, Jagdhundewesen sowie Waffen- und Schießkunde.
Die Kurskosten betragen derzeit
JungjägerInnen Kurs:
EUR 750,-
Blockkurs
EUR 1650,-
Alle Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr (Stichtag 01.11. des laufenden Jahres, d.h. für das Schuljahr 2020/21 ist der Stichtag der 1.11. 2001) haben eine ermäßigte Kursgebühr in Höhe von ungefähr EUR 200,–
Nicht inbegriffen sind die Kosten für die Ablegung der Prüfungen und die Kosten der Schießausbildung.
Wichtig! Die Jagdkarte kann erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gelöst werden.
Die Vorarlberger Jagdkarte wird in den meisten europäischen Ländern akzeptiert. Für Liechtensteiner StaatsbürgerInnen sowie für Schweizer Kantone gibt es keine Probleme der Umschreibung auf deren nationale/kantonale Jagdkarte.
Dem Ansuchen für die Anmeldung zur Jagdprüfung sind folgende Dokumente beizufügen:
Der Besuch des Vorbereitungskurses ist für die Zulassung zur Jagdprüfung nicht erforderlich. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird die Teilnahme aber von der Vorarlberger Jägerschaft empfohlen.
Im Rahmen des JungjägerInnen Kurses werden die Teilnehmer auf das Ablegen der Jagdprüfung vorbereitet. Die insgesamt 25 Abende (4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden von erfahrenen Kursleitern abgehalten.
Alternativ zum regulären JungjägerInnen Kurs bietet die Vorarlberger Jägerschaft eine zweiwöchigen Blockkurs zur Vorbereitung auf die Jagdprüfung an.
Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch führen an folgenden Tagen Jagdprüfungen durch: wird noch bekannt gegeben.
Die Jagdprüfungen finden voraussichtlich Anfang Mai 2021 statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den Bezirkshauptmannschaften bekannt gegeben.
Um Zulassung zur Jagdprüfung ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft schriftlich anzusuchen.
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