AusbildungsjägerInnen

Informationen

Wer sich für den Beruf des Jagdaufsehers / der Jagdaufseherin entschlossen hat, muss sich in Vorarlberg einer gründlichen und zeitintensiven Ausbildung unterziehen. Um sich die entsprechende Praxis anzueignen, haben die interessierten Probejäger in einem geeigneten Lehrrevier unter Führung und Anleitung des dort beschäftigten Jagdschutzorganes zwei Praxisjahre, die so genannten Probejahre, abzuleisten. Während dieser Zeit erfolgt auch die theoretische Ausbildung.

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Zuge der Kursabende im Schützenhaus Rheintal, Zur Feldrast 17, 6890 Lustenau. Der Unterricht in allen jagdlichen, forst- und naturschutzrechtlichen Fachbereichen sowie der Wildtierökologie erfolgt größtenteils durch Jagdschutzorgane, die hinsichtlich ihres Fachwissens und ihrer pädagogischen Fähigkeiten dazu besonders prädestiniert sind.

Die Ausbildung besteht aus 3 Säulen

Theoriefächer:

  • Wildkunde I (Hirschartige)
  • Wildkunde I (Hornträger)
  • Wildkunde II
  • Wildkunde II (Bär, Luchs)
  • Raufußhühner/Monitoring NATURA 2000
  • Wildbrethygiene
  • Naturschutzgesetz und – verordnung
  • Jagdliches Brauchtum
  • Jagd- und Fangmethoden
  • Pirsch- und Schusszeichen
  • Wildökologie
  • Jagdhunde
  • Wildbewirtschaftung
  • Jagdgesetz und – verordnung
  • Konfliktmanagement
  • Trophäenvorbereitung
  • Trophäenbewertung (CIC-Messformel)
  • Wildkrankheiten
  • Waffenkunde
  • Waffenrecht

Forstwirtschaftliche Ausbildung
(theoretisch und praktisch)

  • Waldbau
  • Standortlehre
  • Wildschadenskontrollzaunsystem, Forstgesetze
  • Ursachen und Arten der Wildschäden
  • Wildschadensvermeidungsmaßnahmen

Als Unterrichtsmaterialien dienen in erster Linie „Der Leitbruch“ sowie ergänzende Skripten, die von den ReferentInnen der Vorarlberger Jägerschule erarbeitet wurden.

Praxiseinheiten in der Vorarlberger Jägeschule und praktische Ausbildung:

  • Exkursion Rotwildfütterung
  • Behandlung erlegten Wildes und Wildbrettseminare
  • praktische Waffenkunde
  • Anschuss-Seminar
  • praktische Trophäenvorbereitung
  • Praxis der Trophäenbewertung
  • Niederwild-Exkursion
  • Pfostenschau
  • Rehwildexkursion

Ausbildungsrevier

Zweijährige Ausbildung in einem Lehrrevier bei einem Jagdschutzorgan, der über die zur Ausbildung erforderliche Zuverlässigkeit und fachliche Kenntnisse verfügt.

 

Gesetzliche Bestimmungen des Lehrreviers

  • Mindestgröße 500ha mit 10 Stück Schalenwild Mindestabschuss ODER Mindestgröße 300ha mit 15 Stück Schalenwild Mindestabschuss
  • Jagdeinrichtungen (Wildfütterung)
  • ausgebildeter Jagdhund steht zur Verfügung

Diese sogenannten Ausbildungsjahre (1. & 2. Lehrjahr) werden durch ein Jagdtagebuch belegt, welches das zukünftige Jagdschutzorgan unter der Aufsicht seines Ausbildners führt und zur Jagdschutzprüfung vorlegen muss. Außerdem behandelt der Ausbildungsjäger eine praxisorientierte Rechercheaufgabe.

Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Ausbildung zum Jagdschutzorgan

Antragsformular – Ausbildungsrevier/-jäger

Kurse & Termine

Kursort

Kursort ist die Geschäftsstelle der Vlbg. Jägerschaft

Zur Feldrast 17, 6890 Lustenau

KursKosten

1. Lehrgang: EUR 900,-

2. Lehrgang: EUR 800,-

Sommer 2026 - Mai 2027
1. Lehrgang

Sommer 2026 - Mai 2027
2. Lehrgang

Stundenplan - Ausbildungsjäger 2025/26

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Weitere Informationen

Prüfungen & Termine

Die theoretischen Prüfungen finden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Bregenz, statt. Die praktische Prüfung wird in einem geeigneten Waldgelände im Großraum Feldkirch durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Jagdschutzprüfung sind bis spätestens Freitag, 3. April 2026, bei jener Bezirkshauptmannschaft einzubringen, in deren Sprengel die Ausbildungsjahre bzw. der überwiegende Teil der Ausbildungsjahre abgeleistet wurden.

Dem Antrag sind eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises, das vom Jagdnutzungsberechtigten und dem ausbildenden Jagdschutzorgan ausgestellte Zeugnis über die abgeleisteten zwei Ausbildungsjahre sowie das Tagebuch über die Ausbildungsjahre anzuschließen.

Dem Antrag sind die Kopie einer amtlichen Bescheinigung, aus der die Identität ersichtlich ist, das vom Jagdnutzungsberechtigten und dem ausbildenden Jagdschutzorgan ausgestellte Zeugnis über die abgeleisteten zwei Ausbildungsjahre sowie das Tagebuch über die Ausbildungsjahre anzuschließen.

12.05.2026
Schriftliche Prüfung

19.05.2026
Mündlich-praktischer Prüfungsteit

21. und 22.05.2026
Mündlich-theoretischer Prüfungsteil

Anmeldung

Anmeldung Kurs AusbildungsjägerInnen

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  • Zuständiger Jagdpächter

  • Zuständiges Jagdschutzorgan

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