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Covid-19: Jagdausübung und Einreise

Gemäß den Bestimmungen der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kann die Jagd, unbeschadet der weiteren allgemeinen Schutzmaßnahmen, weiterhin ausgeübt werden. Das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat festgehalten, dass die Jagd zu den systemrelevanten Aufgaben gehört und unter berufliche Zwecke im Sinne COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren ist.

Jägerinnen und Jäger sollen in jedem Fall einen schriftlichen Jagderlaubnisschein, eine gültige Vorarlberger Jagdkarte sowie das unten beigefügte COVID-Bestätigungsformular mitführen.

Jagd ist systemrelevant und weiterhin möglich

Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine entsprechende Bejagung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt. Das Bundesministerium hält fest, dass die Jagd daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen und dementsprechend weiterhin möglich ist.

 

Für die Jagd im Allgemeinen gilt:

  1. Die Ausübung der Jagd im Einzelansitz ist weiterhin auch möglich.
  2. Gemeinsame Anreisen zum Jagdrevier von haushaltsfremden Personen in einem PKW bei 2 Personen pro Sitzreihe sind möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist verpflichtend.
  3. Nehmen Sie NICHT an einer Jagd teil, wenn Sie Kontakt zu Verdachtsfällen oder bestätigten COVID-19-Erkrankten hatten.
  4. Nehmen Sie NICHT an einer Jagd teil, wenn Sie COVID-19-Krankheitssymptome aufweisen oder sich krank fühlen.
  5. Vermeiden Sie jeglichen Körperkontakt zu anderen JagdteilnehmerInnen.
  6. Achten Sie immer auf den Sicherheitsabstand von 1 Meter zu anderen Personen.
  7. Benutzen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (Transport, Sammeln, Streckenlegung, etc.).
  8. Nutzen Sie regelmäßig taschentaugliche Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher.
  9. Nehmen Sie Ihre eigene Verpflegung (Jause & ausreichend alkoholfreie Getränke) selbständig mit.
  10. Waschen Sie sich die Hände mehrmals vor und nach der Jagd gründlich mit Seife.
  11. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  12. Nehmen Sie Ihren gebrauchten Mund-Nasen-Schutz sowie etwaige, verwendete Desinfektionstücher oder Taschentücher wieder mit und entsorgen Sie diese entsprechend im Restmüll und nicht im Jagdgebiet.

 

Jägerinnen und Jäger haben in jedem Fall einen schriftlichen Jagderlaubnisschein und eine gültige Vorarlberger Jagdkarte  vorzuweisen. Von der Teilnahme an Gemeinschaftsjagden (Gesellschaftsjagden) und generell Zusammenkünften vor und nach der Jagd wird dringend abgeraten.

 

 

Der Dachverband JAGD ÖSTERREICH ersucht alle JagdleiterInnen und Jagdausübungsberechtigten, mit gutem Beispiel voranzugehen und alle Maßnahmen mitzutragen und korrekt einzuhalten.

Generell – auch für allgemeine jagdliche Zwecke – gilt:

Für die Einreise aus einem EU-/EWR-Staat, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan, weiters aus Australien, Island Neuseeland, Norwegen, Singapur, und Südkorea nach Österreich braucht man ein ärztliches Zeugnis im Sinne eines negativen Testergebnisses. Bei der Einreise ist glaubhaft zu machen, dass man sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem eingangs genannten Staat oder Gebiet aufgehalten hat.

Ärztliche Zeugnisse nach der COVID-19-EinreiseVO dienen dem Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Einreise kein positives Ergebnis vorliegt, die Probenahme darf zum Zeitpunkt der Einreise bei einem molekularbiologischen Test nicht mehr als 72 Stunden oder bei einem Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Im Falle der Pendlerausnahme beträgt zum Zweck der Einreise die Gültigkeit des Zeugnisses bzw. Tests sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probennahme.

Das ärztlichen Zeugnis ist ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Testergebnis, das bestätigt, dass die im Testergebnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, gleichgestellt, wenn dieser zumindest folgende Daten umfasst: Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probennahme, Testergebnis (positiv oder negativ), Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code. Alle Personen, die nach Österreich einreisen sind zusätzlich verpflichtet, sich vor der Einreise (max. 72 h) elektronisch  zu registrieren. Dies soll über die Website https://entry.ptc.gv.at/ erfolgen oder es ist ausnahmsweise folgendes ausgefüllte Formular https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40231308/II_68_2021_Anlage_E.pdf mitzuführen.

Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wurde und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.

Die gesetzliche Ausnahme gilt nur für den ausschließlichen systemrelevanten Zweck der Tierversorgung aus zwingenden Gründen oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall. Eine Jagd z.B. auf Birkwild für ausländische Jagdgäste ist hier leider explizit nicht gemeint.

Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die bekannte COVID-19-SchutzmaßnahmenVO zu beachten ist.

Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass für die Ausreise aus Österreich je nach Nation wieder andere Vorschriften gelten!

Bleichmittel – Wasserstoffperoxid

Die Abgabe des unter Jägerinnen und Jägern anerkannten Trophäen-Bleichmittels Wasserstoffperoxid, wurde mit 1. Februar 2021 durch eine neue EU-Verordnung von einem Registrierungssystem auf ein neues Genehmigungssystems umgestellt.

JAGD ÖSTERREICH erreichte nun eine Einstufung der Verwendung von Wasserstoffperoxid als gewerbliche Tätigkeit für alle Jägerinnen und Jäger.

 

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie konnte JAGD ÖSTERREICH eine einheitliche Lösung für die 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich zum Erwerb des Bleichmittels Wasserstoffperoxid ausverhandeln. Das Bundesministerium stellt in einem offiziellen Informationsschreiben vom 15. März 2021 fest, dass Jägerinnen und Jäger mit gültiger österreichischer Jagdkarte als „gewerbliche Verwender“ im Sinne des Art. 3 Z 9 der EU-AusgangsstoffV zu qualifizieren sind. Nach Auskunft der Apothekerkammer wurden alle Apotheken ebenfalls informiert. Das Bleichmittel Wasserstoffperoxid kann nun von Jägerinnen und Jägern für den Eigenbedarf unter Vorlage einer gültigen österreichischen Jagdkarte erworben werden. Wasserstoffperoxid ist sicher zu verwahren, sodass der Zugriff durch unbefugte Dritte verhindert wird.

 

„Diese pauschale Lösung erspart den Jägerinnen und Jägern die mühsame Einholung separater Genehmigungen zum Erwerb des Bleichmittels als auch den Behörden und Apotheken einen erheblichen Arbeitsaufwand zur Prüfung und Ausstellung der entsprechenden Papiere“, zeigen sich die Landesjägermeister erleichtert über die gute Übereinkunft mit dem Bundesministerium.

 

Zusammendfassend sind folgende Voraussetzungen notwendig:
  • Der Bezug von Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von über 12% erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trophäenbleiche. 
  • Vorlage einer gültigen Jagdkarte
  • Registrierung und Abgabe einer Kundenerklärung beim Bezug.In der Kundenerklärung sind der Verwendungszweck und die bezogene Menge Wasserstoffperoxid anzuführen. Die Erklärung ist bei jeder Transaktion abzugeben. Wenn jedoch die innerhalb eines Jahres getätigten Einkäufe nicht wesentlich voneinander abweichen, ist es ausreichend, die Kundenerklärung einmal jährlich zu erneuern. Der Wirtschaftsteilnehmer (z.B. die Apotheke) hat vor jeder Abgabe zu prüfen, ob es sich um denselben Verwender handelt, der bereits früher eine Kundenerklärung abgegeben hat. Auf der Kundenerklärung, die beim Wirtschaftsteilnehmer aufliegt, ist die im Zuge des Verkaufsvorganges abgegebene Menge des Wasserstoffperoxids einzutragen.
  • Das Wasserstoffperoxid ist sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Wir empfehlen die bereits bekannten Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Jagdwaffen künftig auch auf Wasserstoffperoxid anzuwenden. 
  • Jedes Abhandenkommen, oder ein Diebstahl ist umgehend der Polizei zu melden.

 

Nach Auskunft der Apothekerkammer wurden alle Apotheken ebenfalls informiert. Der Bezug unter den eben ausgeführten Voraussetzungen sollte daher ab sofort wieder problemlos möglich sein.

 

Bei Fragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

„JAGD ÖSTERREICH“ ist der Zusammenschluss aller neun österreichischen Landesjagdverbände und vertritt die Interessen der rund 130.000 österreichischen Jägerinnen und Jäger auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Weidgerechtigkeit – Wissenschaftliche Studie

Im Rahmen einer Abschlussarbeit im Universitätslehrgang Jagdwirt an der Universität für Bodenkunde in Wien beschäftigt sich Dr. Thomas Paul mit dem Thema Weidgerechtigkeit aus juristischer Sicht. Zentral ist dazu eine Befragung der Jägerinnen und Jäger.

Die Umfrage dazu finden Sie unter: https://forms.gle/4mVcieTq6zPgHyHb9 .

 

 Weidgerechtigkeit 3.0

Mit verschiedensten Fragen zur Weidgerechtigkeit beschäftigt sich eine aktuelle Studie am Institut für Wildbiologie und
Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien, für die Dr. Thomas Paul verantwortlich zeichnet. Teil dieser Studie ist eine Umfrage unter der Jägerschaft zum Thema Weidgerechtigkeit.

Unter den Teilnehmern an der Befragung werden 5 Einkaufsgutscheine für Jagdartikel im Wert von je € 100 ausgelost. Die geschätzte Zeit für die Beantwortung der Fragen beträgt 12 – 15 Minuten. Umfragschluss ist der 30. Juni 2021. Nach Abschluss der Studie, voraussichtlich im 4. Quartal 2022, kann diese von der homepage des o.g. Instituts (http://www.jagdwirt.at) aus dem Bereich Abschlussarbeiten heruntergeladen werden.

Online-Grundeigentümertag 2021

Die Vorarlberger Jägerschaft lädt alle Interessierte herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Grundeigentümertag ein.

Folgende Themen werden im Zuge dieser Online – Tagung von renommierten Referenten vorgetragen:

Gamswild im Paragraphendschungel

 

FFH-Richtlinie vs. österreichisches Forstgesetz und Vlbg. Jagdgesetz

 

RA. Dr. Stefan Lampert

Er ist wieder da – Der Wolf

 

Im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Artenschutz, Jagd, Tourismus und Forstwirtschaft

 

Univ.Prof. Dr. Klaus Hackländer

Raumplanung – Neu gedacht?

 

Der Sturm auf die Berge, Alpflächen und Wälder nimmt weiter zu, große Beutegreifer kommen zurück.

Konsequenzen für die Raumplanung

 

Univ.Prof. Dr. Friedrich Reimoser

Sie können die Veranstaltung im Livestream mitverfolgen und sind eingeladen sich bei der anschließenden Diskussion zu beteiligen.

Ankündigung – Hegeschauen 2021

Laut dem Vorarlberger Jagdgesetz §42 (4) sind die Abschussmeldungen von männlichem Schalenwild sowie weiblichem Gams- und Steinwild anlässlich der Hegeschau anhand der vorgelegten Beweisstücke, insbesondere Trophäen, zu überprüfen.

Diese Kontrolle durch eine sachverständige Bewertungskommission ist gemäß §50 (2) Vlbg JG von der Vorarlberger Jägerschaft zu organisieren und dient der Beurteilung der Jagdwirtschaft in den einzelnen Hegegemeinschaften und Jagdgebieten.

Eine öffentliche Trophäenschau findet dieses Jahr aufgrund der ungewissen Pandemiesituation nicht statt.


Wie im Vorjahr (damals in den Bezriken Feldkirch und Bregenz) wird die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Einhaltung der Abschusspläne und Bewertung der Trophäen der im Jagdjahr 2020/21 erlegten Trophäenträger an folgenden Terminen stattfinden:

Feldkirch:

Freitag, 12.03.2021 – Forsthaus der Stadt Feldkirch

Bludenz:

Samstag, 13.03.2021 – Agrargemeinschaft Nenzing

Bregenz:

Donnerstag, 15.04.2021 – Schindlersaal, Kennelbach

Dornbirn:

Freitag, 23.04.2021 – Kolpinghaus, Dornbirn


Änderungen auf Grund der aktuellen COVID-Situation sind vorbehalten.

Die im Eingangsbereich zur Trophäenbewertung veröffentlichten COVID-Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.

Schneemassen fordern die heimischen Wildtiere

Tiefe Temperaturen und meterhoher Neuschnee verlangen derzeit in Vorarlberg nicht nur den menschlichen Bewohnern alles ab, sondern auch unseren heimischen Wildtieren.

„Grundsätzlich sind Wildtiere wie Rehe und Hirsche gut an die Natur und auch an winterliche Verhältnisse angepasst. So kann Rotwild, wie auch andere Wildarten, die Körpertemperatur absenken. Damit reduzieren die Tiere den Energieverbrauch und können Situationen, wie sie aktuell herrschen, überstehen. Wichtig ist, dass die Tiere dabei nicht gestört werden“, richtet sich Dr. Christoph Breier, Vorarlbergs Landesjägermeister, an die Wald- und Naturnutzer.

Wildtiere brauchen nun vor allem Ruhe und Rücksicht durch den Menschen, um gut durch den Winter zukommen.

Die Aufnahmen von Berufsjäger Maximilian Auerbach zeigen, stellvertretend für zahlreiche Situationen in ganz Vorarlberg, wie prekär die Lage ist. „Ich wurde verständigt, dass ein Reh versuchte abseits der Straße zu flüchten und sich aufgrund der Schneemassen nicht mehr fortbewegen konnte. Als ich kurze Zeit später vor Ort ankam war das Tier bereits völlig entkräftet und zeigte keinerlei Fluchtreaktion mehr“, berichtet der Jäger, welcher das Reh anschließend aus der lebensbedrohlichen Situation retten konnte.

Bitte um Rücksichtnahme auf Wildtierlebensräume

Wildtiere verbrauchen auf der Flucht etwa 7-mal so viel Energie wie im Normalzustand, bei der Flucht durch brusthohen Schnee sogar 15-mal so viel. Längere oder häufigere Flucht durch hohen Schnee bedeuten den sicheren Tod bedeuten, so Breier.

Wer auf ein Wildtier trifft, soll es nicht verfolgen oder verscheuchen, sondern stehen bleiben und ruhig warten, bis es abgezogen ist. Kontaktieren Sie die Jägerschaft, wenn ein Wildtier auf Hilfe angewiesen ist.

Bei der Tourenplanung gibt die lokale Jägerschaft gerne Auskunft zu naturverträglichen Alternativrouten. Jeder Jäger freut sich über Interesse an rücksichtsvoller Tourenplanung. Projekte wie „RespekTiere deine Grenzen“ und „Naturverträglicher Wintersport im Montafon“ bieten ebenfalls zahlreiche Informationen zu Schutzgütern im Bergwald und zu naturverträglicher Ausübung von Wintersport.

Bitte helfen Sie durch ihr rücksichtsvolles Verhalten und der Akzeptanz von Wildlebensräumen  mit den heimischen Wildtieren ein Überleben in der aktuellen Notlage zu ermöglichen.

Verzerrte Darstellungen in der Schutzwald-Diskussion

Dr. Mario F. Broggi  ist Wissenschafter und war am Beginn seiner Tätigkeit,  vorerst als freiberuflicher Forstingenieur für die Ausarbeitung der Waldwirtschaftspläne und viele weitere forstliche Planungen in Liechtenstein verantwortlich. Weiters ist er über viele Jahre als Privatdozent an den Universitäten von Basel und Wien für Fragen der alpinen Landnutzung und deren Umweltverträglichkeit tätig. Er leitete über  sieben Jahre die Eidgenössische Bundesversuchs und Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL (Bundes-Forschungszentrum in der Schweiz), welches alle forschungsrelevanten Fragen zum Schutz, Produktion und Naturgefahren des Waldes abdeckt. Während dieser Zeit war er auch im Leitungsgremium der weltweit wirkenden Dachinstitution der forstlichen Forschung IUFRO tätig.  Mario F. Broggi  dürfte somit  mit Forschungsfragen zum Wald und der Materie vertraut sein. Und übrigens, er besitzt die Jagdkarte, ging aber nie auf die Jagd.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Lichtenstein zum Thema stellt er fest, dass in der laufenden Debatte einiges zum Schutzwald und zur Wald-Wildfrage verzerrt dargestellt wird.

In der momentanen Politischen Debatte und der Medienberichterstattung zur Thematik gibt es zahlreiche  Schwachstellen. 

Es wird immer wieder auf eine eminente Gefährdung des Schutzwaldes hingewiesen. Der Schuldige ist das Schalenwild. Dieses Bild überzeichnet völlig den Sachverhalt und dient einzig und alleine der Panikmache. Es wird hier bewusst von massiven Forstwirtschaftlichen Problemen abgelenkt.

Mangelnde Kenntnisse über das Ökosystem Wald

Mario F. Broggi kommen bei solchen dramatisch skizzierten Bildern des Schutzwaldes vorerst Zweifel, ob in der Diskussion ausreichend Kenntnisse über das Ökosystem Wald vorliegen. Es wird ein rein anthropozentrischer Standpunkt eingenommen, der diktiert wie Wald zu funktionieren hat. Die Urwaldforschung, mit der er sich in den letzten 30 Jahren intensiv beschäftigt hat, spricht für ein modifiziertes Bild. Es verdichtet sich  der Eindruck, das alpine Schutzwald-Management sei allzu stark vom forsttechnischen Interventionsglaube überformt. Die Sicherheit dient als Vorwand für aufwendige Massnahmen, die anderen Zielen dienen. Es wird  die Vorteilhaftigkeit der bioautomatischen Schutzwirkung der natürlichen Walddynamik nicht ausreichend erkannt. Man meint, dem Wald mit Interventionen auf die Sprünge helfen zu müssen. Dabei wird seine Resilienz, seine Widerstandsfähigkeit selbst in Krisenzeiten, masslos unterschätzt.

Totschlagargument Sicherheit

Es wird forstpolitisch ein Waldbild suggeriert, welches bürokratisch wie propagandistisch mit scheinbar nützlichen Behauptungen den Zweck der generellen Gefahrenabwehr beschreibt. Das wäre dann 100% der Waldfläche oder zumindest der grösste Teil davon. Der Laie muss solch dargestellte Bedrohungen ernst nehmen, wie auch die Politik. Ökologische Betrachtungen kommen dabei zu kurz, die Erkenntnisse der erwähnten Urwaldforschung werden kaum berücksichtigt. Sicherheit wird als Totschlagargument verwendet, das legitime Verlangen nach Sicherheit wird bedient und die verlangten Mittel lassen sich so beschaffen. Man will die Öffentlichkeit mit solchen irrationalen Sicherheitsverlangen überzeugen.

Es ist offensichtlich, dass der Schutzwald je nach Interessenslage sehr unterschiedlich angesprochen wird und daraus wird unterschiedlich nötiges Interventionsverhalten abgeleitet. «Folgerichtig» werden im Alpenraum ca. 60% des Waldes mit besonderen Schutzerfordernissen bezeichnet und in ca.75% der Schutzwälder sei die Verjüngung nicht ausreichend, wo es also zu intervenieren gälte. Dazu werden auch abenteuerlich hohe mögliche Schadenssummen in Hunderten von Millionen  genannt. Mit dem so gewählten Schutzwaldansatz ergibt sich mit solcher Betrachtung viel Interventionsfreiheit. So wird etwa die generelle Bedeutung des Waldes für den Wasserhaushalt genannt und auf die erlebten Gefährdungen im 19. Jahrhundert verwiesen. Vergleichen wir diese Prozentwerte mit dem Gebirgsland Schweiz, so wurde dort der Prozentsatz für eine risikobasierte örtliche Abklärung vor einigen Jahren in einem «WSL-Forum für Wissen» mit 9% der Waldfläche beziffert. Jeder Wald ist also vorerst einmal ein Schutzwald, aber örtlich mit unterschiedlichen Wirkungen. Die Naturgefahren-Forschung plädiert für die erwähnte Beurteilung einer risikobasierten Schutzwaldstrategie und nicht für eine Medial gesteuerte Panikhysterie.

Zudem haben wir bezüglich der Resilienz von Waldbeständen gegenüber grossflächigen Störungen wenig auf Erfahrung bezogene Kenntnisse, am ehesten noch für Windwürfe. Oder anders gesagt, man muss befürchten, das die Forschung einigen subventionierten Geschehnissen eher ausgewichen, weil dies heisse Eisen darstellen.

Andererseits habe ich in meinem Berufsleben noch nie einen Wald nach Naturereignissen gesehen, der seine Schutzfunktion vollständig verloren hätte. Im Gegenteil sind nach Sturmschäden liegengelassene Bestände für einige Zeit der beste Schutz vor Naturgefahren und auch gegenüber Wildschäden. Die Gewährleistung der Schutzfunktion funktioniert nach meiner Meinung selbst bei den Borkenkäferkalamitäten wie im Bayerischen Wald. Vielleicht wäre diese Schutzfunktion bei grossen Waldbränden in Frage gestellt, weil dann alles abgebrannt ist, jedoch kaum bei selbst grossflächigem Borkenkäferbefall. Dort setzt die Sukzession mit Waldverjüngung in der Regel auch in Berglagen durch Pionierholzarten zügig ein, ausser in subalpinen Lagen, wo alles länger dauern kann. Jedenfalls erscheinen die propagierten 60% Schutzwald mit erhöhten Schutzerfordernissen wesentlich zu hoch angesetzt. Mir fällt im Übrigen auf, dass Helikopter vor allem dort fliegen, wo der Schutz für den Menschen und hohe Infrastrukturwerte kaum eine Rolle spielen.

Die uhr des waldes ist eine andere als diejenige des menschen

Die Schutzwirkung des Waldes ist in einem unbewirtschafteten Bestand mit vielem Alt- und Totholz besonders ausgeprägt vorhanden. Ein Wald fällt im Übrigen auch nicht einfach zusammen und verliert damit seine Schutzfunktion wie suggeriert. Im Einvernehmen mit dem damaligen liechtensteinischen Forstamt habe ich als Waldplaner derartige Bestände in «ausserregelmässigem Betrieb» ausgeschieden. Wir waren der Meinung, sie seien nicht zu erschliessen und einfach in Ruhe zu lassen. Diese Wälder werden nun nachträglich meist als Schutzwälder deklariert. Irrig ist  der Glaube, durch forstliche Intervention könne «hier und jetzt alles subito» geändert werden. So werden in mancher Wald-Wild-Untersuchung und in Gutachten, bereits Erwartungen innert fünf Jahren geweckt bzw. Resultate erwartet und vor allem wird ausgesagt wie ein Wald sich artenmässig zusammensetzen soll. Die Standortskunde hat zwar Fortschritte gemacht, doch grenzen manche getätigte Aussagen an den «forstlichen Götterblick» und es könnte anders kommen als man dachte. Ebenso wird sich das neuerlich auch international propagierte Ausweichen auf fremdländische Holzarten wie die Douglasie sich kaum bewähren. Die älteren Jahrgänge unter uns erinnern sich noch an die Douglasienschütte, die so manchen Bestand schädigte.

Die Abläufe und die Uhr des Waldes unterwerfen sich kaum solchen forstlichen Vorstellungen. Ein Buchenurwald kann beispielsweise über mehr als 100 Jahre einen dunklen Hallenwald bilden. Nach einem Sturm kann es mit der Dynamik der Verjüngung beginnen. Aufgrund solcher Beobachtungen ist auch eine langjährige Verjüngungspause eben keine Katastrophe wie dies in der hiesigen Schutzwaldfrage dargestellt wird. Es ist zudem auffällig, dass ein 100 Jahre alter Bestand vom Forst als alt bezeichnet wird. Die forstlichen Ertragstafeln hörten ja bei 120 Jahren auf, was der maximalen Umtriebszeit für eine genutzte Baumgeneration entsprach, aber bei weitem nicht dem möglichen Alter einiger Baumarten. Im bayerischen Steigerwald gibt es vitale über 300 jährige Buchen. Auf den Menschen übersetzt entsprächen 100jährige Buchen höchstens 30jährigen Leuten. Im Wald wird dann aber bereits vor dem Zerfall der Bestände gewarnt.

Wenn wir zudem festlegen, was wir vom Wald verlangen, kann dies leicht einseitig in eine Mussform gegossen werden. Damit wird aber jeder dialogische Ansatz um die Bedeutung der breiten Waldwirkungen erfolgreich im Keime erstickt. Wir sprachen früher von Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen, wobei die Biodiversität unter den Schutzfunktionen subsummiert wurde. Dieser fachlich grenzüberschreitende Dialog mit den vielen Waldwirkungen fehlt  heute.

die dynamischen widerstandskräfte des waldes werden unterschätzt

Die laufende Schutzwald-Debatte wir völlig überdehnt geführt. Die Wald-Wild- Problematik wird überzeichnet und die dynamischen Kräfte des Waldes werden massiv unterschätzt. Ein übersteigertes Sicherheitsbedürfnis kann nicht die richtige Antwort sein. Mit etwas mehr Unaufgeregtheit wäre einiges erreicht, ohne dass man auf vielen Flächen viel machen muss. Ich meine es müsste gelingen, der Öffentlichkeit wie der Verwaltung klar zu machen, dass wir es auch mit Problemen gesellschaftlich-psychologischer Ebene zu tun haben und nicht nur mit Naturgefährlichen. Das ist in unserer «Versicherungs-Gesellschaft» nicht ganz leicht zu bewerkstelligen. Zudem gibt es keine 100%ige Sicherheit.

Aus der Sicht der Forschung hat ein solches aufgeregtes Vorgehen bereits einmal ins Fiasko geführt.

Ich erinnere an das leider auch von der Forschung dramatisch postulierte «Waldsterben» der 1980- 90-er Jahre mit den prognostizierten Folgen. U.a. wurde in der Schweiz aus einem wichtigen Forschungsmund ausgesagt, dass grosse Teile des Waldes innert fünf Jahren tot seien. Sterben ist akut, die Wirklichkeit zeigte aber chronische Schäden. Die Prognose war falsch, die Therapie hingegen richtig (z.B. Einsatz Katalysator). Ich erinnere auch an die beiden Stürme «Vivian» und «Lothar», wo wir meist nicht die sinnvollen Konsequenzen gezogen haben und sinnleer die Helikopter viele Jahre herumfliegen liessen anstatt mehr Holz als Schutz einfach liegen zu lassen.

Hier wäre auch eine Debatte über den Borkenkäfer (vgl. https://mariobroggi.li/borkenkaefer). anzuschliessen, wo nach  ökologische Belange zu wenig berücksichtigt werden. Und neuerlich ist ja der Zustand des Waldes mit dem Absterben vor allem von Buchen und Föhren in vieler Munde. Bereits wird wieder vom «Waldsterben» gesprochen und geschrieben. Das ist falsch, es gibt ein Baumsterben. Es gibt Trockenschäden und diese sind offensichtlich mit Klimaänderungen verbunden. Man könnte diese unterschiedlich absterbenden Bäume auf unterschiedlichen Boden- unterlagen auch als Chance sehen, Struktur und ursprüngliche Artenvielfalt in den Wald zu bekommen und nicht als Situation, in die man sich unter Lebensgefahr begeben muss. Und im Übrigen ist nicht jeder artenarme Wald Zeichen eines Biodiversitätsverlusts, sondern kann auch einen natürlichen Zustand darstellen.

Die forstwirtschaft entfernt sich wieder vom naturnahen waldbau

Die heimische Waldbaulehre gilt als vorbildlich naturnah. Davon ist in letzter Zeit eine Abkehr zu beobachten. Hierzu äusserten sich jüngst deutsche Waldwissenschafter und besorgte naturnah arbeitende Förster. Sie wandten sich mit offenen Briefen  an die deutsche Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft wie auch an die Umweltministerin und machten darauf aufmerksam, dass es sich nicht nur um eine, vom Klimawandel getriebene Waldkrise handle. Das aktuelle Krisenmanagement sei rückwärtsgewandt und waldschädlich. Die Forstwirtschaft hat sich so von den Grundsätzen des naturnahen Waldbaues entfernt.

das schalenwild ist kein ungeziefer

In zahlreichen vorliegenden Wald-Wild-Gutachten wird von einer nötigen ganzheitlichen Betrachtung der Wald-Wildfrage gesprochen. Man spricht sich  für eine integrale Sichtweise aus, handelt aber nicht danach. Es verbleibt der anklagende Grundton gegen das Schalenwild (Hirsche, Reh, Gemse, Steinwild), der Abschuss steht alleinig im Vordergrund. Das Schalenwild wird als «Ungeziefer» gesehen. Es werden Tötungsgatter zur Elimination des Rotwildes vorgeschlagen, beschönigend «Einsprünge» genannt. Dies ist Kreatur verachtend und zeigt keine Spur von Ethik und Demut vor der Natur. Das Schalenwild (Hirsch, Reh, Gemse) gehört zum Ökosystem der Natur und somit auch des Waldes. Oberstes Ziel ist die Verbesserung des Wild- Lebensraumes, vor allem mit Aufhebung der Auftrennung der Landschaft. Eine integrale Betrachtung der Wald-Wildproblematik verlangt eine «Opfersymmetrie» aller Beteiligten, der Land- und Forstwirtschaft, der Raumplanung (Zersiedlung), Verkehr, und der Freizeitaktivitäten. Das Wild wird heute zunehmend durch Freizeitaktivitäten in den Wald getrieben.

Forstwirtschaft ist am heutigen ungünstigen Waldbild mitbeteiligt

Als Mit-Verursacher für die heutigen ungünstigen Lebensräume für das Wild wäre auch die Forstwirtschaft zu benennen. Sie hat uns während eines Jahrhunderts durch Kahlschläge mit anschliessenden häufig standortsfremden Fichtenverjüngungen kaum strukturierte Waldbilder hinterlassen. Dieses «mea culpa», diese Mitverantwortung, hört man leider kaum. Im Forstwesen galt rückblickend ein Herr-im-Haus-Prinzip, das einem planwirtschaftlichen und traditionalistischen Denken verhaftet war und teils noch ist. Das führt zum Durchsetzungsanspruch einer so definierten Forstpolitik, auch und gerade in der Schutzwaldfrage. Von einer ganzheitlichen Betrachtung bleibt ausser dem zu steigernden Abschuss nicht viel übrig. Die mit Verordnung erlassenen ganzjährigen Wildruhezonen werden auf Druck der Berggänger (Alpenverein) wieder aufgehoben, obwohl sie nur einen ganz kleinen Teil der Landesfläche ausmachen. Die seit Jahrzehnten propagierten Wildtierkorridore und die damit verbundenen notwendigen Ökobrücken wurden aus Kostengründen nur sehr selten oder gar nicht erstellt. Tatsächliche Raumplanung mit Wildtier Überlegungen werden versprochen, Umsetzung nicht erwünscht.

Die letzten Rückzugsgebiete für unsere Wildtiere werden erschlossen ohne Berücksichtigung der weiteren Folgen.  

Verbesserungsmassnahmen gehören in die integrale Betrachtung und nicht alleine die Wildreduktion.

Nachruf Josef Beck

Deine Arbeit und dein Einsatz

für die Sache hat viele Spuren hinterlassen,

die Erinnerung an dich

und das viele gemeinsame Erlebte

wird stets in uns lebendig sein.

Hegeobmann
Jagdschutzorgan

Josef Beck

Jahrgang 1950
Hegeobmann Wildregion 4.2 Nenzing
Mitglied des Bezirksausschusses Bludenz der Vlbg. Jägerschaft

Eine große Persönlichkeit als Funktionär, ein absolut verlässlicher Partner
und ein wunderbarer Freund in der Vorarlberger Jägerschaft ist von uns
gegangen.

Josef war ein geselliger und gern gesehener Mensch, der auf das Miteinander
großen Wert legte. Er erkannte schon früh, das ein funktionierendes Ökosystem
nur unter Rücksichtnahme aller Erfolg haben kann. Seine Meinung
und sein Rat war gefragt und geschätzt.

Das Sichtbare ist vergangen, was bleibt ist die Erinnerung an einen Menschen,
welcher stets die Sache in den Vordergrund stellte.

Unsere ganze Anteilnahme gehört seiner Gattin und den Kindern mit Familien.

In ehrender Erinnerung
Weidmannsdank und Weidmannsruh

 

Vorarlberger Jägerschaft                                                                            Die Hegeobmänner
Bezirksgruppe Bludenz                                                                       Verwaltungsbezirk Bludenz