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Achtung Rehbrunft!

Ab Ende Juli beginnt in Vorarlberg die Rehbrunft. Die Böcke folgen dabei der Geiß, die anfangs flüchtet. Der Bock treibt sie daher vor allem am Beginn mit hohem Tempo. Durch dieses Brunftverhalten wechselt Rehwild in der Brunftzeit vermehrt über Straßen, wodurch auch untertags das Risiko für Wildunfälle steigt. Die Vorarlberger Jägerschaft appelliert daher, das Tempo anzupassen und die Straßenränder im Blick zu behalten. 

„Bock und Geiß haben in der Brunftzeit den Kopf woanders. Der Bock etwa treibt die Geiß mit gesenktem Haupt und nimmt seine Umgebung nicht mehr wahr. Daher ist zum Schutz der Fahrzeuginsassen und der Wildtiere erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten“, so Landesjägermeister Christoph Breier. In Vorarlberg kommen jährlich mindestens 800 Wildtiere durch den Straßenverkehr zu Tode. Rehwild ist dabei mit 350 Stück am stärksten betroffen.

Die Jägerschaft verfolgt zur Senkung der Wildunfallrate zwei Wege: Sensibilisierungsmaßnahmen in Form von Presseaussendungen in der Hauptwechselzeit im Herbst sowie Vergrämungsmaßnahmen in Form von optischen Warnmelder an neuralgischen Straßenabschnitten. Sie warnen Wildtiere und halten sie im Falle von herannahenden Fahrzeugen von der Fahrbahn fern.

In den vergangenen Jahren wurden auf diese Art bereits zahlreiche Landesstraßen sicherer gemacht. Die Erfolgsrate spricht dabei für sich: Die Zahl der Rehwild-Nachtunfälle konnte auf diesen Abschnitten um bis zu 70 Prozent zu reduziert werden.

Übersicht der Wildunfälle

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Die Karte zeigt jenen Teil der Wildunfälle bei welchem die Polizei informiert wurde. Bitte beachten, dass 40% der Einsätze nicht mittels GPS-Position erfasst wurden und daher nicht aufscheinen.

Verhaltensrichtlinien bei Wildunfällen

Im Falle eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Wildtier sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden, denn Ausweichmanöver stellen ein hohes Risiko für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer dar. Sollte es zu Wildunfällen kommen, müssen die Fahrzeuglenker das Fahrzeug abstellen und die Unfallstelle absichern. Nach der Versorgung von verletzten Personen müssen Polizei und im Bedarfsfall die Rettung verständigt werden. Grundsätzlich muss jeder Unfall – also auch wenn das Tier flüchtet – der Polizei gemeldet werden, die den Unfall aufnimmt und die Jägerschaft informiert, die Nachsuche und die Bergung übernimmt. 

Das Tier darf keinesfalls mitgenommen werden.

Wolf im Alpenraum

Der Förderungsverein für Umweltstudien Tirol (FUST) hat ein Positionspapier herausgegeben, welches aufzeigt, wie ein Wolfsmanagement im Alpenraum langfristig erfolgreich funktionieren könnte. Es wird der Faktor Wolf und seine Auswirkungen auf Wild und Nutztiere in den Fokus genommen, aber auch Frage, wie man die Akzeptanz des Wolfes durch den Menschen fördern bzw. überhaupt erst erzeugen kann.

 

Hier können Sie das FUST-Positionspapier in einer Kurzfassung downloaden:

Link zur Website des FUST:

Afrikanische Schweinepest – Risiko: hoch!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschweine. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Informationen rund um die ASP für Jäger:innen, Saisonarbeiter:innen, Schweinehalter:innen und Reisende.

Jäger:innen

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind tot aufgefundene und krankheitsverdächtige Tiere der Veterinärbehörde zu melden! Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.

Saisonarbeiter:innen und Pflegekräfte

Personen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich beschäftigt sind und die aus Ländern kommen in denen ASP vorkommt werden darauf hingewiesen, dass durch Unachtsamkeit ASP übertragen werden könnte. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

 

Die wichtigsten Infos zur Krankheit sowie Maßnahmen werden in folgenden Merkblättern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

ASP-Infoblatt deutsch (Stand 2022) ASP-Infoblatt bulgarisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt polnisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt rumänisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt russisch (Stand 2022)     ASP-Infoblatt serbisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt slowakisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt tschechisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ukrainisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ungarisch (Stand 2022)

Schweinehalter:innen

Durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen muss verhindert werden, dass die ASP in Betriebe eingeschleppt wird. Ein Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb hat nachhaltig schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte heimische Schweinewirtschaft sowie nachgelagerte Betriebe.  Daher:

  • Jeglichen Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
  • Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich den Amtstierärzt:innen melden
    ASP Früherkennung beim Hausschwein (FLI Oktober 2018)

ACHTUNG: Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung-SchwG-VO. BGBl. II Nr. 406/2016 sind jedenfalls einzuhalten. Schweine müssen so gehalten werden, dass ein Kontakt mit Wildschweinen verhindert wird.

Reisende

Reisende und Transporteur:innen, die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

Der Hegeabschuss

Die Bestimmungen zum Hegeabschuss sind immer wieder Gegenstand von Auffassungsunterschiedend er Beteiligten und in der Folge von eingeleiteten verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Im Vorarlberger Jagdgesetzsind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Hegeabschusses und die Pflichten des Jägers im Zuge eines Hegeabschuss detailliert in § 40 des Vorarlberger Jagdgesetzes (VJagdG) verankert.

Die gesetzliche Bestimmung

Gemäß § 40 des VJagdGdarf augenscheinlich krankes oder verletztesWild, dessen Überleben nicht zu erwarten ist, ungeachtet der Schonzeit und des Abschussplanes erlegt werden, wenn dies zur Beendigung seiner Qualen notwendig ist; dies gilt auch für verwaistes Wild, ausgenommen Großraubwild.

Ein Hegeabschuss ist der Behörde unverzüglich schriftlich zu melden. Darin sind jedenfalls der Name des Erlegers, Zeitpunkt und Ort des Abschusses, die konkreten Umstände, die die Zulässigkeit des Abschusses belegen, sowie Alter und Geschlecht des erlegten Tieres anzugeben. Weiters ist das erlegte Tier unverzüglich einem von der Behörde bestimmten Sachverständigen vorzulegen

Mit Änderung des Vorarlberger Jagdgesetzes (LGBl73/2021) wurde die (nachträgliche) Melde- und Vorlagepflichtfürjeglicheim Rahmen eines Hegeabschusses erlegbare Wildartenvorgesehen und die Unterscheidung zwischen einem bewilligungspflichtigen Hegeabschuss von ganzjährig geschontem Wild und einem (nachträglich) meldepflichtigen Hegeabschuss von nicht ganzjährig geschontem Wild zu Recht aufgehoben.

Der Hegeabschuss als enger Ausnahmetatbestand

Die Tötung eines Tieres ungeachtet der Schonzeit und des Abschlussplanes ist nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen von konkretenund nachweisbaren Gründen zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn das Tier augenscheinlich (d.h. offensichtlich und deutlich erkennbar) krank oder verletzt ist und sein Überleben nicht zu erwarten ist. Der Hegeabschuss hat das Tier von Qualen in diesem Sinne zu erlösen. Gleiches gilt sinngemäß für verwaistes Wild, ausgenommen Großraubwild. 

 

Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz listet unter anderem folgende Hegeabschussgründe auf: 

  • Hochgradige Abmagerung
  • Kümmern
  • Aktinomykose oder sonstige deutliche Umfangsvermehrungen (Tumore)
  • Räude bei allen empfänglichen Wildarten
  • Frakturen (Knochenbrüche)
  • sonstige erhebliche Verletzungen (zB Forkelstiche)
  • hochgradige Lahmheiten (vollständiges Schonen des erkrankten Laufes) 
  • starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten

Überwachung der Rechtmäßigkeit in jedem Einzelfall durch die Behörde

Die Behörde hatjeden Einzelfall auf Rechtmäßigkeit des durchgeführten Hegeabschusses an Hand der Meldung und Vorlage des Tieres zu prüfen. In der Meldung ist vor allem näher darzulegen, weshalb der Hegeabschuss notwendig gewesen ist. Dazu sind Angaben zur konkreten Notlage des erlegten Tieres, zur Art und zum Grad der Krankheit oder Verletzung zu machen.Der von der Behörde bestimmte Sachverständige hat zu bestätigen, dass es sich um augenscheinlich krankes oder verletztes Wild handelt, dessen Überleben nicht zu erwarten und zur Beendigung seiner Qualen notwendig war. Für den Jäger sind im Falle des Zuwiderhandelns insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen zum Hegeabschuss zu beachten. Gemäß Strafkatalog des Vorarlberger Jagdgesetzes ist ein Jäger, der den Hegeabschuss entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen vornimmt, nicht der Behörde meldet oder die Pflicht zur Vorlage der Tiere verletzt, mit einer Geldstrafe bis zu 700,00 Euro zu bestrafen.

Sonderfall TBC-Verordnung

Der Unterschied zu den Abschüssen gemäߧ 4 Abs 1 und 2 der Rotwild-Tbc-Verordnung in Jagdgebieten des Tbc-Bekämpfungsgebietes und solchen die an dieses angrenzen, ist jedes Stück Wild,bei dem der dringende Verdacht auf eine Tbc-Erkrankung besteht ungeachtet der Schonzeit und des Abschussplanes zu erlegen. Weiterskönnen im Tbc-Kern-und im Tbc-Randgebiet Abschüsse ungeachtet der Schonzeit für alle Klassen des Rotwildes ganzjährig durchgeführt werden. Die Rotwild-Tbc-Verordnung gründetauf §48„Ansteckende Tierkrankheiten“des Vorarlberger Jagdgesetzes und gerade nicht auf §40 „Hegeabschuss“ des Vorarlberger Jagdgesetzes. Ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eines Hegeabschusses nach § 40 VJagdG ist ein Abschuss von Rotwild nach der Rotwild-Tbc-Verordnung rechtlich keinesfalls als Hegeabschuss nach § 40 VJagdG zu subsumieren.

Angesichts der weitreichend Strafbestimmungen empfehle ich jedem Jäger,vor dem Abschuss genau zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und vor allem in einem allfälligen nachträglichen behördlichen Verfahren auch nachgewiesen werden können. Aus Sicht des Jägers ist auch darauf zu achten,dass Abschüsse nach der Rotwild-Tbc-Verordnung nicht als Hegeabschüsse gemeldet werden, wenn es sich nichtumgemäß § 40 VJagdG augenscheinlich krankes Rotwild handelt, dessen Überleben nicht zu erwarten und der Abschuss zur Beendigung seiner Qualen notwendig war.

„Das ist Jagd“ – Österreichs Jägerschaft informiert

„Jagd Österreich“ startet mit den Landesjagdverbänden eine Informationsinitiative über den gesamtgesellschaftlichen Nutzen und die Werte des ehrenamtlichen Handwerks Jagd.

Die Jagd erfüllt zahlreiche Aufgaben mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen, sei es der Schutz von Lebensräumen, die Gesunderhaltung der Wildtierbestände, die Erhaltung von Tradition und Brauchtum, die Gewinnung von Wildbret oder die Wildunfallprävention. Um das Wissen und Bewusstsein über diese Leistungen zu erhöhen, startet der Dachverband der Landesjagdverbände „Jagd Österreich“ unter dem Claim „Das ist Jagd“ eine bundesweite Informationsinitiative. Sie wendet sich an die junge und urbane Bevölkerung mit einem klaren Fokus auf den Online- und Social-Media-Bereich. Im Zentrum der Initiative wird die neu gestaltete Website dasistjagd.at stehen.

Herbert Sieghartsleitner, Präsident von Jagd Österreich, erklärt: „Die Jagdverbände zeigen die vielfältigen Aspekte des Handwerks Jagd und das zugrundeliegende Wissen der Jägerinnen und Jäger, den Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit, die Wertschätzung und den Respekt für die Natur sowie die Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Ein Fokus liegt zudem auf dem ehrenamtlichen Engagement der 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich.“

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Wissen über Naturzusammenhänge stärken

Zu vermitteln, welche vielfältigen Aufgaben Jägerinnen und Jäger tagtäglich – meist ehrenamtlich – übernehmen, sieht Vorarlbergs Landesjägermeister Dr. Christoph Breier als Kern der neuen Informationsinitiative: „Die Jagd entwickelt sich stetig weiter und damit wachsen auch ihre Aufgabenbereiche. Mit der Initiative wollen wir dazu beitragen, dass das Wissen über die Natur und ihre Zusammenhänge wieder zunimmt. Zudem werden wir die ehrenamtlichen Leistungen der Jägerinnen und Jäger vor den Vorhang holen, die seit Jahrzehnten das ehrenamtlich umsetzen, was andere lautstark fordern. Denn wir sind dem Wild verpflichtet und tragen Verantwortung.“

Mission Duden – Erweiterung der Definition von Jagd

Der Duden gilt bei Rechtschreibung und Begrifflichkeiten als erste Anlaufstelle im deutschen Sprachraum. Sein Beitrag zur Jagd ist jedoch eng gefasst und lässt wesentliche Leistungen der Jägerinnen und Jäger ungenannt. Startimpuls für die Initiative „Das ist Jagd“ ist ein Appell an den Duden Verlag, die Definition von Jagd dahingehend weiter zu fassen. Diese Definition wird heute vor dem Wiener Rathaus plakativ präsentiert.

Foto: Am Sitz des ÖBV in Wien wurde ein plakativer Denkanstoß platziert. Der Eintrag zu „Jagd“ im weitverbreiteten Österreichischen Wörterbuch soll endlich die Realität abbilden: Jagd als Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen. © Anna Rauchenberger

1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane

In der Wildökologie wird der Lebensraum als die „zweite Haut“ der Wildtiere bezeichnet. Ein intakter Lebensraum stellt demnach die Grundvoraussetzung für ein gutes Leben dar. Die Jagdreviere Vorarlbergs in den verschiedenen Regionen und Höhenstufen des Landes sind nicht nur Wohnstätten zahlreicher Wildarten, sondern auch Arbeitsplätze für Berufsjäger und Jagdschutzorgane. Ihnen ist die Bedeutung der Lebensraumgüte besonders bewusst, weshalb viele von ihnen bereits über Jahre spezielle Konzepte mit oft aufwändigen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume im Revier verfolgen. Leider wird dies in der Öffentlichkeit und selbst bei Grundeigentümern sowie diversen Interessengruppen oft zu wenig wahrgenommen. Aus diesem Grund schreibt der Verband der Vorarlberger Jagdschutzorgane einen Preis für die besten Hegemaßnahmen bzw. Hegeprojekte in den Revieren Vorarlbergs aus, umso auf die Leistungen der JägerInnen im Sinne eines aktiven Naturschutzes verstärkt aufmerksam zu machen.

Innovationspreis Lebensraum

Mit diesem Preis werden Jagdschutzorgane, die mit ihrem besonderen Engagement oder einem innovativen Projekt eigenständig oder in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, Grundbesitzern, Interessensgruppen, Behördenvertretern etc. zur Erhaltung und Sicherung von Wildlebensräumen beitragen, ausgezeichnet. In der Rolle der Vorbildfunktion werden die Preisträger bzw. Projekte in entsprechenden Medien öffentlich kommuniziert bzw. dargestellt.

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gesucht werden

Erfolgsprojekte mit vorbildlichen Leistungen:

  • Lebensraum verbessernde / erhaltende Maßnahmen wie z.B. Offenhalten/Schwenden von Äsungsflächen, Schaffen und Bewirtschaftung von Wildwiesen, spezielle auf das Wild abgestimmte forstliche Maßnahmen, Biotophege in Niederwildrevieren etc.
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Lenkung und Kanalisierung von Naturnutzern
  • Maßnahmen in der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Anpassung der Schalenwildbestände an die Tragfähigkeit des Lebensraumes und Maßnahmen zur Ausübung einer maßvollen, den Wildbeständen angepassten jagdlichen Nutzung
  • Bejagungsstrategien und Bejagungsmethoden zur effizienten aber jagddruckvermeidenden Regulierung der Wildbestände – Stichwort: „tagaktives Wild“
  • an die Gegebenheiten des Lebensraums und den Jagdmethoden angepasste, gesellschaftstaugliche Reviereinrichtungen
  • vorbildlich geführte Wildfütterungen (Organisation, Technik, Futtermittel, Beschilderung, etc.) und deren positive Wikrungen bezüglich Wildschadensvermeidung (Lenkung, Bindung, Schadenskonzentration – großflächige Waldentlastung)
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität
  • Maßnahmen zur Überwachung und Erhaltung der Wildtiergesundheit
  • Jagdhundewesen (spezielle Maßnahmen zur Förderung fermer Jagdhunde)
  • Schießwesen (z.B. regelmäßiges Schießtraining)
  •  etc.

Anmeldeschluss: 15.09.2023

Einsendeschluss: 31.03.2024

Bürser Jagdschießen 2023

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Das beliebte Bürser Jagdschießen in der Bürser Schlucht fand vor kurzem zum 61. Mal statt. Im Rahmen eines Revierganges durch die Bürser Schlucht wurde von den 408 Schützen (davon 46 Damen) aus fünf Nationen auf eine Ringschreibe, einen Fuchs, einen verschwindenden Rehbock, einen Gamsbock und einen ziehenden Hirsch geschossen. Die Scheiben wurden in der Natur so aufgestellt, dass sich hinsichtlich Stand und Ziel ein möglichst reviernahes Bild ergeben hat. Auf jede Scheibe durfte nur ein Schuss abgegeben werden. Die Summe aller erreichten Ringe ergab dann für jeden das Gesamtergebnis. Alle Schützen, die insgesamt 50 Ringe erreicht hatten, waren berechtigt, auf die Ehrenscheibe zu schießen.

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Vier Schützen erhielten die Ehre, auf die von Walter Themessl kunstvoll bemalten und von Waffen Keckeis gesponserten Ehrenscheibe zu schießen. Heinz Hagen, Zlatko Pepevnik, Raimund Rauch und Anton Peter versuchten ihr Glück. Mit Anton Peter konnte bei der Preisverteilung ein junger Schütze die Ehrenscheibe stolz in Empfang nehmen. Elisabeth Hammerle erreichte beim Jagdschießen insgesamt 49 Ringe und stand somit ihren männlichen Jagdkollegen um nichts nach. Ihr wurde eine kunstvoll bemalte Scheibe von Steffi Holder überreicht. Für alle Schützen, die eine Ringzahl von 46 und höher erreichten, warteten wertvolle Warenpreise wie Wildabschüsse, Jagdwaffen, Jagdoptik und vieles mehr. Bezirksjägermeister Manfred Vonbank freute sich über die rege Teilnahme und betonte anlässlich der Preisverteilung die Wichtigkeit, sich Anfang des Jahres mit dem jagdlichen Schießen auseinanderzusetzen.

Großer Dank

Er bedankte sich bei der Gemeinde Bürs für die Unterstützung, der Jagdgesellschaft Bürs für die Organisation und Bewirtung und den Sponsoren. Einen besonderen Dank galt in diesem Jahr an Bernadette Plangg, die seit 35 Jahren beim Bürser Jagdschießen für eine funktionierende Bedienung sorgt. Ein weiterer großer Dank sprach Manfred Vonbank an Erich und Werner Plangg als federführende Organisatoren aus. Eine besondere Scheibe erhielt der Schütze Peter Breuss aus Übersaxen. Der Rollstuhlfahrer absolvierte vor ein paar Jahren gemeinsam mit Freunden die Jagdprüfung. Damals hatten seine Freunde die Idee, mit ihm die Besonderheit des Bürser Jagdschießens einmal zu erleben. Und in diesem Jahr konnte er seinen „Gutschein“ endlich einlösen. Mit Freude über das Gelingen beim Jagdschießen nahm er die bemalte Scheibe aus den Händen von Steffi Holder und Manfred Vonbank. Für die musikalische Umrahmung der Preisverteilung sorgten die Jagdhornbläser der Bezirkgruppe Bludenz. „Das Bürser Jagdschießen ist aufgrund des Ambientes in der Bürser Schlucht einzigartig“, abschließend Manfred Vonbank, der sich bereits auf das Jagdschießen im kommenden Jahr freut.

Rehkitzrettung

In den Monaten Mai/Juni werden mehrheitlich die Rehkitze gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Diese Strategie des Rehwildes ist aber leider nicht gegen den Einsatz von Mähwerken ausgelegt.

Da die erste Mahd in derselben Zeit stattfindet wie die Setzzeit, fallen laut Schätzungen jährlich bis zu 25.000 Rehkitze in Österreich den Mähwerken zum Opfer. In Vorarlberg dürfte es sich um mehrere hundert Jungtiere handeln. Um den Mahdverlust so gering wie möglich zu halten, gibt es vielerlei einfache und praktikable Techniken. Sehr bewährt hat sich mittlerweile insbesondere der Einsatz von Drohnen.

Bereits vor einigen Jahren wurde damit begonnen Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Rehkitzen einzusetzen. Diese Methode ist sehr effizient und ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Absuchen von Wiesen, welche anschließend gemäht werden können. Viele Jäger und Landwirte möchten diese Technik zum Schutz von Rehkitzen einsetzen, nur ist es oft schwierig verfügbare Drohnenpiloten in der Nähe zu finden.

Um diese Lücke zu schließen und die Kommunikation zwischen den Interessengruppen zu vereinfachen, wurde vom Tiroler Jägerverband die Plattform „Rehkitzrettung – gemeinsam gegen den Mähtod“ erstellt. Nun hat sich die Vorarlberger Jägerschaft dieser erfolgreichen Plattform angeschlossen.

Förderungsprojekt

Um den Einsatz dieser bewährten Technik weiter zu forcieren unterstützt die Vorarlberger Jägerschaft das Engagement der Vorarlberger JägerInnen durch Anerkennungsbeitrag für Drohneneinsätze sowie Zuschüsse zur Anschaffung von Vergrämungsgeräten (siehe unten).

 

Gefördert werden die gemeldeten Einsätze von DrohnenpilotInnen, welche auf der Plattform http://www.rehkitzrettung.at registriert sind. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl Einsätze bzw. der abgeflogenen Fläche pro Einsatz.

Gefördert werden Einsätze in drei Kategorien: „klein“ (<10 ha) mit € 40, „mittel“ (10-20 ha) mit € 70 und „groß“ (ab 20 ha) mit € 120 je Einsatz.

Einsatz von Wärmebilddrohnen

Drohnen, welche für die Rehkitzrettung eingesetzt werden, verfügen über eine Echtbild- und eine Wärmebildkamera. Die hochsensible Wärmebildkamera misst und visualisiert die Temperaturen am Boden, wodurch deutlich wärmere Objekte erkannt werden können und die versteckten Rehkitze sichtbar werden.

Am besten funktioniert dies in den frühen Morgenstunden, wenn der Boden und die Vegetation kühl sind und noch nicht von der Sonne aufgewärmt. Je nach Bewölkungsgrad bzw. Sonnenscheindauer und technischen Möglichkeiten der Wärmebildkamera ist es ggf. auch am Vormittag oder gar noch später möglich, Rehkitze aufzuspüren.

Die Felder, welche später gemäht werden, werden in einem Raster abgeflogen. Dies erfolgt entweder manuell gesteuert oder nach einer zuvor festgelegten und programmierten Route. Je nach Wärmebildkamera wird dabei in einer Höhe von rund 80 m geflogen. Dadurch ist es möglich, in kurzer Zeit relativ große Flächen abzusuchen.

Registrierung für Drohnenpiloten

Um sich als Drohnenpilot eintragen zu lassen, müssen Sie sich einfach auf der Homepage http://www.rehkitzrettung.at als solcher registrieren . Die Vorarlberger Jägerschaft wird Sie daraufhin kontaktieren und Sie anschließend in die Datenbank bzw. auf der Karte eintragen.

Die Registrierung ist kostenlos und es ist jedem Piloten selbst überlassen wann und wo er zur Verfügung steht.

 
 

Förderung von Vergrämungsgeräten

Zusätzlich zur Unterstützung von Drohneneinsätzen fördert die Vorarlberger Jägerschaft im Zuge des neu gestarteten Projektes auch den Kauf von Vergrämungsgeräten für die Rehkitzrettung.

Dabei handelt es sich um innovative Geräte, die mit variablen akustischen und optischen Signalen zur allgemeinen Wildvergrämung (Kitzrettung, Wildschadensvermeidung usw.) eingesetzt werden können. Diese verfügen zumeist über verschiedene Betriebsfunktionen, die für die Kitzrettung oder zur Wildvergrämung eingesetzt werden können. Die Abfolge der optischen und akustischen Signale hat zur Vorbeugung eines Gewöhnungseffekts keine Regelmäßigkeit. Durch eine 360-Grad-Bauweise, kann eine gleichmäßige Vergrämungswirkung in einem Umkreis von mindestens 100 Metern erreicht werden. Das entspricht einer Fläche von etwas mehr als drei Hektar.

Wichtig ist, dass diese Maßnahme erst am Tag bzw. Abend vor dem geplanten Mähtermin umgesetzt werden, ansonsten droht die Gefahr der Gewöhnung, was folglich dazu führt, dass die Geiß das Kitz wieder zurück in die angestammte Wiese bringt.

 

Insgesamt wird die Anschaffung von 50 Geräten mit jeweils € 50 gefördert. Damit diese Geräte möglichst homogen über Vorarlberg verteilt werden können, können pro Betrieb bzw. pro Jagdgebiet maximal vier Geräte bestellt vom zuständigen Jagdschutzorgan bzw. Pächter bestellt werden.

Bei Interesse bzw. Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft.