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Internationaler Bartgeierzähltag

Zum 18. Mal sind alle Interessierten aufgerufen, am 14. Oktober 2023 (Fokuszeit: 9 bis 15 Uhr, mindestens 10 bis 14 Uhr) eine Bergtour zu machen und nach Bartgeiern Ausschau zu halten.

An diesem Tag werden auch viele Beobachter in den Naturparken und Schutzgebieten Tirols sowie in Bayern im Rahmen des Interreg-Projekts “Aufbau eines grenzüberschreitenden Bartgeiermonitorings Bayern-Tirol (Interreg-Projekt Evs52)” auf dem Weg sein. Gemeinsam mit dem Nationalpark Hohe Tauern, der schon seit vielen Jahren für die Wiederansiedlung und das Monitoring von Bartgeiern in Österreich aktiv ist, wird dieser Zähltag in Österreich möglichst breit aufgestellt. Auch für Vorarlberg ist eine koordinierte Zählung geplant.

Besonders gute Chancen für Sichtungen bestehen etwa im hinteren Bregenzerwald, Lechquellengebirge, Montafon/Silvretta und Rätikon.

Wenn Sie als BartgeierbeobachterIn aktiv werden möchten:

Wer sich zutraut Bartgeier zu erkennen und bereit ist (siehe Poster), am 14. Oktober mindestens von 10:00 bis 14:00 von einem vorgegebenen Beobachtungsstandort in Vorarlberg aus Bartgeier zu suchen, soll sein Interesse bis spätestens am 12. Oktober per E-mail an natura2000@naturvielfalt.at oder an das Regionsmanagement Europaschutzgebiete (Kontakt Christian Kuehs) für die weitere Koordination mitteilen

Stellungnahme an die EU

Die Vorarlberger Jägerschaft ist dem Aufruf der Europäischen Union nachgekommen, aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. In einer ausführlichen Stellungnahme wird sowohl auf die Gesamtsituation in Vorarlberg als auch auf jene in Österreich eingegangen. Ein zentraler Punkt ist aber die direkte Betroffenheit der Jagd und die ergriffenen Wildtiermanagement-Maßnahmen. Die Auswirkungen des Wolfes auf die Lebensräume in den Gebirgslandschaften sind ebenso Gegenstand dieser Stellungnahme. Ein Stimmungsbarometer in Sachen Wolf in Österreich hat ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung einer unkontrollierten Ausbreitung der Großraubtiere ablehnend gegenübersteht – auch das soll gegenüber der EU kommuniziert werden.

Wer Näheres zu dieser Thematik erfahren möchte, kann sich gerne bei unserer Geschäftsstelle melden und Einsicht in diese Stellungnahme nehmen.

Hubertusfeier Garfrescha 2023

Die traditionelle Hubertusfeier der Hegegemeinschaft 3.2 St. Gallenkirch auf Garfrescha wurde mit einer heiligen Messe bei der Kapelle zum heiligen Bernhard gefeiert. „Wir feiern Erntedank. Wir sind dankbar was und die Wälder und Felder geben“, so Pfarrer Lukas Bonner in seiner Predigt. Er wies auf die Wichtigkeit des „Miteinander“ hin und bedankte sich bei den Jägern für ihren Einsatz rund um den Lebensraum für Mensch und Tier. Die Jagdhornbläser der Bezirksgruppe Bludenz umrahmten den Gottesdienst musikalisch und ließen mit der neu einstudierten „Hubertusmesse“ aufhorchen.

Hegeobmann Bertram Netzer konnte neben einigen Jägern und Jagdinteressierten auch Bezirksjägermeister Manfred Vonbank auf Garfrescha begrüßen. Bei frisch angezuckerten Bergen und einigen Sonnenblitzen sprach Manfred Vonbank von der Faszination Jagd, die 2.500 JägerInnen in Vorarlberg ausüben.

Bewusst erleben

„Es ist das Naturerlebnis, die Abläufe der Natur bewusst zu erleben“, so Vonbank und mahnte Jagd, Landwirtschaft, Tourismus, Forstwirtschaft und Politik mit Hausverstand Entscheidungen zu treffen und Lösungen zu finden. „Es ist nicht selbstverständlich, dass wir die Natur nützen können, das sollte uns allen bewusst sein“, so Vonbank weiter. Der Hubertushirsch wurde von der Eigenjagd Tilisuna mit Revierjäger Maximilian Auerbach zur Verfügung gestellt. Zur Würdigung des edlen Tieres spielten die Jagdhornbläser „Hirsch tot“, bevor die Besucher der Hubertusmesse sich Richtung Brunella auf den Weg machten. Dort feierten sie ihre Erntedankfeier bei einem gemütlichen „Miteinander“.

Eindrücke von der Hubertusfeier

Informationen zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

Neben der bisher schon geltenden Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel, BGBl. II Nr. 331/2011, ist seit 15. Februar 2023 die VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten in Geltung. Es gelten nunmehr beide Verordnungen nebeneinander.

Was ist der Zweck der Verordnung?

Die Verordnung dient dem Schutz von Wasservögeln. Enten, Gänse und Schwänen. Diese nehmen kleine Steinchen auf, um die pflanzliche Nahrung in ihrem Muskelmagen zu zermahlen. Gemeinsam mit Steinchen aufgenommene Bleischrote produzieren im Magen einen feinen Abrieb, der oftmals zu einer gesundheitlich bedenklichen Bleiaufnahme führt. Das stellt eine Gefahr für die Vögel selbst sowie für Menschen und Beutegreifer dar, die die Vögel konsumieren. Schätzungen zufolge verenden jeden Winter eine Million Wasservögel in Europa an Bleivergiftungen. Die Folgen von nicht-tödlichen Vergiftungen sind nicht abzuschätzen. Im Schnitt befinden sich in einem von sechs zentral- und südeuropäischen Stockentenmägen Bleischrote.

Was muss ich beachten?

1. Der Geltungsbereich der Verordnung bezieht sich auf sogenannte Feuchtgebiete. Die Verwendung von bleihaltigem Schrot sowie das Mitführen von bleihaltigem Schrot ist in Feuchtgebieten und in einer Pufferzone 100m rund um Feuchtgebiete verboten.

2. Was ein Feuchtgebiet im Sinne der Verordnung ist, ist im Einklang mit dem Ziel der Beschränkung, nämlich dem Schutz von Wasservögeln, auszulegen. Klargestellt wurde seitens der Europäischen Kommission und dem zuständigen Ministerium in Österreich, dass die Funktion des Feuchtgebiets gemäß der RAMSAR Konvention als Lebensraum/Brutgebiet für Wasservögel maßgeblich für diese Beurteilung ist. Dieser Lebensraum soll durch die Verordnung geschützt werden.

3. Wasserlacken nach einem Regenguss sind daher nicht von diesem Begriff umfasst!

4. Temporäre Feuchtgebiete, das sind z. B. feuchte Sutten, zeitweise überschwemmte Feuchtwiesen, Salzlacken oder Moore; sind ebenfalls umfasst unabhängig, ob in der Trocken- oder Feuchtperiode.

5. Beachten Sie die Beweislastumkehr. Darunter versteht man die Umkehrung des Grundsatzes, dass eine Behörde dem Jäger ein schuldhaftes Verletzen einer Vorschrift nachweisen muss. Im Anwendungsbereich der VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION hat nunmehr der Jäger den Nachweis zu erbringen, dass mitgeführte bleihaltige Munition nicht zur Jagd auf Wasservögel verwendet wurde, sondern das Feuchtgebiet z.B. nur durchquert werden sollte.

Wie verhalte ich mich richtig?

1. Lesen Sie bitte unbedingt den Text der Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten)!

2. Vor der Jagd ist zu klären, ob diese in einem Feuchtgebiet stattfindet. Bei der Einschätzung, ob ein Feuchtgebiet im Sinne der Verordnung vorliegen kann, ist auf die Funktion des Feuchtgebietes als Lebensraum/Brutgebiet für Wasservögel abzustellen. Die Frage, die Sie sich als erstes stellen sollten: Könnten dort, wo ich jagen will, realistischerweise Wasservögel leben/brüten?

3. Achten Sie darauf, dass Sie im Zuge der Jagdausübung nicht mit bleihaltiger Schrotmunition ein Feuchtgebiet betreten, da Sie dann laut Verordnung den nachvollziehbaren Beweis erbringen müssen, dass diese Munition nicht zum Einsatz im Feuchtgebiet gekommen ist bzw. kommen wird.

4. Achten Sie darauf, dass auch ein Umkreis von 100 m zum Feuchtgebiet gezählt wird und umschlagen Sie dieses daher großzügig, wenn sie bleihaltige Schrotmunition mitführen. (Denken Sie daran, ihre Taschen und Rucksäcke vorab zu kontrollieren und erinnern Sie ruhig andere Jägerinnen und Jäger daran.)

5. Wie gewohnt halten Sie sich an die bereits bestehende nationale Verordnung, die ein Verbot der Bejagung von Wasservögeln mit Bleischrot auch außerhalb von Feuchtgebieten regeln. Diese bleiben aufrecht und sind weiterhin anwendbar, insofern ändert sich nichts.

6. Im eigenen Revier machen Sie sich im Zuge einer Revierrunde ein Bild und beurteilen die Lage, indem Sie sich die Frage stellen, in welchen Revierteilen bei ihnen Wasservögel leben/brüten könnten und teilen diesen Bereich auch Ihren Jagdausübenden mit. Im fremden Revier fragen Sie den Jagdausübungsberechtigten nach solchen Gebieten.

7. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen obliegt ausschließlich den Chemikalieninspektoren der Länder und daher nicht dem Jagdaufseher.

Österreichisches Jägerschaftsschießen 2023

Alle 54 Schützen aus den 9 Bundeländern mussten bei diesem hochsommerlichen Wetter in Melk schwitzen. Aber auch die Disziplinen mit der Flinte (je 25 Trap und Parcourstauben) und der Jagdbüchse hatten es in sich und trieben den Jägern die Schweissperlen auf die Stirn. Auf dem Schiessstand in der Nähe von Melk, in Rosenfeld, zeigten sich die Gastgeber gar nicht von der gastfreundlichen Seite und überliessen nur 2 von insgesamt 7 Wertungen Nicht-Niederösterreichern.

 

Sämtliche 3 Mannschaftswertungen in der Kugel, in der Schrot und in der Kombinationswertung gingen an die Gastgeber.

Mannschaftlich zeigten sich die Vorarlberger Schützen sehr zielsicher und erreichten in der Büchsenwertung den sehr guten 5. Rang. Obwohl wir in der Schrotwertung fast „traditionell“ nicht mithalten konnten mit allen anderen Bundesländern, reichte es doch in der Kombinationswertung zum 7. Platz. Dies ist deshalb so bemerkenswert, weil trotz der Übergewichtung der Schrotergebnisse Vorarlberg noch vor den schrotstarken Salzburgern und Burgenländern platziert war.

In den Einzelwertungen schnappte im Schrotbewerb der Oberösterreicher Geiselmayr Rainer den Titel dem Niederösterreicher Tobias Müllner und dem Kärntner Manfred Buttazoni weg. Dr. Heinz Hagen konnte sich mit 43 von 50 Tauben als bester Vorarlberger im guten 15. Platz einreihen.

In der Büchse siegte der Niederösterreicher Johannes Stöger mit dem Punktemaximum – eine wirklich aussergewöhnliche Leistung. Heinz Hagen war auch hier der beste Vorarlberger im 12. Rang – mit dem Schönheitsfehler einer Null in der liegendfrei-Position, womit er einen Podestplatz vergab.

Die Einzelwertung Kombination ging auch hier wieder an Niederösterreich mit Tobias Müllner. Heinz Hagen belegte dennoch den sehr guten 10. Rang.

Das traditionell durchgeführte Mannschaftsführerschiessen ging wiederum an Niederösterreich, an den Organisator Mag. Bernhard Glöckl, vor dem Oberösterreicher Hans-Jörg Bernhardt und Heinz Hagen.

Es war ein wunderbar organisierter Bewerb auf einer ganz tollen Anlage bei besten Bedingungen und einem erinnerungswürdigen Festabend im Schloss Melk.

 

Einen grossen Schützendank und Weidmannsdank an Mag. Bernhard Glöckl und seinem Team sowie der Niederösterreichischen Jägerschaft für die sehr schöne und gelungene Veranstaltung.

2024 ist Oberösterreich an der Reihe. Wir werden versuchen, vor allem in der Kugel, noch mehr Terrain gutzumachen. Die stark verjüngte Mannschaft mit den „Jungschützen“ Gregor und Hubertus Deuring musste ein wenig Lehrgeld bezahlen, wird sich aber in den kommenden Jahren sicherlich steigern können. Für Hubert Fenkart war es ebenfalls erst die 2. Teilnahme. Martin Rhomberg und Albert Deuring komplettierten die Mannschaft. Beide Routiniers konnten ihr Potential diesmal leider nicht ausschöpfen.

Die Möglichkeit im kommenden Jahr auf der neuen Schiessanlage in Lustenau trainieren zu können ist für alle eine grosse Motivation.

Dr. Heinz Hagen

Landesschiessreferent

Öberle Jagdschießen 2023

Zum inzwischen 19. Mal traf sich am 12. August der Auer Jägerstammtisch der Hegegemeinschaft 1.4 am Fuße der Kanisfluh zum Öberle Jagdschießen.

Das Wetter spielte nach der Regenperiode perfekt mit und so konnte bei tollen Bedingungen der Jagdparcours aufgebaut werden.

Für all diejenigen, welche ihn noch nicht kennen, seien die einzelnen Stationen kurz erklärt.

  • Legendäre Auer Pendelscheibe in kleiner werdender Reihenfolge mit Gams (4), Fuchs (6) und Vogel (8) stehend angestrichen
  • Ringscheibe Reh (12) und Ringscheibe Gams (10) sitzend aufgelegt
  • Der zwischenzeitlich von allen lieb gewonnene und von Helmut Beer ausgetüftelte laufende Hase (5/3)

Somit kann eine maximale Punktzahl von 45 erreicht werden.

Mit 43 Punkten konnte Othmar Bischof seinen Sieg vom Vorjahr erfolgreich vor Heinz Marinelli (42) und Martin Rüf (41) verteidigen. Bei den Damen siegte Kathrin Dietrich vor Petra Kuntzer und Verena Wirth.

Die zehn besten Schützen:innen der Gesamtwertung traten an, um auf die Ehrenscheibe zu schießen. Hier siegte Bene Moosbrugger vor Petra Kuntzer und Heinz Marinelli, welcher als Vorjahressieger die wunderschön gestaltete Ehrenscheibe an den diesjährigen Gewinner überreichte.

Im herrlichen Ambiente und fantastischem Essen wurde im Edelweiß am Öberle von Hermann Rüf & Helmut Beer die Siegerehrung durchgeführt und so fand der Abend bei Musik einen gemütlichen Ausklang.

Ein besonderer Dank gilt Elke und Willi Kohler, welche als Grundbesitzer das Jagdschießen ermöglichen, den Jagdpächtern Hermann und Josef Rüf, Bene Moosbrugger für die toll gestalteten Trophäen, Kathrin Dietrich und ihrem Edelweiß – Team sowie allen Helfern des Auer Stammtisches.

Bleibt nur noch uns mit einem kräftigen Weidmannsheil bis zum nächsten Mal zu verabschieden!

Reiseziel Museum

Wie bereits Anfang Juli, machten sich auch am vergangenen Sonntag, dem 6. August, viele interessierte Familien auf Entdeckungsreise durch das Jagdmuseum in der Vorarlberger Museumswelt. Sodass mittlerweile bereits 729 Besuchern die heimische Tierwelt und die Aufgabenbereiche der Jagd näher gebracht werden konnte.

So wurde ihnen von der Naturpädagogin und Jägerin Steffi Holder anhand von aufgearbeiteten Materialien wie Felle, Geweihe, Tierläufe, Becherlupen udgl. aus Wald und Natur nähergebracht. Im Kreativbereich konnten die Kinder Fährtenabdrücke, Armbänder etc. mit natürlichen Materialien basteln. Bei der spannenden Rally durch das Jagdmuseum wurden die Interessierten von zwei erfahrenen Jägern unterstützt. Im Anschluss an die Rally konnten die Kinder tolle Gewinne entgegennehmen.

Insgesamt 51 Museen in Vorarlberg, Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen öffnen ihre Türen und bieten ein spezielles Familienprogramm. Alle Programme der Museen sind auch auf der Homepage http://www.reiseziel-museum.com und in der Familienpass App ersichtlich und liegen in unserem Museum auf.

 

Mit dem Vorarlberger Familienpass reisen Vorarlbergs Familien zum Preis von Euro 1,00 bzw. CHF 1,00 pro Person und Museum. Die gratis Anreise mit Bus und Bahn ist in Vorarlberg und Liechtenstein möglich.

Wir freuen uns auf euren Besuch am 03.09.2023, von 10:00 bis 17:00 Uhr

Achtung Rehbrunft!

Ab Ende Juli beginnt in Vorarlberg die Rehbrunft. Die Böcke folgen dabei der Geiß, die anfangs flüchtet. Der Bock treibt sie daher vor allem am Beginn mit hohem Tempo. Durch dieses Brunftverhalten wechselt Rehwild in der Brunftzeit vermehrt über Straßen, wodurch auch untertags das Risiko für Wildunfälle steigt. Die Vorarlberger Jägerschaft appelliert daher, das Tempo anzupassen und die Straßenränder im Blick zu behalten. 

„Bock und Geiß haben in der Brunftzeit den Kopf woanders. Der Bock etwa treibt die Geiß mit gesenktem Haupt und nimmt seine Umgebung nicht mehr wahr. Daher ist zum Schutz der Fahrzeuginsassen und der Wildtiere erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten“, so Landesjägermeister Christoph Breier. In Vorarlberg kommen jährlich mindestens 800 Wildtiere durch den Straßenverkehr zu Tode. Rehwild ist dabei mit 350 Stück am stärksten betroffen.

Die Jägerschaft verfolgt zur Senkung der Wildunfallrate zwei Wege: Sensibilisierungsmaßnahmen in Form von Presseaussendungen in der Hauptwechselzeit im Herbst sowie Vergrämungsmaßnahmen in Form von optischen Warnmelder an neuralgischen Straßenabschnitten. Sie warnen Wildtiere und halten sie im Falle von herannahenden Fahrzeugen von der Fahrbahn fern.

In den vergangenen Jahren wurden auf diese Art bereits zahlreiche Landesstraßen sicherer gemacht. Die Erfolgsrate spricht dabei für sich: Die Zahl der Rehwild-Nachtunfälle konnte auf diesen Abschnitten um bis zu 70 Prozent zu reduziert werden.

Übersicht der Wildunfälle

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Die Karte zeigt jenen Teil der Wildunfälle bei welchem die Polizei informiert wurde. Bitte beachten, dass 40% der Einsätze nicht mittels GPS-Position erfasst wurden und daher nicht aufscheinen.

Verhaltensrichtlinien bei Wildunfällen

Im Falle eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Wildtier sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden, denn Ausweichmanöver stellen ein hohes Risiko für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer dar. Sollte es zu Wildunfällen kommen, müssen die Fahrzeuglenker das Fahrzeug abstellen und die Unfallstelle absichern. Nach der Versorgung von verletzten Personen müssen Polizei und im Bedarfsfall die Rettung verständigt werden. Grundsätzlich muss jeder Unfall – also auch wenn das Tier flüchtet – der Polizei gemeldet werden, die den Unfall aufnimmt und die Jägerschaft informiert, die Nachsuche und die Bergung übernimmt. 

Das Tier darf keinesfalls mitgenommen werden.