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Ankündigung – Hegeschauen 2025

Laut dem Vorarlberger Jagdgesetz §42 (4) sind die Abschussmeldungen von männlichem Schalenwild sowie weiblichem Gams- und Steinwild anlässlich der Hegeschau anhand der vorgelegten Beweisstücke, insbesondere Trophäen, zu überprüfen.

Diese Kontrolle durch eine sachverständige Bewertungskommission ist gemäß §50 (2) Vlbg JG von der Vorarlberger Jägerschaft zu organisieren und dient der Beurteilung der Jagdwirtschaft in den einzelnen Hegegemeinschaften und Jagdgebieten.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Einhaltung der Abschusspläne und Bewertung der Trophäen der im Jagdjahr 2024/25 erlegten Trophäenträger wird an folgenden Terminen stattfinden:

Dornbirn:

Freitag, 07.03.2025 – Kolpinghaus, Dornbirn

Bludenz:

Donnerstag, 13.03.2025 – Walserhalle Raggal

Feldkirch:

Samstag, 22.03.2025 – Dorfsaal Übersaxen

Bregenz:

Freitag, 28.03.2025 – Schindlersaal, Kennelbach

 

Oberländer Jägertage 2025

Donnerstag 13. März

13.00 Uhr – Anlieferung und Bewertung der Trophäen

Freitag 14. März

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr – Geführte Rundgänge mit Schulklassen des Bezirkes

16.00 Uhr – Vorarlberger Grundeigentümertag

Rechtliche Situation Gamswild – Prof. Dr. Walter Obwexer
Eu-Recht, FFH Richtlinie, Vlbg. Jagdgesetz, bisherige Judikatur


Raumnutzung beim Rehwild
– Robin Sandfort MSc

Auswirkungen der Bejagung, Neues aus der Rehwildforschung


Praktische Rehwildbewirtschaftung
– Helmut Fladenhofer OFö

Habitatnutzung, Habitatverbesserung, etc…

Es sind alle Vorarlberger Grundeigentümer und Jagdausschussobmänner, Jagdnutzungsberechtige, Jagdschutzorgane, Jäger      und  Jägerinnen, sämtliche Mitglieder der Jagdgenossenschaften, die Vertreter der Eigenjagdbesitzer, Alpobmänner, Bürgermeister und Politiker und Behördenvertreter, sowie alle am Thema Interessierten

HERZLICHST EINGELADEN!

18.00 Uhr – Führungen für Jagdkursteilnehmer*innen

Samstag 15. März

10.30 UhrBezirksversammlung
                     der Vorarlberger Jägerschaft Bezirksgruppe Bludenz

12.30 Uhr – ganztägig freie Besichtigung der Ausstellung
                     Freunde und Interessierte der Jagd sind HERZLICHST EINGELADEN!

13.00 Uhr –  Unterhaltung mit der Böhmischen Blasmusik  
                    Gemütlicher Jägerhock

Sonntag 16. März

ab 10.30 Uhr – Frühschoppen mit den Urstoff Musikanten

13:00 Uhr – Ende der Veranstaltung

Öffentlichkeitsarbeit

Oft ist die Kritik an der Jagd vielschichtig und oft auch emotional. Eine sachliche Auseinandersetzung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und transparenten Handeln basiert, wird immer wichtiger. Diese Kritik muss ernst genommen werden.

Aktive Öffentlichkeitsarbeit schafft die Plattform für einen Austausch zwischen den einzelnen Interessensgruppen – sei es Natur- und Tierschutz, Forst und Grundeigentümern – und für einen konstruktiven Dialog mit der Gesellschaft.

Neben jedem Jäger sind vor allem auch die Jagdschutzorgane in den Revieren gefordert, hier einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. Das Rüstzeug dafür kann schon in der Ausbildung gelegt werden – schulisch in der Aufarbeitung und Präsentation einer Recherchearbeit, praktisch in Schulen oder Vereinen über das Ausbildungsrevier. So geschehen bei einem „virtuellen Jagdausflug“ beim Pensionistenverband Bürs durch den Probejäger Ralph Schenk und seinem Ausbildner JSO Wolfram Wachter.

Im Zuge eines 1,5-stündigen Vortrages – gefüllt mit vielen Bildern aus den Jagdrevieren und der dortigen Wild- und Blumenpracht – wurde das vorkommende Haarwild, wie auch Federwild vorgestellt.

Durch das Vorzeigen echter Präparate und Trophäen wurde den Zuhörern näher gebracht, wie das Ansprechen von Wild erfolgt und was weidmännische Jagd bedeutet. Dabei wurden insbesondere Themenbereiche wie Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz und auch anständiges und respektvolles Verhalten erläutert, welche unabdingbar mit der Ausübung der Jagd verbunden sind.

Mit dem Genuss frischer Hirschwürste fand die Veranstaltung einen krönenden Abschluss. So konnten sich alle überzeugen, welchen hochwertigen Genuss eine erfolgreiche Jagd bringen kann – auch mit dem Wissen, wie viel Einsatz und Verantwortung dafür notwendig ist.

 

Armin Plattner – 90 Jahre

Armin Plattner hat über viele Jahre hinweg die Jagd nicht nur im Klostertal, sondern auch im ganzen Land geprägt.

Seit 50 Jahren ist er Jagdpächter der EJ Rauher Staffel und so auch 50 Jahre Mitglied der Hegegemeinschaft, zuvor Wildfütterungsgemeinschaft, Klostertal. Mit viel Herzblut und jagdlicher Erfahrung unterstütze er die Arbeit und setzte sich immer für die Interessen des Wildes und der Jagd ein.

Er war Mitinitiator des Steinwildprojektes Lechquellengebirge, in dem heute die größte Steinwildkolonie des Landes vorkommt. Als Obmann des Steinwild Landesausschusses der Vbg. Jägerschaft trug er wesentlich dazu bei, dass wir heute in Vorarlberg wieder zehn stabile Kolonien dieser faszinierenden Wildart haben.

Er gilt als Urgestein und Vordenker in der Vorarlberger Jagd und legte immer viel Wert auf die Pflege des jagdlichen Brauchtums. So verwundert es niemand, dass er auch viele Jahre Mitglied des Landesvorstandes der Vbg, Jägerschaft war.

Zu Ehren des Jubilars spielte die Jagdhornbläser Gruppe der Bezirksgruppe Bludenz auf und gaben so der Gratulation einen ganz besonderen Rahmen

Auch von Seiten der Vbg. Jägerschaft alles Gute zum runden Geburtstag
und Danke für Deinen Einsatz 

Silvester – jährlicher Stress für Wildtiere

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel bedeutet für viele Wildtiere Stress. Die lauten Geräusche rund um Silvester, die grellen Lichter und die hohe Feinstaubbelastung in der Luft versetzen jedes Jahr die Wildtiere aufs Neue ohne Vorwarnung in Panik.

Silvesterknaller erzeugen einen Schalldruckpegel zwischen 120 und 180 Dezibel. Diese Lautstärke reicht aus, um sogar Igel aus ihrem Winterschlaf zu wecken und Vögel von ihren Schlafplätzen zu schrecken. Und auch für andere Wildtiere mit feinem Gehörsinn, wie Füchse, die selbst die Geräusche von Mäusen unter geschlossener Schneedecke hören können, bedeutet die Silvesterknallerei gewaltiger Stress.

Und wenn Pflanzenfresser wie Reh oder Rotwild in Panik geraten, müssen diese blitzschnell ihren Stoffwechsel aus dem Ruhemodus auf Fluchtmanöver umstellen und verbrauchen dabei sehr viel mühsam angesparte Kraftreserven. Dabei ist es gerade in der Winterzeit wichtig, dass diese Wildtiere möglichst viel Ruhe bekommen, um mit dem kargen Nahrungsangebot und der winterlichen Witterung zurecht zu kommen.

Der Vorarlberger Landesjägermeister Christoph Breier erklärt: „Es ist wichtig, Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen und insbesondere keine Silvesterknaller in der Nähe von Wäldern, Feldern, Parks oder Gewässern zu zünden.“

Silvester ohne Stress und Knallerei !

„Bereiten wir unseren Wildtieren einen schönen Jahreswechsel ohne Böller und Leuchtraketen und respektieren wir ihren Lebensraum und das Ruhebedürfnis der Tierwelt.“ betont Breier.

Deshalb unsere Bitte:

Feiern Sie das Neue Jahr mit Wild und Natur, in Rücksicht auf den gemeinsamen Lebensraum 

Auf Basis „Feiern statt feuern“ von Wildbiologin Dr. Christine Miller:

Lärm

Fakt: Lärmeffekte sind bis zu 120 -180 deziBel laut – beim Menschen treten bei 120 dB Schmerzen, ab 140 dB irreversible Schäden auf.

Bei Wildtieren sind diese Schwellen deutlich niedriger!

 

Licht

Fakt: Eine Silvesterrakete steigt in der Regel 20 bis 15 Meter, bevor sie zündet und grelle, bunte Lichtblitze erzeugt. Profi-Feuerwerke kommen auf Steighöhen bis zu 260 Meter und somit direkt in die Wohn- und Schlafzimmer der Wildtiere. 

Bei Wildtieren können Schäden bei empfindlichen Augen auftreten,
es wird Desorientierung ausgelöst,
das vor allem auch viele Singvögel trifft.

Feuergefahr

Fakt: Temperaturen von weit über 400 °C

Durch trockenes Pflanzenmaterial in den Wäldern, schneefreie Wiesenhänge (Schneerutschungen) und trockene Stadeln können immer wieder Brände ausgelöst werden.

Das Leben unserer Wildtiere ist
durch solch ausgelöste
Wald- und Wiesenbrände gefährdet. 

Bambi Safe

APP ZUR KOMMUNIKATION UND AUFTRAGSERSTELLUNG FÜR DIE REHKITZRETTUNG

Im Rahmen eines Diplomarbeitsprojekts der HAK Feldkirch wird an einer innovativen Lösung zur Unterstützung der Rehkitzrettung gearbeitet. Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer App, die die Kommunikation und Koordination zwischen Jägern und Landwirten erleichtert und damit die Rettung von Rehkitzen noch effektiver gestaltet.

Um Meinungen und Bedürfnisse aus der Praxis einzuholen haben die Projektbeteiligten eine Umfrage erstellt. Wir bitten euch herzlich, diese Umfrage zu unterstützen, indem ihr daran teilnehmt. Das Feedback der JägerInnen ist von großer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Idee.

 

 

Hier geht es direkt zur Umfrage:
👉 Umfrage zur Rehkitzrettung

Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt und damit einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz leistet!

Artenschutzerfolg

PRESSEMITTEILUNG

Die Berner Konvention hat sich für die Absenkung des Schutzstatus der Wölfe ausgesprochen. Die Population hat sich stark erhöht und ein strenger Schutz ist nicht mehr notwendig.

Die Wolfspopulation in Europa ist stark wie nie und in den vergangenen Jahren um etwa 80 Prozent gestiegen. Nun haben sich die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention mit deutlicher Mehrheit für die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen ausgesprochen und sind damit dem Mehrheitsentschied der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gefolgt. Den Stein ins Rollen gebracht hat Bundesminister Norbert Totschnig, als er vor über zwei Jahren beim Rat der EU-Agrarminister in Brüssel eine von 16 Mitgliedstaaten unterstützte Forderung einbrachte, den veralteten Schutzstatus des Wolfes nach 30 Jahren erstmals zu überarbeiten.

Das Zusammenleben mit Wölfen ist nach wie vor mit großen Herausforderungen in der Alp- und Landwirtschaft geprägt und setz vor allem die traditionelle Alp- und Weidewirtschaft in Österreich unter Druck, die ein wichtiger Faktor für die hohe Biodiversität alpiner Regionen sind.

Reguläres Management gefordert

Trotz des positiven Entscheids hat das Abstimmungsergebnis in der Berner Konvention keinen unmittelbaren Einfluss auf die bestehenden Regelungen innerhalb der Europäischen Union bzw. in Österreich. Bevor die hohe Wolfspopulation in den EU-Mitgliedsstaaten in ein geordnetes Management eingepflegt werden kann, muss die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) im Sinne der Herabsetzung des Schutzstatus geändert werden.

Jagd Österreich fordert seit 2016 ein geregeltes Management der Großraubtiere und eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie, um auffällige Wölfe leichter entnehmen zu können und damit die Konflikte in der Alp- Weide- und Landwirtschaft zu mildern.

„Die Entscheidung ist ein Erfolg für den Artenschutz in Österreich und zeigt ganz klar, dass sich die Wolfspopulation in vielen Ländern Europas auf einem hohen Niveau befindet und stetig stark steigt. Ich bin froh, dass sich die Berner Konvention an Fakten orientiert hat und nun auch dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung und den Expertinnen und Experten gefolgt ist. Jetzt ist es wichtig, unaufgeregt und sachlich ein flächendeckendes Monitoring zu etablieren und bald in ein nachhaltiges Management überzugehen“, unterstreicht Präsident Maximilian Mayr Melnhof.

Die FFH-Richtlinie und das Gamswild

Gesetzliche Ausgangslage in Vorarlberg

Im Vorarlberger Jagdgesetz ist die Erteilung von Abschussaufträgen sowie die Anordnung von Freihaltungen in § 41 VJagdG im Zusammenhang mit dem Abschuss von Schadwild verankert. Die Regelungen zu den Abschüssen von Schadwild geltend ausdrücklich nicht für nach Artikel 12, 14 oder 15 der FFH Richtlinie geschützte Wildarten. Nachdem unter anderem auch das Gamswild im Sinne der FFH-Richtlinie geschützt ist, behalf sich der Vorarlberger Gesetzgeber damit, das Gamswild von der Schutzbestimmung über eine einfachgesetzliche Bestimmung wieder auszunehmen um dadurch Abschussaufträge und die Anordnung von Freihaltungen von Gamswild auf einfachem Wege zu ermöglichen. Als Rechtsbeirat der Vorarlberger Jägerschaft habe ich in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Sonderregelung zu Lasten unseres Gamswildes aus meiner Sicht gegen die europäische FFH Richtlinie verstößt. Bis dato fehlte dazu höchstgerichtliche Rechtsprechung. Mit dem neuesten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 03.09.2024 (RA 2023/03/0154-17) ist nunmehr zu dieser Frage zu Gunsten unseres Gamswildes durchaus Bewegung ins Spiel gekommen. 

Zum aktuellen Anlassfall

Im konkreten Anlassfall bekämpfte der Verein „Wildes Bayern“ Zwangsabschuss-Anordnungen von Gamswild im sogenanntenllengebirge in Oberösterreich. Argumentiert wurde, dass im Zuge von „Ketten-Bescheiden“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaften derartige Dezimierungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen nicht ohne weiteres mit dem EU-Recht vereinbar sei, zumal Gamswild im Anhang V der FFH Richtlinie als schützenswerte Wildart enthalten sei. Bei jeglichem Umgang mit dieser geschützten Wildart sei deshalb stets sicherzustellen, dass die Population einerseits nicht gefährdet und anderseits ihr Erhaltungszustand in der Region günstig bleibe. 

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat den angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild für rechtswidrig erklärt. Die in Artikel 11 FFH Richtlinie vorgesehene Überwachung des Erhaltungszustandes der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräumen ist unabdingbar, um die Einhaltung der in Artikel 14 der Richtlinie genannten Voraussetzungen zu gewährleisten und festzustellen, ob es notwendig ist, Maßnahmen zu erlassen, die die Vereinbarkeit der Nutzung dieser Art mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellen.

Da die Auswirkungen der Entnahme aus der Natur und der Nutzung dieser Art auf den Erhaltungszustand der betreffenden Art „aufgrund der Überwachung gemäß Artikel 11“ FFH Richtlinie zu bewerten ist, müssen die Mitgliedsstaaten außerdem, wenn sie in Anwendung von Artikel 14 Abs 1 der FFH Richtlinie Entscheidungen treffen, mit denen die Jagd dieser Art erlaubt wird, diese Entscheidungen begründen und die Überwachungsdaten bereitstellen, auf die diese Entscheidung gestützt wird. 

 

Bemerkenswert ist, dass nicht nur Daten über die Populationen der betreffenden Art zu berücksichtigen sind, sondern auch die Auswirkung der gegenständlichen Maßnahme auf den Erhaltungszustand dieser Art in einem größeren Rahmen auf der Ebene der biogeographischen Region (oder soweit möglich grenzüberschreitend) zu erheben sind.  

 

Daraus ergeben sich gemäß jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Anordnung von Zwangsabschüssen von Tieren, die in Anhang V der FFH Richtlinie angeführt sind, folgende unionsrechtliche Vorgaben. 

 

Zunächst ist insbesondere auf Basis der Ergebnisse der Überwachung zu klären, ob sich die betroffene Tierart in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne des Artikel 1 lit i FFH Richtlinie befindet. 

Ist dies nicht der Fall, so steht Artikel 14 FFH Richtlinie einer Bejagung und damit auch der Anordnung eines Zwangsabschusses entgegen, wenn und soweit dies mit der Aufrechterhaltung (oder Wiederherstellung) eines günstigen Erhaltungszustands sonst nicht vereinbar wäre. 

Besteht hingegen ein günstiger Erhaltungszustand, so können auf der Grundlage von Artikel 14 FFH Richtlinie begleitend zur (nicht grundsätzlich unzulässigen) Anordnung eines Zwangsabschusses Maßnahmen im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 FFH Richtlinie erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand aufrecht zu erhalten. 

In Bezug auf Artikel 14 FFH Richtlinie kann eine Verletzung darin liegen, dass der Erhaltungszustand der betreffenden Tierart nicht ermittelt wurde. 

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass in einem fortgesetzten Verfahren vom Verwaltungsgericht zu klären ist, ob das Gamswild sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Der VwGH stellte klar, dass die Anordnung eines Zwangsabschusses für Gamswild als Tierart von Anhang V der FFH Richtlinie zwingend voraussetzt, dass der günstige Erhaltungszustand aufrechterhalten wird und somit die Bestandzahlen und die mögliche Beeinträchtigung der Gamspopulation durch die Maßnahme vorab festgestellt werden müssen. 

 

Ausblick

Es wird daher künftig spannend sein, inwieweit sich die Jagdbehörden erklären, welche Maßnahmen, insbesondere welche Monitoring- bzw. welche Überwachungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 FFH Richtlinie in den Jagdrevieren vorgenommen wurden oder werden, in denen Gamswild aufgrund eines Abschussplanes oder aufgrund von Zwangsabschüssen gejagt bzw. in denen Schonzeiten für Gamswild verkürzt wurden. Jeglicher Umgang mit Gamswild muss deshalb stets sicherstellen, dass die Population nicht gefährdet und der Erhaltungszustand der Region günstig bleibt. Auch in Vorarlberg hat „Wildes Bayern“ bei den Bezirkshauptmannschaften Anträge auf Erteilung von Umweltinformationen bezüglich Gamswild eingeholt. Die derzeitigen Entwicklungen sind im Sinne unseres Gamswildes als durchaus spannend zu beurteilen.