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Ausschreibung der Jagdprüfung 2024

Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch führen vom 13. Mai 2024 bis zum 17. Mai 2024 Jagdprüfungen durch.

Um Zulassung zur Jagdprüfung ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bis spätestens 12. April 2024, schriftlich anzusuchen.

Dem Ansuchen sind die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen anzuschließen, insbesondere:

  • die Kopie einer amtlichen Bescheinigung, aus der die Identität ersichtlich ist,
  • die Bestätigung einer anerkannten Rettungsorganisation über die innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreiche Teilnahme an einem wenigstens 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs und
  • gegebenenfalls die Bestätigung der Vorarlberger Jägerschaft über die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreiche Teilnahme an Schießübungen.

Zur Prüfung sind zugelassen:

  • Personen, die im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft, bei der das Ansuchen eingebracht wurde, ihren Hauptwohnsitz haben und
  • Personen, die in Vorarlberg keinen Hauptwohnsitz haben.

Die Bezirkshauptmänner:
Dr. Harald Dreher
Dr. Gernot Längle
Dr. Harald Schneider
Mag. Herbert Burtscher

Die Zulassung zur Prüfung kann auch online beantragt werden:

Hegeschau Bregenz 2024

Donnerstag 22. Februar 2024

8:30 – 15:30                            Anlieferung und Bewertung der Trophäen

15:30 – 16:00                          Allfällige Einsprüche gegen die Bewertung

Freitag 23. Februar 2024

10:00 – 18:00                             Allgemeine Besichtigung der Hegeschau.

18:00 – 20:00  Bezirksversammlung 2024

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Totenehrung, der im Vereinsjahr 2023/24 verstorbenen Mitglieder
  3. Verleihung der Treueabzeichen
  4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Bezirksversammlung 2023
  5. Berichte des Bezirksjägermeisters und des Kassiers
  6. Entlastung des Bezirksausschusses
  7. Voranschlag für das Vereinsjahr 2024/25
  8. Veranstaltungen für das Vereinsjahr 2024/25
  9. Freie Anträge – Schriftliche Anträge bis spätestens 12. Februar 2024 an den BJM Hans Metzler – Sandgrube 544 in 6867 Schwarzenberg
  10. Allfälliges

ab 20:30 Live Unterhaltungsmusik mit Grümpel Musik aus Sibratsgfäll

Samstag 24. Februar 2024

10:00 – 18:00                             Allgemeine Besichtigung der Hegeschau.

18:00 – 18:30 Uhr                      Begrüßung durch BJM Hans Metzler

18:30 – 20:00                   Vortrag Hubert Schatz „Wildbiologische Analyse der Abschussstruktur des Jagdjahr 2023/24 im Bezirk Bregenz“

Ca. 20:00                                 Auszeichnung der besten Stücke mit musikalischer Begleitung durch die Jagdhornbläser Lindau

ab 20:30                                   Live Unterhaltungsmusik mit den Bergspatzen

Sonntag, 25. Februar 2024

 9:00 – 10:00       Abholung der restlichen Trophäen

Zur diesjährigen Hegeschau, Bezirksversammlung und ganz besonders zum Vortrag sind alle Weidkameraden mit ihren Angehörigen, Freunden und Grundbesitzer herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf euren Besuch.  Besonders freuen wir uns über viele Nichtjäger als interessierte Besucher.

Die ausgestellten Trophäen können ab 22.00 Uhr abgebaut werden!

Kontakt und Info

Simon Köb – Mitglied Bezirksausschuss

Tel. +43 664 5357522 Email Simon.koeb@gmail.com

Ankündigung – Hegeschauen 2024

Laut dem Vorarlberger Jagdgesetz §42 (4) sind die Abschussmeldungen von männlichem Schalenwild sowie weiblichem Gams- und Steinwild anlässlich der Hegeschau anhand der vorgelegten Beweisstücke, insbesondere Trophäen, zu überprüfen.

Diese Kontrolle durch eine sachverständige Bewertungskommission ist gemäß §50 (2) Vlbg JG von der Vorarlberger Jägerschaft zu organisieren und dient der Beurteilung der Jagdwirtschaft in den einzelnen Hegegemeinschaften und Jagdgebieten.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Einhaltung der Abschusspläne und Bewertung der Trophäen der im Jagdjahr 2023/24 erlegten Trophäenträger wird an folgenden Terminen stattfinden:

Dornbirn:

Freitag, 16.02.2024 – Kolpinghaus, Dornbirn

Bregenz:

Donnerstag, 22.02.2024 – Schindlersaal, Kennelbach

Feldkirch:

Samstag, 02.03.2024 – Dorfsaal Übersaxen

Bludenz:

Donnerstag, 07.03.2024 – Walserhalle Raggal

Grundkurs – „Kundige Person“

In Vorarlberg werden aktive Jagdschutzorgane mit speziellen Ausbildungen bzw. Fortbildungen befristet zu kundigen Personen bestellt. Kundige Personen haben die Berechtigung, landesweit Wildfleischuntersuchungen durchführen zu dürfen.

 

 

Termin: Samstag, 17. Februar 2024; 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort:        Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum für Vorarlberg in Hohenems

Vortragender: Dr. Norbert Greber

 

 

 

Anmeldungen bitte per Mail an info@vjagd.at oder einfach das untenstehende Kontaktformular verwenden.

Endbericht: Luchs- und Wildkatzenmonitoring

Das im Sommer 2021 vom Land Vorarlberg und der Vorarlberger Jägerschaft initiierte Monitoring für Luchs und Wildkatze in Vorarlberg wurde im vergangenen Herbst abgeschlossen.

Nun wird im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung der Endbericht vom Projektnehmer DI Horst Leitner (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft) präsentiert.

 

Termin: Dienstag, 16.01.2024 um 18:30 Uhr

Ort: Inatura, Jahngasse 9, Dornbirn

Interessierte sind herzlich dazu eingeladen!

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung unter landwirtschaft@vorarlberg.at gebeten:

 

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Reh Winter

Silvester – Stress für Wildtiere

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel bedeutet für viele Wildtiere Stress. Die lauten Geräusche rund um Silvester, die grellen Lichter und die hohe Feinstaubbelastung in der Luft versetzen jedes Jahr die Wildtiere aufs Neue ohne Vorwarnung in Panik.

Silvesterknaller erzeugen einen Schalldruckpegel zwischen 120 und 180 Dezibel. Diese Lautstärke reicht aus, um sogar Igel aus ihrem Winterschlaf zu wecken und Vögel von ihren Schlafplätzen zu schrecken. Und auch für andere Wildtiere mit feinem Gehörsinn, wie Füchse, die selbst die Geräusche von Mäusen unter geschlossener Schneedecke hören können, bedeutet die Silvesterknallerei gewaltigen Stress.

Und wenn Pflanzenfresser wie Reh oder Rotwild in Panik geraten, müssen diese blitzschnell ihren Stoffwechsel aus dem Ruhemodus auf Fluchtmanöver umstellen und verbrauchen dabei sehr viel mühsam angesparte Kraftreserven. Dabei ist es gerade in der Winterzeit wichtig, dass diese Wildtiere möglichst viel Ruhe bekommen, um mit dem kargen Nahrungsangebot und der winterlichen Witterung zurecht zu kommen.

Der Vorarlberger Landesjägermeister Christoph Breier erklärt: „Es ist wichtig, Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen und insbesondere keine Silvesterknaller in der Nähe von Wäldern, Feldern, Parks oder Gewässern zu zünden.“

Silvester ohne Stress und Knallerei !

„Bereiten wir unseren Wildtieren einen schönen Jahreswechsel ohne Böller und Leuchtraketen und respektieren wir ihren Lebensraum und das Ruhebedürfnis der Tierwelt.“ betont Breier.

Deshalb unsere Bitte: Feiern Sie das Neue Jahr mit Wild und Natur, in Rücksicht auf den gemeinsamen Lebensraum und in Vorfreude auf das kommende Jagdjahr und viele schöne Anblicke in Revier.

Wildbiologin Dr. Christine Miller einige wichtige Fakten zum Thema „Feiern statt feuern“ aufbereitet:

Lärm

Wildtiere, Eulen, Greife und Singvögel haben in der Regel ein sehr empfindliches Gehör. Bereits der übliche Straßenlärm erzeugt nieder-frequente Schallwellen unter drei Kilohertz und vertreibt Vögel und viele Wildtiere, die laute Gebiete meiden. In Städten und stadtnahen Bereichen gewöhnen sich Tiere bis zu einem Grad an diese Beschallung. Nicht so jedoch in ruhigen Wald- und Bergregionen. Dort reagieren sie selbst auf normale Lärmpegel weitaus empfindlicher.

Feuerwerksböller und -raketen verursachen lautes Pfeifen und Zischen, Maschinengewehrähnliches Knattern und plötzliche Knallgeräusche. Bis zu 120-180 deziBel laut sind diese Lärmeffekte. Beim Menschen treten bei 120 dB Schmerzen, bei 140 db irreversible Schäden. Für Vögel und Wildtiere sind diese Schwellen deutlich niedriger. Die Tiere versuchen sich instinktiv sofort in Sicherheit zu bringen. Doch die Böller und Kracher können selbst in Erdhöhlen noch gehört werden. Das laute Pfeifen beim Aufstieg einer Rakete ist übrigens nichts anderes als eine schnelle Abfolge vieler kleinerer Explosionen, die Wildtiere und Vögel als solche wahrnehmen können – und diese sie oft noch mehr in Panik versetzen wie ein einzelner lauter Böller

Tiere, die sich nicht in tiefe Höhlen zurückziehen können, werden entweder panisch flüchten. Doch, da der Lärm nicht aus einer Richtung vom Boden kommt, sondern praktisch von oben und damit von überall, verfallen die meisten Fluchttiere in eine Art „Starre“. Sie verharren in einem Nest, einem Unterschlupf, auf freiem Feld zitternd und bei einem Höchstmaß an Stress. Dabei verbrennen sie ihre körpereigenen Reserven auf höchster Stufe. Für Wildtiere, deren Energiereserven für den Winter eh auf Kante genäht sind, bedeutet das Hunger und, wenn sie nicht noch ausreichend Nahrung finden, auch den Tod. Besonders kritisch wird das für Winterschläfer, die der Lärm aus ihrem Tiefschlaf reißt und deren Wachphasen besonders energieintensiv sind. Ähnlich sind die Folgen für Rotwild, Gams und Rehe, die Winterschlaf „im Stehen“ machen können.

Licht

Eine Silvesterrakete steigt in der Regel 20 bis 15 Meter, bevor sie zündet und grelle, bunte Lichtblitze erzeugt. Profi-Feuerwerke kommen auf Steighöhen bis zu 260 Meter. Gerade in bergiger Landschaft findet diese Lichtshow daher direkt im Wohn- und Schlafzimmer der Wildtiere statt. Noch gravierender sind die Auswirkungen von Feuerwerken und Böllerschüssen auf Berggipfeln, wie manche originelle „Naturfreunde“ meinen das neue Jahr feiern zu müssen. Hier kommt zur unmittelbaren Störung durch das Feuerwerk noch die Beunruhigung beim Aufstieg, Abstieg, Übernachtung oder ev. nötiger Bergrettung hinzu.

Die hellen Lichter, die anders als das Mond- und Sternenlicht flackernd und hell aufleuchten, verursachen bei den tagaktiven Tieren, wie Vögel Schalenwild nicht nur ebenso panikartige Fluchtreaktionen sondern können auch den Jahreszeiten-Lichtschalter im Gehirn gehörig ins Stolpern bringen. Bei nachtaktiven Tiere, wie Eulen können sogar Schäden an den empfindlichen Augen auftreten. Für alles Wild, das nicht in einer Höhle verharrt, gilt: die Tiere sind desorientiert teilweise noch Tage nach einem Feuerwerk. Dabei verbrauchen sie Energie, verirren sich oder – das trifft vor allem für viele Singvögel zu – prallen an Hindernisse und verletzen sich.

Schwefel, Gift und Feinstaub

Die bunten Lichter des Feuerwerks entstehen durch das Abbrennen unterschiedlicher Metalle und Metalloxide. Die Verbrennungsgase, allen voran Schwefeldioxid und nicht zuletzt, die bei der Explosion zerlegten festen und flüssigen Bestandteile einer Rakete bleiben nicht nur im Umfeld der Zündung, sondern auch in einem weiten Bereich, der sogenannten „Fallout-Zone“. Nicht umsonst hat der Tiroler Bauernbund immer wieder vor der Verschmutzung der Wiesen und Felder und den Gefahren für Weidetiere gewarnt. Auch für Wildtiere, die mit der Äsung scharfkantige oder giftige Überbleibsel einer Feuerwerksnacht aufnehmen, besteht die Gefahr vergiftet oder verletzt zu werden.

Und nicht zuletzt die Feinstaubbelastung durch ein Feuerwerk ist beachtlich. In einer einzigen Nacht werden an Silvester etwa 10 Prozent der Jahresmenge des Straßenverkehrs in die Luft geblasen. Insgesamt werden in Österreich 400 Tonnen Feinstaub in der Silvesternacht in die Luft geschossen. Je nach Wetterlage in den darauffolgenden Tagen kann das bis zu acht Feinstaubtage bedeuten. Denken Sie daran, wenn auf der Autobahn wieder die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Wer gerne mit Feuerwerken feiert, dürfte daher den Rest des Jahres nur in Schrittgeschwindigkeit mit dem Auto unterwegs sein, um seinen Schadstoffausstoß zu kompensieren.

Das Schweizer Umweltbundesamt hat ausgerechnet, dass durch eine Feuerwerksnacht genausoviel CO2 und Feinstaub erzeugt wird, als man im das ganze Jahr hindurch zweimal im Monat von Zürich zu den Fidschi-Inseln fliegt und zurück.

Feuergefahr

In Städten brennt es regelmäßig zu Silvester. Nicht umsonst haben immer mehr historische Altstädte ein komplettes Feuerwerksverbot verhängt. Schon beim Verbrennen von Wunderkerzen entstehen Temperaturen von etwa 400 Grad Celsius. Bei Feuerwerkskörpern sind die Temperaturen um ein Vielfaches höher. Die verbrannten oder noch verbrennenden Metallteilchen in den Sprengsätzen können im Umfeld der Rakete verglühen – oder auf trockenes Brennmaterial übergreifen. Gerade im Winter liegt viel trockenes Pflanzenmaterial in den Wäldern. Je nach Witterung ist die Waldbrandgefahr zum Jahreswechsel hoch. Waldbrände nach Feuerwerken sind keine Seltenheit.

Gedanken zum Jahresende

Liebe Jagdschutzorgane,

geschätzte Kollegen und Kolleginnen,

das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Die meisten von euch haben noch alle Hände voll zu tun, um die vorgeschriebene Ausschussquote zu erfüllen. Jedes Jahr immer wieder eine riesengroße Herausforderung, denn neben den Kenntnissen über das Revier, sowie das Verhalten des Wildes, gehört auch immer eine große Portion Glück dazu. Wir jagen auf wilde Tiere in der freien Natur, da geht ohne günstiges Jagdwetter leider oft gar nichts. Der vergangene Herbst hatte es diesbezüglich in sich. Zunächst eine Schönwetterperiode mit Rekordwerten, dann folgten Regen, Wind und schließlich Schnee. In den Staulagen außerordentlich viel Schnee für Anfang Dezember. Für uns Jäger nicht gerade die beste Ausgangslage.

Aber speziell in solchen Situationen müssen wir einen kühlen Kopf bewahren, mit Disziplin und immer mit den weidgerechten Grundgedanken handeln. Das zeichnet den wahren Profi aus.

Da in den letzten Jahren das Interesse an der Österreichischen Jägertagung in Aigen leider stark zurückgegangen ist, hat der Vorstand beschlossen 2024 keine Fahrt zu dieser Veranstaltung zu organisieren. Wir schauen uns nach einem attraktiven Ersatzprogramm um.

An dieser Stelle vielen Dank an euch alle, für euer Bemühen, euer Engagement und unermüdlichen Einsatz für das Wild und den Lebensraum in unserem schönen Land

Euch und eueren Familien gesegnete Feiertage, sowie ein gutes, gesundes Jahr 2024

Weidmannsheil, RJ Manuel Nardin

Weihnachtsgrüße

Ein herzliches Dankeschön allen Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft!

Finden Sie die Ruhe, dieses Weihnachten wirklich geschehen zu lassen, um gestärkt ins neue Jahr aufzubrechen.Verbringen Sie noch erfolgreiche Jagdtage in ihren Revieren. Unsere Jagd braucht uns alle gemeinsam damit wir all das erhalten können, was uns so viel bedeutet.

Ein frohes und besinnliches Weihnachten, Glück und Gesundheit für 2024 sowie allzeit „Weidwerk mit Sorgfalt!“

Die Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft ist aufgrund des Umzugs in das neue Büro vorübergehend nur telefonisch bzw. per Mail erreichbar.

Waffentransport ins Ausland

Die Waffenrechts-Richtlinie der EU enthält unter anderem klare Regelungen für Jäger und Sportschützen zum (erleichterten) Verkehr von Schusswaffen innerhalb der europäischen Union und wurden diese im österreichischen Waffengesetz im 6. Abschnitt (§§ 36 bis 40) auf nationaler Ebene umgesetzt. 

"Mitbringen" von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes

Im Unterschied zum Begriff „Verbringen einer Schusswaffe“ bei dem das Ziel im Vordergrund steht, die Schusswaffe und/oder deren Munition im EU-Zielland zu belassen bzw. dort seinen Besitzwechsel durchzuführen (z.B. beim Verkauf einer Waffe) ist unter „Mitbringen einer Schusswaffe“ der persönliche Transport von Waffen und/oder Munition über eine Staatsgrenze (innerhalb der EU) im Rahmen einer Reise zu verstehen. Ziel ist es nicht, die Schusswaffe im Zielland zu veräußern, sondern den Besitz an ihr zu behalten und wieder nach Österreich mitzubringen (zum Beispiel im Rahmen einer Jagdreise oder einer Sportschießveranstaltung).  

Grundregel – Europäischen Feuerwaffenpass

Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich. Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jäger und Sportschützen. Einer Bewilligung der Jäger bedarf es daher nicht, wenn bis zu 5 Schusswaffen der Kategorie B oder C (ausgenommen Faustfeuerwaffen) und dafür bestimmte Munition in einem vom Wohnsitzstaat ausgestellten europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass eine bestimmte Reise zur Jagd- oder Sportausübung nachweist. Eine Gruppeneinladung wird in vielen Nachbarstaaten nicht als Einladung zu einer bestimmten Jagdausübung anerkannt, sondern muss diese für den Betroffenen persönlich ausgestellt sein. 

 

Wer Schusswaffen und dafür bestimmte Munition aufgrund eines europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muss den europäischen Feuerwaffenpass und den Nachweis für den Anlass der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.  

Der Weg zum europäischen Feuerwaffenpass

Der europäische Feuerwaffenpass wird in Österreich von der Bezirksverwaltungsbehörde für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt und kann einmal um 5 Jahre verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird. Es können nur Waffen eingetragen werden, die im zentralen Waffenregister registriert sind. Bei Neuausstellung sind Eingabegebühren in Höhe von EUR 14,30 für den Antrag, EUR 43,00 Bundesverwaltungsabgabe für die Ausstellung sowie EUR 14,30 Zeugnisgebühr, sohin gesamt EUR 71,60 zu entrichten. Für eine Verlängerung und für Nachträge fällt eine Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von EUR 6,50 an. Für den Antrag ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines aktuellen Lichtbildes erforderlich. Wesentlich ist, dass der europäische Feuerwaffenpass weder die Jagdkarte noch den Waffenpass und/oder die Waffenbesitzkarte ersetzt. Der europäische Waffenpass ist ein Dokument für die Reise und den Transport von Schusswaffen und berechtigt daher nicht zum Führen der eingetragenen Schusswaffen.  

Achtung - Schalldämpfer

Im Gegensatz zu Schusswaffen gibt es in Bezug auf den Schalldämpfer keine einheitliche europäische Rechtsgrundlage. Ausgehend von den fehlenden europäischen Vorgaben sieht das österreichische Waffengesetz auch keine Eintragung in den europäischen Feuerwaffenpass vor. Diese restriktive Rechtslage hat die Konsequenz, dass sich die Mitnahme eines Schalldämpfers ausschließlich nach den Bestimmungen des Mitgliedstaates richtet. Bitte erkundigen Sie sich vor der Mitnahme eines Schalldämpfers nach den nationalen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedsstaates. In Österreich ist die Verwendung eines Schalldämpfers für den aktiven Jäger gemäß § 17 Abs 3b Waffengesetz erlaubt, solange dieser eine gültige Jagdkarte hat. 

Transport von Waffen

Eine Waffe transportiert, wer sie ungeladen, in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zum Zweck sie von einem Ort zum anderen zu bringen, bei sich hat. Das österreichische Waffengesetz verlangt keine Sperrvorrichtung für das Behältnis, es kann jedoch sein, dass andere nationale Waffenvorschriften für bestimmte Transportarten (zum Beispiel verschließbarer Waffenkoffer) vorschreiben. Geladen ist eine Schusswaffe dann, wenn sie im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden und zwar auch dann, wenn die Waffe gesichert ist.  

 

Für die Reise selbst ist eine gültige österreichische Jagdkarte nicht erforderlich, da die Waffe nur transportiert wird und dies kein Führen einer Waffe darstellt. Am Ort der Jagdausübung sind die dort geltenden waffenrechtlichen Vorschriften zu beachten.  

Autor: MMag. Dr. Tobias Gisinger

Jägerbriefverleihung Bludenz 2023

Im Garten des Hotel Traube versammelten sich auf Einladung der Bezirksgruppe Bludenz die JungjägerInnen und neu ausgebildeten Jagdschutzorgane des Bezirkes Bludenz.

Umfangreiche Ausbildung

Zum ersten Mal wurde von Jänner bis Mai 2023 ein Jagdkurs für das Vorarlberger Oberland abgehalten. Wer die intensive und interessante Materie rund um Schalen-, Raub- und Federwild, Wildtiergesundheit, Jagdhundewesen, Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz sowie Waffenkunde und Jagdgesetz nach dreißig Kursabenden und zahlreichen Exkursionen erfolgreich abschließen konnte, versammelte sich standesgemäß im liebevoll dekorierten Brazer Hotel Traube. Dort übergaben der Initiator des Oberland-Kurses, Bezirksjägermeister Manfred Vonbank, sowie der Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft, Gernot Heigl, die Jägerbriefe. Im Anschluss wurden die Absolventen mit dem Hirschfänger zur Jägerin und zum Jäger vereidigt. Bei der traditionsreichen Zeremonie waren auch die Bludenzer Bezirksvorstände und Hegeobleute beteiligt, um dem weidmännischen Anlass beizuwohnen.

Gratulation

Somit konnten, gemeinsam mit den Absolventen aus Hohenems sowie dem kompakten „Blockkurs“, zahlreiche neue Jungjäger mit dem traditionellen „Bruch“ ausgezeichnet werden. Erfolgreich abgeschlossen haben aber auch Michael Domig aus Nüziders sowie der Bürser Bernhard Morscher, sie sind nun anerkannte Jagdaufseher. Nach stimmungsvollen Klängen der Jagdhornbläser und der Ehrerbietung vor der aufwändig gelegten Strecke durften die geladenen Jagdfreunde auf ihre neue Aufgabe und neue Bekanntschaften anstoßen.

Jungjägerinnen 2023 - Bezirk bludenz

  • Lucas Bargehr, St. Gallenkirch
  • Arno Breuss, Planken
  • Barbara Breuss, Planken
  • Bernd Burtscher, Dalaas
  • Christoph Burtscher, Bludenz
  • Horst Burtscher, Ausserbraz
  • Lea Burtscher, Bludenz
  • Erik Dünser, Innerbraz
  • Raphael Erhart, Blons
  • Manfred Gantner, Wald am Arlberg
  • Daniel Greber, Brand
  • Ariane Hartmann, Satteins
  • René Hubert, Gurtis
  • Lukas Jochum, Rorbas
  • Frank Kiefer, Nenzing
  • Regina Küng, Marul
  • Marianne Lorünser-Tauber, Braz
  • Marc Daniel Malojer, Bludenz
  • Alwin Müller, Nenzing
  • Katharina Pfeifer, Bludenz
  • Jürgen Pichler, Ludesch
  • Christina Schallert Zürich
  • Laura Scheier, Bürs
  • Alexander Schneider, Nüziders
  • Christian Steffko, Bürs
  • Martin Studer, Bartholomäberg
  • Nathalie Studer, Bartholomäberg
  • Marco Tiefenthaler, Gurtis
  • Ulrike Vonbun-Petschar, Nenzing
  • Johannes Witwer, Bürs

Jagdschutzorgane 2023 - Bezirk Bludenz

  • Michael Domig
  • Bernhard Morscher

Übrigens: Für den zweiten Kurs, der im Jänner 2024 wiederum im Ludescher Gemeindezentrum startet, wurden nun 45 Plätze für die künftigen Oberländer Jägerinnen und Jäger geschaffen. Für die vielen Interessierten aus dem Klostertal, dem Montafon, aus dem Großwalsertal und dem Bezirk Bludenz ein klarer Standortvorteil.

(Text und Foto Margit Hinterholzer)