Aufgrund aktueller Anfragen zur Umsetzung des Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem (WWKS)
Wer ist für die Errichtung von Vergleichsflächen zuständig?
Ist die Zustimmung des Grundeigentümers/ der Grundeigentümerin notwendig?
Jagdverordnung
§37*) Errichtung von Vergleichsflächen
(1) Zur Beurteilung der Entwicklung der Waldverjüngung, des Einflusses des Schalenwildes auf die Verjüngung und der waldgefährdenden Wildschäden haben der Jagdverfügungsberechtigte und der Jagdnutzungsberechtigte gemeinsam nach Anhörung des Waldaufsehers Vergleichsflächen zu errichten. Dabei sind in jeder Wildregion mindestens 45 Vergleichsflächen für eine Laufzeit von neun bis maximal zwölf Jahren zu errichten und zu erhalten. Beträgt der Waldflächenanteil abzüglich des Krummholzanteiles weniger als 2.500 ha, kann diese Mindestzahl um maximal 40 Flächen unterschritten werden. Die Vergleichsflächen sind paarweise zu errichten und bestehen jeweils aus einer eingezäunten und einer ungezäunten Fläche. Die Flächenmittelpunkte sind mit einem Pflock zu kennzeichnen. *) Fassung LGBl.Nr. 19/2002, 7/2005, 82/2019
Jagdgesetz
29*) Jagdeinrichtungen
(1)Die Errichtung und Erhaltung besonderer Anlagen für den Jagdbetrieb, wie Hochsitze, Futterplätze, Wildwintergatter, Jagdsteige, Wildzäune, Vergleichsflächen (§ 49 Abs. 2) u.dgl., sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse sind nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet. Jagdhütten dürfen nur vom Jagdverfügungsberechtigten mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtet werden.
(2) Die Behörde kann die Zustimmung des Grundeigentümers zur Errichtung von Futterplätzen für das Rotwild nach Maßgabe des § 44 sowie von Vergleichsflächen nach Maßgabe des § 49 Abs. 2 ersetzen, wenn die Grundinanspruchnahme dem Grundeigentümer zumutbar ist. Dem Grundeigentümer gebührt eine angemessene Entschädigung, die auf Antrag von der Behörde festzusetzen ist.
Vorarlberger Jäger und Landwirte testen Drohnen zur Rehkitzrettung.
Jährlich fallen bis zu 25.000 Rehkitze in Österreich den Mähwerken zum Opfer. Gut getarnt im hohen Gras sind sie mit dem freien Auge nahezu unsichtbar. Landwirtschaftliche Wiesen werden somit oft zur Todesfalle für die jungen Rehe. Um den Mahdverlust und das Tierleid so gering wie möglich zu halten setzen die Vorarlberger JägerInnen und Landwirte verstärkt auf moderne Technik wie Kitzretter und seit neuestem auch auf Drohnen mit Wärmebildkameras.
Frühling in Wald und Flur bedeutet Jungtierzeit. Auch die Rehe bringen in dieser Zeit, meist im Mai, ihre Kitze auf die Welt. Typisch für Rehe ist das Verstecken der Jungtiere. Das Muttertier platziert seine noch geruchlosen Jungen sorgsam im Wald oder im hohen Gras. „Dort sind die Rehkitze mit ihrem gepunkteten Fell, und dem natürlichen Verhalten sich bei Gefahr zu ducken, bestens vor Fressfeinden geschützt.“, erklärt Gernot Heigl, Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft und ergänzt: „Die Jungtiere scheinen verlassen, doch das Muttertier bleibt immer in der Nähe und kommt nur zum Säugen zu den Jungen.“
Gut getarnt im hohen Gras sind Rehkitze mit dem freien Auge nahezu unsichtbar.
Das Versteck als tödliche Falle
Was sich über Jahrtausende für das Überleben des Rehwilds bewährt hat, erweist sich im Zusammenleben mit dem Menschen als Verhängnis für die Tiere. Zum einen werden vermeintlich verwaiste Rehkitze aus Tierliebe immer wieder von Spaziergängern „gerettet“ – mit fatalen Folgen. Zum anderen bleiben die Jungtiere durch ihren Duckinstinkt für Landwirte auf Wiesen und Feldern unsichtbar und werden daher häufig Opfer von Mähmaschinen. Aus diesem Grund beteiligt sich auch die Landwirtschaftskammer Vorarlberg bei der Kitzschutzinitiative. „Wir empfehlen den Landwirten, die richtige Mähtechnik einzusetzen und entsprechende Hilfsmittel zur Vermeidung von Unfällen in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind nicht nur Wildtiere, sondern durch die Verunreinigung des Grünfutters auch die Nutztiere in Gefahr,“ führt Thomas Ölz von der Landwirtschaftskammer vor Augen.
Kitzrettung von oben
Die Vorarlberger Jäger und Landwirte suchen für die Kitzrettung laufend nach effizienteren Methoden und setzen verstärkt auf moderne Technik. Bewährt hat sich in den vergangenen Jahren der Einsatz des sogenannten „Rehkitzretters“, ein Gerät das in unregelmäßigen Abständen Blaulicht und Töne von sich gibt. Seit diesem Jahr fliegen im Namen der Kitzrettung auch Drohnen über Vorarlbergs Felder. Ausgestattet mit einer Wärmebildkamera können so Wiesen und Felder schnell und zuverlässig nach Rehkitzen abgesucht werden – bis zu 10.000 Quadratmeter in fünf Minuten. Wird ein Jungtier von der Drohne gefunden, so wird es von JägerInnen fachgerecht geborgen. „Grasbüschel eigenen sich für die Bergung hervorragend, um den menschlichen Geruch nicht auf das Tierkind zu übertragen,“ erläutert Gernot Heigl. Die Rehkitze werden in einer Kiste an den Wiesenrand gelegt und nach den Mäharbeiten wieder freigelassen.
Drohnen mit Wärmebildkameras kommen für Tests jetzt auch in Vorarlberg zum Einsatz
Vernetzung von Landwirten und Piloten
Die Kitzsuche mittels Drohnen ist in Tirol bereits seit zwei Jahren erprobt. „Aus eigenen Erfahrungen können wir sagen, dass die Drohnensuche eine wirkungsvolle Ergänzung der herkömmlichen Methoden ist. Dementsprechend stark ist auch die Nachfrage nach Drohnen für die Kitzrettung in Tirol,“ informiert Martina Just, Wildtierbiologin beim Jägerverband Tirol. Aus diesem Grund wurde die Initiative „Rehkitzrettung – gemeinsam gegen den Mähtod“, der auch die Vorarlberger Jägerschaft angehört, ins Leben gerufen. Mit der Plattform http://www.rehkitzrettung.at wird so eine schnelle und unkomplizierte Vernetzung zwischen Landwirten, Jägern und verfügbaren Drohnen geboten. „Das Interesse ist groß, seit dem Beginn der Initiative haben sich Drohnenpiloten aus allen Ecken Österreichs gemeldet“, erklärt Martina Just.
Für das freie Auge fast unsichtbar, sind die Rehkitze auf den Wärmebildkameras deutlich sichtbar – vorausgesetzt die Umgebungstemperatur ist kühl genug.
Wirkungsvolle Maßnahmen um Jungtiere zu retten
Mit der Kitzsuche per Drohne verfügen die Vorarlberger JägerInnen und LandwirtInnen über eine weitere Methode die Tiere aber auch die Futterernte zu schützen. Als besonders wirksam haben sich bereits die sogenannten „Kitzretter“ erwiesen, erklärt Gernot Heigl und ergänzt: „Diese Geräte ermöglichen es mit einfachen Mitteln, geringen Kosten und wenig Arbeitsaufwand Rehkitze vor dem Mähtod zu retten. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahren bestätigen die hohe Erfolgsrate.“ Die Vorarlberger Jägerschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Jägerverband den gezielten Einsatz von Drohnen weiter vorantreiben. Ein entsprechendes Netzwerk soll auch in Vorarlberg aufgebaut werden, um mögliches Tierleid im Zuge der Mahd weiter zu minimieren“, so Heigl.
Bitte bedenken Sie diese Faktoren bereits vor der Ausübung der Jagd – auch aus Rücksicht auf Familienangehörige.
HANDSCHUHE VERWENDEN Bei gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (Wildübernahmestellen, Straßenschranken etc.) Handschuhe tragen. Dadurch kann eine Übertragung weitgehend ausgeschlossen werden.
DESINFEKTIONSMITTEL MITFÜHREN Wenn keine Handschuhe zur Verfügung stehen und keine Möglichkeit zum Hände waschen besteht, Desinfektionsmittel griffbereit im Auto und im Jagdrucksack mitführen.
JAGEN MIT ABSTAND Gesellschaftsjagden sind aktuell nicht erlaubt, im Falle von „gemeinsamen Ansitzen“ wird empfohlen, dass alle Teilnehmer einzeln anfahren. Bei Fahrgemeinschaften im gemeinsamen Auto ist möglichst der Abstand von 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
NACH DEM SCHUSS Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, TBC-Probenentnahme, etc. sollten allein oder mit Angehörigen erfolgen, mit denen man zusammen in einem Haushalt lebt. Bei Kontakt zu externen Personen ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von zumindest (!) 1m einzuhalten.
NACH DER JAGD Kein gemeinsames Aufbrechen, auch der gemütliche Ausklang in der Jagdhütte ist derzeit leider nicht möglich. Kein Händeschütteln oder ähnliche Körperkontakte bei der erfolgreichen Jagd.
GEMEINSAME NUTZUNG VON GEGENSTÄNDEN Schlüssel zu Reviereinrichtungen, Werkzeug und Ähnliches bei wechselseitiger Nutzung desinfizieren oder Handschuhe tragen.
REVIEREINRICHTUNGEN Den Hochsitz möglichst großzügig lüften, beim Husten oder Niesen ein Taschentuch oder die Armbeuge verwenden.
ANDERE SCHÜTZEN Beim Auftreten von Krankheitssymptomen bitte aus Rücksicht die Ausübung der Jagd einstellen und somit die Ansteckungsgefahr für andere minimieren.
WILDBRET Eine Übertragung des Covid19-Erregers durch Lebensmittel wird als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Alle Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sind weiterhin strikt einzuhalten. Durch Erhitzen von Lebensmitteln kann ein etwaiges Risiko zusätzlich verringert werden.
NATUR VERPFLICHTET Eine verantwortungsvoll agierende Jagd, die auf besondere Situationen reagiert und ihren Beitrag leistet, ist ein wichtiger Garant für eine enkelfitte Zukunft.
Die Vorarlberger Jägerschaft wurde in der letzten Zeit mehrfach von ausländischen Jagdpächtern bzw. Eigenjagdberechtigten kontaktiert, da sie von den derzeitigen Einreisebestimmungen nach Österreich betroffen sind und ihre Reviere nicht oder nur mit Schwierigkeiten erreichen können. Sie weisen berechtigt darauf hin, dass sie als Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte gesetzliche Verpflichtungen (Mindestabschuss, TBC Bekämpfung, etc.) zu erfüllen haben und dafür auch gegenüber den Behörden verantwortlich sind. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, sollten sie ihre Jagdreviere auch tatsächlich erreichen können. Dieses Anliegen ist aus unserer Sicht gut nachvollziehbar und mehr als legitim. Viele dieser ausländischen Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte kennen wir seit Jahrzehnten als verlässliche Stützen der Jagd in Vorarlberg.
Nun konnte in Absprache mit Landesrat Christian Gantner eine Ausnahmeregelung gefunden werden, damit diese Personen auch ohne gültiges ärztliches Zeugnis, welches zeigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ und nicht älter als vier Tage ist, nach Österreich einreisen dürfen.
Notwendige Unterlagen
So können die im gültigen Jagdpachtvertrag gennannten Personen im Rahmen des sogenannten „gewerblichen Verkehrs“ unter Vorlage einer Kopie des Jagdpachtvertrages, einer gültigen Jagdkarte und eines gültigen Reisedokuments am Grenzübergang einreisen.