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Habitatverbesserung für Birkwild

Die Alpe Gibau befindet sich auf 1.850m Seehöhe im Europaschutzgebiet „Verwall“ in Gaschurn. Die landschaftlich reizvoll gelegene Alpe mit imposanter Aussicht auf die Berge des Verwall und der Silvretta ist ein wertvolles Weidegebiet und zugleich ein natürlicher Lebensraum für Gams, Steinadler, Schnee- und Birkwild.

Zunehmende Verbuschung senkt die Habitatqualität für Birkwild, welches auf eine hohe Strukturvielfalt angewiesen ist. Im Zuge des eintägigen Arbeitseinsatzes wird veranschaulicht worauf bei einer solchen Habitatverbesserung geachtet werden sollte um einen möglichst idealen Lebensraum für Birkwild zu erstellen.

Termin: Samstag, 30. August 2020

Treffpunkt: 8:00 Uhr, Gemeinde Gaschurn. Eigenständige Anreise nach Gaschurn. Transport zur Alpe wird organisiert.

Voraussetzungen: Wir gestalten Lebensräume – das bedeutet körperliche Arbeit. Eine gewisse Grundkondition und Trittsicherheit im Gelände wird deshalb vorausgesetzt.

Ausrüstung: Robuste und strapazierfähige Kleidung für die Arbeit im Wald und Gelände, überknöchelhohe Bergschuhe mit Profilsohle.
Werkzeug und Handschuhe werden zur Verfügung gestellt.

Für das leibliche Wohl wird natürlich gesorgt!

Anmeldung und weitere Informationen: HIER KLICKEN





Wildtierkalender 2020/21

Rechtzeitig zum Schulbeginn erscheint der diesjährige Kinderkalender, welcher vom Dachverband „Jagd Österreich“ in Kooperation mit allen Landesjagdverbänden erstellt wurde.

Mit tollen Spielen und interessanten Rätseln werden jagdliche Inhalte und die Kompetenzen unserer Jägerinnen und Jäger kindgerecht transportiert sowie heimische Wildarten vorgestellt.

Die Kinderkalender liegen in der Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft auf und können GRATIS abgeholt werden.

Pinselohr auf leisen Sohlen

Vor acht Jahren gelang einem Jagdaufseher in der EJ Gamp, Wildregion 4.2- Gamperdonatal mit einem Foto erstmals der Nachweis eines Luchses in Vorarlberg, nachdem die Großkatze seit dem 19. Jahrhundert völlig aus unserem Land verschwunden war. Fünf Jahre später drehte ebenfalls ein Weidmann im Nachbarrevier Vals ein Video von zwei erwachsenen und drei jungen Luchsen, welches in Fachkreisen weit über die Grenzen des Landes für Furore sorgte. Bereits 2016 konnten auch östlich der Ill mit Hilfe von Wildkameras zweimal Luchse nachgewiesen werden. Im Jahr darauf wurde sogar ein toter, vermutlich vom Auto angefahrener Luchs am Dünserberg aufgefunden. Seit einiger Zeit scheint die Ausbreitung und Vermehrung von Pinselohr im Land sukzessive voran zu gehen. Waren die Nachweise zu Beginn der natürlichen Wiederbesiedelung noch auf wenige Einzelereignisse beschränkt, so belegen gegenwärtig alljährlich eine Reihe von Fotos, DNA-Proben, bestätigten Rissen und Fährten sowie direkten Beobachtungen die Zunahme und Ausbreitung der Großkatze in Vorarlberg.

Jäger als unverzichtbare Datenvermittler

Ohne die aktive Mitarbeit der Jäger und Jagdschutzorgane würden wir über das Vorkommen und die räumliche Ausbreitung des Luchses im Lande nicht viel wissen, denn über 90% der bestätigten Nachweise und glaubhaften Hinweise stammen von Grünröcken, die beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va- Landwirtschaft und ländlicher Raum vom wildökologischen Amtssachverständigen gesammelt und verarbeitet werden. Anhand dieser Daten bzw. Datenreihen und deren geografische Zuordnung kann die Entwicklung des Luchses seit 2012 in Vorarlberg relativ gut verfolgt werden, wenngleich davon auszugehen ist, dass mancher Nachweis dem Land nicht übermittelt wurde und daher in diesen Datensätzen fehlt. Es wird aber auch um Verständnis gebeten, wenn Meldungen über angebliche Beobachtungen, Risse und Fährten, die nicht bestätigt bzw. nicht eindeutig dem Luchs zugeordnet werden können, nicht in diese Datenbank aufgenommen werden.

Räumliche Darstellung von bestätigten Nachweisen seit 2012 (Beobachtungen, Risse und Fährten).

Rätikon und Hoher Freschen

Wie anhand der kartographischen Darstellung über die Verbreitung des Luchses in Vorarlberg seit 2012 gut zu erkennen ist, stellen das Rätikon sowie das Gebiet um den Hohen Freschen die „Quellgebiete“ von Pinselohr in Vorarlberg dar. Die Populationsgründer stammen, wie mit Hilfe von mehreren Fellmusteranalysen nachgewiesen, aus der Ostschweiz, die ohne menschliches Zutun zu uns zugewandert sind. Dabei mussten die Tiere gefährliche Hindernisse, wie Eisenbahnstrecken, Straßen, Autobahnen mit Wildschutzzäunen, Siedlungen sowie große Flüsse überwinden. Die meisten Nachweise im Land kommen bisher aus dem Gamperdonatal sowie aus dem Mellental. Aus diesen Gebieten stammen auch die ersten Reproduktionsnachweise. Die gegenwärtige räumliche Verbreitung des Luchses sowie die Beobachtung von vermutlichen Jungtieren (1-jährige Luchse) lassen jedoch die Vermutung zu, dass es im Land auch Nachwuchs gegeben hat, der nicht aufgefallen und daher auch nicht dokumentiert wurde. Außerdem sind nicht immer zweifelsfreie Unterscheidungen bzw. Zuordnungen der Tiere möglich. Beispielsweise kann keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, ob es sich bei der Beobachtung von einer Luchsin mit drei Jungen durch ein versiertes Jagdschutzorgan voriges Jahr im Frödischtal um dieselbe Luchsfamilie handelte, die einen Monat später von einem Jagdaufseher im benachbarten Mellental fotografiert wurde.

Weitere Ausbreitung des Luchses in Vorarlberg

Obwohl in den vergangenen Jahren auch schon vereinzelte Beobachtungen von Luchsen abseits der zwei erwähnten Hauptverbreitungsgebiete möglich waren, konnten in den vergangenen zwei Jahren des Öfteren Nachweise von Luchsen aus den Gebieten Bödele-Schwarzenberg, Ebnitertal sowie Brandnertal-Bürserberg-Bürs erbracht werden, die auf eine weitere räumliche Ausbreitung, allenfalls sogar Gründung neuer Territorien von Pinselohr schließen lassen. Interessant ist, dass bisher aus den waldreichen Rehrevieren der Wildregion 1.8- Leiblachtal noch keine bestätigten Meldungen über ein Luchsauftreten eingelangt sind. Im Grenzgebiet zu Deutschland wurde heuer überhaupt das erste Mal ein Luchs im Raum Balderschwang mit Hilfe einer Fotofalle von Mitarbeitern des Naturparks Nagelfluhkette nachgewiesen. D.h., die räumliche Ausbreitung des Luchses ins Leiblachtal sowie in die Grenzregion Bregenzerwald/Allgäu und Kleinwalsertal dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit über die Gründerpopulation aus dem Raum Hoher Freschen erfolgen. Nachdem sich aus dem Gebiet Bödele-Schwarzenberg die Luchsnachweise seit dem vergangenen Jahr häufen und sich mittlerweile auch aus dem Gebiet Schetteregg die Hinweise mehren, könnte die Ausbreitung von Pinselohr in nordöstlicher Richtung bereits gegenwärtig im Gange sein.

Großes Walsertal

Im Großen Walsertal konnte mit Ausnahme von zwei Beobachtungen (1 Foto, 1 Direktbeobachtung) aus dem Ladritschtal im Jahre 2018 heuer zum ersten Mal ein Luchs in Buchboden per Fotofalle nachgewiesen werden.

Klostertal

Während aus dem Raum Hochtannberg-Lech-Klostertal bisher noch keine Meldungen eingelangt sind, wurde heuer ein Luchsfoto von einer Wildkamera aus dem Grenzgebiet Klostertal/Silbertal übermittelt, womit auch die Berichte von Jägern über Luchsbeobachtungen aus dem Raum Itonskopf ihre Bestätigung finden.

Die größte europäische Raubkatze ist in Vorarlberg mittlerweile wieder weit verbreitet.

Hochjoch – Montafon

Im Hochjochgebiet wurde nach 2016 und 2018 auch heuer wieder ein Luchs beobachtet. Dabei konnte der zuständige Jagdaufseher und Hegeobmann Hannes Meyer bei besten Lichtverhältnissen die Begegnung eines Luchses mit einem 15-köpfigen Steinbockrudel und die dabei erfolgten Reaktionen bzw. Verhaltensweisen sowohl bei den Böcken als auch bei der Katze bestaunen. Nach zwei erfolglosen und wenig gefährlichen Angriffsaktionen des Luchses habe sich dieser nur wenige Meter vor den Steinböcken ins Lager begeben und diese gleich einem Hirtenhund, der seine Herde beschützt, lange beäugt. Im Juni und Juli sind Fotonachweise aus dem Gargellental, dem Hinteren Silbertal und bereits zum wiederholten Male aus dem Gampadelstal übermittelt worden, die die sukzessive Ausbreitung von Lynx im Montafon bestätigen.

Wie bereits erwähnt, beruhen die Kenntnisse über die Anwesenheit und Verbreitung des Luchses in Vorarlberg überwiegend auf Mitteilung bzw. von Jägern und Jagdschutzorganen erbrachten Nachweisen. Aus manchen Gebieten scheint die Meldemoral aber etwas nachzulassen, weil der Luchs nichts mehr „Neues“ ist und daher als nicht mehr besonders berichtenswert erscheint. In wenigen Gebieten hat man aber auch das Gefühl, dass man die Beobachtungen oder Nachweise bewusst verschweigt, um nicht näher in eine amtliche Beobachtung zu geraten. Hierzu ist festzuhalten, dass die Behörde ohne Absprache mit den zuständigen Jagdverantwortlichen keine Monitorings vornimmt und dass von amtlicher Seite allfällige, auf die Präsenz des Luchses zurückführende Erschwernisse in der Jagdausübung und insbesondere in der Abschusserfüllung nur dann entsprechend berücksichtigt werden können, wenn tatsächlich Nachweise über das Luchsvorkommen aus den betroffenen Gebieten vorliegen.

Ausblick

Wenngleich die Anwesenheit von Lynx lynx unbestritten zu einer markanten Veränderung und jagdwirtschaftlichen Verschlechterung v.a. beim Reh und teilweise auch beim Gams in einem Revier beitragen kann, so stellt sein Vorkommen doch eine unwahrscheinliche Bereicherung für die Artenvielfalt bzw. Biodiversität in unserer Natur dar. Wie jedoch schon des Öfteren betont und im Zuge der schriftlichen Abschussplanverhandlungen 2020 klar eingefordert, ist für die Akzeptanz und den langfristigen Erhalt dieser Großraubwildart eine Berücksichtigung bzw. Einkalkulierung dieses natürlichen und sehr wirksamen Schalenwildjägers bei der Festlegung der Abschussplanzahlen sowie bei Beurteilung der Abschussplanerfüllung dringend notwendig. In Vorarlberg scheint diese Thematik zumindest in Ansätzen angekommen zu sein, denn im Zuge der heurigen Abschussplanverhandlungen waren die Jagdsachbearbeiter der einzelnen Bezirkshauptmannschaften trotz teils „massiven Gegenwind“ durchaus bemüht, bei der Festsetzung der Rehwild-Mindestabschusshöhen für Reviere mit starker Luchspräsenz den fachlichen Argumenten über die Auswirkungen des Luchses auf Reh und Gams ein entsprechendes Gehör zu schenken. Dieses wird es in Zukunft vermutlich noch mehr geben müssen, denn die Großkatze scheint sich im Land immer mehr zu etablieren und  es darf nicht passieren, dass der Luchs aus Ignoranz zum unliebsamen Beutekonkurrenten der Jagd stilisiert und damit seine Existenzberechtigung in Frage gestellt wird.

DI Hubert Schatz

Studie – Die Gams in Europa

Im gemeinsamen Projekt „Die Gams in Europa“ hat die Deutsche Wildtier Stiftung, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und seiner Delegationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, nun den lesenswerten Endbericht veröffentlicht.

In der vorliegenden Studie wurden die Rahmenbedingungen des Managements der Alpengams in den betroffenen EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz verglichen. Dazu gehören Fragen zum Lebensraum und Höhe und Struktur der Gamspopulationen, zu den Normen der Eingriffe in die Bestände durch Jagd und zu den Konsequenzen und deren Umsetzung, die die Listung des Gamswildes in den Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU mit sich zieht.

Da Bericht nimmt mehrfach auf die Situation in Vorarlberg Bezug und bietet die Möglichkeit sich einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der FFH-Richtlinie zu verschaffen – eine klare Leseempfehlung von Seiten der Vorarlberger Jägerschaft.

WWKS – Wer ist zuständig?

Aufgrund aktueller Anfragen zur Umsetzung des Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem (WWKS)

  • Wer ist für die Errichtung von Vergleichsflächen zuständig?
  • Ist die Zustimmung des Grundeigentümers/ der Grundeigentümerin notwendig?


Jagdverordnung

§37*) Errichtung von Vergleichsflächen

(1) Zur Beurteilung der Entwicklung der Waldverjüngung, des Einflusses des Schalenwildes auf die Verjüngung und der waldgefährdenden Wildschäden haben der Jagdverfügungsberechtigte und der Jagdnutzungsberechtigte gemeinsam nach Anhörung des Waldaufsehers Vergleichsflächen zu errichten. Dabei sind in jeder Wildregion mindestens 45 Vergleichsflächen für eine Laufzeit von neun bis maximal zwölf Jahren zu errichten und zu erhalten. Beträgt der Waldflächenanteil abzüglich des Krummholzanteiles weniger als 2.500 ha, kann diese Mindestzahl um maximal 40 Flächen unterschritten werden. Die Vergleichsflächen sind paarweise zu errichten und bestehen jeweils aus einer eingezäunten und einer ungezäunten Fläche. Die Flächenmittelpunkte sind mit einem Pflock zu kennzeichnen. *) Fassung LGBl.Nr. 19/2002, 7/2005, 82/2019


Jagdgesetz

29*) Jagdeinrichtungen

(1)Die Errichtung und Erhaltung besonderer Anlagen für den Jagdbetrieb, wie Hochsitze, Futterplätze, Wildwintergatter, Jagdsteige, Wildzäune, Vergleichsflächen (§ 49 Abs. 2) u.dgl., sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse sind nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet. Jagdhütten dürfen nur vom Jagdverfügungsberechtigten mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtet werden.

(2) Die Behörde kann die Zustimmung des Grundeigentümers zur Errichtung von Futterplätzen für das Rotwild nach Maßgabe des § 44 sowie von Vergleichsflächen nach Maßgabe des § 49 Abs. 2 ersetzen, wenn die Grundinanspruchnahme dem Grundeigentümer zumutbar ist. Dem Grundeigentümer gebührt eine angemessene Entschädigung, die auf Antrag von der Behörde festzusetzen ist.

Rehkitzrettung mit modernem Know-How

Vorarlberger Jäger und Landwirte testen Drohnen zur Rehkitzrettung.

Jährlich fallen bis zu 25.000 Rehkitze in Österreich den Mähwerken zum Opfer. Gut getarnt im hohen Gras sind sie mit dem freien Auge nahezu unsichtbar. Landwirtschaftliche Wiesen werden somit oft zur Todesfalle für die jungen Rehe. Um den Mahdverlust und das Tierleid so gering wie möglich zu halten setzen die Vorarlberger JägerInnen und Landwirte verstärkt auf moderne Technik wie Kitzretter und seit neuestem auch auf Drohnen mit Wärmebildkameras.

Frühling in Wald und Flur bedeutet Jungtierzeit. Auch die Rehe bringen in dieser Zeit, meist im Mai, ihre Kitze auf die Welt. Typisch für Rehe ist das Verstecken der Jungtiere. Das Muttertier platziert seine noch geruchlosen Jungen sorgsam im Wald oder im hohen Gras. „Dort sind die Rehkitze mit ihrem gepunkteten Fell, und dem natürlichen Verhalten sich bei Gefahr zu ducken, bestens vor Fressfeinden geschützt.“, erklärt Gernot Heigl, Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft und ergänzt: „Die Jungtiere scheinen verlassen, doch das Muttertier bleibt immer in der Nähe und kommt nur zum Säugen zu den Jungen.“

Gut getarnt im hohen Gras sind Rehkitze mit dem freien Auge nahezu unsichtbar.

Das Versteck als tödliche Falle

Was sich über Jahrtausende für das Überleben des Rehwilds bewährt hat, erweist sich im Zusammenleben mit dem Menschen als Verhängnis für die Tiere. Zum einen werden vermeintlich verwaiste Rehkitze aus Tierliebe immer wieder von Spaziergängern „gerettet“ – mit fatalen Folgen. Zum anderen bleiben die Jungtiere durch ihren Duckinstinkt für Landwirte auf Wiesen und Feldern unsichtbar und werden daher häufig Opfer von Mähmaschinen. Aus diesem Grund beteiligt sich auch die Landwirtschaftskammer Vorarlberg bei der Kitzschutzinitiative. „Wir empfehlen den Landwirten, die richtige Mähtechnik einzusetzen und entsprechende Hilfsmittel zur Vermeidung von Unfällen in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind nicht nur Wildtiere, sondern durch die Verunreinigung des Grünfutters auch die Nutztiere in Gefahr,“ führt Thomas Ölz von der Landwirtschaftskammer vor Augen.

Kitzrettung von oben

Die Vorarlberger Jäger und Landwirte suchen für die Kitzrettung laufend nach effizienteren Methoden und setzen verstärkt auf moderne Technik. Bewährt hat sich in den vergangenen Jahren der Einsatz des sogenannten „Rehkitzretters“, ein Gerät das in unregelmäßigen Abständen Blaulicht und Töne von sich gibt. Seit diesem Jahr fliegen im Namen der Kitzrettung auch Drohnen über Vorarlbergs Felder. Ausgestattet mit einer Wärmebildkamera können so Wiesen und Felder schnell und zuverlässig nach Rehkitzen abgesucht werden – bis zu 10.000 Quadratmeter in fünf Minuten. Wird ein Jungtier von der Drohne gefunden, so wird es von JägerInnen fachgerecht geborgen. „Grasbüschel eigenen sich für die Bergung hervorragend, um den menschlichen Geruch nicht auf das Tierkind zu übertragen,“ erläutert Gernot Heigl. Die Rehkitze werden in einer Kiste an den Wiesenrand gelegt und nach den Mäharbeiten wieder freigelassen.

Drohnen mit Wärmebildkameras kommen für Tests jetzt auch in Vorarlberg zum Einsatz

Vernetzung von Landwirten und Piloten

Die Kitzsuche mittels Drohnen ist in Tirol bereits seit zwei Jahren erprobt. „Aus eigenen Erfahrungen können wir sagen, dass die Drohnensuche eine wirkungsvolle Ergänzung der herkömmlichen Methoden ist. Dementsprechend stark ist auch die Nachfrage nach Drohnen für die Kitzrettung in Tirol,“ informiert Martina Just, Wildtierbiologin beim Jägerverband Tirol. Aus diesem Grund wurde die Initiative „Rehkitzrettung – gemeinsam gegen den Mähtod“, der auch die Vorarlberger Jägerschaft angehört, ins Leben gerufen. Mit der Plattform http://www.rehkitzrettung.at wird so eine schnelle und unkomplizierte Vernetzung zwischen Landwirten, Jägern und verfügbaren Drohnen geboten. „Das Interesse ist groß, seit dem Beginn der Initiative haben sich Drohnenpiloten aus allen Ecken Österreichs gemeldet“, erklärt Martina Just.

Für das freie Auge fast unsichtbar, sind die Rehkitze auf den Wärmebildkameras deutlich sichtbar – vorausgesetzt die Umgebungstemperatur ist kühl genug.

Wirkungsvolle Maßnahmen um Jungtiere zu retten

Mit der Kitzsuche per Drohne verfügen die Vorarlberger JägerInnen und LandwirtInnen über eine weitere Methode die Tiere aber auch die Futterernte zu schützen. Als besonders wirksam haben sich bereits die sogenannten „Kitzretter“ erwiesen, erklärt Gernot Heigl und ergänzt: „Diese Geräte ermöglichen es mit einfachen Mitteln, geringen Kosten und wenig Arbeitsaufwand Rehkitze vor dem Mähtod zu retten. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahren bestätigen die hohe Erfolgsrate.“ Die Vorarlberger Jägerschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Jägerverband den gezielten Einsatz von Drohnen weiter vorantreiben. Ein entsprechendes Netzwerk soll auch in Vorarlberg aufgebaut werden, um mögliches Tierleid im Zuge der Mahd weiter zu minimieren“, so Heigl.

Wichtige Hinweise für den Umgang mit Covid19 in der Jagdpraxis

Bitte bedenken Sie diese Faktoren bereits vor der Ausübung der Jagd – auch aus Rücksicht auf Familienangehörige.

  • HANDSCHUHE VERWENDEN
    Bei gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (Wildübernahmestellen, Straßenschranken etc.) Handschuhe tragen. Dadurch kann eine Übertragung weitgehend ausgeschlossen werden.
  • DESINFEKTIONSMITTEL MITFÜHREN
    Wenn keine Handschuhe zur Verfügung stehen und keine Möglichkeit zum Hände waschen besteht, Desinfektionsmittel griffbereit im Auto und im Jagdrucksack mitführen.
  • JAGEN MIT ABSTAND
    Gesellschaftsjagden sind aktuell nicht erlaubt, im Falle von „gemeinsamen Ansitzen“ wird empfohlen, dass alle Teilnehmer einzeln anfahren. Bei Fahrgemeinschaften im gemeinsamen Auto ist möglichst der Abstand von 1 Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • NACH DEM SCHUSS
    Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, TBC-Probenentnahme, etc. sollten allein oder mit Angehörigen erfolgen, mit denen man zusammen in einem Haushalt lebt. Bei Kontakt zu externen Personen ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von zumindest (!) 1m einzuhalten.
  • NACH DER JAGD
    Kein gemeinsames Aufbrechen, auch der gemütliche Ausklang in der Jagdhütte ist derzeit leider nicht möglich. Kein Händeschütteln oder ähnliche Körperkontakte bei der erfolgreichen Jagd.
  • GEMEINSAME NUTZUNG VON GEGENSTÄNDEN
    Schlüssel zu Reviereinrichtungen, Werkzeug und Ähnliches bei wechselseitiger Nutzung desinfizieren oder Handschuhe tragen.
  • REVIEREINRICHTUNGEN
    Den Hochsitz möglichst großzügig lüften, beim Husten oder Niesen ein Taschentuch oder die Armbeuge verwenden.
  • ANDERE SCHÜTZEN
    Beim Auftreten von Krankheitssymptomen bitte aus Rücksicht die Ausübung der Jagd einstellen und somit die Ansteckungsgefahr für andere minimieren.
  • WILDBRET
    Eine Übertragung des Covid19-Erregers durch Lebensmittel wird als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Alle Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sind weiterhin strikt einzuhalten. Durch Erhitzen von Lebensmitteln kann ein etwaiges Risiko zusätzlich verringert werden.
  • NATUR VERPFLICHTET
    Eine verantwortungsvoll agierende Jagd, die auf besondere Situationen reagiert und ihren Beitrag leistet, ist ein wichtiger Garant für eine enkelfitte Zukunft.

Weidmannsheil und bleiben Sie gesund!

COVID-19: Ausnahmeregelung für ausländische JagdpächterInnen

Die Vorarlberger Jägerschaft wurde in der letzten Zeit mehrfach von ausländischen Jagdpächtern bzw. Eigenjagdberechtigten kontaktiert, da sie von den derzeitigen Einreisebestimmungen nach Österreich betroffen sind und ihre Reviere nicht oder nur mit Schwierigkeiten erreichen können. Sie weisen berechtigt darauf hin, dass sie als Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte gesetzliche Verpflichtungen (Mindestabschuss, TBC Bekämpfung, etc.) zu erfüllen haben und dafür auch gegenüber den Behörden verantwortlich sind. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, sollten sie ihre Jagdreviere auch tatsächlich erreichen können. Dieses Anliegen ist aus unserer Sicht gut nachvollziehbar und mehr als legitim. Viele dieser ausländischen Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte kennen wir seit Jahrzehnten als verlässliche Stützen der Jagd in Vorarlberg.

Nun konnte in Absprache mit Landesrat Christian Gantner eine Ausnahmeregelung gefunden werden, damit diese Personen auch ohne gültiges ärztliches Zeugnis, welches zeigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ und nicht älter als vier Tage ist, nach Österreich einreisen dürfen.

Notwendige Unterlagen

So können die im gültigen Jagdpachtvertrag gennannten Personen im Rahmen des sogenannten „gewerblichen Verkehrs“ unter Vorlage einer Kopie des Jagdpachtvertrages, einer gültigen Jagdkarte und eines gültigen Reisedokuments am Grenzübergang einreisen.