Corona-Verordnung: Jagd weiterhin möglich!

UPDATE 17.11.: Auswirkungen des harten Lock-Downs auf die Jagd.

Am Dienstag, 17. November 2020, um 00:00 Uhr trat die neue COVID-19-Notsituationsverordnung in Kraft. In Bezug auf die Jagdausübung bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.

Gemäß den Bestimmung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (Verordnung des, mit der
besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund
von COVID-19 getroffen werden) kann die Jagd, unbeschadet der weiteren allgemeinen Schutzmaßnahmen, weiterhin ausgeübt werden. Das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat festgehalten, dass die Jagd
zu den systemrelevanten Aufgaben gehört und unter berufliche Zwecke im
Sinne COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren ist.


Das Innenministerium unterstützt hier die Jägerinnen und Jäger und wird die Polizei über die Möglichkeit der Jagd, auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen, informieren.

Zur Glaubhaftmachung verwenden Sie bitte dieses Formular sowie Ihre gültige Jagdkarte.


Nähere Informationen sowie Downloads:

Informationen zum Coronavirus – Bundesministerium – FAQ, Jagd

COVID-19 Präventionskonzept – Bewegungsjagden

Teilnehmerliste – Bewegungsjagden

Das Sozialministerium hat am 11.11.2020 folgende Informationen im Hinblick auf die Jagdausübung auf der Webpage veröffentlicht:

Uns ist bewusst, dass die Einhaltung der Maßnahmen und Empfehlungen einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand insbesondere für die Durchführung von Gesellschaftsjagden bedeuten. Es ist auch nicht leicht, auf die von allen geschätzte Tradition des gemeinsamen Abschlusses und der Feier nach gemeinsamer Jagd zu verzichten. Um die aktuell geltende Ausnahme nicht zu gefährden, ist es aber besonders wichtig, sich an die Maßnahmen zu halten. Wir Jägerinnen und Jäger erfüllen einen wichtigen Beitrag für das Allgemeinwohl, dementsprechend sollten wir uns unserer Sonderstellung bewusst sein und im Interesse der gesamten Bevölkerung bei der Einhaltung der Verordnung und Empfehlungen mit gutem Beispiel vorangehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Für Rückfragen steht Ihnen Geschäftsführer Gernot Heigl MSc zur Verfügung.

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