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Abwurfstangenschau in Schönenbach

Die Bezirksgruppe Bregenz der Vorarlberger Jägerschaft lädt herzlichst zur diesjährigen Rotwild-Abwurfstangenschau in Schönenbach ein.

Neben der Hegeschau bietet die Erfassung der Abwurfstangen eine wichtige Möglichkeit aussagekräftige Daten über die Struktur des männlichen Rotwilds zu erheben. Diese sind bedeutend um den Entwicklungstrend unserer Rotwildbestände zu erkennen und daraus Rückschlüsse ziehen zu können.

Aus diesem Grund bitten wir alle Reviere darum die 2022 gefundenen Abwurfstangen, vom 6. Kopf aufwärts, im Rahmen der diesjährigen Abwurfstangenschau vorzulegen. Weiters ist es auch erwünscht wieder Serien der besten Hirsche vorzulegen.

Aus den vorgelegten Abwurfstangen wird im Anschluss das Hirschbüchle 2022/23 erstellt.

Programm

Die Bewertung der Abwurfstangen durch die Bewertungskommission sowie das Fotografieren der Stangen für das Hirschbüchle erfolgt von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Bitte die unten angeführten Anlieferungszeiten möglichst einhalten:

 

HG

Revier

Vorlegezeit

1.3b

Mellau

14:00 Uhr

1.4

Argenwald

14:15 Uhr

 

Brendler

14:30 Uhr

 

Gaut-Litten-Schneeloch

14:30 Uhr

 

Vorderhopfreben

14:45 Uhr

1.5a

Egg I

14:45 Uhr

 

Feuerstätter

14:50 Uhr

1.5b

Hirschberg

15:00 Uhr

 

Wirmboden

15:10 Uhr

 

Weissenbach

15:15 Uhr

 

Schönenbach

15:20 Uhr

 

Mellenstock

15:30 Uhr

 

Ifer

15:40 Uhr

 

Rubach

16:00 Uhr

 

Halden

16:30 Uhr

1.6

Gatter-Wildental

16:30 Uhr

 

Mahdtal/Höfle

16:40 Uhr

 

Auen/Ifen

16:50 Uhr

 

Gemstel

17:00 Uhr

Bitte unbedingt die Parkmöglichkeit vor Schönenbach verwenden!

Nur Stangenanlieferer dürfen bis zum Ausstellungsplatz zufahren.

 

Impressionen der letztjährigen Veranstaltung

Bezirksversammlungen 2022

Bezirksversammlung Bregenz

 Datum: Freitag, 6. Mai 2022

 Uhrzeit: 19:00 – 21:00 Uhr

 Ort: Schindersaal in Kennelbach

 

Im Anschluss an die Bezirksversammlung erfolgt die feierliche Übergabe der Jägerbriefe.

Ab zirka 21:00 Uhr findet der traditionelle Kameradschafts- und Jägerabend statt bei welchem auch die besten Trophäen des vergangenen Jagdjahres ausgestellt werden.

Bezirksversammlung Bludenz

 Datum: Mittwoch, 11. Mai 2022

 Uhrzeit: 19:00 Uhr

 Ort: Sunnasaal, Thüringerberg

 
 

Im Rahmen der Bezirksversammlung werden die Jägerbriefe des vergangenen Schuljahres sowie die Treueabzeichen verliehen.

Bezirksversammlung feldkirch

 Datum: Donnerstag, 19. Mai 2022

 Uhrzeit: 19:00 Uhr

 Ort: Rösslepark, Feldkirch


 

 

 

www.annarauchenberger.com / Anna Rauchenberger - Wien, Austria - 31.03.2022 - Jagd Österreich

JAGD ÖSTERREICH stellt sich neu auf

Mit 1. April stellt sich JAGD ÖSTERREICH neu auf und beruft den erfahrenen Juristen Jörg Binder zum Generalsekretär. Jörg Binder folgt damit Klaus Schachenhofer, der mit Ende Oktober 2021 in die Privatwirtschaft wechselte.

Mit der Bestellung von Jörg Binder zum Generalsekretär, wechselt ein versierter Verwaltungsjurist in die Geschäftsführung von JAGD ÖSTERREICH. Binder studierte Rechtswissenschaften in Graz und Bonn. Zuletzt war er Richter am Bundesverwaltungsgericht. Jagdlich verankert ist Jörg Binder im Industrie-, Wald- und Weinviertel. Als Universitätslektor lehrt Binder außerdem an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Rahmen der Jungjägerausbildung unterrichtet er Jagdrecht, Wildbrethygiene und jagdliches Brauchtum in Wien und Perchtoldsdorf.

In der Funktion des Generalsekretärs übernimmt er das operative Geschäft des Verbandes und die Umsetzung der Beschlüsse der Landesjägermeisterkonferenz.

Der langjährige Marken- und PR-Manager und Mitarbeiter der ersten Stunde wird den Verband zukünftig als stellvertretender Generalsekretär unterstützen und in dieser Funktion dem Generalsekretär zur Seite stehen. Seit November 2021 hat Molter als interimistischer Geschäftsführer in enger Abstimmung mit Präsident Josef Pröll den Verband geleitet. Sowohl seine langjährige Erfahrung in der jagdlichen Interessensvertretung auf internationaler und nationaler Ebene als auch seine breite Wissensbasis in den Projekten, Agenden und Anliegen der Jagd in Österreich bleiben somit dem Verband erhalten.

Die Wildtierökologin Viktoria Toff unterstützt JAGD ÖSTERREICH als Assistenz der Geschäftsführung und übernimmt in dieser Funktion die Vertretung für Julia Trieb, die sich ab Ende April in die Karenz zurückzieht. Die Kärntnerin bringt neben den Studien der Agrarwissenschaften, der Wildtierökologie und des Wildtiermanagements an der Universität für Bodenkultur auch Erfahrungen in der Verbandsarbeit mit. Zuvor arbeitete Toff als persönliche Assistenz in der Leitung der Vorortkontrolle der Agrarmarkt Austria. In ihrem beruflichen Werdegang durchlief sie mehrere Stationen und so sammelte sie auch Erfahrungen bei der Kärntner Jägerschaft im Rahmen eines Fallwildprojektes. Die Mitarbeit am elterlichen Hof ist seit ihrer Kindheit Teil ihres Selbstverständnisses. Jagdlich engagiert ist Toff in Ihrer Heimatgemeinde.

Bild 1: v.l.n.r.: Präsident Josef Pröll mit Generalsekretär Jörg Binder und Generalsekretär-Stv. Lutz Molter (Credits: JAGD ÖSTERREICH/Anna Rauchenberger)

Der Dachverband „Jagd Österreich“ ist der Zusammenschluss aller neun österreichischen Landesjagdverbände. Er geht aus der bisherigen Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände hervor und vertritt die Interessen der rund 130.000 österreichischen Jägerinnen und Jäger auf nationaler und internationaler Ebene. http://www.jagd-oesterreich.at

Kollektivvertrag Jagdschutzorgane 2022

Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:

Erhöhung der Gehälter um 5,0 % ab 1. April 2022:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 103,81.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 2.738,09.

Weiter Anpassungen betreffen §1 Geltungsbereich, §5 Freizeit, §6 Entgelt bei Dienstverhinderung, §9 Entlohnung, §12 Sachbezüge, Kostenersätze, Schussgelder,  §19 Beendigung des Dienstverhältnisses – Kündigung und Entlassung, §24 Schlussbestimmungen.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.

Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.

Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.

Landesweite Birkwildzählung 2022

Dem zweijährigen Turnus entsprechend findet im Frühjahr 2022 wieder eine landesweite Birkwildzählung statt. Vom Raufußhühnerausschuss der Vorarlberger Jägerschaft wurde folgender Zähltermin fixiert:

 

TERMIN: 30. APRIL 2022

AUSWEICHTERMIN: 07. MAI 2022

 

Jede Hegegemeinschaft sollte die Zählung intern koordinieren und die Zählergebnisse gesammelt an die Geschäftsstelle übermitteln.

Im Fall von schlechter bzw. ungeeigneter Witterung kann die jeweilige Zählung auf den Ausweichtermin, welcher eine Woche später stattfindet, verschoben werden.

Die notwendigen Unterlagen für die Zählung wurden den zuständigen Hegeobmännern zugesandt können hier heruntergeladen werden:

 

Wir bitten Sie, auch heuer wieder an der Birkwildzählung teilzunehmen. Nur durch das gewissenhafte Monitoring in Form von Zählungen und durch die abgegebenen Birkwildberichte ist die Möglichkeit einer Frühjahrsbejagung durch Ausnahmeverordnungen auch in Zukunft gegeben. Die langjährigen Zähldaten belegen eine stabile Bestandesentwicklung des Birkwildes in Vorarlberg – mit natürlichen Schwankungen (siehe Grafik).



Entwicklung der Birkwild-Bestandeserhebung in den Jahren 2000 – 2020 (in den Jahren 2006-2007 fand keine Erhebung statt. 2015, 2017 und 2019 erfolgte die Bestandeserfassung durch Intensivzählung in den Refenzgebieten) – aufgeteilt auf Hahnen, Schneider und Hennen

Der Umgang mit den erhaltenen Daten ist natürlich streng vertraulich!

 

Fragen zum landesweiten Birkwildmonitoring können gerne an den Obmann des Fachausschusses Akad. JW Karlheinz Jehle (karlheinz.jehle@gmx.at) oder an Gernot Heigl MSc (gernot.heigl@vjagd.at) gerichtet werden.

Zudem ist die Weiterführung von Habitatpflegemaßnahmen, wie der Schaffung von strukturreichen Biotopen durch Schwenden, notwendig, um die vorhandenen Lebensräume dieser interessanten Wildart zu schützen und zu erhalten.

Jäger Ski WM – 2022

Die Jagd auf den Titel der 10. Jäger Ski WM in Schruns-Tschagguns, Montafon wird eröffnet!

 

Hier bekommt Schuss-Fahren eine ganz neue Bedeutung:
Skifahren: Leichter Riesentorlauf mit zwei Durchgängen
Schießen: Auf halber Strecke vier Schuss am Schießstand


Es gewinnt nicht der schnellste Fahrer, sondern derjenige, der zwischen seinem ersten und zweiten Lauf die geringste Zeitdifferenz herausfährt und das beste Schussergebnis erzielt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Veranstalters:

https://www.jaeger-ski-wm.com/de 

 

 

Stellungnahme Sportgesetz

Der Landesgesetzgeber beachsichtigt aktuell eine Änderung des Sportgesetzes umzusetzen.

Die geplanten Anpassungen (insbesondere § 3a) betreffen auch unmittelbar die heimischen Wildlebensräume.

Aus dem Begutachtungsentwurf ist nämlich ersichtlich, dass mit der vorliegenden Novelle zwecks Lückenschluss die Einräumung von Zwangsrechten auf jene Wege erweitert werden sollen, die keine baulichen Anlagen im Sinne des Straßengesetzes sind.

Beispielhaft angeführt sind Pfade und Wanderwege, die lediglich durch das Begehen oder Befahren in der Natur oder durch kleinere bewusste Eingriffe entstanden sind oder entstehen. Diese Wege können sich in und außerhalb eines Waldes befinden.

Dadurch wäre sogar der Nutzung von Wildwechseln als Wander- und Mountainbikeroute zukünftig Tür und Tor geöffnet!

die Vorarlberger Jägerschaft lehnt dies entschieden ab!

Aus diesem Grund wurde folgende Stellungnahme fristgerecht an das Land Vorarlberg übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Obwohl die Vorarlberger Jägerschaft im gesamten Gesetzwerdungsprozess des Gesetzes über eine Änderung des Sportgesetzes zu keinem Zeitpunkt eingebunden wurde, die geplanten Gesetzesänderungen jedoch tiefgreifende und massive Auswirkungen auf die Lebensräume des Wildes sowie die Jagdausübung in Vorarlberg haben, erstattet die Vorarlberger Jägerschaft fristgerecht folgende Stellungnahme:

 

Zu § 3a Abs 1 und 2

Durch die Aufnahme der Wortfolge „oder Wegen“ soll nunmehr die Möglichkeit eingeräumt werden, Zwangsrechte auf Wegen, die keine baulichen Anlage im Sinne des Straßengesetzes sind, einzuräumen. Beispielhaft wird angeführt, dass unter „Wegen“ auch Pfade und Wanderwege zu verstehen sind, die lediglich durch das Begehen oder Befahren in der Natur oder durch kleinere bewusste Eingriffe entstanden sind oder entstehen.

 

Diese geplante Ausweitung konterkariert sämtliche bisherigen Bemühungen des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Jägerschaft den bestehenden Wildlebensraum in Vorarlberg zu erhalten und zu schützen, ja sogar auszubauen. Nicht einmal eine notwendige Interessensabwägung wird von der gesetzlichen Bestimmung gefordert. Dies widerspricht klar und eindeutig den Bestimmungen des Vorarlberger Jagdgesetzes, der vom Land Vorarlberg immer wieder propagierten Slogan „Respektiere deine Grenzen“ wird vom Land Vorarlberg als Gesetzgeber selbst gegen Null ausgehöhlt.

 

Eklatant ist aus Sicht der Vorarlberger Jägerschaft, dass diese Novelle im Vorfeld nicht einmal mit den Vertretern der Vorarlberger Jägerschaft besprochen und abgestimmt wurde. Die Vorarlberger Jägerschaft fühlt sich regelrecht vor den Kopf gestoßen.

 

Im Ergebnis kann mit dieser Änderung jeder in der Natur entstandene Pfad als Weg für Mountainbiker und Wanderer mitten durch Einstandsgebiete des Wildes ohne weitere Einschränkung im Sinne des Wildes umgesetzt werden. Ein derartiges Vorgehen widerspricht jeglichen Bestimmungen des Vorarlberger Jagdgesetzes. Dies wird die Vorarlberger Jägerschaft ohne erforderliche Interessensabwägung schlicht nicht hinnehmen.

 

Es ist geradezu absurd, wenn der Landegesetzgeber in der letzten Zeit im Vorarlberger Jagdgesetz mühevoll versuchte die Regelungen zu Wildlebensräumen und Wildruhezonen im Sinne des Wildes zu erhalten und zu verbessern, und dann mit einer einzigen Änderung des Sportgesetz das Wandern und Mountainbiken in unseren Wäldern grenzenlos auszuweiten.

 

Dieses Bemühen des Landesgesetzgebers im Sinne des Wildes ist durch die geplante Änderung des Sportgesetzes mit einem fatalen Schlag zur Gänze zunichtegemacht. Verwiesen wird insbesondere auf § 33 Abs 4 lit b des Vorarlberger Jagdgesetzes, wonach selbst bei verordneten Wildruhezonen die Benützung von Wegen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind, uneingeschränkt erlaubt ist. Wenn Mountainbiken und Wandern nunmehr selbst durch verordnete Wildruhezonen uneingeschränkt auf in der Natur befindlichen Pfaden ermöglicht wird, entspricht dies aus unserer Sicht einer Aufhebung sämtlicher Schutzmaßnahmen zugunsten unseres Wildes. Hinkünftig dürften somit sogar Wildwechsel in verordneten Wildruhezonen mit Mountainbikes befahren und mit allem Lärm begangen und erwandert werden. Die Schäden für den Wald, die durch Befahren solcher Wege und Wildwechsel bei feuchtem Wetter, mit zwangsläufig entstehenden tiefen Spurrillen, werden bei anschließendem Starkregen enorm sein. Rutschungen und Murenabgänge sind erwartbare Folgen!

 

Eine derart undurchdachte Gesetzesänderung ohne Einbeziehung der relevanten Interessensvertreter ist aus Sicht der Vorarlberger Jägerschaft ein untragbarer Zustand, vor allem gegenüber unserem Wild. Die Vorarlberger Jägerschaft lehnt die geplante Gesetzesänderung des Sportgesetzes, insbesondere in § 3a, entschieden ab und schlägt vor, mit sämtlichen Interessensvertretern mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten, die alle Interessen berücksichtigen. Die Vorarlberger Jägerschaft steht jedenfalls für ein derartiges Gespräch jederzeit zur Verfügung und hofft auf (wenn auch späte) Einsicht des Gesetzgebers.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Breier, Landesjägermeister

Die Stellungnahme kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Landesmeisterschaft Jagdliches Schießen

Termin:

TontaubenSamstag, 30. April von 08:00 -12:00 und 13:00 – 18:00          

Jagdliche KugelSonntag 01. Mai von 08:00 – 15:00

 

Austragungsort:

Tontauben: WTC Gelände, Steinbruch Böschis

Kugel: Latzwiese, Nenzing

 

Tontauben:   

  • 25 Trapp
  • 25 Parcours

Jagdliche Kugel:

je 5 Schuss auf 100m

  • Gamsscheibe sitzend aufgelegt
  • Fuchsscheibe sitzend am festen Bergstock
  • Rehbockscheibe stehend am fixen Bergstock
  • Keiler liegend frei
 

Erlaubt sind alle nicht verbotenen Jagdwaffen mit u. ohne Schalldämpfer 

Es ist nur Eisenschrot mit abbaubaren Pfropfen erlaubt. 24g Trapp, 28g Parcours

 

Anmeldung über Doodle Liste um Wartezeiten zu vermeiden!

Kugelbwerb: https://doodle.com/meeting/participate/id/xboon9Bb

Tontauben: https://doodle.com/meeting/participate/id/7axABmqb

Startgeld:

Tontauben €50.-

Jagdliche Kugel: Mitglieder der Vlbg. Jägerschaft €40,- / Jagdaufseher €30,- / Nicht-Mitglieder €50.-

Siegerehrung:  Sonntag um 19:00 Uhr im Schützenhaus Nenzing

Es werden die Landesmeister in der Jagdlichen Kugel, Tontauben und Kombination gekürt.

Organisation :

Dr. Heinz Hagen

Peter Tabernig – WTC Nenzing Walgau

„der Veranstalter übernimmt keine Haftung“

Download des Einladungsschreibens Kugel (pdf)

Download des Einladungsschreibens Schrot (pdf)

Bezirksversammlung Dornbirn 2022

Die besonderen Zeiten der Pandemie verlangen auch eine besondere Abwicklung unserer diesjährigen Bezirksversammlung. Es ist uns leider nicht möglich diese im gewohnten Rahmen durchzuführen und deshalb wird die heurige Versammlung als Online-Veranstaltung abgehalten werden.

 

Termin: Dienstag, 29.03.2022 um 19:00 Uhr

 

Unter diesem Link kann die Live-Übertragung aufgerufen werden:

https://us06web.zoom.us/j/81492557939?pwd=cmxOazhhbWdwUUNDSGN4SjVsWmVsdz09

Meeting-ID: 814 9255 7939
Kenncode: 595562