Online-Abschussmeldungen können nun auch durch "Hilfskräfte" erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Jagdnutzungsberechtigte der Hilfskraft eine Vollmacht erteilt und diese der Behörde samt Kontaktdaten der Hilfskraft schriftlich übermittelt. Zudem muss sich die Hilfskraft, wie auch andere Benutzer, per "ID-Austria" registrieren.
Wichtig: Die Verantwortung zur Abschussmeldung bleibt beim Jagdnutzungsberechtigten und kann NICHT übertragen werden!