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Die FFH-Richtlinie und das Gamswild

Gesetzliche Ausgangslage in Vorarlberg

Im Vorarlberger Jagdgesetz ist die Erteilung von Abschussaufträgen sowie die Anordnung von Freihaltungen in § 41 VJagdG im Zusammenhang mit dem Abschuss von Schadwild verankert. Die Regelungen zu den Abschüssen von Schadwild geltend ausdrücklich nicht für nach Artikel 12, 14 oder 15 der FFH Richtlinie geschützte Wildarten. Nachdem unter anderem auch das Gamswild im Sinne der FFH-Richtlinie geschützt ist, behalf sich der Vorarlberger Gesetzgeber damit, das Gamswild von der Schutzbestimmung über eine einfachgesetzliche Bestimmung wieder auszunehmen um dadurch Abschussaufträge und die Anordnung von Freihaltungen von Gamswild auf einfachem Wege zu ermöglichen. Als Rechtsbeirat der Vorarlberger Jägerschaft habe ich in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Sonderregelung zu Lasten unseres Gamswildes aus meiner Sicht gegen die europäische FFH Richtlinie verstößt. Bis dato fehlte dazu höchstgerichtliche Rechtsprechung. Mit dem neuesten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 03.09.2024 (RA 2023/03/0154-17) ist nunmehr zu dieser Frage zu Gunsten unseres Gamswildes durchaus Bewegung ins Spiel gekommen. 

Zum aktuellen Anlassfall

Im konkreten Anlassfall bekämpfte der Verein „Wildes Bayern“ Zwangsabschuss-Anordnungen von Gamswild im sogenanntenllengebirge in Oberösterreich. Argumentiert wurde, dass im Zuge von „Ketten-Bescheiden“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaften derartige Dezimierungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen nicht ohne weiteres mit dem EU-Recht vereinbar sei, zumal Gamswild im Anhang V der FFH Richtlinie als schützenswerte Wildart enthalten sei. Bei jeglichem Umgang mit dieser geschützten Wildart sei deshalb stets sicherzustellen, dass die Population einerseits nicht gefährdet und anderseits ihr Erhaltungszustand in der Region günstig bleibe. 

Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat den angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild für rechtswidrig erklärt. Die in Artikel 11 FFH Richtlinie vorgesehene Überwachung des Erhaltungszustandes der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräumen ist unabdingbar, um die Einhaltung der in Artikel 14 der Richtlinie genannten Voraussetzungen zu gewährleisten und festzustellen, ob es notwendig ist, Maßnahmen zu erlassen, die die Vereinbarkeit der Nutzung dieser Art mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellen.

Da die Auswirkungen der Entnahme aus der Natur und der Nutzung dieser Art auf den Erhaltungszustand der betreffenden Art „aufgrund der Überwachung gemäß Artikel 11“ FFH Richtlinie zu bewerten ist, müssen die Mitgliedsstaaten außerdem, wenn sie in Anwendung von Artikel 14 Abs 1 der FFH Richtlinie Entscheidungen treffen, mit denen die Jagd dieser Art erlaubt wird, diese Entscheidungen begründen und die Überwachungsdaten bereitstellen, auf die diese Entscheidung gestützt wird. 

 

Bemerkenswert ist, dass nicht nur Daten über die Populationen der betreffenden Art zu berücksichtigen sind, sondern auch die Auswirkung der gegenständlichen Maßnahme auf den Erhaltungszustand dieser Art in einem größeren Rahmen auf der Ebene der biogeographischen Region (oder soweit möglich grenzüberschreitend) zu erheben sind.  

 

Daraus ergeben sich gemäß jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Anordnung von Zwangsabschüssen von Tieren, die in Anhang V der FFH Richtlinie angeführt sind, folgende unionsrechtliche Vorgaben. 

 

Zunächst ist insbesondere auf Basis der Ergebnisse der Überwachung zu klären, ob sich die betroffene Tierart in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne des Artikel 1 lit i FFH Richtlinie befindet. 

Ist dies nicht der Fall, so steht Artikel 14 FFH Richtlinie einer Bejagung und damit auch der Anordnung eines Zwangsabschusses entgegen, wenn und soweit dies mit der Aufrechterhaltung (oder Wiederherstellung) eines günstigen Erhaltungszustands sonst nicht vereinbar wäre. 

Besteht hingegen ein günstiger Erhaltungszustand, so können auf der Grundlage von Artikel 14 FFH Richtlinie begleitend zur (nicht grundsätzlich unzulässigen) Anordnung eines Zwangsabschusses Maßnahmen im Sinne des Artikels 14 Absatz 2 FFH Richtlinie erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand aufrecht zu erhalten. 

In Bezug auf Artikel 14 FFH Richtlinie kann eine Verletzung darin liegen, dass der Erhaltungszustand der betreffenden Tierart nicht ermittelt wurde. 

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat daher den Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass in einem fortgesetzten Verfahren vom Verwaltungsgericht zu klären ist, ob das Gamswild sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Der VwGH stellte klar, dass die Anordnung eines Zwangsabschusses für Gamswild als Tierart von Anhang V der FFH Richtlinie zwingend voraussetzt, dass der günstige Erhaltungszustand aufrechterhalten wird und somit die Bestandzahlen und die mögliche Beeinträchtigung der Gamspopulation durch die Maßnahme vorab festgestellt werden müssen. 

 

Ausblick

Es wird daher künftig spannend sein, inwieweit sich die Jagdbehörden erklären, welche Maßnahmen, insbesondere welche Monitoring- bzw. welche Überwachungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 FFH Richtlinie in den Jagdrevieren vorgenommen wurden oder werden, in denen Gamswild aufgrund eines Abschussplanes oder aufgrund von Zwangsabschüssen gejagt bzw. in denen Schonzeiten für Gamswild verkürzt wurden. Jeglicher Umgang mit Gamswild muss deshalb stets sicherstellen, dass die Population nicht gefährdet und der Erhaltungszustand der Region günstig bleibt. Auch in Vorarlberg hat „Wildes Bayern“ bei den Bezirkshauptmannschaften Anträge auf Erteilung von Umweltinformationen bezüglich Gamswild eingeholt. Die derzeitigen Entwicklungen sind im Sinne unseres Gamswildes als durchaus spannend zu beurteilen. 

Update Digitale Abschussmeldung

Wichtig: Um Datenverluste zu vermeiden, bitte um diese Zeit aus der Anwendung aussteigen!

Nur gesicherte Daten werden nach Meinung der Jagd Österreich und internationalen jagdlichen Vereinigungen das Überleben der Jagd, wie wir sie kennen, verstehen und leben, sicher können. Dies führte zur Entscheidung die digitale Abschussmeldung in Schritten zu einem Wildinformationssystem weiter zu entwickeln.

Mit dem heutigen Update erfolgt der erste Schritt in diese Richtung, ein weiteres ist noch vor dem Frühjahr geplant, bei dem auch der Druck der Trophäenanhänger direkt aus dem System möglich sein wird.

Grundlage für alle Weiterentwicklungen stellt die konsequente Meldung aller Abschüsse per digitaler Abschussmeldung dar.

Eingabemöglichkeit von Wildmonitorings, Tbc-Beprobung, Wildfleischuntersuchung sowie die Implementierung der Kontrollorgane sollen noch folgen. 

 

Wesentlichen Änderungen für die Abschussmeldung

Obwohl versucht wurde alles selbsterklärend zu gestalten – hier die wichtigsten Änderungen (Bilder stammen aus der derzeitigen Testumgebung):
Unter dem Punkt Neuanlage gibt es nun eine Auswahl auf vier Wildgruppen, die bei der Wahl entsprechend angepasste Formulare aufrufen.

  • Bei der Auswahl der Wildart wird entweder die Wildregion, der Gamswildraum oder die Steinwildkolonie automatisch mit ausgefüllt. (Pflichtfeld)
  • Neues Feld Begleiter: Da auf den Trophäenanhängern der Begleiter mit angeführt werden kann, gibt es dieses Feld zusätzlich zum Erleger.

  • Gewicht ist ein Pflichtfeld und muss der derzeitig gültigen Fassung der JSV entsprechend, „bei Schalenwild: aufgebrochen mit Haupt in kg“ ausgefüllt werden. Eine Anpassung an die Praxis in größeren Revieren, „ohne Haupt mit gekürzten Läufen“, ist in der nächsten Novelle der JVO vorgesehen.

    • Es kann direkt nach dem Hinzufügen bzw. speichern der Meldung eine weitere Abschussmeldung aufgerufen werden.

Anpassungen bei den Hornträgern:

Gamswildraum/Steinwildkolonie wird automatisch nach Wahl der Wildart ausgewählt. Falls bei einem Revier mehrere möglich sind, muss der richtige Gamswildraum bzw. die richtige Steinwildkolonie ausgewählt werden. (Pflichtfeld)

Alter in Jahren und Geschlecht sind ein neues Pflichtfeld – nach dem Ausfüllen werden die Felder Alter, Geschlecht/Typ und JVO Klasse automatisch befüllt.

Die Vorarlberger Jägerschaft wird immer wieder Unterlagen als Hilfe, aber auch – falls Interesse – einen Kurs zur ID-Austria und der digitalen Abschussmeldung anbieten. Wer Interesse hat schickt bitte ein kurzes Mail an: info@vjagd.at

Jägerbriefverleihung Bludenz 2024

Im Garten des Hotel Traube versammelten sich auf Einladung der Bezirksgruppe Bludenz die JungjägerInnen und neu ausgebildeten Jagdschutzorgane des Bezirkes Bludenz.

31 neue Jungjäger

In dreißig Kursabenden, Exkursionen bzw. in einem intensiven Blockkurs, wurde die interessante Materie rund um Schalen-, Raub- und Federwild, Wildtiergesundheit, Jagdhundewesen, Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz sowie Waffenkunde und Jagdgesetz gepaukt. Alle 31 JungjägerInnen, die erfolgreich die kommissionäre Jagdprüfung abgelegt haben, wurden zur Übergabe der Jägerbriefe in den im jagdlich traditionell gestalteten Garten geladen. Umrahmt von den stimmungsvollen Klängen der Jagdhornbläsergruppe Bludenz übergab  Bezirksjägermeister ROJ Manfred Vonbank mit den Hegeobmännern des Bezirkes die Jägerbriefe.

In seiner Rede erinnerte Manfred Vonbank die JungjägerInnen, dass Jagd mehr als das Erlegen ist – sie bedeutet Verantwortung für unser Wild und ihren Lebensraum. Nicht Trophäenkult, sondern das Tierwohl sollen im Zentrum von Entscheidungen stehen – dabei verwies er auch auf den notwendigen Hegeabschuss der Gamsgeiß mit ihrem Kitz in der aufgelegten Strecke.

Die Teilnahme des Bezirksvorstandes und den Hegeobmännern zeigten die Bedeutung der Veranstaltung und gab den JungjägerInnen die Möglichkeit beim anschließenden Schüsseltrieb Kontakte für die jagdliche Zukunft zu knüpfen.

Er ließ nicht unerwähnt, dass gerade heute die Jagd eine starke Vertretung nach außen braucht. Er legte daher jedem Teilnehmer nahe, wie wichtig es ist, Mitglied in der Vorarlberger Jägerschaft zu werden. 

... der Jägerschlag

JungjägerInnen, die bereits einen Schalenwildabschuss getätigt haben, wurden anschließend, der Tradition entsprechend, mit dem Hirschfänger zum/zur JägerIn geschlagen. Der Geschäftsführer der Vorarlberger Jägerschaft Gernot Heigl führte sie würdevoll mit folgenden Worten durch:

Der erste Schlag soll dich zum Jäger weihen.
Der zweite Schlag soll dir die Kraft verleihen,
zu üben stets das Rechte.
Der dritte Schlag soll dich verpflichten,
nie auf die Jägerehre zu verzichten.

... Hubertus Spruch

Nach der Zeremonie erinnert er alle noch an ihre Verpflichtungen als JägerIn mit Hubertus Spruch:

Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild.
Weidmännisch jagt, wie sich´s gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.“

Drei neue Jagdschutzorgane

Nach einer intensiven zweijährigen Ausbildung, einer umfangreichen Recherchearbeit aus dem Ausbildungsrevier und einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung, konnten an diesem Abend die Jagdschutzbriefe an die drei erfolgreichen Absolventen aus dem Bezirk Bludenz übergeben werden. Manfred Vonbank hob die Intensität, den Umfang der Ausbildung und die hohen Anforderungen bei der Prüfung hervor – sie wird zu Recht als „Grüne Matura“ bezeichnet.

Als Neben- und Hauptberufliche JSO werden sie mir ihren Kollegen, neben allen heute sehr umfangreichen Tätigkeiten in den Revieren, auch mithelfen, JungjägerInnen bei ihrem Weg von der Theorie in die jagdliche Praxis zu begleiten. 

Gratulation

So konnten zahlreiche neue Jungjäger und die neuen Jagdschutzorgane mit dem traditionellen „Bruch“ ausgezeichnet werden. Nach stimmungsvollen Klängen der Jagdhornbläser und der Ehrerbietung vor der gelegten Strecke durften die geladenen Jagdfreunde auf ihre erbrachte Leistung anstoßen und neue Bekanntschaften schließen. Ein perfekt  arrangiertes Wildbuffet war der krönende Abschluss der sinnlichen Feier in geselliger jagdlicher Runde.

Allen ein
kräftiges Weidmannsheil
und alles Gute für ihre jagdliche Laufbahn. 

Jungjägerinnen 2024 - Bezirk bludenz

  • Allesch Christopher, Nüziders
  • Burtscher Tobias, Ludesch
  • Dich Lukas, Bludenz
  • Domig Guntram, Fontanella
  • Dünser Dominik, Sonntag
  • Fritz Elias, Dalaas
  • Goedl Armin, Schaan – FL
  • Gössinger Lukas; Bludenz
  • Grass Christian, Bürs
  • Haberl Christopher, Bludenz
  • Karadas Naim, Bürs
  • MSc Kern Joachim, Ludesch
  • Konzett Manuel, Fontanella
  • Kronabitter Clemens, Ludesch
  • Loretz Mathias, Bürserberg
  • Margreitter Christian, Wald am Arlberg

  • Metzle Elisa, Feldkirch
  • Meyer Eduard (Edi), Brand
  • Nasahl Christian, Thüringen
  • Nessler Laura, Innerbraz
  • Paterno Yvonne, Bürserberg
  • Pfefferkorn Marlies, Raggal
  • Pfeifer Günter, St. Gallenkirch
  • Rath Susanne, Raggal
  • Ritte André, Götzis
  • Schwarzmann Dolores, Raggal
  • Sieß Christoph, Nüziders
  • Stark Jakob, Fontanella
  • Tilg Claudia, Nenzing
  • van der Pol Marc, Thüringen
  • Zugg Julian Ausserbraz

Jagdschutzorgane 2024 - Bezirk Bludenz

  • Dr. Peter Bauschatz, Ravensburg
  • Laurin Jochum, Lech
  • Rafael A. Neher, Tschagguns
Ehrung Manfred Vonbank

Große Ehrung

Zum Nationalfeiertag zeichnete Landeshauptmann Markus Wallner verdiente Persönlichkeiten des Landes Vorarlberg mit dem Verdienstzeichen aus. So wurde auch BJM KR ROJ Manfred Vonbank, neben seinen Tätigkeiten für die Musik bei der HM Braz, auch für sein großes Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für eine  nachhaltige und zukunftsträchtige Jagd das Große Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg verliehen. 

Manfred prägt durch seine praktischen Erfahrungen als Berufsjäger, als Ausbildner und Prüfer in der Jägerschule und in vielen ehrenamtlichen Funktionen das Jagdwesen in Vorarlberg und konnte so auch, über das Ländle hinaus, positiven Einfluss auf die Entwicklung der Jagd nehmen. Seine Artikel und seine Reden auf den unterschiedlichsten Anlässen zeigen immer wieder, wieviel Herzblut er in eine gesunde artspezifische Entwicklung der Wildtiere, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Forstes und des Naturschutzes, steckte. Dabei ist ihm wichtig die betroffenen Personen zusammen zu bringen, um verhärtete Fronten aufzulösen und mit Hilfe einer guten Kommunikation Probleme zu lösen. Er hat sich aber auch nie gescheut fehlerhafte Entwicklungen anzuprangern und fehlerhaftes Verhalten von Weidkameraden aufzuzeigen.

Kurzer jagdlicher Lebenslauf:

  • Beitritt zur Vorarlberger Jägerschaft im Jahre 1992
  • Hauptberufliches Jagdschutzorgan seit 2000
  • Obmann des Verbands Vorarlberger Jagdschutzorgane von 2001 bis 2022
  • Bezirksjägermeister-Stellvertreter Bludenz von 2008 bis 2014
  • Bezirksjägermeister Bludenz seit 2014
  • Hegeobmann der Hegegemeinschaft 2.2 – Klostertal
  • Obmann der Steinwildkolonie Arlberg-Valuga/Amlajur
  • Verleihung des Berufstitels „Revieroberjäger“ 2024

Ein paar Meilensteine seiner Arbeit:

  • Mitarbeit in versch. Fachgremien und Arbeitsgruppen (WWKS, naturverträglicher Wintersport, TBC, …)
  • TBC Bekämpfung im Klostertal als Hegeobmann
  • Gründung der Oberländer Jägertage (seit 18 Jahren): Einbindung der Grundeigentümer, wissenschaftliche Vorträge, „gmüatliches Zemma sie“, Einbindung von Schulen, …
  • Redakteur bei der österr. Berufsjägerzeitung
  • Aus- und Weiterbildner in der Jägerschule (Initiierung des Jagdkurses im Oberland)
  • Ausbildner und Prüfer für die neuen Jagdschutzorgane (Mitarbeit bei der neuen österreichweiten Ausbildung zum Berufsjäger)

Ein herzliches WMH für diese verdiente Auszeichnung von Seiten der Jägerschaft

Gamsblindheit

Die Gamsblindheit (auch: Infektiöse Keratokonjunktivitis – IKK) ist eine hochansteckende Augenerkrankung, verursacht durch das Bakterium Mykoplasma conjunctivae. Es kommt zu einer Entzündung der Binde – und Hornhaut des Auges. Betroffen sind vor allem Gämsen, aber auch Steinwild. Je nach Verlauf führt sie zu einer vorübergehenden oder im schlimmsten Fall dauerhaften Erblindung durch Zerstörung des Auges. Die Erkrankung ist damit für die Tiere lebensbedrohlich.

Übertragen werden die Bakterien sowohl über direkten als auch indirekten Kontakt (zB Fliegen). Schafe, aber auch Ziegen können den Erreger ebenfalls tragen, wobei Schafe meist symptomlose Träger sind. Eine wechselseitige Infektion ist daher beim Zusammentreffen von Schafen mit Gams– sowie Steinwild möglich. Ein selbstständiges Ausheilen der Gamsblindheit ist möglich, erfordert jedoch unbedingt ausreichend Ruhe.

Eine Übertragung und folgende Infektion des Menschen nach Kontakt mit erkrankten Tieren ist möglich. Entsprechende Hygienemaßnahmen sind daher dringend empfohlen, wie die Verwendung von Handschuhen bzw. gründliches Händewaschen und Desinfizieren nach einem Kontakt.

Vier Stadien der Erkrankung

Typische kreisende Fortbewegung. Die Tiere verlieren durch die Erblindung ihre Orientierung.
  1. Stadium: Die Tiere zeigen vermehrten Tränenfluss, Lichtscheue und eine Rötung der Bindehäute.
  2. Stadium: Eine deutliche Entzündung der Bindehaut und erste Trübungen der Hornhaut werden sichtbar. Das Tier zeigt bereits leicht unsicheres Verhalten.
  3. Stadium: Starker Tränenfluss, gelbe Herde auf der Hornhaut und fortschreitende Trübung kennzeichnen eine ernsthafte Schädigung des Auges.
  4. Stadium: Hornhautgeschwüre bis hin zum Austritt des Kammerwassers führen zur vollständigen Erblindung.

Aktuelle Situation

Krankheitszüge der Gamsblindheit treten in etwa alle zehn Jahre in den Gamspopulationen auf, aufgrund des Klimawandels zeichnen sich jedoch kürzer werdenden Intervalle ab. In Vorarlberg kam es zuletzt im Jagdjahr 2017/18 zu einem seuchenartigen Auftreten. Alleine bei der Veterinärbehörde in Bludenz wurden damals um die 100 Hegeabschüsse von Gamswild vorgelegt.

Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Fälle auftraten kam es aktuell (November 2024) zu mehreren Fällen in den Gamswildräumen „Gamsfreiheit-Spullers“ und „Zitterklapfen“.

Maßnahmen und Meldepflicht

Da eine Behandlung der Wildtiere nicht möglich ist, ist absolute Ruhe für die Tiere erforderlich, um die Chance einer selbstständigen Ausheilung zu erhöhen, jegliche Störungen sind zu vermeiden.

Ein Hegeabschuss ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist (Stadium 3 und 4). 

Ein bloßes Verdachtsmoment reicht nicht aus, da sich infizierte Tiere in frühen Stadien bei nachlassendem Infektionsdruck erholen können. 

Eine Meldung an den Hegeobmann sowie die Jagdnutzungsberechtigten der Nachbargebiete ist über das Jagdgesetz vorgegeben! Erlegte Tiere sind der Behörde (idR dem Amtstierarzt) vorzulegen.

3. Vorarlberger SPFS

Am vergangenen Wochenende fand bei strahlendem Herbstwetter die dritte Schweißprüfung mit Fährtenschuh (SPFS) im malerischen Tschagguns und Vandans statt. Der Austragungsort präsentierte sich in herbstlicher Pracht und schuf perfekte Bedingungen für die teilnehmenden Gespanne.

Alle Prüfungsteilnehmer konnten die anspruchsvollen Prüfungen erfolgreich meistern, was von der hervorragenden Vorbereitung und dem Engagement aller Beteiligten zeugt. Prüfungssieger wurde Bernd Saler mit seinem BGS-Rüden Bono vom Zelfnerblick, der eindrucksvoll seine Fähigkeiten unter Beweis stellte.

Ein besonderer Dank gilt dem Dachsbracken Klub, der mit Prüfungsleiter Werner Mattle und seinem Team eine rundum gelungene Veranstaltung auf die Beine stellte. Dank ihrer engagierten Organisation konnten die Teilnehmer und Zuschauer eine reibungslose und erfolgreiche Prüfung erleben.

Im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung fand in „Jochums Garten“ der Landesjagdhundetag statt. Diese besondere Veranstaltung ehrte die Leistungen und das Engagement der Hundeführer und Jagdhunde.

In feierlichem Rahmen wurden Jagdhundeführerabzeichen an verdiente Teilnehmer überreicht. Eine besondere Auszeichnung ging dabei an Martin Schnetzer, der als „Meisterführer des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV)“ gewürdigt wurde. Seine jahrelange Erfahrung und sein Einsatz in der Ausbildung von Jagdhunden wurden so in besonderer Weise anerkannt.

Der Landesjagdhundetag rundete das Wochenende gelungen ab und würdigte die engagierte Arbeit aller Jagdhundeführer.

Weidmannsheil 

HO-RÜD-HO

Max Auerbach 

Lederscheide für das Messer

Nachdem das Messer bereits aus eigener Hand geschmiedet wurde, soll auch die Schutzhülle aus Leder selbst gemacht werden. So trafen wir uns wieder für die Einführung in das Sattlerhandwerk in der alten Schmiede in Röthis. 

Aus einem Stück Leder, Wasser, einigen Sattlerkenntnissen, Bienenwachs und der professionellen Anleitung von Johannes bekamen unsere Messer ihren notwendigen Schutz.

Der Weg …

Zuerst ein Stück Leder, das auf die Größe und die Form des Messers zugeschnitten ist. Das Messer wird mit Folie und Rollband gut eingepackt, damit es von der Feuchtigkeit und der Gerbsäure des Leders geschützt ist.
Nun wird das Leder in Wasser eingetaucht und mit kräftigem Strich mittels Reibknochen bzw. Reibholz an die Form des Messers angepasst.

Mit Hilfe eines Bohrers werden die kleinen Löcher für die Stiche mit den beiden Sattlernadeln und dem entsprechenden Zwirn vorbereitet. Johannes zeigt wie eine gut haltende Sattlernaht gemacht wird. Genauigkeit zeigt dann auch die Qualität der Naht.

Nun muss das überstehende Leder bei der Naht entfernt werden – vorsichtiges „Lederschnitzen“ ist angesagt. Die Poren und die Naht werden mit Bienenwachs, viel Kraft und hoher Reibungsintensität geschlossen.

Das Endergebnis:

Ein perfekter Schutz für das Jagdmesser und für die, die es auf der Jagd mit sich führen.

Danke dem Kursleiter für die tolle Einführung in das Sattlerhandwerk.

Jägerbriefverleihung Feldkirch 2024

Am Donnerstag den 12. September fand im Feldkircher Wildpark die feierliche Verleihung der Jägerbriefe für den Bezirk Feldkirch für die Jungjäger statt. Trotz eines unerwarteten Kälteeinbruchs, der die Temperaturen deutlich sinken ließ, versammelten sich zahlreiche Gäste im Kiosk, um diesen besonderen Moment zu feiern. Das Wetter konnte niemanden davon abhalten, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Einblick in die Bezirksgruppe

Die feierliche Übergabe begann mit einer herzlichen Begrüßung durch den Bezirksjägermeister Wolfgang Hofmann, der die Bedeutung der Jägerausbildung und die Verantwortung, die mit dem Jägerbrief einhergeht, betonte. Ebenfalls stellte er den Ausschuss der Bezirksgruppe Feldkirch vor. Anschließend wurden die Jungjäger einzeln aufgerufen und erhielten ihre Jägerbriefe unter dem Applaus der Anwesenden. Herzliche Gratulation und ein kräftiges Weidmannsheil.

 

Stimmungsvolles Rahmenprogramm

Die Jagdhornbläser, unter der Leitung des erfahrenen Hornmeisters Martin Weiss, begleiteten die Zeremonie musikalisch und trugen zur festlichen Stimmung bei. Nach der offiziellen Verleihung folgte ein geselliger Umtrunk, bei dem Wildspezialitäten vom Grill serviert wurden, die bei allen Gästen großen Anklang fanden. Ein herzlicher Dank gilt allen Mithelfenden der Bezirksgruppe, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben.

Jungjägerinnen 2024 - Bezirk Feldkirch

  • Artur Asmus, Koblach
  • Thomas Bauer, Mäder
  • Valentina Beck, Feldkirch
  • Noemi Bühler, Riedholz – CH
  • Maximilian Felder, Feldkirch
  • Robin Frommelt, Eschen – FL
  • Franz Häusle, Rankweil
  • Maximilian Häusle, Röthis
  • Ingrid Held-Meisinger, Feldkirch
  • Bianca Jäger-Schnetzer, Klaus
  • Martina Jasmin Lanz, Schellenberg – FL
  • Dominik Marte, Viktorsberg
  • Raphael Marxer, Ruggell – FL
  • Valentin  Matt, Muntlix
  • Beat Müller, Feldkirch
  • Raphaela Muster, Feldkirch
  • Martin Saler, Koblach
  • Bettina Miriam Sehner  Feldkirch
  • Martina Soterius, Zwischenwasser
  • Patrick Telser, Balzers – FL
  • Ronny Tschiggfrei, Feldkirch
  • Simone Tschofen, Dafins
  • Mario Walser, Eschen – FL
© Architekt DI Wolfgang Ritsch

Schießbetrieb aufgenommen

Öffnungszeiten

100m-Stand Großkaliber, Kipphase und Laufender Keiler:

MO        18:00 – 21:00 Uhr – nur Vereinsmitglieder (Jägerschaft und Schützengilde)
MI          18:00 – 21:00 Uhr
DO         18:00 – 21:00 Uhr (vornehmlich Halbautomaten)
FR          18:00 – 21:00 Uhr
SA          14:00 – 17:00 Uhr

Kleinkaliber (50m), Luftgewehr/Luftpistole (10m) und Pistolen Großkaliber (25m):

MO        18:00 – 21:00 Uhr – nur Vereinsmitglieder (Jägerschaft und Schützengilde)
MI          18:00 – 21:00 Uhr
FR          18:00 – 21:00 Uhr

Schiesskino:      nach Vereinbarung mit der Schützengilde Lustenau (office@schuetzenhaus-rheintal.at) 


zusätzliche SCHIESSZEITEN

Für Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft und Mitglieder der SG Lustenau besteht die Möglichkeit, eine Jahresnutzungsberechtigung zu erwerben. Dann besteht die Möglichkeit, an

Werktagen von 07:00 – 21:30 Uhr und an
Sonn- und Feiertagen von 08:00 – 20:00 Uhr

die Stände zu benutzen.

Vortrag – Rotwild sichtbar machen

Am 3. August luden Christine und Tobias Fischer, Pächter derr EJ Rubach und Althauserwies zu einem interessanten Vortrag über Rotwildmanagement und intelligente, tierethische Jagdstrategien pro Waldumbau in das Gemeindeamt von Schoppernau.

Zahlreiche Jäger aus dem ganzen Land sind der Einladung gefolgt und haben den Ausführungen des Berufsjägers und Försters Hubert Billiani aufmerksam zugehört. 

Hubert Billiani kommt aus der Steiermark und hat dort 1987 die Ausbildung zum Förster und Berufsjäger gemacht. Auf Grund der Kombination Forst und Jagd bekam er eine Anstellung im oberbayrischen Revier (ca. 1.300 ha) Vorderriss bei Lenggries des Großherzogs von Luxemburg und betreut dies nun seit gut 35 Jahren. 

Was wir alle wissen, bestätigte er in seinem Vortrag:
Rotwild, ist diejenige Wildart, die am umfassendsten und aufwändigsten bewirtschaftet werden muss. Ohne ein nachhaltiges, ganzheitliches und über Jahrzehnte erprobtes und angepasstes Konzept können weder waldbauliche noch jagdwirtschaftliche Ziele erreicht werden.

In seinem Vortrag erklärte er sein Konzept, das viel Bekanntes nochmals deutlich in den Vordergrund rückte.
Wohlwissend, dass die bei uns oftmals kleinen Revierstrukturen, zwischenmenschliche Amositäten und die einseitigen Schuldzuweisungen bei Wildschäden manches schwierig verwirklichen lassen, haben seine Ausführungen zum Denken angeregt, wie die nachfolgende rege Diskussion zeigte.

Ziel:

Ein gesunder Wald mit natürlicher Verjüngung in Koexistenz mit gesunden, tagaktiven Wildtieren, die in intakten Sozialastrukturen leben. Die dazu nötigen ineinandergreifenden Grundelemente sind:

  • An die Bedürfnisse angepasste Lebensraumgestaltung mit ausreichenden Äsungsflächen
  • Ruhe
  • Richtige und durchdachte Bejagungskonzepte
  • Fütterung
Lebensraumgestaltung:

Billiani nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten, um neue Äsungsflächen anzulegen, die sich über das gesamte Revier verteilen. Damit sorgt er für eine ausgewogene Raumnutzung des Rotwildes und reduziert „Hot Spots“ mit hoher Wildkonzentration. Alle Wiesen werden von ihm jährlich gemäht und gemulcht. (Foto: Hubert Billiani)

Zudem reaktivierte er frühere Almflächen und offene Bereiche durch Schwenden. Durch eine rotierende Beweidung durch Rinder entsteht immer wieder frische Äsung für das Rotwild und die Biodiversität steigt.

Ruhe:

Ruhe und eine stressfreie Umgebung sind Grundlage für die Rückkehr zu einem natürlichen und tagaktiven Verhalten. (Foto: Hubert Billiani)
Hierzu gehört ein konsequenter Jagdverzicht auf den der Wildäsung vorbehaltenen Flächen. Jagddruck führt zu Stress und Stress wiederum verhindert, dass Wildtiere ihrem natürlichen Rhythmus nachgehen. Eine Naturverjüngung kann nur dann gelingen, wenn sich das Wild angstfrei bewegen kann und es bevorzugt, auf offenen Wiesen zu äsen anstatt im Wald zu stehen, um sich erst spät nach Einbruch der Dämmerung aus seinem sicheren Einstand heraus zu wagen.

 Bejagungskonzept:

Wichtigste Komponente ist es, unnötige Ruhestörungen und Stresssituationen für das Wild zu vermeiden. Die Bejagung konzentriert sich daher auf einen möglichst kurzen Zeitraum vom Oktober bis Dezember. Davor sind die Äsungsflächen für Jagdliches absolut tabu. Im genannten Zeitraum wird vor allem der Kahlwildabschuss mittels Ansitz und Pirschjagd durchgeführt. Bei der Ansitzjagd wird größtenteils zu zweit angesessen und wann immer möglich Tier und Kalb als Doublette erlegt.  Druckjagden gehören nicht zur Jagdstrategie. (Foto: Hubert Billiani)

Nach seiner Meinung werden die größten Fehler meistens nach dem Schuss gemacht:

  • Lautes unmittelbares Repetieren zeigt dem Wild woher der Schuss kam
  • Zu rasche Bergung verstärkt die Beunruhigung (beim hauptsächlich durchgeführten Morgenansitz eine Stunde warten)
  • Unter allen Umständen verhindern, dass das Wild den Menschen mit dem Schuss verbindet (z.B: Bergung mit dem Fahrzeug, …)
 
Seine Meinung zu technischen Hilfsmittel:
Der große Absatz an technischer Aus- und Aufrüstung wie Nachtsichtgeräte, Infrarotkameras, Zielfernrohre mit lichtstarker Optik oder Gewehre mit Weitschusskaliber ist meines Erachtens ein Ausdruck unserer Hilflosigkeit im Umgang mit dem unsichtbar gewordenen Wild. Seine Verhaltensänderung als Reaktion auf den steigenden Jagddruck erschwert eine effiziente Bejagung massiv und hat eine verhängnisvolle Abwärtsspirale zur Folge. Es wird versucht, mit moderner Technik der Unsichtbarkeit entgegenzuwirken und den ausbleibenden Jagderfolg durch die Eroberung der nächtlichen Ruhe- und Rückzugsräume des Wildes zu kompensieren.
Dies entspricht dem Gegenteil von dem, was unser Ziel sein muss, nämlich dem Wild zu ermöglichen, seinem natürlichen Rhythmus zu folgen und seine ursprünglichen Bedürfnisse auszuleben.
 
Fütterung:

Sie ist für ihn ein Ort des Rückzugs und der Überwinterung. Dei Beschickung von Mitte Oktober bist Ende April erfolgt großzügig immer vormittags. Damit hat das Wild den ganzen Tag, um sich an der Fütterung aufzuhalten und genügend Nahrung aufzunehmen. Auch später dazu kommende Stücke müssen noch reichlich Nahrung vorfinden.
Dieses Angebot „bindet“ das Rotwild an den Fütterungsstandort und macht die Fütterung zu einem funktionierenden Wildlenkungsinstrument, das dabei hilft, Schäden im Wald zu verhindern. Voraussetzung ist absolute Ruhe in einem entsprechenden Radius um die Fütterung. (Foto: Hubert Billiani)

 

Wald:

Bei der Übernahme des Reviers, war eine Naturverjüngung schlicht nicht vorhanden. Die Vertrautheit und Tagaktivität des Wildes sowie die Nutzung der gut verteilten Äsungsflächen haben dazu geführt, dass außer Lärchen nichts mehr gepflanzt wird. Der Naturverjüngungsgrad liegt bei 90%. Dazu gehört aber auch intensive Jungwuchspflege durch großzügiges Freischneiden und die Betreuung uder Äsungsflächen und die Beweidung der geschwendeten Flächen. (Kolbenhirsch in der Naturverjüngung, Foto: Hubert Billiani)