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Wildtierkalender 2021/22

Der Wildtierkalender für das Schuljahr 2021/2022 ist fertig!


Wie bereits im vergangenen Jahr, hat auch der diesjährige Wildtierkalender einen besonderen Schwerpunkt und holt viele faszinierende Wildtiere vor den Vorhang. Heuer dreht sich alles um die verschiedenen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger im Jahresverlauf. So wird anschaulich gezeigt, welche Revierarbeiten in den vier Jahreszeiten Frühling, Sommer, Herbst und Winter anfallen und welche Wildarten dabei im besonderen Fokus stehen. Zugleich wird erklärt, welche Möglichkeiten die Kinder und Jugendlichen haben, sich am Einsatz für die Artenvielfalt zu beteiligen, indem sie beispielsweise im Winter auf den Wegen bleiben und damit den Wildtieren die lebensnotwendige Ruhe einräumen.


Mit spaßigen Spielen und interessanten Rätseln werden auch heuer wieder jagdliche Inhalte und die Kompetenzen unserer Jägerinnen und Jäger kindgerecht transportiert. „Jagd Österreich“ wünscht allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins neue Schuljahr und spannende Erlebnisse in unserer schönen Natur!


Die Kinderkalender liegen in der Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft auf und können GRATIS abgeholt werden!


Landesmeisterschaft Jagdliches Schießen

Termin:

TontaubenSamstag, 24. Juli von08:00 -12:00 und 13:00 – 17:00          

Tontauben / Jagdliche KugelSonntag 25. Juli von 08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00

 

Austragungsort: WTC Gelände, Steinbruch Böschis

 

 

Tontauben:   

  • 25 Trapp
  • 25 Parcours

Jagdliche Kugel:

je 5 Schuss auf 100m

  • Gamsscheibe sitzend aufgelegt
  • Fuchsscheibe sitzend am festen Bergstock
  • Rehbockscheibe stehend am freien Bergstock
  • Hirschtier liegend frei
 

Erlaubt sind alle nicht verbotenen Jagdwaffen mit u. ohne Schalldämpfer 

Es ist nur Eisenschrot mit abbaubaren Pfropfen erlaubt. 24g Trapp, 28g Parcours

 

 

Anmeldung über Doodle Liste um Wartezeiten zu vermeiden!

 

Kugelbwerb: https://doodle.com/poll/4bhe8hmgxvitdsi9?utm_source=poll&utm_medium=link

Tontauben: https://doodle.com/poll/mrn3rhf93mixpfqh?utm_source=poll&utm_medium=link

 

Startgeld:

Tontauben für Mitglieder €40.-/ Nicht-Mitglieder €50.-

Jagdliche Kugel €25.-

 

Siegerehrung:  Sonntag um 18:00 Uhr im Schützenhaus Nenzing

Es werden die Landesmeister in der Jagdlichen Kugel, Tontauben und Kombination gekürt.

 

Organisation :

Oliver Scherer – Schützengilde Nenzing (0664/6463191)

Peter Tabernig – WTC Nenzing Walgau (0664/6406073)

 

„der Veranstalter übernimmt keine Haftung“

Download des Einladungsschreibens (pdf)

Generalversammlung der Vorarlberger Jägerschaft 2021

Die diesjährige Generalversammlung findet am Freitag, 25. Juni 2021 um 18:00 Uhr im Firmament in Rankweil statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Begrüßung
2. Gedenken der im Vereinsjahr 2020/21 verstorbenen Mitglieder
3. Genehmigung der Niederschrift über die Generalversammlung vom 14.09.2020 (Protokoll der Generalversammlung 2020)
4. Bericht des Landesjägermeisters
5. Diskussion zum Bericht des Landesjägermeisters
6. Rechenschaftsbericht 20/21
7. Bericht der Rechnungsprüfer
8. Entlastung des Vorstandes
9. Voranschlag für das Vereinsjahr 2021/2022 mit Beschlussfassung
10. Ehrungen
11. Entscheidungen über Anträge der Mitglieder
12. Grußadressen
13. Allfälliges

Gemäß Satzung (§12 Abs.6) sind Anträge, welche der Generalversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden sollen, bis spätestens 1 Woche vor der Generalversammlung (18. Juni 2021) bei der Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft in 6845 Hohenems, Markus-Sittikus-Straße 20/2.OG., schriftlich einzubringen, andernfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden.

In der Generalversammlung sind gemäß § 13 Abs.1 der Satzung die Mitglieder des Vorstandes, die Ehrenmitglieder sowie die Vereinsmitglieder mit vorschriftsmäßig ausgestellter Delegiertenkarte wahlberechtigt. Es steht jedoch jedem Mitglied frei, an der Generalversammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen.

Es wird darauf hingewiesen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen COVID-19 Bestimmungen einzuhalten. Bitte um besondere Berücksichtigung der 3-G-Regelung: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.


Als Ergänzung zur Präsenzveranstaltung wird auch die Teilnahmemöglichkeit mittels Zoom-Videokonferenz angeboten.

Klicken Sie dazu bitte ein paar Minuten vor Beginn auf diesen Link:

https://us06web.zoom.us/j/81751717452?pwd=V3hhVkU3S1ZtSVk0ditzTi9lMk5LUT09

Meeting-ID: 817 5171 7452
Kenncode: 017293

  • Hier finden Sie eine kurze Video-Einführung, welche bei der erstmaligen Verwendung von Zoom hilfreich sein kann: https://www.youtube.com/watch?v=y7hoidfsPLk&feature=emb_title
  • Bitte geben Sie im Zoom-Meeting Ihren Vor- und Nachnamen an.
  • Hier können Sie an einem Testmeeting teilnehmen und Ihre Einstellungen überprüfen.
  • Hier finden Sie die Datenschutzbestimmungen von Zoom.
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Videobild teilen möchten oder nicht.

Wir laden Sie dazu recht herzlich ein und würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

Der Landesjägermeister

Die Generalversammlung findet im neu erbautem FIRMAMENT in Rankweil statt.

Bezirksversammlung Bludenz

Der Bezirksausschuss Bludenz lädt herzlich zur bevorstehenden Bezirksversammlung ein, welche im Vorfeld der diesjährigen Abwurfstangenschau stattfindet.


 Termin: Samstag, 12. Juni 2021 um 09:00 Uhr

 Ort: Aktivpark Montafon, Schwimmbadstraße 1, 6774 Taschagguns
 

Tagesordnung:

 

      1. Eröffnung, Begrüßung
      2. Gedenken verstorbener Mitglieder
      3. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
      4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Bezirksversammlung
      5. Bericht des Bezirksjägermeisters
      6. Bericht des Kassiers
      7. Bericht des Kontrollorganes und Beschlussfassung über dessen Anträge
      8. Voranschlag 2020/2021
      9. Anträge an die Mitgliederversammlung
      10. Neuwahl des Bezirkskassiers
      11. Wahl der Bezirksdelegierten zur Generalversammlung
      12. Grußworte
      13. Allfälliges

 

Die Beschlussfähigkeit der Bezirksversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Mitglieder gegeben. Ist die Mitgliederversammlung der Bezirksgruppe zum festgesetzten Beginn nicht beschlussfähig, so wird diese um eine Viertelstunde später stattfinden und ist unabhängig von der Anzahl an anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Um verlässliche Teilnahme wird gebeten.

 

Die Veranstaltung findet vorbehaltlich der aktuellen COVID-19.Schutzmaßnahmen statt.

Es wird darauf hingewiesen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen COVID-19 Bestimmungen einzuhalten.

Nähere Informationen folgen im Vorfeld.

 

Mit Weidmannsgruß,

Bezirksjägermeister Manfred Vonbank

 

Bezirksversammlung Feldkirch

Die besonderen Zeiten der Pandemie verlangen auch eine besondere Abwicklung unserer diesjährigen Bezirksversammlung. Es ist leider nicht möglich und auch nicht erlaubt, diese im gewohnten Rahmen durchzuführen und deshalb sehen wir uns gezwungen, eine Online-Veranstaltung abzuhalten.


 Termin: Freitag, 28. Mai 2021 um 19:00 Uhr


Wichtige Hinweise:

Die Veranstaltung wird über die Videokonferenz-Plattform Zoom abgehalten. Für die Teilnahme benötigen Sie eine stabile Internetverbindung. Je nach Endgerät können Sie via Webbrowser oder App / Desktop-Client für Meetings teilnehmen. Als TeilnehmerIn ist es nicht notwendig, sich bei Zoom zu registrieren.

Klicken Sie bitte ein paar Minuten vor Beginn auf diesen Link:

https://zoom.us/j/99179883430?pwd=TXd4T2JFUStBOHRCRFU3QjVCeHEzZz09

( Meeting-ID: 991 7988 3430 /  Kenncode: 788488 )

 

  • Hier finden Sie eine kurze Video-Einführung, welche bei der erstmaligen Verwendung von Zoom hilfreich sein kann: https://www.youtube.com/watch?v=y7hoidfsPLk&feature=emb_title
  • Bitte geben Sie im Zoom-Meeting Ihren Vor- und Nachnamen an.
  • Hier können Sie an einem Testmeeting teilnehmen und Ihre Einstellungen überprüfen.
  • Hier finden Sie die Datenschutzbestimmungen von Zoom.
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Videobild teilen möchten oder nicht.

 

Mitglieder ohne Internetzugang, bitten wir einfach bei einem befreundeten Mitglied teilzunehmen.

Mit Dank für ihr Verständnis!

Bezirksjägermeister Wolfgang Hofmann

 

Bezirksversammlung Bregenz

Die besonderen Zeiten der Pandemie verlangen auch eine besondere Abwicklung unserer diesjährigen Bezirksversammlung. Es war leider nicht möglich und auch nicht erlaubt, diese im gewohnten Rahmen durchzuführen und deshalb sahen wir uns gezwungen, eine Online-Veranstaltung abzuhalten.

 

 Die Bezirksversammlung wurde aufgezeichnet und kann unter diesem Link jederzeit abgerufen werden: https://youtu.be/Xzz5cJo0lPs

 

 

 

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Integrales Rotwildmanagement

Rotwild möglichst wildschadensfrei in die Kulturlandscha des Alpenraums zu integrieren und gleichzeitig den Wiederau‘ au sowie Erhalt stabiler Waldbestände zu fördern ist eine Herausforderung, aber kein Ding der Unmöglichkeit. Im Rahmen eines dreijährigen Forschungsprojekts konnten Wissenschaftler und Praktiker gemeinsam geeignete Maßnahmen aufzeigen, um Rotwild zielführend zu bewirtschafen.
Die zwölfteilige Serie „Integrales Rotwildmanagement“ der Jagdzeitschrift „Der Anblick“ blickt hinter die Kulissen dieses Projekts und soll praktische Beispiele für eine zielgerichtete Bewirtschaftung dieser Wildart vermitteln.

Umfrage Steinwild-Hybridisierung

Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Universität Torino, Institut für  Veterinärmedizin, das in Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Gran Paradiso durchgeführt wird, wird die Hybridisierung zwischen Steinwild und Hausziegen untersucht.

 

 

Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, Daten über vermutete Steinbock-Hybriden in den Alpen zu sammeln. Dabei wird das örtliche Vorkommen von Hybriden ermittelt und Veränderungen im Vorkommen über die Zeit analysiert. In den westlichen Alpen kommt es immer häufiger vor, dass Ziegen und Steinwild auf  engem Raum zusammenleben. Mit diesem Projekt möchten die Forscher auf diese  Situation und die daraus möglicherweise hervorgehenden Probleme sowie  potenzielle Folgen aufmerksam machen.

 

Teil dieser Studie ist eine Umfrage zum Vorkommen von solchen Hybriden. Personen, die selbst einen vermuteten oder bestätigten Fall einer Steinbock-Hybridisierung beobachtet haben oder als Drittperson von einer Beobachtung gehört haben, werden gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.

 

Die Umfrage läuft bis zum 31. Mai 2021.

Bezirksversammlung Dornbirn

Die besonderen Zeiten der Pandemie verlangen auch eine besondere Abwicklung unserer diesjährigen Bezirksversammlung. Es war leider nicht möglich und auch nicht erlaubt, diese im gewohnten Rahmen durchzuführen und deshalb sahen wir uns gezwungen, eine Online-Veranstaltung abzuhalten.

 

 Die Bezirksversammlung wurde aufgezeichnet und kann unter diesem Link jederzeit abgerufen werden:

https://youtu.be/s27NgqJpNcE

 

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Versicherung – Neuer Rahmenvertrag

Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft einen besonderen Mehrwert bietet.

 

Jagdhaftpflichtversicherung 

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Jagd verursacht wurden. Ebenfalls mitversichert sind auch die Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen sowie die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln.

Der Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn.

Deckungssumme

  • Für Mitglieder: EUR 5.000.000,-
  • Für Nichtmitglieder: EUR 1.000.000,-
  • Deckungssumme für reine Vermögensschäden: EUR 500.000,-

 

Jagdhundeversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Es handelt sich dabei um eine „subsidiäre “ Deckung, d.h. dass erst wenn bei der eigenen Versicherung kein Versicherungsschutz besteht kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.

 

Haftpflichtversicherung für „kundige Personen“ gemäß Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung

Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtierorgankontrolle als „kundige Person“. Die Deckungssumme hierfür beträgt 400.000€. Der örtliche Geltungsbereich ist Vorarlberg

Versicherungsbestätigungen für Auslandsjagden
Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service. Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für sämtliche europäischen (im geografischen Sinn) Länder in der jeweiligen Landessprache an.

Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte (Vorder- und Rückseite) postalisch oder per E-Mail mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung –  Landessprache angeben – an UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg, E-Mail: sonja.haid@uniqa.at oder mario.sohler@uniqa.at schicken.

Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post und per Mail zugeschickt.

Mehrwert für Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft

Die folgende Deckungserweiterungen haben ausschließlich für Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft mit aufrechter Vorarlberger Jagdkarte Gültigkeit. Mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages haben Sie automatische Anspruch auf den nun verbesserten Versicherungsschutz.

Unfallversicherung

Die Versicherungsleistung pro Person beträgt:

  • Für bleibende Invalidität: EUR 20.000,– (Leistung bis EUR 40.000,–)
  • Für den Todesfall: EUR 10.000,–
  • Bergungskosten bis: EUR 5.000,–

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle von versicherten Personen bei der Ausübung und Teilnahme:

  • ihrer jagdlichen oder hegerischen Tätigkeit.
  • Veranstaltungen, Versammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Zusammenkünften, an welchen auf Veranlassung der für die versicherten Personen zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes teilgenommen wird.
  • der Verrichtung von Besorgungen im Auftrag der für die versicherte Person zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes
  • der Teilnahme an Schießveranstaltungen der Jägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes und der Handhabung der Jagdwaffe
 

Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz

Sämtliche Jagdkarteninhaber der Vorarlberger Jägerschaft in Ausübung ihrer jagdlichen und hegerischen Tätigkeit (also nicht im sonstigen privaten oder beruflichen Bereich). Die Höchstsatzleistung des Versicherers beträgt je Schadensereignis EUR 170.000,-.

Der Versicherungsschutz umfasst den:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
  • Straf-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde gegen einen Versicherten eingeleitet wurde. Das Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.2.4 ARB gilt als mitversichert.
  • Beratungs-Rechtschutz (vgl. Art. 22 ARB)

 

Kostenlose Rechtsberatung

Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung in jagdlichen Belangen,  kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung.

 

Jagdwaffenversicherung

Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und Munition. Die Versicherung deckt Schäden und Verluste durch gegen den Willen des Versicherten eingetretene Beschädigungen sowie Diebstahl oder Raub.

Deckungssumme 2.500,- € pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von 250,-€. (Gesamtjahreshöchstleistung ist mit 10.000€ beschränkt.)

 

Zusätzliche Information

Es konnte vereinbart werden, dass der neue Deckungsumfang automatisch mit Wirkung zum 01.04.2021 auch für jene JägerInnen in Kraft tritt die die Vorarlberger Jagdkarte gelöst haben und Mitglieder des Vereins der Vorarlberger Jägerschaft sind. Auch sie haben bereits jetzt Anspruch auf den verbesserten Deckungsumfang.

 

Schadensereignisse melden Sie bitte an die Geschäftsstelle oder mario.sohler@uniqa.at

Ein entsprechendes Schadensformular finden Sie hier: