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Ausschreibung der Jagdprüfung

Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch führen vom 16. Mai 2022 bis zum 20. Mai 2022 Jagdprüfungen durch.

Um Zulassung zur Jagdprüfung ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bis spätestens 12. April 2022, schriftlich anzusuchen.


Dem Ansuchen sind die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen anzuschließen, insbesondere:

  • die Kopie einer amtlichen Bescheinigung, aus der die Identität ersichtlich ist,
  • die Bestätigung einer anerkannten Rettungsorganisation über die innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreiche Teilnahme an einem wenigstens 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs und
  • gegebenenfalls die Bestätigung der Vorarlberger Jägerschaft über die innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreiche Teilnahme an Schießübungen.


Zur Prüfung sind zugelassen:

  • Personen, die im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft, bei der das Ansuchen eingebracht wurde, ihren Hauptwohnsitz haben und
  • Personen, die in Vorarlberg keinen Hauptwohnsitz haben.

 

Die Bezirkshauptmänner:
Dr. Harald Dreher
Dr. Elmar Zech
Dr. Harald Schneider
Mag. Herbert Burtscher

Die Zulassung zur Prüfung kann auch online beantragt werden:

Wildes Vorarlberg

 

Die Vorarlberger Jägerschaft darf nach der erfolgreichen Fertigstellung des Ordner „Wildes Vorarlberg“ ein, noch nicht dagewesenes Lehr- und Nachschlagewerk rund um das Thema Jagd in Vorarlberg präsentieren.

Durch eine gelungene Kooperation mit dem Tiroler Jägerverband war es möglich, ausgehend vom hochwertigen Werk „Wildes Tirol“ eine auf Vorarlberg abgestimmte Lizenzversion zu erarbeiten.

Der Ausbildungsordner gliedert sich in 13 Kapitel und deckt damit alle für die Jagd relevanten Themenbereiche ab.

Dem neuen Lehrbuch, welches in Form von einem Ordner erscheint, liegen die, in der Jägerschule angewandten Themenfelder zugrunde. Sämtliche für die JungjägerInnenausbildung relevanten Themen werden im Buch behandelt sowie mit Hilfe von vielen Bildern und Illustrationen veranschaulicht. Bei einem Blick auf den Umfang des Werkes wird jedoch schnell klar, dass der Inhalt des Lehrmittels über das notwendige Wissen der JungjägerInnen hinausgehen soll, um dadurch auch als Nachschlagewerk für JägerInnen und naturinteressierte Personen zu dienen. Dies ist beispielsweise in dem Kapitel Federwild zu erkennen, das um ein Vielfaches detaillierter und umfassender ist als früher. Sieht ein Jäger einen ihm unbekannten heimischen Vogel, so hat er nun die Möglichkeit, im Ordner nachzuschauen und ihn zu bestimmen.

Durch die Vorarbeit des Tiroler Jägerverbandes und der Überarbeitung durch die Vorarlberger Jägerschaft ist es gelungen, ein Lehrbuch zu schaffen welches Erfahrungen aus der Praxis, die Gegebenheiten Vorarlbergs und das aktuelle Wissen vereint. Alle für die Jagd relevanten Bereiche werden in den 13 Kapiteln behandelt. Für die einzelnen Kapitel wurden interne und externe Autoren miteinbezogen, welche über das praktische und theoretische Fachwissen verfügen. Detailreich und mit ständigem Bezug zur Praxis sind die Lernziele auf insgesamt 850 Seiten erläutert. 1720 Bilder und 448 Illustrationen ergänzen und veranschaulichen die einzelnen Themenbereiche. Wie umfangreich der neue Lehrordner ist, wird allein schon durch sein Gewicht von 4,5 kg deutlich.

Die Qualität steht und fällt nicht nur mit den Texten, sondern auch mit den Bildern und Illustrationen. So wurden neben dem Zugriff auf ein großes Fotoarchiv auch Spezialbilder durch externe Personen Spezialbilder nachliefert bzw. gar eigens angefertigt. Damit die Illustrationen nicht nur aussagekräftig sind, sondern auch dem kritischen Auge des Jägers standhalten, benötigte es bei der Erstellung die ein oder andere Korrekturschleife, um auch die kleinen Details noch zu perfektionieren. Für die Erstellung der Illustrationen wurde vom Tiroler Jägerverband die Firma „PunktForm-Strich Kreativstudio“ Partner engagiert, welche mit viel Geduld und Bemühungen anhand der übermittelten Vorlagen und Inputs die zahlreichen Illustrationen erstellt haben.

Die grafische Darstellung der Jahreszyklen soll das Lernen erleichtern.
Das Farbschema und die Kapitelreiter führen durch den Ausbildungsordner.

Texte, Bilder und Illustrationen allein sind aber nicht ausreichend, um die Inhalte zu vermitteln, dafür benötigt es auch eine entsprechende grafische Aufarbeitung. Nicht umsonst heißt die Grafikfirma von Judith Hausmann „Eine Augenweide“, denn sie hat die einzelnen Bausteine zu einem Gesamtwerk verarbeitet, welches optisch ansprechend und lernfreundlich ist und durch das Farbschema eine klare Linie abzeichnet. Vom Rohtext zum fertigen Kapitel Bevor Texte, Bilder und Illustrationen aber überhaupt satzfertig waren und weiterverarbeitet werden konnten, hat es einiges an Vorarbeit benötigt. Die Texte wurden zuerst von ein oder mehreren Fachpersonen Korrektur gelesen und die Bilder und Illustrationen an den richtigen Platz im Text verwiesen. Insbesondere bei der Erstellung der Vorarlberg spezifischen Lizenzversion erwies sich die fachliche Kompetenz und Organisationstalent der Lektorin Victoria Ribisl, Inhaberin der Firma „in puncto text e.U.“, als wesentliche Stütze.

Die Visualisierung der Waldgesellschaften in Österreich nach Höhenstufen.
41 forstlich relevante Baum- und Straucharten werden in Form von Steckbriefen vorgestellt.

Stellvertretend für die Vorarlberger Jägerschaft und -schule möchte sich der Redaktionsleiter Gernot Heigl bei allen Mitwirkenden und natürlich dem Tiroler Jägerverband für die Erstellung dieses Lehrbuches bedanken. Die Realisierung dieses Lehrbuchprojektes bedeutet einen wahren Quantensprung in der Wahrung und dem Ausbau der Ausbildungsqualität in der Vorarlberger Jägerschule.

Winterfütterung bei Schalenwild – Ja oder Nein?

Die Sichtweise und Erfahrungen eines Waldbesitzers und Jagdinhabers.

Vortrag des steirischen Landesjägermeisters Franz Mayr-Melnhof-Saurau

 

Früher war die Winterfütterung unumstrittener Bestandteil der Hege, warum wird sie jetzt so oft hinterfragt?

Wer braucht die Winterfütterung überhaupt? Ist es das Wild, der Jäger oder der Forstwirt?

 

Termin: 26.01.2021 um 19:00 Uhr

Im Anschluss laden wir zur Diskussion.

 

Die Veranstaltung findet Online via Zoom statt. Zur Teilnahme klicken Sie bitte wenige Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf den unten angeführten Link. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Zoom-Meeting beitreten: https://zoom.us/j/98855595375?pwd=cTdEUDlISHk5amZULzk2SDFyTGJJUT09

Meeting-ID: 988 5559 5375 * Kenncode: 131108

 

Der Verein Grünes Kreuz bietet seinen Mitgliedern und Interessierten mit der neuen Veranstaltungsreihe „Grüne Akademie“ interessante Vorträge. Es ist uns ein besonderes Anliegen aktuelle Themen aufzugreifen und in den Vordergrund zu rücken.

 

Über den Verein Grünes Kreuz:

Der Verein Grünes Kreuz wurde von Erzherzog Franz Salvator von Habsburg-Lothringen im Jahre 1905 mit dem Zweck gegründet, ein soziales Fürsorgenetz im Bereich des Jagd- und Forstwesens einzurichten. Die soziale und karitative Kernaufgabe ist nach wie vor unser größtes Bestreben und Ziel. Getreu dem Vereins-Motto: „Jäger helfen Jägern.“

Mit Dr. Christa Kummer-Hofbauer steht erstmals in der 116-jährigen Geschichte eine Frau an der Spitze des Vereines. Die Präsidentin möchte die karitative Ausrichtung verstärkt in den Vordergrund rücken und den Fokus auch auf Nachhaltigkeitsthemen legen.

Bei Fragen steht Ihnen Barbara Payer unter 0664 / 142 56 61 zur Verfügung.

Filmtipp Beizjagd

„Beizjagd“ – die Kunst mit Vögeln zu Jagen. Die Ursprünge der Falknerei gehen bis ins dritte Jahrtausend vor Christus zurück.

Falkner richten Greifvögel wie Falken, Habichte oder Adler zur Jagd auf freilebendes Feder- und Haarwild ab. Heute gibt es nur noch wenige Menschen, die sich der Falknerei annehmen.

Ein Team des ORF Vorarlberg hat ausgewählte Falkner bei der Abrichtung, Aufzucht und Auswilderung verletzter Greifvögel mit der Kamera begleitet.

Vimeo

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Weihnachtsgrüße

Ein herzliches Dankeschön allen Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft!
Finden Sie die Ruhe, dieses Weihnachten wirklich geschehen zu lassen, um gestärkt ins neue Jahr aufzubrechen.Verbringen Sie noch erfolgreiche Jagdtage in ihren Revieren. Unsere Jagd braucht uns alle gemeinsam und starkt damit wir all das erhalten können, was uns so viel bedeutet.
Ein frohes und besinnliches Weihnachten, Glück und Gesundheit für 2022 sowie allzeit „Weidwerk mit Sorgfalt!“

Die Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft ist über die Feiertage durchgehend zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.

WEIHNACHTSAKTION für MITGLIEDER

Zusätzlich zu den ganzjährigen Rabattaktionen (abrufbar unter: https://vjagd.at/mitgliedschaft/#leistungen) können Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft aktuell von folgendem Weihnachts-Angebot profitieren.

Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft erhalten auf alle Produkte von LENZ 15% Rabatt!

Dazu einfach diesen Gutscheincode verwenden: VJAGD2021_15_VCG2S VJAGD2021_2021_15_VCG2S

Registrierungsfrist für Flinten läuft ab!

Das Waffengesetz wurde bekanntermaßen erst kürzlich umfassend novelliert. Unter anderem wurden die Waffenkategorien C und D per 14.12.2019 zur Waffenkategorie C zusammengefasst. Sämtliche Waffen mit glattem Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen, wie insbesondere sämtliche Flinten, fallen daher seitdem ebenfalls unter die Waffenkategorie C. Dies hat zur Konsequenz, dass für die bisher nicht registrierten Waffen der ehemaligen Kategorie D ebenfalls die Registrierungspflicht gilt. Die Registrierung von Waffen der ehemaligen Kategorie D ist entsprechend einer Übergangsbestimmung innerhalb von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten der relevanten Bestimmung im Waffengesetz, sohin bis 14.12.2021, vorzunehmen.

Die Registrierung erfolgt – wie bei den bisherigen Waffen der Kategorie C – im Zentralen Waffenregister (ZWR) und kann bei einem Waffenfachhändler vorgenommen werden. Für die Registrierung benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis, die Daten der Waffe und eine Begründung für den Erwerb oder Besitz der Schusswaffe. Die Jagdausübung reicht als solche Begründung aus. Die Schusswaffe selbst muss im Regelfall nicht zur Registrierung mitgenommen werden. Als Beleg für die Registrierung erhält man eine Registrierungsbestätigung. Dem Waffenfachhändler steht für die Waffenregistrierung ein angemessenes Entgelt zu.

Sollte man sich unsicher sein, ob man seine Waffe bereits registriert hat, kann mittlerweile auch bereits online eine Waffenregisterbescheinigung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur im Zentralen Waffenregister (ZWR) kostenfrei abgefragt werden. Der Zugang zur Abfrage der Waffenregisterbescheinigung findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Alternativ kann die Abfrage einer solchen Waffenregisterbescheinigung auch weiterhin bei der Waffenbehörde erfolgen.

Mag. Stephan Bertuch

Bestätigung für die Ausübung der Jagd

Gemäß den Bestimmungen der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kann die Jagd, unbeschadet der weiteren allgemeinen Schutzmaßnahmen, weiterhin ausgeübt werden. Das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat festgehalten, dass die Jagd zu den systemrelevanten Aufgaben gehört und unter berufliche Zwecke im Sinne COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren ist.

Hier erhalten Sie die Bestätigung für die Ausübung der Jagd zum Download!

Wie bereits mehrfach festgestellt, erfüllt die Jagd einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln, den Erhalt der Biodiversität und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt.

Gerade im Herbst liegt der Schwerpunkt der Jagdausübung bei der Erfüllung der durch die Bezirksverwaltungsbehörden per Bescheid vorgeschriebenen Abschusspläne durch die Jagdausübung bzw. von diesen beauftragten Jägerinnen und Jäger.
Aus diesem Grund fällt, nach Prüfung des Dachverbandes „Jagd Österreich“, die Ausübung der Jagd unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit gem. § 2 Abs. 1 Z 4 sowie § 13 Abs. 1 Z 3 der 5. COVID-19-SchuMaV.
Diese Bestätigung gilt ausschließlich für die Ausübung der Jagd und nicht für andere Zwecke.