Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft einen besonderen Mehrwert bietet.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Jagd verursacht wurden. Ebenfalls mitversichert sind auch die Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen sowie die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln.
Der Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn.
Deckungssumme
- Für Mitglieder: EUR 5.000.000,-
- Für Nichtmitglieder: EUR 1.000.000,-
- Deckungssumme für reine Vermögensschäden: EUR 500.000,-
Jagdhundeversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Es handelt sich dabei um eine „subsidiäre “ Deckung, d.h. dass erst wenn bei der eigenen Versicherung kein Versicherungsschutz besteht kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.
Haftpflichtversicherung für „kundige Personen“ gemäß Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung
Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtierorgankontrolle als „kundige Person“. Die Deckungssumme hierfür beträgt 400.000€. Der örtliche Geltungsbereich ist Vorarlberg
Versicherungsbestätigungen für Auslandsjagden
Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service. Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für sämtliche europäischen (im geografischen Sinn) Länder in der jeweiligen Landessprache an.
Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte (Vorder- und Rückseite) postalisch oder per E-Mail mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung – Landessprache angeben – an UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg, E-Mail: sonja.haid@uniqa.at oder mario.sohler@uniqa.at schicken.
Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post und per Mail zugeschickt.