Jagdschutzorgane

Exkursion der Vlbg. Jagdschutzorgane

Die ständige Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder sind für den Vorarlberger Jagdschutzverband wesentliche Grundlage, um auf zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein. Der interne Erfahrungsaustausch, das gemeinschaftliche „Zemma Sie“ und das gegenseitige Kennenlernen hat dabei fast denselben Stellenwert.

Um das zu erreichen, hat der Verband heuer eine zweitägige Exkursion nach Oberösterreich ausgeschrieben mit doch recht unterschiedlichen Exkursionszielen ausgewählt – den Nationalpark Kalkalpen und den Jagd- und Forstbetrieb des Herzogs von Württemberg.

Am 02.07.24 starten so früh am Morgen 45 interessierte Jagdschutzorgane mit der Fa. Felder Reisen Richtung Molln.

Nationalpark Kalkalpen

Er ist der bedeutendste Waldnationalpark im Alpenraum und umfasst das Reichraminger Hintergebirge und das Sengsengebirge im Südosten von Oberösterreich. Unter dem Slogan: „Wildnis spüren. Vielfalt erleben“ schützt er Österreichs größte zusammenhängende Waldwildnis.
Indem seit seiner Gründung menschliche Nutzungen aufgegeben, Infrastrukturrückgebaut und Hindernisse für den freien Ablauf natürlicher Prozesse beseitigt wurden, verbesserten sich die Zukunftsaussichten hochrangiger Schutzgüter in der 16.000 Hektar großen und eingriffsfreien Naturzone enorm. Seit 2004 ist er Europaschutzgebiet nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und seit 2017 sind 250 ha Buchenwald UNESCO Weltnaturerbe

Karte

Die rechtliche Grundlage bildet das OÖ Nationalparkgesetz vom 05.12.1996 zur Errichtung und den Betrieb des Nationalparks „OÖ Kalkalpen“. Ein Managementplan dokumentiert die Erfahrungen und Erkenntnisse, die die Nationalpark Gesellschaft seit der Eröffnung des Nationalpark Kalkalpen im Jahr 1997 gesammelt hat und verbindet sie mit den Konzepten, Plänen und Expertisen der einzelnen Sachgebiete, um damit konkrete Ziele und Maßnahmen zu definieren, um:

  • den Schutz der dynamischen Wildnis, artenreicher Lebensräume und naturnaher Kulturlandschaften zu gewährleisten,
  • die Erforschung und Dokumentation der Entwicklung dieses Naturraumes zu betreiben und
  • der Öffentlichkeit und den Besucherinnen und Besuchern durch Bildung, Informationen und Naturerlebnisse mehr Verständnis über die Zusammenhänge und Respekt im Umgang mit der Natur zu vermitteln.

Einzigartig ist, dass die Naturzone eine managementfreier Bereich darstellt. Es gibt keine Borkenkäfermanagement und kaum jagdliche Eingriffe. Dies erfolgt nur in den Randbereichen zur Vermeidung von allfälligen Beeinträchtigungen der, an den Nationalpark angrenzenden, Flächen. 

Durch die klaren Grenzen und die Bewahrungszonen am Rande, mit den notwendigen Eingriffen, wurde vor allem im Kernbereich ein geschlossenes Ökosystem geschaffen, das für die Forschung und das Naturerlebnis einzigartig ist. Ein Übertragen auf unsere Reviere ist daher nur eingeschränkt möglich – auch wenn breites Wissen immer hilft. 

Ein herzlicher Weidmanns Dank gebührt den beiden Führer durch den Park,  DI Christian Fuxjäger und Nationalpark Ranger Michael Buchebner.

Weiterführende Informationen auf der Webseite des Nationalparks

Herzog von Württemberg - Forst- und Jagdbetrieb

Begründet wurde der Betrieb 1875 von Philipp Herzog von Württemberg, der mit der Schwester von Kaiser Franz Josef Erzherzogin Maria Theresia von Österreich verheiratet war. Er ist der Stammvater des heutigen Hauses Württemberg. Der Sitz des heutigen Herzog Wilhelm ist Schloss Altshausen. Der Betrieb selbst gehört zur Hofkammer des Hauses Württemberg mit Sitz in Friedrichshafen.

 

Begrüßung und Einführung durch den Leiter des Betriebes DI Klaus Schachenhofer, seinen Berufsjäger und dem Obmann des Oberösterreichischen Berufsjägerverbandes Wildmeister Helmut Neubacher.

Geschichtliches

Begründet wurde der Betrieb 1875 von Philipp Herzog von Württemberg, der mit der Schwester von Kaiser Franz Josef Erzherzogin Maria Theresia von Österreich verheiratet war. Er ist der Stammvater des heutigen Hauses Württemberg. Der Sitz des heutigen Herzog Wilhelm ist Schloss Altshausen. Der Betrieb selbst gehört zur Hofkammer des Hauses Württemberg mit Sitz in Friedrichshafen.

Daten zum Betrieb

Der Forstbetrieb liegt im Tal der Krummen Steyer und gliedert sich in zwei Revierteile – Großer Priel und Hinterberg. Die Höhen lage erstreckt sich von 605 m (Schiederweiher) bis auf 2.515 m (Großer Priel). Die südliche Grenze ist die Landesgrenze zur Steiermark. Der Besitz umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.200 ha, wobei noch zusätzlich ca. 2.500 ha von den Bundesforsten und 1.000 ha von der Stiftung Eulenberg angepachtet sind. Somit werden gut 7.600 ha jagdlich bewirtschaftet.

Für das Haus Württemberg ist der Besitz in erster Linie Jagdrevier – die Erträge aus der Forstwirtschaft auf Grund der topographischen Lage überschaubar.

Jagdbetrieb

Der Jagdbetrieb in Hinterstoder zeichnet sich durch seine große Artenvielfalt aus. Neben Rot-, Gams- und Rehwild findet sich auch Auer-, Birk- und Haselhuhn, Schnepfen, Enten sowie sämtliches Raubwild wie Fuchs, Dachs, Marder und Iltis. Im Revier horsten ein bis zwei Adlerpaare. Seit einigen Jahren ist das Schwarzwild auch als Wechselwild vorhanden. Einzelne Groß-Prädatoren wie Bär, Luchs und Wolf kommen vor.

Betreut werden sieben frei Rot- und zehn Rehwildfütterungen, wobei das Heu auf den Wiesenflächen selbst erwirtschaftet wird.

Laut behördlichen Abschussplan sind insgesamt ca. 240 Stück Schalenwild zu entnehmen (120 Rotwild, 60 Gamswild, 60 Rehwild) und werden größtenteils von den Professionisten erlegt. Die Verwertung des Wildbrets erfolgt seit 2011 im eigenen Wildbe- und -verarbeitungsbetrieb.

Eindrücklich zeigte DI Klaus Schachenhofer an mehreren Beispielen auf, welche Vorteile entstehen, wenn Forst und Jagd eng zusammen arbeiten – Wald und Wild als gleichberechtigt behandelt werden.

Aber er zeigte auch auf, wie sich Prämierungen, wie beim Schiederweiher (Schiederweiher – gewann 2018 9 Plätze – 9 Schätze) bzw. die Corona-Pandemie und die damit verbundene vermehrte Freizeitnutzung des Gebietes, Auswirkungen auf das Gesamtgefüge haben. 

Windmühlenhaft kämpft er mit den Wander- und Freizeit App-Herstellern, um die veröffentlichten nicht offiziell freigegebenen Touren wieder zu löschen.
Es zeigt sich, dass nur durch gemeinsame Ziele, die über den Interessen jedes Einzelnen stehen, unsere herrliche Natur für unsere Nachkommen erhalten wird.

Dank

Dank gebührt dem Vorstand des Verbandes der Vorarlberger Jagdschutzorgane und seinem Obmann RJ Manuel Nardin für die inhaltlich gut gewählte und bestens organisierte Exkursion.

Ein paar eindrückliche Bilder von der Exkursion:

1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane

Im letzten Jahr hat der Verband der Vorarlberger Jagdschutzorgane einen Preis für die besten Hegemaßnahmen bzw. Hegeprojekte in den Revieren Vorarlbergs ausgeschrieben, umso auf die Leistungen der JägerInnen im Sinne eines aktiven Naturschutzes aufmerksam zu machen – zu zeigen was alles, oft auch im Stillen, geleistet wird.

Mit diesem Preis werden Jagdschutzorgane, die mit ihrem besonderen Engagement oder einem innovativen Projekt eigenständig oder in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, Grundbesitzern, Interessensgruppen, Behördenvertretern etc. zur Erhaltung und Sicherung von Wildlebensräumen beitragen, ausgezeichnet.

Die jury


Die eingereichten Projekte

Eingereicht wurden insgesamt sieben Projekte, die von der Jury intensiv diskutiert wurden. Die Entscheidung war sehr schwierig, da jedes dieser Projekte gezeigt hat, wie intensiv sich die Jagd mit der Natur auseinandersetzt und um Verbesserungen bemüht ist – jedes hätte einen Preis verdient.

Eine Entscheidung musste getroffen werden und so wurde das Projekt Neuausrichtung einer Genossenschaftsjagd zum Sieger gekürt.

Ein großer Dank gebührt der IllwerkeVkw, die den Preis gesponsert haben. Die Übergabe erfolgte durch Markus Burtscher.

Teilnehmer

JHV der Vlbg. Jagdschutzorgane 2024

Am 25. Mai 2024 pünktlich um 10:00 Uhr eröffnete RJ Manuel Nardin die Jubliäumsjahreshauptversammlung. Im festlich geschmückten Gemeindesaal von Brand konnte er neben zahlreichen Mitgliedern die Ehrengäste LR Christian Gantner, LA Christof Bitschi, LJM Dr. Christoph Breier, die BJM Manfred Vonbank und Martin Rhomberg , LWK-Vizepräsident Hubert Malin, Richard Simma (Sektion Dienstnehmer), Landesforstdirektor DI Andreas Amann, Wildbiologe DI Hubert Schatz, sowie die Landesobmänner des TJAV und KJAV, Ing. Thomas Pedevilla und Bernhard Wadl begrüßen.

Festlich umrahmt wurde die Versammlung durch die Jagdhornbläsergruppe der Bezirksgruppe Bludenz.

 

Geschichtliches

 

05. März 1964 

Gründung vor 60 Jahren durch neun junge Berufsjäger im Gasthaus Freschen in Rankweil als Vorarlberger Berufsjägerverband
Gründungsobmann: ROJ Josef Dietrich aus Vandans

Generalversammlung  1967

Auflösung und Gründung als eigene Sektion beim Vorarlberger Jagdschutzverein wird abgelehnt. Bis heute bleibt er ein eigenständiger Fachverband in der LWK-Sektion Dienstnehmer, immer in enger und intensiver Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Jägerschaft.

Generalversammlung 1975

Umbenennung in: Verband der Vorarlberger Jagdschutzorgane

Obmänner

  • ROJ Josef Dietrich aus Vandans
  • Otto Martin aus Thüringerberg
  • ROJ Paul Eberle aus Frastanz
  • ROJ KR Manfred Vonbank aus Braz
  • RJ Manuel Nardin aus Nenzing

Mitgliederzahlen

  • 399 Mitglieder
  • 328 nebenberufliche JSO
  •   34 hauptberufliche JSO
     (75 im Gründungsjahr)

Aus dem Bericht des Obmanns

Mit den Worten: „Die Aufgaben der Jagdschutzorgane  bringen immer neue Herausforderungen mit sich. Sich ihnen zu stellen verlangt ein hohes Maß an Flexibilität und Optimismus, aber es gilt auch Standhaft zu sein und unseren Werten treu zu bleiben“, bringt Manuel Nardin die heutigen Anforderungen auf den Punkt.

Konkret spricht er dabei folgende Themen an und konkretisiert die Bereitschaft bei Lösungen bei zu tragen:

  • Druck auf Wildtiere und Lebensraum durch die intensive Freizeitnutzung
  • Partner bei der Bekämpfung von Wildkrankheiten, in den Anfangszeiten die Tollwut, heute das TBC
  • Auftreten des Großraubwildes, vor allem des Wolfes 
  • Ausbildung zum Jagdschutzorgan, kommender Lehrberuf zum Berufsjäger/in (ab 2025)
  • Kollektivverhandlungen und steuerfreier Teuerungsbonus
  • Verbesserungen in der digitalen Abschussmeldung, die analoge Meldung wird abgeschafft werden
  • Positive Trends im Forst bei den WWKS Flächen – zur Aufrechterhaltung ist weiterhin eine verbindende Zusammenarbeit mit den Waldaufsehern und Grundeigentümern notwendig

Neben den inhaltlichen Themen fand er auch mahnende Worte:

Die Regulierung unserer Wildbestände stellt für die meisten von uns eine alljährlich wiederkehrende riesengroße Herausforderung dar. Viele von uns erlegen dabei Jahr für Jahr eine große Anzahl von Wildtieren. Ich denke es ist wichtig, dass man dabei, bei aller Routine nicht darauf vergisst, dass die Erfolgreiche Jagd immer den Tod eines Wildtieres voraussetzt. Dabei muss man nicht sentimental werden oder ein schlechtes Gewissen haben. Aber den Respekt und die Achtung vor dem Leben, dürfen wir nicht verlieren. Um so wichtiger ist es, dass sich Jagdschutzorgane ihrer Vorbildwirkung im Umgang mit erlegtem Wild, Nutzung der überlieferten Jägersprache und Weidgerechtigkeit bewusst sind.

Dank

Am Schluss bedankt er sich beim gesamten Vorstand, dem Land Vorarlberg, der LWK und der Vorarlberger Jägerschaft für die gute Zusammenarbeit während des ganzen Jahres.

Sein besonderer Dank galt auch den Altvorderen die mit Weitblick, mit der Gründung dieses Verbandes, einen großen Grundstein für eine faire Behandlung und eine abgesicherte Stellung für uns JSO gelegt haben.

Zeugnisverteilung Jagdschutzprüfung 2024

Im Zuge der Jahreshauptversammlung übergab DI Hubert Schatz als Leiter der Prüfungskommission die Zeugnisse für die im Mai abgelegten Jagdschutzprüfungen. Laurin Jochum (Lech), Andreas Kempf (Andelsbuch) und Peter Bauschatz (Ravensburg) absolvierten die Prüfung erfolgreich.

Ehrungen

Für besondere Leistungen und langjährigen Einsatz als JSO kann der Verband Berufstitel verleihen. 

Ernennung zum Revierjäger:

  • RJ Günter Burtscher
  • RJ Raimund Rauch
  • RJ Karl Balter 

Ernennung zum Revieroberjäger:

  • ROJ KR Manfred Vonbank 

Innovationspreis für JSO 2024

Heuer wurde erstmals der im letzten Jahr angekündigte Innovationspreis für Jagdschutzorgane verliehen. Sieben Projekte wurden eingereicht. Die Jury mit Ruth Swoboda, Heimo Kranzer, Stephan Philipp und Hubert Schatz prüften die Einreichungen und kürten das Projekt „Neuausrichtung einer Genossenschaftsjagd“ (Revier GJ Sulzberg II) von Peter King in Kooperation mit seinen Söhnen David und Oliver zum Sieger. Markus Burtscher von der IllwerkeVkw Gruppe übergab die Preisgelder an die drei Siegerprojekte.   

Jubiläumsschießen zum 60-Jahr-Jubiläum

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung trafen sich alle im Rahmen des Bürser Jagdschießen zum Jubiläumsschießen. Es wurde in einem Reviergang durch die Bürser Schlucht im Rahmen des Bürser Jagdschießens ausgetragen. Dabei konnten wertvolle Sachpreise gewonnen werden.

Die besten Schützen konnten ihr Können noch auf der kunstvoll gestalteten Jubiläumsehrenscheibe beweisen. Den Wettbewerb und damit ein Repetierer Beretta BRX1 entschied Franz Moosbrugger als Einziger mit 50 Ringen für sich, die Ehrenscheibe nahm sein Sohn Josef Moosbrugger mit nach Bezau.

60-Jahr-Jubiläums-Jahreshauptversammlung der Vorarlberger Jagdschutzorgane 2024

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Bericht des Obmannes
5. Bericht des Kassiers
6. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes
7. Zeugnisvergabe an die Absolventen der Jagdschutzprüfung 2023/2024
8. Verleihung von Berufstiteln
9.

1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane: Vorstellung der Projekte und Preisvergabe

10. Grußworte
11. Allfälliges

 

Jubiläumsschießen zum 60-Jahr-Jubiläum

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein Jubiläumsschießen für alle Vorarlberger Jagdschutzorgane in der Bürser Schlucht statt. Anschließend werden wertvolle Sachpreise, sowie eine Jubiläums-Ehrenscheibe an die Gewinner übergeben bzw. verlost.

Alle Schützen werden automatisch auch beim offiziellen Bürser Jagdschießen gewertet.

Es würde uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Verband Vorarlberger Jagdschutzorgane
Obmann Rvj. Manuel Nardin

 

Gedanken zum Jahresende

Liebe Jagdschutzorgane,

geschätzte Kollegen und Kolleginnen,

das Jahr neigt sich seinem Ende zu. Die meisten von euch haben noch alle Hände voll zu tun, um die vorgeschriebene Ausschussquote zu erfüllen. Jedes Jahr immer wieder eine riesengroße Herausforderung, denn neben den Kenntnissen über das Revier, sowie das Verhalten des Wildes, gehört auch immer eine große Portion Glück dazu. Wir jagen auf wilde Tiere in der freien Natur, da geht ohne günstiges Jagdwetter leider oft gar nichts. Der vergangene Herbst hatte es diesbezüglich in sich. Zunächst eine Schönwetterperiode mit Rekordwerten, dann folgten Regen, Wind und schließlich Schnee. In den Staulagen außerordentlich viel Schnee für Anfang Dezember. Für uns Jäger nicht gerade die beste Ausgangslage.

Aber speziell in solchen Situationen müssen wir einen kühlen Kopf bewahren, mit Disziplin und immer mit den weidgerechten Grundgedanken handeln. Das zeichnet den wahren Profi aus.

Da in den letzten Jahren das Interesse an der Österreichischen Jägertagung in Aigen leider stark zurückgegangen ist, hat der Vorstand beschlossen 2024 keine Fahrt zu dieser Veranstaltung zu organisieren. Wir schauen uns nach einem attraktiven Ersatzprogramm um.

An dieser Stelle vielen Dank an euch alle, für euer Bemühen, euer Engagement und unermüdlichen Einsatz für das Wild und den Lebensraum in unserem schönen Land

Euch und eueren Familien gesegnete Feiertage, sowie ein gutes, gesundes Jahr 2024

Weidmannsheil, RJ Manuel Nardin

1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane

In der Wildökologie wird der Lebensraum als die „zweite Haut“ der Wildtiere bezeichnet. Ein intakter Lebensraum stellt demnach die Grundvoraussetzung für ein gutes Leben dar. Die Jagdreviere Vorarlbergs in den verschiedenen Regionen und Höhenstufen des Landes sind nicht nur Wohnstätten zahlreicher Wildarten, sondern auch Arbeitsplätze für Berufsjäger und Jagdschutzorgane. Ihnen ist die Bedeutung der Lebensraumgüte besonders bewusst, weshalb viele von ihnen bereits über Jahre spezielle Konzepte mit oft aufwändigen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume im Revier verfolgen. Leider wird dies in der Öffentlichkeit und selbst bei Grundeigentümern sowie diversen Interessengruppen oft zu wenig wahrgenommen. Aus diesem Grund schreibt der Verband der Vorarlberger Jagdschutzorgane einen Preis für die besten Hegemaßnahmen bzw. Hegeprojekte in den Revieren Vorarlbergs aus, umso auf die Leistungen der JägerInnen im Sinne eines aktiven Naturschutzes verstärkt aufmerksam zu machen.

Innovationspreis Lebensraum

Mit diesem Preis werden Jagdschutzorgane, die mit ihrem besonderen Engagement oder einem innovativen Projekt eigenständig oder in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, Grundbesitzern, Interessensgruppen, Behördenvertretern etc. zur Erhaltung und Sicherung von Wildlebensräumen beitragen, ausgezeichnet. In der Rolle der Vorbildfunktion werden die Preisträger bzw. Projekte in entsprechenden Medien öffentlich kommuniziert bzw. dargestellt.

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Erfolgsprojekte mit vorbildlichen Leistungen:

  • Lebensraum verbessernde / erhaltende Maßnahmen wie z.B. Offenhalten/Schwenden von Äsungsflächen, Schaffen und Bewirtschaftung von Wildwiesen, spezielle auf das Wild abgestimmte forstliche Maßnahmen, Biotophege in Niederwildrevieren etc.
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Lenkung und Kanalisierung von Naturnutzern
  • Maßnahmen in der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Anpassung der Schalenwildbestände an die Tragfähigkeit des Lebensraumes und Maßnahmen zur Ausübung einer maßvollen, den Wildbeständen angepassten jagdlichen Nutzung
  • Bejagungsstrategien und Bejagungsmethoden zur effizienten aber jagddruckvermeidenden Regulierung der Wildbestände – Stichwort: „tagaktives Wild“
  • an die Gegebenheiten des Lebensraums und den Jagdmethoden angepasste, gesellschaftstaugliche Reviereinrichtungen
  • vorbildlich geführte Wildfütterungen (Organisation, Technik, Futtermittel, Beschilderung, etc.) und deren positive Wikrungen bezüglich Wildschadensvermeidung (Lenkung, Bindung, Schadenskonzentration – großflächige Waldentlastung)
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität
  • Maßnahmen zur Überwachung und Erhaltung der Wildtiergesundheit
  • Jagdhundewesen (spezielle Maßnahmen zur Förderung fermer Jagdhunde)
  • Schießwesen (z.B. regelmäßiges Schießtraining)
  •  etc.

Anmeldeschluss: 15.09.2023

Einsendeschluss: 31.03.2024

Kahlwild, Rotwild

Jahreshauptversammlung der Vorarlberger Jagdschutzorgane 2023

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Bericht des Obmannes
5. Bericht des Kassiers
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Zeugnisvergabe an die Absolventen der Jagdschutzprüfung 2022/2023
8. Verleihung von Berufstiteln
9. Projektvorstellung – 1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane
10. Grußadressen
11. Allfälliges

 

Vortrag - Geheimnisse der Wildtierfotografie

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein Bildervortrag des Schweizer
Wildtierfotografen Markus P. Stähli zum Thema
„Geheimnisse der Wildtierfotografie statt.

 

Mitgliederaktion - Jagdbekleidung

Weiters wird ein Team des Tiroler Jagdausstatters „Astri“ mit einigen Kollektionen
aus dem Sortiment vor Ort sein Es besteht die Möglichkeit die Größen zu probieren
und zu ermäßigten Konditionen zu erwerben.

Es würde uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Verband Vorarlberger Jagdschutzorgane
Obmann Rvj. Manuel Nardin

 

Kollektivvertrag Jagdschutzorgane 2022

Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:

Erhöhung der Gehälter um 5,0 % ab 1. April 2022:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 103,81.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 2.738,09.

Weiter Anpassungen betreffen §1 Geltungsbereich, §5 Freizeit, §6 Entgelt bei Dienstverhinderung, §9 Entlohnung, §12 Sachbezüge, Kostenersätze, Schussgelder,  §19 Beendigung des Dienstverhältnisses – Kündigung und Entlassung, §24 Schlussbestimmungen.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.

Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.

Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.

WWKS – Wer ist zuständig?

Aufgrund aktueller Anfragen zur Umsetzung des Waldverjüngung-Wildschaden-Kontrollsystem (WWKS)

  • Wer ist für die Errichtung von Vergleichsflächen zuständig?
  • Ist die Zustimmung des Grundeigentümers/ der Grundeigentümerin notwendig?


Jagdverordnung

§37*) Errichtung von Vergleichsflächen

(1) Zur Beurteilung der Entwicklung der Waldverjüngung, des Einflusses des Schalenwildes auf die Verjüngung und der waldgefährdenden Wildschäden haben der Jagdverfügungsberechtigte und der Jagdnutzungsberechtigte gemeinsam nach Anhörung des Waldaufsehers Vergleichsflächen zu errichten. Dabei sind in jeder Wildregion mindestens 45 Vergleichsflächen für eine Laufzeit von neun bis maximal zwölf Jahren zu errichten und zu erhalten. Beträgt der Waldflächenanteil abzüglich des Krummholzanteiles weniger als 2.500 ha, kann diese Mindestzahl um maximal 40 Flächen unterschritten werden. Die Vergleichsflächen sind paarweise zu errichten und bestehen jeweils aus einer eingezäunten und einer ungezäunten Fläche. Die Flächenmittelpunkte sind mit einem Pflock zu kennzeichnen. *) Fassung LGBl.Nr. 19/2002, 7/2005, 82/2019


Jagdgesetz

29*) Jagdeinrichtungen

(1)Die Errichtung und Erhaltung besonderer Anlagen für den Jagdbetrieb, wie Hochsitze, Futterplätze, Wildwintergatter, Jagdsteige, Wildzäune, Vergleichsflächen (§ 49 Abs. 2) u.dgl., sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse sind nur mit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet. Jagdhütten dürfen nur vom Jagdverfügungsberechtigten mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtet werden.

(2) Die Behörde kann die Zustimmung des Grundeigentümers zur Errichtung von Futterplätzen für das Rotwild nach Maßgabe des § 44 sowie von Vergleichsflächen nach Maßgabe des § 49 Abs. 2 ersetzen, wenn die Grundinanspruchnahme dem Grundeigentümer zumutbar ist. Dem Grundeigentümer gebührt eine angemessene Entschädigung, die auf Antrag von der Behörde festzusetzen ist.