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Öberle Jagdschießen 2023

Zum inzwischen 19. Mal traf sich am 12. August der Auer Jägerstammtisch der Hegegemeinschaft 1.4 am Fuße der Kanisfluh zum Öberle Jagdschießen.

Das Wetter spielte nach der Regenperiode perfekt mit und so konnte bei tollen Bedingungen der Jagdparcours aufgebaut werden.

Für all diejenigen, welche ihn noch nicht kennen, seien die einzelnen Stationen kurz erklärt.

  • Legendäre Auer Pendelscheibe in kleiner werdender Reihenfolge mit Gams (4), Fuchs (6) und Vogel (8) stehend angestrichen
  • Ringscheibe Reh (12) und Ringscheibe Gams (10) sitzend aufgelegt
  • Der zwischenzeitlich von allen lieb gewonnene und von Helmut Beer ausgetüftelte laufende Hase (5/3)

Somit kann eine maximale Punktzahl von 45 erreicht werden.

Mit 43 Punkten konnte Othmar Bischof seinen Sieg vom Vorjahr erfolgreich vor Heinz Marinelli (42) und Martin Rüf (41) verteidigen. Bei den Damen siegte Kathrin Dietrich vor Petra Kuntzer und Verena Wirth.

Die zehn besten Schützen:innen der Gesamtwertung traten an, um auf die Ehrenscheibe zu schießen. Hier siegte Bene Moosbrugger vor Petra Kuntzer und Heinz Marinelli, welcher als Vorjahressieger die wunderschön gestaltete Ehrenscheibe an den diesjährigen Gewinner überreichte.

Im herrlichen Ambiente und fantastischem Essen wurde im Edelweiß am Öberle von Hermann Rüf & Helmut Beer die Siegerehrung durchgeführt und so fand der Abend bei Musik einen gemütlichen Ausklang.

Ein besonderer Dank gilt Elke und Willi Kohler, welche als Grundbesitzer das Jagdschießen ermöglichen, den Jagdpächtern Hermann und Josef Rüf, Bene Moosbrugger für die toll gestalteten Trophäen, Kathrin Dietrich und ihrem Edelweiß – Team sowie allen Helfern des Auer Stammtisches.

Bleibt nur noch uns mit einem kräftigen Weidmannsheil bis zum nächsten Mal zu verabschieden!

Reiseziel Museum

Wie bereits Anfang Juli, machten sich auch am vergangenen Sonntag, dem 6. August, viele interessierte Familien auf Entdeckungsreise durch das Jagdmuseum in der Vorarlberger Museumswelt. Sodass mittlerweile bereits 729 Besuchern die heimische Tierwelt und die Aufgabenbereiche der Jagd näher gebracht werden konnte.

So wurde ihnen von der Naturpädagogin und Jägerin Steffi Holder anhand von aufgearbeiteten Materialien wie Felle, Geweihe, Tierläufe, Becherlupen udgl. aus Wald und Natur nähergebracht. Im Kreativbereich konnten die Kinder Fährtenabdrücke, Armbänder etc. mit natürlichen Materialien basteln. Bei der spannenden Rally durch das Jagdmuseum wurden die Interessierten von zwei erfahrenen Jägern unterstützt. Im Anschluss an die Rally konnten die Kinder tolle Gewinne entgegennehmen.

Insgesamt 51 Museen in Vorarlberg, Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen öffnen ihre Türen und bieten ein spezielles Familienprogramm. Alle Programme der Museen sind auch auf der Homepage http://www.reiseziel-museum.com und in der Familienpass App ersichtlich und liegen in unserem Museum auf.

 

Mit dem Vorarlberger Familienpass reisen Vorarlbergs Familien zum Preis von Euro 1,00 bzw. CHF 1,00 pro Person und Museum. Die gratis Anreise mit Bus und Bahn ist in Vorarlberg und Liechtenstein möglich.

Wir freuen uns auf euren Besuch am 03.09.2023, von 10:00 bis 17:00 Uhr

Achtung Rehbrunft!

Ab Ende Juli beginnt in Vorarlberg die Rehbrunft. Die Böcke folgen dabei der Geiß, die anfangs flüchtet. Der Bock treibt sie daher vor allem am Beginn mit hohem Tempo. Durch dieses Brunftverhalten wechselt Rehwild in der Brunftzeit vermehrt über Straßen, wodurch auch untertags das Risiko für Wildunfälle steigt. Die Vorarlberger Jägerschaft appelliert daher, das Tempo anzupassen und die Straßenränder im Blick zu behalten. 

„Bock und Geiß haben in der Brunftzeit den Kopf woanders. Der Bock etwa treibt die Geiß mit gesenktem Haupt und nimmt seine Umgebung nicht mehr wahr. Daher ist zum Schutz der Fahrzeuginsassen und der Wildtiere erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten“, so Landesjägermeister Christoph Breier. In Vorarlberg kommen jährlich mindestens 800 Wildtiere durch den Straßenverkehr zu Tode. Rehwild ist dabei mit 350 Stück am stärksten betroffen.

Die Jägerschaft verfolgt zur Senkung der Wildunfallrate zwei Wege: Sensibilisierungsmaßnahmen in Form von Presseaussendungen in der Hauptwechselzeit im Herbst sowie Vergrämungsmaßnahmen in Form von optischen Warnmelder an neuralgischen Straßenabschnitten. Sie warnen Wildtiere und halten sie im Falle von herannahenden Fahrzeugen von der Fahrbahn fern.

In den vergangenen Jahren wurden auf diese Art bereits zahlreiche Landesstraßen sicherer gemacht. Die Erfolgsrate spricht dabei für sich: Die Zahl der Rehwild-Nachtunfälle konnte auf diesen Abschnitten um bis zu 70 Prozent zu reduziert werden.

Übersicht der Wildunfälle

Google Maps

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Die Karte zeigt jenen Teil der Wildunfälle bei welchem die Polizei informiert wurde. Bitte beachten, dass 40% der Einsätze nicht mittels GPS-Position erfasst wurden und daher nicht aufscheinen.

Verhaltensrichtlinien bei Wildunfällen

Im Falle eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Wildtier sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden, denn Ausweichmanöver stellen ein hohes Risiko für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer dar. Sollte es zu Wildunfällen kommen, müssen die Fahrzeuglenker das Fahrzeug abstellen und die Unfallstelle absichern. Nach der Versorgung von verletzten Personen müssen Polizei und im Bedarfsfall die Rettung verständigt werden. Grundsätzlich muss jeder Unfall – also auch wenn das Tier flüchtet – der Polizei gemeldet werden, die den Unfall aufnimmt und die Jägerschaft informiert, die Nachsuche und die Bergung übernimmt. 

Das Tier darf keinesfalls mitgenommen werden.

Wolf im Alpenraum

Der Förderungsverein für Umweltstudien Tirol (FUST) hat ein Positionspapier herausgegeben, welches aufzeigt, wie ein Wolfsmanagement im Alpenraum langfristig erfolgreich funktionieren könnte. Es wird der Faktor Wolf und seine Auswirkungen auf Wild und Nutztiere in den Fokus genommen, aber auch Frage, wie man die Akzeptanz des Wolfes durch den Menschen fördern bzw. überhaupt erst erzeugen kann.

 

Hier können Sie das FUST-Positionspapier in einer Kurzfassung downloaden:

Link zur Website des FUST:

Afrikanische Schweinepest – Risiko: hoch!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschweine. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Informationen rund um die ASP für Jäger:innen, Saisonarbeiter:innen, Schweinehalter:innen und Reisende.

Jäger:innen

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind tot aufgefundene und krankheitsverdächtige Tiere der Veterinärbehörde zu melden! Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.

Saisonarbeiter:innen und Pflegekräfte

Personen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich beschäftigt sind und die aus Ländern kommen in denen ASP vorkommt werden darauf hingewiesen, dass durch Unachtsamkeit ASP übertragen werden könnte. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

 

Die wichtigsten Infos zur Krankheit sowie Maßnahmen werden in folgenden Merkblättern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

ASP-Infoblatt deutsch (Stand 2022) ASP-Infoblatt bulgarisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt polnisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt rumänisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt russisch (Stand 2022)     ASP-Infoblatt serbisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt slowakisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt tschechisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ukrainisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ungarisch (Stand 2022)

Schweinehalter:innen

Durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen muss verhindert werden, dass die ASP in Betriebe eingeschleppt wird. Ein Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb hat nachhaltig schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte heimische Schweinewirtschaft sowie nachgelagerte Betriebe.  Daher:

  • Jeglichen Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
  • Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich den Amtstierärzt:innen melden
    ASP Früherkennung beim Hausschwein (FLI Oktober 2018)

ACHTUNG: Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung-SchwG-VO. BGBl. II Nr. 406/2016 sind jedenfalls einzuhalten. Schweine müssen so gehalten werden, dass ein Kontakt mit Wildschweinen verhindert wird.

Reisende

Reisende und Transporteur:innen, die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

Der Hegeabschuss

Die Bestimmungen zum Hegeabschuss sind immer wieder Gegenstand von Auffassungsunterschiedend er Beteiligten und in der Folge von eingeleiteten verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Im Vorarlberger Jagdgesetzsind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Hegeabschusses und die Pflichten des Jägers im Zuge eines Hegeabschuss detailliert in § 40 des Vorarlberger Jagdgesetzes (VJagdG) verankert.

Die gesetzliche Bestimmung

Gemäß § 40 des VJagdGdarf augenscheinlich krankes oder verletztesWild, dessen Überleben nicht zu erwarten ist, ungeachtet der Schonzeit und des Abschussplanes erlegt werden, wenn dies zur Beendigung seiner Qualen notwendig ist; dies gilt auch für verwaistes Wild, ausgenommen Großraubwild.

Ein Hegeabschuss ist der Behörde unverzüglich schriftlich zu melden. Darin sind jedenfalls der Name des Erlegers, Zeitpunkt und Ort des Abschusses, die konkreten Umstände, die die Zulässigkeit des Abschusses belegen, sowie Alter und Geschlecht des erlegten Tieres anzugeben. Weiters ist das erlegte Tier unverzüglich einem von der Behörde bestimmten Sachverständigen vorzulegen

Mit Änderung des Vorarlberger Jagdgesetzes (LGBl73/2021) wurde die (nachträgliche) Melde- und Vorlagepflichtfürjeglicheim Rahmen eines Hegeabschusses erlegbare Wildartenvorgesehen und die Unterscheidung zwischen einem bewilligungspflichtigen Hegeabschuss von ganzjährig geschontem Wild und einem (nachträglich) meldepflichtigen Hegeabschuss von nicht ganzjährig geschontem Wild zu Recht aufgehoben.

Der Hegeabschuss als enger Ausnahmetatbestand

Die Tötung eines Tieres ungeachtet der Schonzeit und des Abschlussplanes ist nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen von konkretenund nachweisbaren Gründen zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn das Tier augenscheinlich (d.h. offensichtlich und deutlich erkennbar) krank oder verletzt ist und sein Überleben nicht zu erwarten ist. Der Hegeabschuss hat das Tier von Qualen in diesem Sinne zu erlösen. Gleiches gilt sinngemäß für verwaistes Wild, ausgenommen Großraubwild. 

 

Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz listet unter anderem folgende Hegeabschussgründe auf: 

  • Hochgradige Abmagerung
  • Kümmern
  • Aktinomykose oder sonstige deutliche Umfangsvermehrungen (Tumore)
  • Räude bei allen empfänglichen Wildarten
  • Frakturen (Knochenbrüche)
  • sonstige erhebliche Verletzungen (zB Forkelstiche)
  • hochgradige Lahmheiten (vollständiges Schonen des erkrankten Laufes) 
  • starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten

Überwachung der Rechtmäßigkeit in jedem Einzelfall durch die Behörde

Die Behörde hatjeden Einzelfall auf Rechtmäßigkeit des durchgeführten Hegeabschusses an Hand der Meldung und Vorlage des Tieres zu prüfen. In der Meldung ist vor allem näher darzulegen, weshalb der Hegeabschuss notwendig gewesen ist. Dazu sind Angaben zur konkreten Notlage des erlegten Tieres, zur Art und zum Grad der Krankheit oder Verletzung zu machen.Der von der Behörde bestimmte Sachverständige hat zu bestätigen, dass es sich um augenscheinlich krankes oder verletztes Wild handelt, dessen Überleben nicht zu erwarten und zur Beendigung seiner Qualen notwendig war. Für den Jäger sind im Falle des Zuwiderhandelns insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen zum Hegeabschuss zu beachten. Gemäß Strafkatalog des Vorarlberger Jagdgesetzes ist ein Jäger, der den Hegeabschuss entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen vornimmt, nicht der Behörde meldet oder die Pflicht zur Vorlage der Tiere verletzt, mit einer Geldstrafe bis zu 700,00 Euro zu bestrafen.

Sonderfall TBC-Verordnung

Der Unterschied zu den Abschüssen gemäߧ 4 Abs 1 und 2 der Rotwild-Tbc-Verordnung in Jagdgebieten des Tbc-Bekämpfungsgebietes und solchen die an dieses angrenzen, ist jedes Stück Wild,bei dem der dringende Verdacht auf eine Tbc-Erkrankung besteht ungeachtet der Schonzeit und des Abschussplanes zu erlegen. Weiterskönnen im Tbc-Kern-und im Tbc-Randgebiet Abschüsse ungeachtet der Schonzeit für alle Klassen des Rotwildes ganzjährig durchgeführt werden. Die Rotwild-Tbc-Verordnung gründetauf §48„Ansteckende Tierkrankheiten“des Vorarlberger Jagdgesetzes und gerade nicht auf §40 „Hegeabschuss“ des Vorarlberger Jagdgesetzes. Ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eines Hegeabschusses nach § 40 VJagdG ist ein Abschuss von Rotwild nach der Rotwild-Tbc-Verordnung rechtlich keinesfalls als Hegeabschuss nach § 40 VJagdG zu subsumieren.

Angesichts der weitreichend Strafbestimmungen empfehle ich jedem Jäger,vor dem Abschuss genau zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und vor allem in einem allfälligen nachträglichen behördlichen Verfahren auch nachgewiesen werden können. Aus Sicht des Jägers ist auch darauf zu achten,dass Abschüsse nach der Rotwild-Tbc-Verordnung nicht als Hegeabschüsse gemeldet werden, wenn es sich nichtumgemäß § 40 VJagdG augenscheinlich krankes Rotwild handelt, dessen Überleben nicht zu erwarten und der Abschuss zur Beendigung seiner Qualen notwendig war.

„Das ist Jagd“ – Österreichs Jägerschaft informiert

„Jagd Österreich“ startet mit den Landesjagdverbänden eine Informationsinitiative über den gesamtgesellschaftlichen Nutzen und die Werte des ehrenamtlichen Handwerks Jagd.

Die Jagd erfüllt zahlreiche Aufgaben mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen, sei es der Schutz von Lebensräumen, die Gesunderhaltung der Wildtierbestände, die Erhaltung von Tradition und Brauchtum, die Gewinnung von Wildbret oder die Wildunfallprävention. Um das Wissen und Bewusstsein über diese Leistungen zu erhöhen, startet der Dachverband der Landesjagdverbände „Jagd Österreich“ unter dem Claim „Das ist Jagd“ eine bundesweite Informationsinitiative. Sie wendet sich an die junge und urbane Bevölkerung mit einem klaren Fokus auf den Online- und Social-Media-Bereich. Im Zentrum der Initiative wird die neu gestaltete Website dasistjagd.at stehen.

Herbert Sieghartsleitner, Präsident von Jagd Österreich, erklärt: „Die Jagdverbände zeigen die vielfältigen Aspekte des Handwerks Jagd und das zugrundeliegende Wissen der Jägerinnen und Jäger, den Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit, die Wertschätzung und den Respekt für die Natur sowie die Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Ein Fokus liegt zudem auf dem ehrenamtlichen Engagement der 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich.“

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Wissen über Naturzusammenhänge stärken

Zu vermitteln, welche vielfältigen Aufgaben Jägerinnen und Jäger tagtäglich – meist ehrenamtlich – übernehmen, sieht Vorarlbergs Landesjägermeister Dr. Christoph Breier als Kern der neuen Informationsinitiative: „Die Jagd entwickelt sich stetig weiter und damit wachsen auch ihre Aufgabenbereiche. Mit der Initiative wollen wir dazu beitragen, dass das Wissen über die Natur und ihre Zusammenhänge wieder zunimmt. Zudem werden wir die ehrenamtlichen Leistungen der Jägerinnen und Jäger vor den Vorhang holen, die seit Jahrzehnten das ehrenamtlich umsetzen, was andere lautstark fordern. Denn wir sind dem Wild verpflichtet und tragen Verantwortung.“

Mission Duden – Erweiterung der Definition von Jagd

Der Duden gilt bei Rechtschreibung und Begrifflichkeiten als erste Anlaufstelle im deutschen Sprachraum. Sein Beitrag zur Jagd ist jedoch eng gefasst und lässt wesentliche Leistungen der Jägerinnen und Jäger ungenannt. Startimpuls für die Initiative „Das ist Jagd“ ist ein Appell an den Duden Verlag, die Definition von Jagd dahingehend weiter zu fassen. Diese Definition wird heute vor dem Wiener Rathaus plakativ präsentiert.

Foto: Am Sitz des ÖBV in Wien wurde ein plakativer Denkanstoß platziert. Der Eintrag zu „Jagd“ im weitverbreiteten Österreichischen Wörterbuch soll endlich die Realität abbilden: Jagd als Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit mit gesamtgesellschaftlichem Nutzen. © Anna Rauchenberger

1. Innovationspreis der Vlbg. Jagdschutzorgane

In der Wildökologie wird der Lebensraum als die „zweite Haut“ der Wildtiere bezeichnet. Ein intakter Lebensraum stellt demnach die Grundvoraussetzung für ein gutes Leben dar. Die Jagdreviere Vorarlbergs in den verschiedenen Regionen und Höhenstufen des Landes sind nicht nur Wohnstätten zahlreicher Wildarten, sondern auch Arbeitsplätze für Berufsjäger und Jagdschutzorgane. Ihnen ist die Bedeutung der Lebensraumgüte besonders bewusst, weshalb viele von ihnen bereits über Jahre spezielle Konzepte mit oft aufwändigen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume im Revier verfolgen. Leider wird dies in der Öffentlichkeit und selbst bei Grundeigentümern sowie diversen Interessengruppen oft zu wenig wahrgenommen. Aus diesem Grund schreibt der Verband der Vorarlberger Jagdschutzorgane einen Preis für die besten Hegemaßnahmen bzw. Hegeprojekte in den Revieren Vorarlbergs aus, umso auf die Leistungen der JägerInnen im Sinne eines aktiven Naturschutzes verstärkt aufmerksam zu machen.

Innovationspreis Lebensraum

Mit diesem Preis werden Jagdschutzorgane, die mit ihrem besonderen Engagement oder einem innovativen Projekt eigenständig oder in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitgebern, Grundbesitzern, Interessensgruppen, Behördenvertretern etc. zur Erhaltung und Sicherung von Wildlebensräumen beitragen, ausgezeichnet. In der Rolle der Vorbildfunktion werden die Preisträger bzw. Projekte in entsprechenden Medien öffentlich kommuniziert bzw. dargestellt.

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gesucht werden

Erfolgsprojekte mit vorbildlichen Leistungen:

  • Lebensraum verbessernde / erhaltende Maßnahmen wie z.B. Offenhalten/Schwenden von Äsungsflächen, Schaffen und Bewirtschaftung von Wildwiesen, spezielle auf das Wild abgestimmte forstliche Maßnahmen, Biotophege in Niederwildrevieren etc.
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Lenkung und Kanalisierung von Naturnutzern
  • Maßnahmen in der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur erfolgreichen Anpassung der Schalenwildbestände an die Tragfähigkeit des Lebensraumes und Maßnahmen zur Ausübung einer maßvollen, den Wildbeständen angepassten jagdlichen Nutzung
  • Bejagungsstrategien und Bejagungsmethoden zur effizienten aber jagddruckvermeidenden Regulierung der Wildbestände – Stichwort: „tagaktives Wild“
  • an die Gegebenheiten des Lebensraums und den Jagdmethoden angepasste, gesellschaftstaugliche Reviereinrichtungen
  • vorbildlich geführte Wildfütterungen (Organisation, Technik, Futtermittel, Beschilderung, etc.) und deren positive Wikrungen bezüglich Wildschadensvermeidung (Lenkung, Bindung, Schadenskonzentration – großflächige Waldentlastung)
  • Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität
  • Maßnahmen zur Überwachung und Erhaltung der Wildtiergesundheit
  • Jagdhundewesen (spezielle Maßnahmen zur Förderung fermer Jagdhunde)
  • Schießwesen (z.B. regelmäßiges Schießtraining)
  •  etc.

Anmeldeschluss: 15.09.2023

Einsendeschluss: 31.03.2024