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Verzicht auf Gamswildjagd

Liebe Jägerinnen und Jäger,

geschätze Kollegeninnen und Kollegen,

 

Aufgrund der für Dezember recht ungewöhnlich hohen Schneemengen spricht der Gamswildausschuss die Empfehlung aus, das Gamswild aus tierschutz- und jagdethischen Gründen in jenen Gebieten, in denen keine forstlichen Schäden zu erwarten sind, ab sofort nicht mehr zu bejagen.

Gamswild kommt mit derart widrigen Bedingungen einigermaßen gut zurecht, jedoch ist Ruhe das oberste Gebot. Unnötige Störungen verursachen Stress und wertvolle Reserven werden vorzeitig verbraucht.

Der Druck von Freizeitnutzern wird immer größer, umso wichtiges ist es, dass wir JägerInnen mit gutem Beispiel voran gehen und dem Wild die nötige Ruhe gewähren.

 

Besten Dank für euer Verständnis und Weidmannsheil!

 

Für den Gamswildausschuss der Vorarlberger Jägerschaft

Revierjäger Manuel Nardin

 
 

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria

Die Handy-Signatur wird am 5.12.2023 von der ID Austria abgelöst.

Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur.

 

Damit der Zugang zum Vorarlberger Portal (für den Zugang zur digitalen Jagdverwaltung – Digitale Abschussmeldung) weiterhin gewährleistet ist, muss auf die ID Austria umgestellt werden.

Der Umstieg selbst kann via Online-Prozess direkt hier https://secure.oesterreich.gv.at/ gestartet werden.

 
Für einen möglichst einfachen Umstieg haben wir hier die notwendigen Schritte zusammengefasst:
 
Allgemeine Voraussetzungen
Handy:
  • Android: Sie benötigen die Betriebssystemversion Android 8 oder höher.
  • iOS: Sie benötigen die Betriebssystemversion iOS 14 oder höher.
  • Das Gerät muss über die Funktion Fingerabdruck (z.B. Touch ID) oder Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) verfügen und diese muss auch aktiviert sein. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Android-Geräte die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie in den Systemanforderungen der App „Digitales Amt“.
 
Anschließend sind folgende Schritte notwendig:
 
1.) Download der App: Digitales Amt
 
2.) Nach den ersten Info-Bildschirmen auf  „Anmelden“ klicken – danach „ID Austria/HandySignatur“ – hier kann dann umgestellt werden
 
3.) über ein zweites Gerät (Laptop, PC) über den Link https://www.oesterreich.gv.at/digitalesamt kann die Anmeldung und Umstellung mit der alten Handysignatur erfolgen
 
4.) anschließend können über die Eingabe der Reisepassnummer die erweiterten Funktionen aktiviert werden.

Ausführlichere Informationen zu den notwendigen Varianten und Schritten finden Sie unter Registrierungsübersicht ID Austria

sowie im folgenden Video:

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Land- u. Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat einen Entwurf für die Neuregelung des Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes veröffentlicht. Darin enthalten ist die Regelung der Ausbildung und Prüfung im Ausbildungsgebiet „Berufsjagdwirtschaft“ (Berufsjäger, Anm.). Gemeinsam mit dem Dachverband „Jagd Österreich“ hat der Verband der Vlbg. Jagdschutzorgane und die Vorarlberger Jägerschaft eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eingereicht.

Digitalisierung der Jagd in den Bergen

Hunter & Co aus München, Entwickler der App „Jagdgefährte“, und die Vorarlberger Jägerschaft, welche über 2.300 Jäger in der Region Vorarlberg vertritt, gaben heute die Unterzeichnung einer neuen Kooperation bekannt, die darauf abzielt, die Jagd in den alpinen Gebieten zu digitalisieren.

Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die sofortige Bereitstellung von Nachrichten und Informationen für die Mitglieder, die Funktionen zur Nachverfolgung von Krankheiten sowie Wildtierforschung, Monitoring und Abschussmeldungen. Die Jagdgefährten App ist die Nummer 1 der Jagd- und Landmanagement-Apps in Europa, die seit ihrer Gründung im Jahr 2018 über 550.000 Nutzer in Europa hat. Zudem konnten bereits Partnerschaften mit vielen lokalen, nationalen und internationalen Organisationen wie FACE, CIC, Oberösterreich Landesjagdverband, Garmin, Subaru uvm. Geschlossen werden.

Die Vorarlberger Jägerschaft wurde im Jahr 1919 gegründet. Seit mehr als 100 Jahren übernehmen die Jäger in Vorarlberg Verantwortung für die heimische Tierwelt und setzen sich für deren Erhalt und Lebensraum ein. Die Vorarlberger Jäger verstehen sich als Botschafter der Wildtiere und leisten mit in einer nachhaltigen Bewirtschaftung und einem respektvollen Umgang mit Fauna und Flora einen wesentlichen Beitrag zum aktiven Naturschutz. Hunter & Co hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei diesen Zielen mit der Jagdgefährten App zu unterstützen.

Lorenz Frey-Hilti, Gründer und CEO von Hunter & Co, sagte zu der neuen Vereinbarung: „Als Jäger, der fast sein ganzes Leben lang in Vorarlberg gejagt hat und eine große Bewunderung für die Landschaften und Tiere dieser Region hegt, bin ich stolz darauf, den zweiten der österreichischen Jagdverbände an Bord unseres Projekts zur Digitalisierung von Jagd, Wildtieren und Landmanagement begrüßen zu dürfen.“

 

Der Vorarlberger Landesjägermeister Herr Dr. Breier sagte zu der Vereinbarung: „Wir freuen uns, mit einem so zukunftsweisenden und spannenden digitalen Projekt zusammenzuarbeiten, von dem wir hoffen, dass es der Jagd und dem Naturschutz in Vorarlberg, Österreich und ganz Europa zu Gute kommt.“

 

Pro-Version

Die Pro-Version bietet höhere Individualisierung. Hier können Sie unter anderem Höhenlinien und die Witterungsrichtung sehen, die Entfernung zum Wild messen und Hochständen/Fütterungen oder Mitjägern Aufgaben zuteilen.

Als besonderes Angebot bietet Hunter & Co nun allen Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft 10 % Rabatt an. Einfach in der Webversion den Code „VORARLBERG10“ einlösen und die Vorteile genießen.

Hier gehts zu Hunter&Co: JAGDGEFÄHRTE

Internationaler Bartgeierzähltag

Zum 18. Mal sind alle Interessierten aufgerufen, am 14. Oktober 2023 (Fokuszeit: 9 bis 15 Uhr, mindestens 10 bis 14 Uhr) eine Bergtour zu machen und nach Bartgeiern Ausschau zu halten.

An diesem Tag werden auch viele Beobachter in den Naturparken und Schutzgebieten Tirols sowie in Bayern im Rahmen des Interreg-Projekts “Aufbau eines grenzüberschreitenden Bartgeiermonitorings Bayern-Tirol (Interreg-Projekt Evs52)” auf dem Weg sein. Gemeinsam mit dem Nationalpark Hohe Tauern, der schon seit vielen Jahren für die Wiederansiedlung und das Monitoring von Bartgeiern in Österreich aktiv ist, wird dieser Zähltag in Österreich möglichst breit aufgestellt. Auch für Vorarlberg ist eine koordinierte Zählung geplant.

Besonders gute Chancen für Sichtungen bestehen etwa im hinteren Bregenzerwald, Lechquellengebirge, Montafon/Silvretta und Rätikon.

Wenn Sie als BartgeierbeobachterIn aktiv werden möchten:

Wer sich zutraut Bartgeier zu erkennen und bereit ist (siehe Poster), am 14. Oktober mindestens von 10:00 bis 14:00 von einem vorgegebenen Beobachtungsstandort in Vorarlberg aus Bartgeier zu suchen, soll sein Interesse bis spätestens am 12. Oktober per E-mail an natura2000@naturvielfalt.at oder an das Regionsmanagement Europaschutzgebiete (Kontakt Christian Kuehs) für die weitere Koordination mitteilen

Stellungnahme an die EU

Die Vorarlberger Jägerschaft ist dem Aufruf der Europäischen Union nachgekommen, aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. In einer ausführlichen Stellungnahme wird sowohl auf die Gesamtsituation in Vorarlberg als auch auf jene in Österreich eingegangen. Ein zentraler Punkt ist aber die direkte Betroffenheit der Jagd und die ergriffenen Wildtiermanagement-Maßnahmen. Die Auswirkungen des Wolfes auf die Lebensräume in den Gebirgslandschaften sind ebenso Gegenstand dieser Stellungnahme. Ein Stimmungsbarometer in Sachen Wolf in Österreich hat ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung einer unkontrollierten Ausbreitung der Großraubtiere ablehnend gegenübersteht – auch das soll gegenüber der EU kommuniziert werden.

Wer Näheres zu dieser Thematik erfahren möchte, kann sich gerne bei unserer Geschäftsstelle melden und Einsicht in diese Stellungnahme nehmen.

Hubertusfeier Garfrescha 2023

Die traditionelle Hubertusfeier der Hegegemeinschaft 3.2 St. Gallenkirch auf Garfrescha wurde mit einer heiligen Messe bei der Kapelle zum heiligen Bernhard gefeiert. „Wir feiern Erntedank. Wir sind dankbar was und die Wälder und Felder geben“, so Pfarrer Lukas Bonner in seiner Predigt. Er wies auf die Wichtigkeit des „Miteinander“ hin und bedankte sich bei den Jägern für ihren Einsatz rund um den Lebensraum für Mensch und Tier. Die Jagdhornbläser der Bezirksgruppe Bludenz umrahmten den Gottesdienst musikalisch und ließen mit der neu einstudierten „Hubertusmesse“ aufhorchen.

Hegeobmann Bertram Netzer konnte neben einigen Jägern und Jagdinteressierten auch Bezirksjägermeister Manfred Vonbank auf Garfrescha begrüßen. Bei frisch angezuckerten Bergen und einigen Sonnenblitzen sprach Manfred Vonbank von der Faszination Jagd, die 2.500 JägerInnen in Vorarlberg ausüben.

Bewusst erleben

„Es ist das Naturerlebnis, die Abläufe der Natur bewusst zu erleben“, so Vonbank und mahnte Jagd, Landwirtschaft, Tourismus, Forstwirtschaft und Politik mit Hausverstand Entscheidungen zu treffen und Lösungen zu finden. „Es ist nicht selbstverständlich, dass wir die Natur nützen können, das sollte uns allen bewusst sein“, so Vonbank weiter. Der Hubertushirsch wurde von der Eigenjagd Tilisuna mit Revierjäger Maximilian Auerbach zur Verfügung gestellt. Zur Würdigung des edlen Tieres spielten die Jagdhornbläser „Hirsch tot“, bevor die Besucher der Hubertusmesse sich Richtung Brunella auf den Weg machten. Dort feierten sie ihre Erntedankfeier bei einem gemütlichen „Miteinander“.

Eindrücke von der Hubertusfeier

Informationen zum Bleischrotverbot in Feuchtgebieten

Neben der bisher schon geltenden Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel, BGBl. II Nr. 331/2011, ist seit 15. Februar 2023 die VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten in Geltung. Es gelten nunmehr beide Verordnungen nebeneinander.

Was ist der Zweck der Verordnung?

Die Verordnung dient dem Schutz von Wasservögeln. Enten, Gänse und Schwänen. Diese nehmen kleine Steinchen auf, um die pflanzliche Nahrung in ihrem Muskelmagen zu zermahlen. Gemeinsam mit Steinchen aufgenommene Bleischrote produzieren im Magen einen feinen Abrieb, der oftmals zu einer gesundheitlich bedenklichen Bleiaufnahme führt. Das stellt eine Gefahr für die Vögel selbst sowie für Menschen und Beutegreifer dar, die die Vögel konsumieren. Schätzungen zufolge verenden jeden Winter eine Million Wasservögel in Europa an Bleivergiftungen. Die Folgen von nicht-tödlichen Vergiftungen sind nicht abzuschätzen. Im Schnitt befinden sich in einem von sechs zentral- und südeuropäischen Stockentenmägen Bleischrote.

Was muss ich beachten?

1. Der Geltungsbereich der Verordnung bezieht sich auf sogenannte Feuchtgebiete. Die Verwendung von bleihaltigem Schrot sowie das Mitführen von bleihaltigem Schrot ist in Feuchtgebieten und in einer Pufferzone 100m rund um Feuchtgebiete verboten.

2. Was ein Feuchtgebiet im Sinne der Verordnung ist, ist im Einklang mit dem Ziel der Beschränkung, nämlich dem Schutz von Wasservögeln, auszulegen. Klargestellt wurde seitens der Europäischen Kommission und dem zuständigen Ministerium in Österreich, dass die Funktion des Feuchtgebiets gemäß der RAMSAR Konvention als Lebensraum/Brutgebiet für Wasservögel maßgeblich für diese Beurteilung ist. Dieser Lebensraum soll durch die Verordnung geschützt werden.

3. Wasserlacken nach einem Regenguss sind daher nicht von diesem Begriff umfasst!

4. Temporäre Feuchtgebiete, das sind z. B. feuchte Sutten, zeitweise überschwemmte Feuchtwiesen, Salzlacken oder Moore; sind ebenfalls umfasst unabhängig, ob in der Trocken- oder Feuchtperiode.

5. Beachten Sie die Beweislastumkehr. Darunter versteht man die Umkehrung des Grundsatzes, dass eine Behörde dem Jäger ein schuldhaftes Verletzen einer Vorschrift nachweisen muss. Im Anwendungsbereich der VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION hat nunmehr der Jäger den Nachweis zu erbringen, dass mitgeführte bleihaltige Munition nicht zur Jagd auf Wasservögel verwendet wurde, sondern das Feuchtgebiet z.B. nur durchquert werden sollte.

Wie verhalte ich mich richtig?

1. Lesen Sie bitte unbedingt den Text der Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten)!

2. Vor der Jagd ist zu klären, ob diese in einem Feuchtgebiet stattfindet. Bei der Einschätzung, ob ein Feuchtgebiet im Sinne der Verordnung vorliegen kann, ist auf die Funktion des Feuchtgebietes als Lebensraum/Brutgebiet für Wasservögel abzustellen. Die Frage, die Sie sich als erstes stellen sollten: Könnten dort, wo ich jagen will, realistischerweise Wasservögel leben/brüten?

3. Achten Sie darauf, dass Sie im Zuge der Jagdausübung nicht mit bleihaltiger Schrotmunition ein Feuchtgebiet betreten, da Sie dann laut Verordnung den nachvollziehbaren Beweis erbringen müssen, dass diese Munition nicht zum Einsatz im Feuchtgebiet gekommen ist bzw. kommen wird.

4. Achten Sie darauf, dass auch ein Umkreis von 100 m zum Feuchtgebiet gezählt wird und umschlagen Sie dieses daher großzügig, wenn sie bleihaltige Schrotmunition mitführen. (Denken Sie daran, ihre Taschen und Rucksäcke vorab zu kontrollieren und erinnern Sie ruhig andere Jägerinnen und Jäger daran.)

5. Wie gewohnt halten Sie sich an die bereits bestehende nationale Verordnung, die ein Verbot der Bejagung von Wasservögeln mit Bleischrot auch außerhalb von Feuchtgebieten regeln. Diese bleiben aufrecht und sind weiterhin anwendbar, insofern ändert sich nichts.

6. Im eigenen Revier machen Sie sich im Zuge einer Revierrunde ein Bild und beurteilen die Lage, indem Sie sich die Frage stellen, in welchen Revierteilen bei ihnen Wasservögel leben/brüten könnten und teilen diesen Bereich auch Ihren Jagdausübenden mit. Im fremden Revier fragen Sie den Jagdausübungsberechtigten nach solchen Gebieten.

7. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen obliegt ausschließlich den Chemikalieninspektoren der Länder und daher nicht dem Jagdaufseher.

Österreichisches Jägerschaftsschießen 2023

Alle 54 Schützen aus den 9 Bundeländern mussten bei diesem hochsommerlichen Wetter in Melk schwitzen. Aber auch die Disziplinen mit der Flinte (je 25 Trap und Parcourstauben) und der Jagdbüchse hatten es in sich und trieben den Jägern die Schweissperlen auf die Stirn. Auf dem Schiessstand in der Nähe von Melk, in Rosenfeld, zeigten sich die Gastgeber gar nicht von der gastfreundlichen Seite und überliessen nur 2 von insgesamt 7 Wertungen Nicht-Niederösterreichern.

 

Sämtliche 3 Mannschaftswertungen in der Kugel, in der Schrot und in der Kombinationswertung gingen an die Gastgeber.

Mannschaftlich zeigten sich die Vorarlberger Schützen sehr zielsicher und erreichten in der Büchsenwertung den sehr guten 5. Rang. Obwohl wir in der Schrotwertung fast „traditionell“ nicht mithalten konnten mit allen anderen Bundesländern, reichte es doch in der Kombinationswertung zum 7. Platz. Dies ist deshalb so bemerkenswert, weil trotz der Übergewichtung der Schrotergebnisse Vorarlberg noch vor den schrotstarken Salzburgern und Burgenländern platziert war.

In den Einzelwertungen schnappte im Schrotbewerb der Oberösterreicher Geiselmayr Rainer den Titel dem Niederösterreicher Tobias Müllner und dem Kärntner Manfred Buttazoni weg. Dr. Heinz Hagen konnte sich mit 43 von 50 Tauben als bester Vorarlberger im guten 15. Platz einreihen.

In der Büchse siegte der Niederösterreicher Johannes Stöger mit dem Punktemaximum – eine wirklich aussergewöhnliche Leistung. Heinz Hagen war auch hier der beste Vorarlberger im 12. Rang – mit dem Schönheitsfehler einer Null in der liegendfrei-Position, womit er einen Podestplatz vergab.

Die Einzelwertung Kombination ging auch hier wieder an Niederösterreich mit Tobias Müllner. Heinz Hagen belegte dennoch den sehr guten 10. Rang.

Das traditionell durchgeführte Mannschaftsführerschiessen ging wiederum an Niederösterreich, an den Organisator Mag. Bernhard Glöckl, vor dem Oberösterreicher Hans-Jörg Bernhardt und Heinz Hagen.

Es war ein wunderbar organisierter Bewerb auf einer ganz tollen Anlage bei besten Bedingungen und einem erinnerungswürdigen Festabend im Schloss Melk.

 

Einen grossen Schützendank und Weidmannsdank an Mag. Bernhard Glöckl und seinem Team sowie der Niederösterreichischen Jägerschaft für die sehr schöne und gelungene Veranstaltung.

2024 ist Oberösterreich an der Reihe. Wir werden versuchen, vor allem in der Kugel, noch mehr Terrain gutzumachen. Die stark verjüngte Mannschaft mit den „Jungschützen“ Gregor und Hubertus Deuring musste ein wenig Lehrgeld bezahlen, wird sich aber in den kommenden Jahren sicherlich steigern können. Für Hubert Fenkart war es ebenfalls erst die 2. Teilnahme. Martin Rhomberg und Albert Deuring komplettierten die Mannschaft. Beide Routiniers konnten ihr Potential diesmal leider nicht ausschöpfen.

Die Möglichkeit im kommenden Jahr auf der neuen Schiessanlage in Lustenau trainieren zu können ist für alle eine grosse Motivation.

Dr. Heinz Hagen

Landesschiessreferent