Seit der Umstellung des Birkwildmonitorings in Vorarlberg erfolgt die Bestandeserhebung abwechselnd in Referenzgebieten bzw. auf landesweiter Ebene. Die im vergangenen Jagdjahr durchgeführte Balzplatzerhebung erfasste diesem zweijährigen Rhythmus entsprechend den landesweiten Bestand an Birkhähnen. Die Zählungen fanden je nach Hegegemeinschaft und Witterungsverhältnissen am 02. beziehungsweise 09. Mai statt. Weidmannsdank all jenen, welche aktiv an dieser wichtigen Erhebung teilgenommen haben!
Deutlicher Anstieg
Die Bestandessituation beim Birkwild hat im Vergleich zur letzten landesweiten Zählung 2018 einen deutlichen Anstieg ergeben. Insgesamt wurden in Vorarlberg im Jahr 2020 2785 Stück Birkwild, aufgeteilt in 1702 mehrjährige Hahnen, 493 Scheider (einjährige Hahnen) und 590 Hennen gezählt.
Entwicklung der Birkwild-Bestandeserhebungen in den Jahren 2000 – 2018 (in den Jahren 2006-2007 fand keine Erhebung statt. 2015, 2017 und 2019 erfolgte die Bestandeserfassung durch Intensivzählungen in den Referenzgebieten) – aufgeteilt auf Hahnen, Schneider und Hennen.
Die insgesamt stabile Bestandesentwicklung der vergangenen Zähljahre hat sich somit nicht nur fortgesetzt sondern weißt nun einen zwischenzeitlichen Höchststand seit Beginn des Monitorings im Jahre 2000 auf. Im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2018 wurden 341 Hahnen mehr gezählt (+18,4%). Die in der Abbildung ersichtlichen natürlichen Schwankungen ergeben sich in Abhängigkeit vom Bruterfolg, der Jungen- sowie Wintersterblichkeit im Vorjahr. Insbesondere die nahezu idealen Aufzuchtsbedingungen in den Frühsommern 2018 und 2019 führten nun zu erfreulichen Zählergebnis. Die erhobenen Bestandeszahlen stellen dabei lediglich ein Minimum dar, da es sich auch bei der landesweiten Zählung lediglich um eine Stichprobenzählung und keine flächendeckende Erhebung des Gesamtbestandes, handelt.
Birkhahnjagd 2020
Das Birkhuhn ist in Vorarlberg ganzjährig geschont. Die Frühjahrsbejagung ist lediglich über Art. 9 der Vogelrichtlinie selektiv und unter streng überwachten Bedingungen in geringen Mengen möglich. Dieser Möglichkeit der nachhaltigen Nutzung zufolge wurden laut Verordnung über die Zulassung der zeitweisen Bejagung von Birkhahnen in Teilbereichen aller vier Vorarlberger Bezirke, gemäß §36 Abs. 2 des Jagdgesetztes LGBl.Nr. 32/1988 idgF., in Verbindung mit §27 Abs. 2 lit. F der Jagdverordnung, hinsichtlich des Birkwildes im Jagdjahr 2019/20 ein landesweites Ausmaß von 115 Birkhahnen gestattet. Von diesen 115 freigegebenen Hahnen wurden 83 erlegt: 59 im Bezirk Bludenz, 18 im Bezirk Bregenz, jeweils drei in den Bezirken Dornbirn und Feldkirch. 32 Hahnen wurden trotz Freigabe aus verschiedenen Gründen, insbesondere aber durch die Reiseeinschränkungen infolge von Covid-19 nicht erlegt.
Situationsbericht
Auch im vergangenen Jahr musste jeder Jagdausübungsberechtigter, welcher einen Abschuss zugeteilt bekommen hat, der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft nicht nur einen getätigten Abschuss melden und in der Abschussliste eintragen, sondern den schriftlichen Bericht über die Lebensraumund Bestandessituation des Birkwildes im betreffenden Jagdgebiet erstatten. In weiterer Folge erhielt auch die Vorarlberger Jägerschaft Kopien aller Birkwildberichte, welche als Grundlage für den landesweiten Bericht über den Zustand und die Entwicklung der Birkwildpopulation in Vorarlberg dient. Nur durch das gewissenhafte Monitoring (Zählung) und die Abgabe der Birkwildberichte ist die Grundlage für die Möglichkeit einer Frühjahrsbejagung der Birkhahnen durch Ausnahmeverordnungen auch in Zukunft gegeben. Zudem ist die Weiterführung von Habitatpflegemaßnahmen notwendig, um die Lebensräume dieser interessanten Wildart zu schützen und erhalten.
Birkwildzählung 2021
Entsprechend dem zweijährigen Turnus erfolgt die Birkwildzählung 2021 in den ausgewählten Referenzgebieten – die nächste landesweite Zählung erfolgt 2022.
Die sozialen Medien sind auch für die Jagd ein Schauplatz geworden,
an dem eifrig über die Jagd gepostet wird. Und jedes Posting wirkt – für
oder gegen die Jagd.
Jagd Österreich hat dieses wichtige Thema aufgegriffen und einen
Social Media Leitfaden entwickelt, der Jägerinnen und Jägern dabei
unterstützen soll, im Umgang mit sozialen Medien sicher und im Sinne der
Jagd umzugehen.
Nachstehend finden sie den Leitfaden als Download:
SOCIAL MEDIA LEITFADEN: DIE JAGD IM FADENKREUZ SOZIALER NETZWERKE
Niemals zuvor konnten Texte, Bilder und Emotionen schneller mit anderen Menschen geteilt werden als seit der Etablierung sozialer Netzwerke in unseren Alltag. Selbst Menschen, die keine sozialen Netzwerke nutzen, werden spätestens durch die Abendnachrichten über die neusten Twitter-Meldungen prominenter Persönlichkeiten informiert. Der Kurznachrichtendienst Twitter ist gerade bei Journalisten, Politikern, Promis und Kunstschaffenden sehr beliebt, weshalb dem Medium sehr viel Aufmerksamkeit zukommt.
MEHR ALS EINE WEBSITE
Der Wirkungskreis sozialer Netzwerke ist also nicht nur auf die eigenen Nutzerzahlen limitiert, sondern beeinflusst eine Vielzahl von Menschen und Unternehmen. Wie das deutsche Statistikportal im August 2020 veröffentlichte, nutzen über 3,8 Milliarden Menschen weltweit soziale Netzwerke. Mit rund 2,4 Milliarden Nutzern steht Facebook unangefochten auf Platz 1. Das Videoportal YouTube belegt mit 1,6 Mrd. Platz 2, Platz 3 geht an den Kommunikationsdienst WhatsApp und Instagram sichert sich mit knapp 1. Mrd. Nutzer den vierten Platz.
SHITSTORMS VERMEIDEN
Auch die Jagd ist davon betroffen, denn die Bilder einer Bewegungsjagd, die freudig über WhatsApp, Facebook und Co. mit Freunden und anderen Jägerinnen und Jägern geteilt werden, können sich schnell verselbstständigen und sich zu einem Bumerang in Form eines sogenannten Shitstorms entwickeln. In der Kommunikationswissenschaft beschreibt der Begriff „Shitstorm“ einen Sturm der Entrüstung, Empörung und des Protestes, der sich im Internet und überwiegend auf Social Media mit dem plötzlichen Anstieg negativer und oftmals sehr emotionaler Kommentare, Beiträge und Artikel manifestiert. Ein Shitstorm stellt für das betroffene Unternehmen bzw. die betroffene Person ein großes Problem dar. Durch die ständige Verfügbarkeit des Internets durch die Nutzer, ist die Dynamik der öffentlichen Diskussion so stark, dass gerade im frühen Stadium des Shitstorms nahezu nichts entgegengesetzt werden kann. Gleichzeitig erwarten sich die Nutzer jedoch eine öffentliche Stellungnahme, die nicht selten zunächst wenig Wirkung zeigt.
Investorenlegende Warren Buffett sagte einmal, dass es etwa zehn Jahre dauert einem Unternehmen ein positives Image zu verleihen, aber nur zehn Sekunden dieses zu verlieren. Für uns Jägerinnen und Jäger bedeutet dies, dass unsere Bemühungen das Image der Jagd zu stärken, mit einem Mal durch eine Unachtsamkeit gefährdet werden können. Gerade die sogenannten „Erlegerfotos“ bilden den Zündstoff, aus dem in den vergangenen Jahren einige Shitstorms entwachsen sind. Dabei spielt es oft keine Rolle, wo das Bild aufgenommen wurde.
SOCIAL MEDIA LEITFADEN FÜR JÄGERINNEN UND JÄGER
Angesichts der steigenden Nutzung sozialer Netzwerke und der Stimmungsmache gegenüber Jägerinnen und Jäger im scheinbar anonymen Internet, wurden nun spezielle Hilfestellungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken für Jägerinnen und Jäger entwickelt. Der von JAGD ÖSTERREICH entwickelte Leitfaden bietet auf Basis von „10 Geboten“ die wichtigsten Hinweise zur Nutzung von Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Nachrichtenprogrammen wie WhatsApp.
So soll der Leitfaden helfen, Shitstorms zu vermeiden und „Fake News“, also Falschnachrichten zu erkennen. Zudem gibt der Leitfaden Tipps zur Kommunikation mit Jagdgegnern und beinhaltet nützliche Adressen zur Argumentation im Internet. Dem Grundsatz der Public Relations „tu gutes und rede darüber“ folgend, gilt es neben der Vermeidung von negativen Schlagzeilen, allerdings gerade Positivbeispiele in die Auslage zu stellen. Hierzu können alle Jägerinnen und Jäger beitragen und die Interessensvertretungen in Form der neun Landesjagdverbände und die JAGD ÖSTERREICH unterstützen. Die taschentaugliche Broschüre kann bei der steirischen Landesjägerschaft und bei JAGD ÖSTERREICH bestellt werden.
weiterführende Artikel finden sie auf Jagdfakten.at und auf Facebook I Jagd Österreich
SOCIAL MEDIA LEITFADEN FÜR JÄGERINNEN UND JÄGER
Angesichts der steigenden Nutzung sozialer Netzwerke und der Stimmungsmache gegenüber Jägerinnen und Jäger im scheinbar anonymen Internet, wurden nun spezielle Hilfestellungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken für Jägerinnen und Jäger entwickelt. Der von JAGD ÖSTERREICH entwickelte Leitfaden bietet auf Basis von „10 Geboten“ die wichtigsten Hinweise zur Nutzung von Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Nachrichtenprogrammen wie WhatsApp.
So soll der Leitfaden helfen, Shitstorms zu vermeiden und „Fake News“, also Falschnachrichten zu erkennen. Zudem gibt der Leitfaden Tipps zur Kommunikation mit Jagdgegnern und beinhaltet nützliche Adressen zur Argumentation im Internet. Dem Grundsatz der Public Relations „tu gutes und rede darüber“ folgend, gilt es neben der Vermeidung von negativen Schlagzeilen, allerdings gerade Positivbeispiele in die Auslage zu stellen. Hierzu können alle Jägerinnen und Jäger beitragen und die Interessensvertretungen in Form der neun Landesjagdverbände und die JAGD ÖSTERREICH unterstützen. Die taschentaugliche Broschüre kann bei der steirischen Landesjägerschaft und bei JAGD ÖSTERREICH bestellt werden.
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Am Dienstag, 17. November 2020, um 00:00 Uhr trat die neue
COVID-19-Notsituationsverordnung in Kraft. In Bezug auf die Jagdausübung
bleiben die bereits kommunizierten Regelungen aufrecht. Es gibt also
weiterhin Ausnahmen für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich
sind.
Gemäß den Bestimmung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (Verordnung des, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden) kann die Jagd, unbeschadet der weiteren allgemeinen Schutzmaßnahmen, weiterhin ausgeübt werden. Das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat festgehalten, dass die Jagd zu den systemrelevanten Aufgaben gehört und unter berufliche Zwecke im Sinne COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren ist.
Das Innenministerium unterstützt hier die Jägerinnen und Jäger und wird die Polizei über die Möglichkeit der Jagd, auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen, informieren.
Zur Glaubhaftmachung verwenden Sie bitte dieses Formular sowie Ihre gültige Jagdkarte.
Das Sozialministerium hat am 11.11.2020 folgende Informationen im Hinblick auf die Jagdausübung auf der Webpage veröffentlicht:
Uns ist bewusst, dass die Einhaltung der Maßnahmen und Empfehlungen einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand insbesondere für die Durchführung von Gesellschaftsjagden bedeuten. Es ist auch nicht leicht, auf die von allen geschätzte Tradition des gemeinsamen Abschlusses und der Feier nach gemeinsamer Jagd zu verzichten. Um die aktuell geltende Ausnahme nicht zu gefährden, ist es aber besonders wichtig, sich an die Maßnahmen zu halten. Wir Jägerinnen und Jäger erfüllen einen wichtigen Beitrag für das Allgemeinwohl, dementsprechend sollten wir uns unserer Sonderstellung bewusst sein und im Interesse der gesamten Bevölkerung bei der Einhaltung der Verordnung und Empfehlungen mit gutem Beispiel vorangehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
_
Für Rückfragen steht Ihnen Geschäftsführer Gernot Heigl MSc zur Verfügung.
Der Druck, die Abschussquote zu erfüllen, ist so groß, dass selbst der neue Landesjägermeister Christoph Breier die Freude an der Jagd verloren hat. Auch der Ruf, den Wolf in Vorarlberg zu töten, missfällt dem obersten Jäger des Landes. Das Gamswild dagegen laufe Gefahr, ausgerottet zu werden.
Der pensionierte Internist und Universitätsdozent Christoph Breier hat vor wenigen Tagen das Amt des Landesjägermeisters von Christoph Germann übernommen. Breier hat bereits als Kind, als er mit dem Großvater unterwegs war, Freude an der Jagd gefunden. Doch diese Freude hat er angesichts der Haltung der Behörden im Land mittlerweile verloren. Zu drastisch seien die Forderungen geworden, Wild zu erlegen – damit sich Tuberkulose nicht auf Rinder ausbreiten kann. Jahr für Jahr werde ihnen eine Abschussquote auferlegt und es drohten Verwaltungsstrafen, wenn sie diesem Auftrag nicht nachkommen.
Abschuss von hochträchtigen Muttertieren
In vielen Gebieten habe Vorarlberg gar kein TBC-Problem, so Breier. Zudem seien über den Winter viele Tiere trächtig. Wenn die Jäger dann zwischen Januar und März noch Tiere schießen, sind das hochschwangere Tiere, das bedeutet, im Leib des toten Muttertiers befindet sich ein lebendes Embryo. „Das ist für viele Jäger ein schreckliches Erlebnis, mit dem man extrem schwer umgehen kann“, so Breier. Tiere sollten seiner Ansicht nach deswegen ab Dezember nicht mehr gejagt werden.
Wolf nur ein Randproblem
Im vergangenen August hat ein Wolf bei Egg-Großdorf – Schetteregg mehrere Schafe gerissen. Danach kam sofort die Aufforderung der Landwirtschaftskammer, den Wolf zu erschießen. Mittlerweile kommen Überlegungen dazu auch von Landeshauptmann Markus Wallner. Der neue Landesjägermeister Christoph Breier hält das Problem in Vorarlberg für überschaubar. Der Wolf sei nur ein Randproblem für die Jäger.
Landesjägermeister Christoph Breier im Gespräch mit ORF-Redakteur Georg Fabjan
Der Fall sei unüblich. Der Wolf hat laut Landesjägermeister Breier eine Berechtigung. Es komme darauf an, wo er sich auf natürlichem Weg seine Nahrung holen – etwa beim Wild. Ein Abschuss, wie ihn die Landwirtschaftskammer gefordert hat, sei zudem nicht so ohne weiteres realisierbar, da brauche es ein spezielles Bewilligungsverfahren. Für bedeutender hält Breier das Problem durch den Luchs.
Gamswild: Gefahr der Ausrottung
Das Gamswild in Vorarlberg ist stark gefährdet. Deshalb gibt es ein großangelegtes Forschungsprojekt in Vorarlberg. Durch Freizeitsportler werden die Gemsen nämlich aus den Bergen verdrängt, viele können dann nur schwer überleben. In Folge müssen sie oft geschossen werden, sagt Landsjägermeister Christoph Breier. Das Projekt soll nun Daten liefern, um die Überlebenschancen von Gamswild wieder zu verbessern.
Eigentlich wäre turnusmässig das Burgenland an der Reihe gewesen um das Jägerschaftsschießen zu organisieren. Aufgrund von baulichen Maßnahmen an der gewünschten Schießstätte in Pinkafeld hat der Landesjagdverband Burgenland gebeten, die Bundesmeisterschaften im kommenden Jahr zusammen mit dem 100-Jahr Jubiläum des Landes Burgenland ausrichten zu dürfen. Die Salzburger Jägerschaft mit LJM Max Mayr-Melnhof hat sich spontan bereit erklärt, diesen traditionellen Wettbewerb außertourlich in Salzburg zu organisieren und nicht einfach ausfallen zu lassen.
Alle Bundesländer waren nicht nur einverstanden sondern sogar froh, dass dies so kurzfristig und spontan möglich war. Wie gewohnt war es ein sehr schöner Anlass in einem traditionellen Rahmen unter der Beteiligung von allen Bundesländern.
Das Schießprogramm bestand neben den gewohnt 50 Tauben in einem Jagdparcours aus 20 Schuss jagdlicher Kugel auf den Rehbock stehend angestrichen und den Fuchs liegend frei (jeweils auf 100 m) sowie auf den Gamsbock sowohl sitzend wie auch stehend angestrichen auf 200 m.
Albert Deuring sicherte sich mit herausragenden 199 Ringen den Tagessieg in der Kugelwertung. Die sehr gute Treffsicherheit der Vorarlberger Kugelschützen wurde durch die weiteren Plätze 4 (Dr. Heinz Hagen), 7 (Martin Rhomberg) und 12 (Peter Tabernig) herausgehoben.
Das Vorarlberg Team mit dem Salzburger LJM May-Mayr Melnhof
Mit einem sehr guten Tontaubenergebnis (43 von 50 Tauben) konnte sich Dr. Heinz Hagen in der Jagdlichen Kombinationswertung sogar den ganz beachtlichen 5. Rang sichern.
Im neu errichteten Tontaubenstand neben dem bestehenden Schießzentrum Stegenwald fanden sich die anderen Teammitglieder (neben den genannten Schützen waren noch Erich Hollenstein und Stefan Rhomberg in der Mannschaft) nicht wie gewohnt zurecht weshalb in der Gesamtwertung das Team Vorarlberg nur den 9. Platz erreichte.
Wir alle hoffen, dass im neuen Jahr wieder ein geordneter Schießbetrieb und somit eine Durchführung sowohl von Landesmeisterschaften wie auch von Qualifikationsschießen stattfinden kann und damit ein schlagkräftiges Team für das Burgenland gefunden werden kann.
Der ehemalige Internist übernimmt damit das Amt von Dr. Christof Germann, welcher aufgrund geänderter beruflicher Rahmenbedingungen, mit Ablauf der Funktionsperiode die Funktion des Landesjägermeisters niederlegte.
An der, coronabedingt schriftlich, abgehaltenen Generalversammlung kamen mehr als zwei Drittel der Delegierten ihrem Stimmrecht nach und gaben ein klares zustimmendes Votum für den vorliegenden Wahlvorschlag des Vorstandes ab.
Mit Univ.Doz. Dr. Christoph Breier wird auch zukünftig ein Kenner der Jagd in Vorarlberg die Geschicke der Vorarlberger Jägerschaft lenken. Er übte neun Jahre lang die Funktion des Hegeobmannes in der Wildregion 1.4 (Hintere Bregenzerach) aus und bringt durch sein bisheriges Engagement im Landesvorstand sowie als vormaliger Landesjägermeister-Stellvertreter bereits einiges an Erfahrung im internen Bereich der Jägerschaft mit. Als langjähriger Pächter im hinteren Bregenzerwald hat Dr. Breier einen wertvollen Einblick in die Jagdpraxis sowie in die Herausforderungen der modernen Jagdwirtschaft erlangt.
Die Funktion der drei stellvertretenden Landesjägermeister wird in der kommenden Periode durch das bisherige LJM-Team Dr. Christof Germann, Mag. Jürgen Rauch und Sepp Bayer übernommen.
Die Arbeitsweise im Landesjägermeister-Team hat sich in den vergangenen drei Jahren bewährt. Durch die Weiterführung und Erweiterung des Führungsteams ist ein hohes Maß an Kontinuität gewährleistet.
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Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus müssen die diesjährigen Hubertusfeiern in den unterschiedlichen Landesteilen leider abgesagt werden.
Die betrifft auch folgende bevorstehenden Veranstaltungen:
Rechtzeitig zum Schulbeginn erscheint der diesjährige Kinderkalender, welcher vom Dachverband „Jagd Österreich“ in Kooperation mit allen Landesjagdverbänden erstellt wurde.
Mit tollen Spielen und interessanten Rätseln werden jagdliche Inhalte und die Kompetenzen unserer Jägerinnen und Jäger kindgerecht transportiert sowie heimische Wildarten vorgestellt.
Die Kinderkalender liegen in der Geschäftsstelle der Vorarlberger Jägerschaft auf und können GRATIS abgeholt werden.
Vor acht Jahren gelang einem Jagdaufseher in der EJ Gamp, Wildregion 4.2- Gamperdonatal mit einem Foto erstmals der Nachweis eines Luchses in Vorarlberg, nachdem die Großkatze seit dem 19. Jahrhundert völlig aus unserem Land verschwunden war. Fünf Jahre später drehte ebenfalls ein Weidmann im Nachbarrevier Vals ein Video von zwei erwachsenen und drei jungen Luchsen, welches in Fachkreisen weit über die Grenzen des Landes für Furore sorgte. Bereits 2016 konnten auch östlich der Ill mit Hilfe von Wildkameras zweimal Luchse nachgewiesen werden. Im Jahr darauf wurde sogar ein toter, vermutlich vom Auto angefahrener Luchs am Dünserberg aufgefunden. Seit einiger Zeit scheint die Ausbreitung und Vermehrung von Pinselohr im Land sukzessive voran zu gehen. Waren die Nachweise zu Beginn der natürlichen Wiederbesiedelung noch auf wenige Einzelereignisse beschränkt, so belegen gegenwärtig alljährlich eine Reihe von Fotos, DNA-Proben, bestätigten Rissen und Fährten sowie direkten Beobachtungen die Zunahme und Ausbreitung der Großkatze in Vorarlberg.
Jäger als unverzichtbare Datenvermittler
Ohne die aktive Mitarbeit der Jäger und Jagdschutzorgane würden wir über das Vorkommen und die räumliche Ausbreitung des Luchses im Lande nicht viel wissen, denn über 90% der bestätigten Nachweise und glaubhaften Hinweise stammen von Grünröcken, die beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va- Landwirtschaft und ländlicher Raum vom wildökologischen Amtssachverständigen gesammelt und verarbeitet werden. Anhand dieser Daten bzw. Datenreihen und deren geografische Zuordnung kann die Entwicklung des Luchses seit 2012 in Vorarlberg relativ gut verfolgt werden, wenngleich davon auszugehen ist, dass mancher Nachweis dem Land nicht übermittelt wurde und daher in diesen Datensätzen fehlt. Es wird aber auch um Verständnis gebeten, wenn Meldungen über angebliche Beobachtungen, Risse und Fährten, die nicht bestätigt bzw. nicht eindeutig dem Luchs zugeordnet werden können, nicht in diese Datenbank aufgenommen werden.
Räumliche Darstellung von bestätigten Nachweisen seit 2012 (Beobachtungen, Risse und Fährten).
Rätikon und Hoher Freschen
Wie anhand der kartographischen Darstellung über die Verbreitung des Luchses in Vorarlberg seit 2012 gut zu erkennen ist, stellen das Rätikon sowie das Gebiet um den Hohen Freschen die „Quellgebiete“ von Pinselohr in Vorarlberg dar. Die Populationsgründer stammen, wie mit Hilfe von mehreren Fellmusteranalysen nachgewiesen, aus der Ostschweiz, die ohne menschliches Zutun zu uns zugewandert sind. Dabei mussten die Tiere gefährliche Hindernisse, wie Eisenbahnstrecken, Straßen, Autobahnen mit Wildschutzzäunen, Siedlungen sowie große Flüsse überwinden. Die meisten Nachweise im Land kommen bisher aus dem Gamperdonatal sowie aus dem Mellental. Aus diesen Gebieten stammen auch die ersten Reproduktionsnachweise. Die gegenwärtige räumliche Verbreitung des Luchses sowie die Beobachtung von vermutlichen Jungtieren (1-jährige Luchse) lassen jedoch die Vermutung zu, dass es im Land auch Nachwuchs gegeben hat, der nicht aufgefallen und daher auch nicht dokumentiert wurde. Außerdem sind nicht immer zweifelsfreie Unterscheidungen bzw. Zuordnungen der Tiere möglich. Beispielsweise kann keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, ob es sich bei der Beobachtung von einer Luchsin mit drei Jungen durch ein versiertes Jagdschutzorgan voriges Jahr im Frödischtal um dieselbe Luchsfamilie handelte, die einen Monat später von einem Jagdaufseher im benachbarten Mellental fotografiert wurde.
Weitere Ausbreitung des Luchses in Vorarlberg
Obwohl in den vergangenen Jahren auch schon vereinzelte Beobachtungen von Luchsen abseits der zwei erwähnten Hauptverbreitungsgebiete möglich waren, konnten in den vergangenen zwei Jahren des Öfteren Nachweise von Luchsen aus den Gebieten Bödele-Schwarzenberg, Ebnitertal sowie Brandnertal-Bürserberg-Bürs erbracht werden, die auf eine weitere räumliche Ausbreitung, allenfalls sogar Gründung neuer Territorien von Pinselohr schließen lassen. Interessant ist, dass bisher aus den waldreichen Rehrevieren der Wildregion 1.8- Leiblachtal noch keine bestätigten Meldungen über ein Luchsauftreten eingelangt sind. Im Grenzgebiet zu Deutschland wurde heuer überhaupt das erste Mal ein Luchs im Raum Balderschwang mit Hilfe einer Fotofalle von Mitarbeitern des Naturparks Nagelfluhkette nachgewiesen. D.h., die räumliche Ausbreitung des Luchses ins Leiblachtal sowie in die Grenzregion Bregenzerwald/Allgäu und Kleinwalsertal dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit über die Gründerpopulation aus dem Raum Hoher Freschen erfolgen. Nachdem sich aus dem Gebiet Bödele-Schwarzenberg die Luchsnachweise seit dem vergangenen Jahr häufen und sich mittlerweile auch aus dem Gebiet Schetteregg die Hinweise mehren, könnte die Ausbreitung von Pinselohr in nordöstlicher Richtung bereits gegenwärtig im Gange sein.
Großes Walsertal
Im Großen Walsertal konnte mit Ausnahme von zwei Beobachtungen (1 Foto, 1 Direktbeobachtung) aus dem Ladritschtal im Jahre 2018 heuer zum ersten Mal ein Luchs in Buchboden per Fotofalle nachgewiesen werden.
Klostertal
Während aus dem Raum Hochtannberg-Lech-Klostertal bisher noch keine Meldungen eingelangt sind, wurde heuer ein Luchsfoto von einer Wildkamera aus dem Grenzgebiet Klostertal/Silbertal übermittelt, womit auch die Berichte von Jägern über Luchsbeobachtungen aus dem Raum Itonskopf ihre Bestätigung finden.
Die größte europäische Raubkatze ist in Vorarlberg mittlerweile wieder weit verbreitet.
Hochjoch – Montafon
Im Hochjochgebiet wurde nach 2016 und 2018 auch heuer wieder ein Luchs beobachtet. Dabei konnte der zuständige Jagdaufseher und Hegeobmann Hannes Meyer bei besten Lichtverhältnissen die Begegnung eines Luchses mit einem 15-köpfigen Steinbockrudel und die dabei erfolgten Reaktionen bzw. Verhaltensweisen sowohl bei den Böcken als auch bei der Katze bestaunen. Nach zwei erfolglosen und wenig gefährlichen Angriffsaktionen des Luchses habe sich dieser nur wenige Meter vor den Steinböcken ins Lager begeben und diese gleich einem Hirtenhund, der seine Herde beschützt, lange beäugt. Im Juni und Juli sind Fotonachweise aus dem Gargellental, dem Hinteren Silbertal und bereits zum wiederholten Male aus dem Gampadelstal übermittelt worden, die die sukzessive Ausbreitung von Lynx im Montafon bestätigen.
Wie bereits erwähnt, beruhen die Kenntnisse über die Anwesenheit und Verbreitung des Luchses in Vorarlberg überwiegend auf Mitteilung bzw. von Jägern und Jagdschutzorganen erbrachten Nachweisen. Aus manchen Gebieten scheint die Meldemoral aber etwas nachzulassen, weil der Luchs nichts mehr „Neues“ ist und daher als nicht mehr besonders berichtenswert erscheint. In wenigen Gebieten hat man aber auch das Gefühl, dass man die Beobachtungen oder Nachweise bewusst verschweigt, um nicht näher in eine amtliche Beobachtung zu geraten. Hierzu ist festzuhalten, dass die Behörde ohne Absprache mit den zuständigen Jagdverantwortlichen keine Monitorings vornimmt und dass von amtlicher Seite allfällige, auf die Präsenz des Luchses zurückführende Erschwernisse in der Jagdausübung und insbesondere in der Abschusserfüllung nur dann entsprechend berücksichtigt werden können, wenn tatsächlich Nachweise über das Luchsvorkommen aus den betroffenen Gebieten vorliegen.
Ausblick
Wenngleich die Anwesenheit von Lynx lynx unbestritten zu einer markanten Veränderung und jagdwirtschaftlichen Verschlechterung v.a. beim Reh und teilweise auch beim Gams in einem Revier beitragen kann, so stellt sein Vorkommen doch eine unwahrscheinliche Bereicherung für die Artenvielfalt bzw. Biodiversität in unserer Natur dar. Wie jedoch schon des Öfteren betont und im Zuge der schriftlichen Abschussplanverhandlungen 2020 klar eingefordert, ist für die Akzeptanz und den langfristigen Erhalt dieser Großraubwildart eine Berücksichtigung bzw. Einkalkulierung dieses natürlichen und sehr wirksamen Schalenwildjägers bei der Festlegung der Abschussplanzahlen sowie bei Beurteilung der Abschussplanerfüllung dringend notwendig. In Vorarlberg scheint diese Thematik zumindest in Ansätzen angekommen zu sein, denn im Zuge der heurigen Abschussplanverhandlungen waren die Jagdsachbearbeiter der einzelnen Bezirkshauptmannschaften trotz teils „massiven Gegenwind“ durchaus bemüht, bei der Festsetzung der Rehwild-Mindestabschusshöhen für Reviere mit starker Luchspräsenz den fachlichen Argumenten über die Auswirkungen des Luchses auf Reh und Gams ein entsprechendes Gehör zu schenken. Dieses wird es in Zukunft vermutlich noch mehr geben müssen, denn die Großkatze scheint sich im Land immer mehr zu etablieren und es darf nicht passieren, dass der Luchs aus Ignoranz zum unliebsamen Beutekonkurrenten der Jagd stilisiert und damit seine Existenzberechtigung in Frage gestellt wird.