Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft einen besonderen Mehrwert bietet.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Jagd verursacht wurden. Ebenfalls mitversichert sind auch die Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen sowie die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln.
Der Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn.
Deckungssumme
- Für Mitglieder: EUR 5.000.000,-
- Für Nichtmitglieder: EUR 1.000.000,-
- Deckungssumme für reine Vermögensschäden: EUR 500.000,-
Jagdhundeversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Es handelt sich dabei um eine „subsidiäre “ Deckung, d.h. dass erst wenn bei der eigenen Versicherung kein Versicherungsschutz besteht kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.
Haftpflichtversicherung für „kundige Personen“ gemäß Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung
Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtierorgankontrolle als „kundige Person“. Die Deckungssumme hierfür beträgt 400.000€. Der örtliche Geltungsbereich ist Vorarlberg
Versicherungsbestätigungen für Auslandsjagden
Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service. Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für sämtliche europäischen (im geografischen Sinn) Länder in der jeweiligen Landessprache an.
Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte (Vorder- und Rückseite) postalisch oder per E-Mail mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung – Landessprache angeben – an UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg, E-Mail: sonja.haid@uniqa.at oder mario.sohler@uniqa.at schicken.
Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post und per Mail zugeschickt.
Mehrwert für Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft
Die folgende Deckungserweiterungen haben ausschließlich für Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft mit aufrechter Vorarlberger Jagdkarte Gültigkeit. Mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages haben Sie automatische Anspruch auf den nun verbesserten Versicherungsschutz.
Unfallversicherung
Die Versicherungsleistung pro Person beträgt:
- Für bleibende Invalidität: EUR 20.000,– (Leistung bis EUR 40.000,–)
- Für den Todesfall: EUR 10.000,–
- Bergungskosten bis: EUR 5.000,–
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle von versicherten Personen bei der Ausübung und Teilnahme:
- ihrer jagdlichen oder hegerischen Tätigkeit.
- Veranstaltungen, Versammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Zusammenkünften, an welchen auf Veranlassung der für die versicherten Personen zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes teilgenommen wird.
- der Verrichtung von Besorgungen im Auftrag der für die versicherte Person zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes
- der Teilnahme an Schießveranstaltungen der Jägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes und der Handhabung der Jagdwaffe
Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz
Sämtliche Jagdkarteninhaber der Vorarlberger Jägerschaft in Ausübung ihrer jagdlichen und hegerischen Tätigkeit (also nicht im sonstigen privaten oder beruflichen Bereich). Die Höchstsatzleistung des Versicherers beträgt je Schadensereignis EUR 170.000,-.
Der Versicherungsschutz umfasst den:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
- Straf-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde gegen einen Versicherten eingeleitet wurde. Das Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.2.4 ARB gilt als mitversichert.
- Beratungs-Rechtschutz (vgl. Art. 22 ARB)
Kostenlose Rechtsberatung
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung in jagdlichen Belangen, kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung.
Jagdwaffenversicherung
Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und Munition. Die Versicherung deckt Schäden und Verluste durch gegen den Willen des Versicherten eingetretene Beschädigungen sowie Diebstahl oder Raub.
Deckungssumme 2.500,- € pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von 250,-€. (Gesamtjahreshöchstleistung ist mit 10.000€ beschränkt.)
Zusätzliche Information
Es konnte vereinbart werden, dass der neue Deckungsumfang automatisch mit Wirkung zum 01.04.2021 auch für jene JägerInnen in Kraft tritt die die Vorarlberger Jagdkarte gelöst haben und Mitglieder des Vereins der Vorarlberger Jägerschaft sind. Auch sie haben bereits jetzt Anspruch auf den verbesserten Deckungsumfang.
Schadensereignisse melden Sie bitte an die Geschäftsstelle oder mario.sohler@uniqa.at
Ein entsprechendes Schadensformular finden Sie hier: