Im September 2025 hat der Nationalrat das neue Waffengesetz beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere den Erwerb, Besitz und die rechtliche Bedeutung der Jagdkarte. Für Jägerinnen und Jäger bringt das Gesetz sowohl strengere Vorschriften als auch eine klare Stärkung ihres Verantwortungsstatus als Legalwaffenbesitzer.
Jagdkarte gilt künftig als waffenrechtliches Dokument
Ab November 2025 zählt die gültige und bezahlte Jagdkarte als offizielles waffenrechtliches Dokument.
Damit können Jägerinnen und Jäger Waffen der Kategorie C (Büchsen und Flinten) legal erwerben, besitzen und im Rahmen der Jagd führen.
Mindestalter für den Erwerb: 21 Jahre
Ohne Jagdkarte: psychologisches Gutachten erforderlich (Erneuerung alle 5 Jahre)
Übergangsfrist: 18 Monate für Inhaber nicht eingezahlter Jagdkarten
Diese Neuregelung stärkt den jagdlichen Ausbildungs- und Sicherheitsstandard und betont die hohe Verantwortung der Jagdausübenden im Waffenrecht.
Neue Meldepflichten zwischen Behörden
Erstmals wird eine gegenseitige Meldepflicht zwischen Jagd- und Waffenbehörden eingeführt.
Dadurch werden Sicherheitslücken geschlossen, die in der Vergangenheit zu tragischen Ereignissen geführt haben. Das neue System verbessert die Kontrolle und erhöht die Transparenz im Waffenbesitz.
Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf
Künftig dürfen private Waffenverkäufe nur mehr über Büchsenmacher abgewickelt werden.
Diese Maßnahme sorgt für eine verlässliche Überprüfung der Käufer und stärkt die Nachvollziehbarkeit im Waffenhandel.
Schießstättenprivileg bleibt – Ausbildung gesichert
Das sogenannte „Schießstättenprivileg“ wird auf Schulungsstätten von Jagdkursen ausgeweitet – etwa auf Gasthäuser, in denen Ausbildungseinheiten stattfinden.
Damit bleibt die praxisnahe und sichere Ausbildung für angehende Jägerinnen und Jäger weiterhin gewährleistet.
Übergangsregelung für bestehende Waffenbesitzer
Wer seine Waffen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erworben hat, darf diese weiterhin besitzen.
Für den Neuerwerb oder die aktive Jagdausübung ist jedoch künftig eine gültige Jagdkarte erforderlich.
Bedeutung für die Jägerschaft
Das neue Waffengesetz erkennt die Jägerschaft als verantwortungsbewusste und sicherheitsorientierte Gruppe an.
Studien belegen, dass Jägerinnen und Jäger überdurchschnittlich hohe Werte bei Gerechtigkeitsempfinden, Aggressionskontrolle und Selbstverantwortung aufweisen.
Damit bleibt die Jagd ein nachvollziehbarer und sicherer Anlass für den legalen Waffenbesitz in Österreich.