Wie gewohnt sind die, bei der Hegeschau vorzulegenden, Beweisstücke mit den zugesandten Anhängekarten zu kennzeichnen. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren wurde das Layout der Karten abgeändert.
Die neuen Anhänger werden im Vorfeld der Hegeschauen von den Bezirkshauptmannschaften zugesandt.
Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:
Schadwild bzw. Hegeabschuss
Sollte das entsprechende Stück als Schadwild beziehungsweise als Hegeabschuss erlegt worden sein, ist dies durch ankreuzen der vorgedruckten Kästchen zu vermerken.
- SA – Schonzeitaufhebung
- HA – Hegeabschuss
- AA – Abschussauftrag
- FH – Freihaltung
Bei regulären Abschüssen (kein Schadwild bzw. Hegeabschuss) ist wie gewohnt keine gesonderte Kennzeichnung erforderlich.
Gams- und Steinwild
Bei Gams- und Steinwild ist zudem die Angabe des entsprechenden Gamswildraumes bzw. der Steinwildkolonie anzuführen.
Diese Informationen sind für die Auswertung und Analyse der Jahresstrecken unerlässlich. Erst dadurch können, in Kombination mit den Wildzählungen, Rückschlüsse auf die Entwicklung der Wildbestände gezogen werden.
Wir appellieren daher, im Interesse der heimischen Wildtiere, auf eine gewissenhaft und lückenlose Angabe der Informationen.
Weidmannsdank!
Um die Originalgröße zu erhalten ist es notwendig beim Druck die Option „tatsächliche Größe“ auszuwählen.