Mitgliedschaft

Leistungen

Als Vorarlberger Jägerschaft vertreten wir die Interessen von rund 2.400 Vorarlberger Jägerinnen und Jäger und setzen uns für die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in unserem Bundesland ein. Unsere Geschäftsstelle in Hohenems steht als Servicestelle und Ansprechpartner für alle Mitglieder und jagdliche Interessierte zur Verfügung.

Der Besitz einer gültigen Vorarlberger Jagdkarte ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Um auch weiterhin unsere Mitglieder in ihren Anliegen zu unterstützen und unser Serviceangebot in gewohnter Qualität anbieten zu können, sind wir auf einen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 60 Euro (JägerInnen), beziehungsweise 50 Euro (Jagdschutzorgane) angewiesen.

Serviceleistungen für Mitglieder

ABO der Jagd- & Fischereizeitung, die sich als Informationsblatt an den aktuellen Themen und Bedürfnissen der Vorarlberger JägerInnen orientiert und 4-mal im Jahr erscheint.

Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft einen besonderen Mehrwert bietet.

Förderung des jagdlichen Schießens, Durchführung von Meisterschaften, zahlreiche Trainingsmöglichkeiten für Schrot- und Kugelschützen, Unterstützung von Schießstätten, Jagdschießen.

Förderung für Jagdhunde, Unterstützung für diverse Prüfungen, landesweit organisierte Schweißhundestation

Förderung des jagdlichen Brauchtums durch Unterstützung von 3 Jagdhornbläsergruppen, Durchführung von Hubertusfeiern, Jägerball etc.

Schulungen, Seminare, Weiterbildung neben der Ausbildung zu Jungjägern oder Jagdschutzorganen gibt es auch Angebote zur Weiterbildung für Jäger und Jagdschutzorgane

Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Verständnisses für und damit auch Image der Jagd in der breiten Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen, Online-Auftritt, Informationsversanstaltungen sowie durch die Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern

Unterstützung wildökologischer Projekte

Organisation von diversen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen

Rechtsauskunft und Rechtsinformation in allen jagdlichen Fragen

Möglichkeiten finanzieller Hilfe bei Katastrophenfällen über das Grüne Kreuz

Regelmäßige Kontakte zu den anderen Jagdverbänden, mit Hilfe der Zentralstelle Österreichischer Jagdverbände, regelmäßige Informationen über aktuelle Trends in der EU (FACE), Kontakte zum CIC

5% Rabatt beim Einkauf von
regulärer Handelsware:

Bischofer Helmut – Büchsenmacher in Rankweil

Boss Deuring – Waffen & Outdoor in Bregenz

Deuring Jagd & Outdoor in Bezau

Bertram Fetz in Alberschwende

Fröwis, Jagd Sport Optik in Feldkirch

Keckeis GmbH Jagd & Fischerei in Bludenz

Pfeifer Waffen in Feldkirch

Waffen Beer in Bludenz

 
Bekleidung:

Skinfit: In den Aktionswochen 15% Rabatt

Pfanner Schutzbekleidung: Aktionswochen „ohne Mehrwertsteuer“

Panto Outdoor: 2 x jährlich eine Aktionswoche

Lenz: In den Aktionswochen 15% Rabatt

Metro Dornbirn:

Mit dem Mitgliedsausweis der Vorarlberger Jägerschaft ist ein Einkauf auch ohne Metro Karte möglich.

Transgourmet Schwarzach:

Mit dem Mitgliedsausweis der Vorarlberger Jägerschaft ist ein Einkauf auch ohne Transgourmet Karte möglich, zusätzlich 10% Rabatt auf das ganze Sortiment (ausgenommen Werbeware und Sonderpreise).

Schießstand:

Beim Landesschießstand der Vorarlberger Jägerschaft in Egg können Mitglieder die Anlage zum reduzierten Tarif für Einschießen und Training benutzen, um weiterhin „gut in Schuss“ zu bleiben.

BAYWA Lauterach und Rankweil:

Im Baywa Bau & Gartenmarkt in Lauterach, Gartenmarkt Rankweil sowie im Markt in Bludenz erhalten alle Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft ab sofort 10% Rabatt auf zahlreiche Artikel – AUSNAHME reduzierte Waren, Aktionsartikel,Tiernahrung, Holzzuschnitte sowie separat bestellte Artikel.

AKTION ist nur in Verbindung mit dem gültigen Mitgliedsausweis gegen Vorlage eines Personalausweises (Person muss ident sein – nicht Verwandte u. Bekannte,..) und mit Barzahlung gültig.

 

Info

Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg erhalten auch Nicht-Mitglieder, welche eine Vorarlberger Jagdkarte lösen, die Vorarlberger Jagd- & Fischereizeitung kostenlos zugesandt.

Beitrittserklärung

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur Vorarlberger Jägerschaft, der gesetzlich anerkannten Interessensvertretung der JägerInnen in Vorarlberg. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt € 60,– für Jäger bzw. € 50,– für Jagdschutzorgane.

Vereinsbeitritt Vorarlberger Jägerschaft

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    Vereinsbeitritt Vorarlberger Jägerschaft

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Versicherung

Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft mit gültiger Vorarlberger Jagdkarte einen besonderen Mehrwert bietet.

Jagdhaft­pflicht­versicherung
- Österreich

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Jagd verursacht wurden. Ebenfalls mitversichert sind auch die Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen sowie die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln.

Der Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn.

Deckungssumme – Versicherungssumme für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögensschäden

  • Für Mitglieder: EUR 5.000.000,-
  • Für Nichtmitglieder: EUR 1.000.000,-

Deckungssumme für reine Vermögensschäden: EUR 500.000,-

 

Jagdhundeversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Es handelt sich dabei um eine „subsidiäre “ Deckung, d.h. dass erst wenn bei der eigenen Versicherung kein Versicherungsschutz besteht kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.

 

Haftpflichtversicherung für „kundige Personen“ gemäß Lebensmittel – Direktvermarktungsverordnung

Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtierorgankontrolle als „kundige Person“. Die Deckungssumme hierfür beträgt 400.000€. Der örtliche Geltungsbereich ist Vorarlberg

Selbstbehalt
Pro Schadenfall ist ein Selbstbehalt von EUR 100,– vereinbart.

Jagdhaft­pflicht­versicherung
- Ausland

Auslandsjagden
Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service. Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für folgende Länder in der jeweiligen Landessprache an:

Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn

 

Versicherungsbestätigungen
Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte (Vorder- und Rückseite) postalisch, per Fax oder per E-Mail mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung –  Landessprache angeben – an UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg, Sonja Haid, Tel. 05574 406-213, Fax 05574 406-79213, E-Mail: sonja.haid@uniqa.at oder mario.sohler@uniqa.at schicken.

Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post und per Mail zugeschickt.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Versicherungsleistung pro Person beträgt:

  • Für bleibende Invalidität: EUR 20.000,– (Leistung bis EUR 40.000,–)
  • Für den Todesfall: EUR 10.000,–
  • Bergungskosten bis: EUR 5.000,–
 

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle von versicherten Personen in Ausübung oder Teilnahme:

  • ihrer jagdlichen oder hegerischen Tätigkeit.
  • Veranstaltungen, Versammlungen, Festlichkeiten und ähnlichen Zusammenkünften, an welchen auf Veranlassung der für die versicherten Personen zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes teilgenommen wird.
  • der Verrichtung von Besorgungen im Auftrag der für die versicherte Person zuständigen Landesjägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes
  • der Teilnahme an Schießveranstaltungen der Jägerschaft bzw. des Jagdbezirkes oder Hegegebietes und der Handhabung der Jagdwaffe

Straf- und schadenersatz rechtsschutz

jagdwaffen
versicherung

Jagdwaffenversicherung


Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und Munition. Die Versicherung deckt Schäden und Verluste durch gegen den Willen des Versicherten eingetretene Beschädigungen sowie Diebstahl oder Raub.

 

Deckungssumme 2.500,- € pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von 250,-€. (Gesamtjahreshöchstleistung ist mit 10.000€ beschränkt.)

Straf- und Schadenersatz-Rechtsschutz

Sämtliche Jagdkarteninhaber der Vorarlberger Jägerschaft in Ausübung ihrer jagdlichen und hegerischen Tätigkeit (also nicht im sonstigen privaten oder beruflichen Bereich).

Die Höchstsatzleistung des Versicherers beträgt je Schadensereignis EUR 170.000,-.

Der Versicherungsschutz umfasst den:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
  • Straf-Rechtsschutz (Artikel 19 ARB) – Vertretung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde gegen einen Versicherten eingeleitet wurde. Das Ermittlungsverfahren gemäß Art. 19.2.2.4 ARB gilt als mitversichert.
  • Beratungs-Rechtschutz (vgl. Art. 22 ARB)

Kostenlose Rechtsberatung

Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung in jagdlichen Belangen,  kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung.

Rechtsberatung

Die Vorarlberger Jägerschaft bietet allen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsauskunft sowie Rechtsinformationen in allen jagdlichen Fragen. Kontaktieren Sie dazu unseren Rechtsbeirat Dr. Tobias Gisinger.

Nutzen Sie unser kostenloses vJagd Angebot zur Beratung in jagdrechtlichen Themen

Vorarlberger Rechtsanwälte

Bei Fragen zu geltenden Gesetzen und Verordnungen oder Problemen (bitte Honorare im Vorfeld klären)

Jagdgesetz

Jagdgesetz
§ 2 Inhalt und Ausübung des Jagdrechts
(1) Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
(2) Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur insoweit verfügen, als seine Grundstücke ein Eigenjagdgebiet bilden (Eigenjagdberechtigter). Die Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen Grundflächen steht Jagdgenossenschaften zu.
(3) Die Jagdverfügungsberechtigten (Abs. 2) müssen ihre Jagdgebiete entweder selbst jagdlich nutzen oder die Nutzung an Pächter übertragen (Jagdnutzungsberechtigte).

Naturschutz

Schiesswesen

Um den sicheren Umgang mit der Waffe sowie die Treffsicherheit zu fördern, werden von den Bezirksgruppen regelmäßig Schießveranstaltungen abgehalten.
An folgenden Schiessständen und bei folgenden Waffenhändlern kann auf eine Distanz von mindestens 100 Meter jagdlich geschossen werden:

Schießstände jagdliches Schießen 100 Meter

SG Thüringen-Blumenegg

Schießzeiten vom 15.04. – 15.10. Sonntagvormittag von 9 – 12 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung bei der Fa. Keckeis, Bludenz für Einschießen, Kontrollschuss Mo/Di zu den Geschäftszeiten und Fr-Vormittag.

Zuständig:

Georg Hochegger

info@sg-blumenegg.at

SG Egg

Schießzeiten am Montag und Freitag ab 18:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Zuständig:

Oberschützenmeister Bertram Fetz
Tel. 0650 300 82 51

office@bertramfetz.at

https://usgegg.at/

SG Lustenau

Schießzeiten: Mo, Mi, Do, Fr von 18 bis 21 Uhr, Samstag 14 bis 17 Uhr

Zuständig:

Oberschützenmeister Dr. Heinz Hagen

Tel. +41 79 418 97 81

office@schuetzenhaus-rheintal.at

https://schuetzenhaus-rheintal.at/

Waffenhändler nach Vereinbarung

Waffen Beer

Bludenz
Tel. 05552 / 62324

Bischofer Helmut

Rankweil
Tel. 05522 / 44314

Deuring Albert

Bezau
Tel. 05514 / 2343

Deuring Margot

Bregenz
Tel. 05574 / 42597

Fetz Bertram

Alberschwende
Tel. 0650 / 300 82 51

Fröwis Christoph

Feldkirch
Tel. 05522 / 72459

Waffen Keckeis/Ganahl

Bludenz
Tel. 05552 / 62158

Pfeiffer Waffen

Feldkirch
Tel. 05522 / 74174

Jagdhunde / Nachsuchestation

Unter dem Begriff „Jagdhunde“ wird eine Gruppe von Hunderassen zusammengefasst, welche für verschiedenste jagdliche Einsatzgebiete gezüchtet und verwendet  können.

Jagdhunde unterstützen den Jäger / die Jägerin aktiv als Gehilfen bei der Jagd und sind unverzichtbar. Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde.

Nachsuchenbereitschaft

Jagdhundeklubs und Jagdhunderassen in Vorarlberg

In der Vorarlberger Jägerschaft gibt es neun Jagdhundeklubs, in welchen die unterschiedlichen Jagdhunderassen betreut werden.