Als Vorarlberger Jägerschaft vertreten wir die Interessen von rund 2.500 Vorarlberger Jägerinnen und Jäger und setzen uns für die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in unserem Bundesland ein. Unsere Geschäftsstelle in Hohenems steht als Servicestelle und Ansprechpartner für alle Mitglieder und jagdliche Interessierte zur Verfügung.
Der Besitz einer gültigen Vorarlberger Jagdkarte ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Um auch weiterhin unsere Mitglieder in ihren Anliegen zu unterstützen und unser Serviceangebot in gewohnter Qualität anbieten zu können, sind wir auf einen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 60 Euro (JägerInnen), beziehungsweise 50 Euro (Jagdschutzorgane) angewiesen.
ABO der Jagd- & Fischereizeitung, die sich als Informationsblatt an den aktuellen Themen und Bedürfnissen der Vorarlberger JägerInnen orientiert und 4-mal im Jahr erscheint.
Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft einen besonderen Mehrwert bietet.
Förderung des jagdlichen Schießens, Durchführung von Meisterschaften, zahlreiche Trainingsmöglichkeiten für Schrot- und Kugelschützen, Unterstützung von Schießstätten, Jagdschießen.
Förderung für Jagdhunde, Unterstützung für diverse Prüfungen, landesweit organisierte Schweißhundestation
Förderung des jagdlichen Brauchtums durch Unterstützung von 3 Jagdhornbläsergruppen, Durchführung von Hubertusfeiern, Jägerball etc.
Schulungen, Seminare, Weiterbildung neben der Ausbildung zu Jungjägern oder Jagdschutzorganen gibt es auch Angebote zur Weiterbildung für Jäger und Jagdschutzorgane
Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Verständnisses für und damit auch Image der Jagd in der breiten Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen, Online-Auftritt, Informationsversanstaltungen sowie durch die Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern
Unterstützung wildökologischer Projekte
Organisation von diversen Fachausschüssen und Arbeitsgruppen
Rechtsauskunft und Rechtsinformation in allen jagdlichen Fragen
Möglichkeiten finanzieller Hilfe bei Katastrophenfällen über das Grüne Kreuz
Regelmäßige Kontakte zu den anderen Jagdverbänden, mit Hilfe der Zentralstelle Österreichischer Jagdverbände, regelmäßige Informationen über aktuelle Trends in der EU (FACE), Kontakte zum CIC
5% Rabatt beim Einkauf von
regulärer Handelsware:
–Bischofer Helmut – Büchsenmacher in Rankweil
–Boss Deuring – Waffen & Outdoor in Bregenz
–Deuring Jagd & Outdoor in Bezau
–Bertram Fetz in Alberschwende
–Fröwis, Jagd Sport Optik in Feldkirch
–Keckeis GmbH Jagd & Fischerei in Bludenz
–Pfeifer Waffen in Feldkirch
–Waffen Beer in Bludenz
–Skinfit: In den Aktionswochen 15% Rabatt
–Pfanner Schutzbekleidung: Aktionswochen „ohne Mehrwertsteuer“
–Panto Outdoor: 2 x jährlich eine Aktionswoche
–Lenz: In den Aktionswochen 15% Rabatt
Metro Dornbirn:
Mit dem Mitgliedsausweis der Vorarlberger Jägerschaft ist ein Einkauf auch ohne Metro Karte möglich.
Transgourmet Schwarzach:
Mit dem Mitgliedsausweis der Vorarlberger Jägerschaft ist ein Einkauf auch ohne Transgourmet Karte möglich, zusätzlich 10% Rabatt auf das ganze Sortiment (ausgenommen Werbeware und Sonderpreise).
Schießstand:
Beim Landesschießstand der Vorarlberger Jägerschaft in Egg können Mitglieder die Anlage zum reduzierten Tarif für Einschießen und Training benutzen, um weiterhin „gut in Schuss“ zu bleiben.
BAYWA Lauterach und Rankweil:
Im Baywa Bau & Gartenmarkt in Lauterach, Gartenmarkt Rankweil sowie im Markt in Bludenz erhalten alle Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft ab sofort 10% Rabatt auf zahlreiche Artikel – AUSNAHME reduzierte Waren, Aktionsartikel,Tiernahrung, Holzzuschnitte sowie separat bestellte Artikel.
AKTION ist nur in Verbindung mit dem gültigen Mitgliedsausweis gegen Vorlage eines Personalausweises (Person muss ident sein – nicht Verwandte u. Bekannte,..) und mit Barzahlung gültig.
Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg erhalten auch Nicht-Mitglieder, welche eine Vorarlberger Jagdkarte lösen, die Vorarlberger Jagd- & Fischereizeitung kostenlos zugesandt.
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur Vorarlberger Jägerschaft, der gesetzlich anerkannten Interessensvertretung der JägerInnen in Vorarlberg. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt € 60,– für Jäger bzw. € 50,– für Jagdschutzorgane.
Alle JägerInnen mit Jagdschein sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vorarlberger Jägerschaft hat mit der UNIQA-Versicherungs AG einen neuen Rahmenvertrag mit Gültigkeit ab 01.04.2021 abgeschlossen, welcher Mitgliedern der Vorarlberger Jägerschaft mit gültiger Vorarlberger Jagdkarte einen besonderen Mehrwert bietet.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und Sachen, die im Zusammenhang mit der Jagd verursacht wurden. Ebenfalls mitversichert sind auch die Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen sowie die Haltung von bis zu drei jagdlich geeigneten Hunden und von bis zu zwei Beizvögeln.
Der Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn.
Deckungssumme – Versicherungssumme für Personen-, Sach- und abgeleitete Vermögensschäden
Deckungssumme für reine Vermögensschäden: EUR 500.000,-
Jagdhundeversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss. Es handelt sich dabei um eine „subsidiäre “ Deckung, d.h. dass erst wenn bei der eigenen Versicherung kein Versicherungsschutz besteht kann diese Leistung in Anspruch genommen werden.
Haftpflichtversicherung für „kundige Personen“ gemäß Lebensmittel – Direktvermarktungsverordnung
Versichert sind Folgen aus der Wildkörper- und Wildtierorgankontrolle als „kundige Person“. Die Deckungssumme hierfür beträgt 400.000€. Der örtliche Geltungsbereich ist Vorarlberg
Selbstbehalt
Pro Schadenfall ist ein Selbstbehalt von EUR 100,– vereinbart.
Auslandsjagden
Für Auslandsjagden bietet UNIQA gemeinsam mit der Vorarlberger Jägerschaft einen einmaligen Service. Fordern Sie eine Haftpflichtversicherungsbestätigung für folgende Länder in der jeweiligen Landessprache an:
Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn
Versicherungsbestätigungen
Eine Kopie ihrer gültigen Jagdkarte (Vorder- und Rückseite) postalisch, per Fax oder per E-Mail mit der Bitte um Ausstellung einer Versicherungsbestätigung – Landessprache angeben – an UNIQA-Landesdirektion Vorarlberg, Sonja Haid, Tel. 05574 406-213, Fax 05574 406-79213, E-Mail: sonja.haid@uniqa.at oder mario.sohler@uniqa.at schicken.
Sie bekommen die Versicherungsbestätigung auf die Restgültigkeit ihrer Jagdkarte (max. 6 Jahre) mit der Post und per Mail zugeschickt.
Unfallversicherung
Die Versicherungsleistung pro Person beträgt:
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle von versicherten Personen in Ausübung oder Teilnahme:
Jagdwaffenversicherung
Versichert sind Jagd- und Sportwaffen, Zielfernrohr, Spektiv, Feldstecher, Gewehrkoffer oder Futteral und Munition. Die Versicherung deckt Schäden und Verluste durch gegen den Willen des Versicherten eingetretene Beschädigungen sowie Diebstahl oder Raub.
Deckungssumme 2.500,- € pro Schadensfall auf erstes Risiko, bei einem Selbstbehalt von 250,-€. (Gesamtjahreshöchstleistung ist mit 10.000€ beschränkt.)
Straf- und Schadenersatz-Rechtsschutz
Sämtliche Jagdkarteninhaber der Vorarlberger Jägerschaft in Ausübung ihrer jagdlichen und hegerischen Tätigkeit (also nicht im sonstigen privaten oder beruflichen Bereich).
Die Höchstsatzleistung des Versicherers beträgt je Schadensereignis EUR 170.000,-.
Der Versicherungsschutz umfasst den:
Kostenlose Rechtsberatung
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung in jagdlichen Belangen, kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung.
Die Vorarlberger Jägerschaft bietet allen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsauskunft sowie Rechtsinformationen in allen jagdlichen Fragen. Kontaktieren Sie dazu unseren Rechtsbeirat Dr. Tobias Gisinger.
Bei Fragen zu geltenden Gesetzen und Verordnungen oder Problemen (bitte Honorare im Vorfeld klären)
Jagdgesetz
§ 2 Inhalt und Ausübung des Jagdrechts
(1) Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
(2) Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur insoweit verfügen, als seine Grundstücke ein Eigenjagdgebiet bilden (Eigenjagdberechtigter). Die Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen Grundflächen steht Jagdgenossenschaften zu.
(3) Die Jagdverfügungsberechtigten (Abs. 2) müssen ihre Jagdgebiete entweder selbst jagdlich nutzen oder die Nutzung an Pächter übertragen (Jagdnutzungsberechtigte).
Um den sicheren Umgang mit der Waffe sowie die Treffsicherheit zu fördern, werden von den Bezirksgruppen regelmäßig Schießveranstaltungen abgehalten.
An folgenden Schiessständen und bei folgenden Waffenhändlern kann auf eine Distanz von mindestens 100 Meter jagdlich geschossen werden:
Schießzeiten vom 15.04. – 15.10. Sonntagvormittag von 9 – 12 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung bei der Fa. Keckeis, Bludenz für Einschießen, Kontrollschuss Mo/Di zu den Geschäftszeiten und Fr-Vormittag.
Zuständig:
Georg Hochegger
info@sg-blumenegg.at
Schießzeiten am Montag und Freitag ab 18:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zuständig:
Oberschützenmeister Bertram Fetz
Tel. 0650 300 82 51
office@bertramfetz.at
Schießzeiten: Mo, Mi, Do, Fr von 18 bis 21 Uhr, Samstag 14 bis 17 Uhr
Zuständig:
Oberschützenmeister Dr. Heinz Hagen
Tel. +41 79 418 97 81
office@schuetzenhaus-rheintal.at
Bludenz
Tel. 05552 / 62324
Rankweil
Tel. 05522 / 44314
Bezau
Tel. 05514 / 2343
Bregenz
Tel. 05574 / 42597
Alberschwende
Tel. 0650 / 300 82 51
Feldkirch
Tel. 05522 / 72459
Bludenz
Tel. 05552 / 62158
Feldkirch
Tel. 05522 / 74174
Unter dem Begriff „Jagdhunde“ wird eine Gruppe von Hunderassen zusammengefasst, welche für verschiedenste jagdliche Einsatzgebiete gezüchtet und verwendet können.
Jagdhunde unterstützen den Jäger / die Jägerin aktiv als Gehilfen bei der Jagd und sind unverzichtbar. Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde.
In der Vorarlberger Jägerschaft gibt es neun Jagdhundeklubs, in welchen die unterschiedlichen Jagdhunderassen betreut werden.
Gebietsführung Vorarlberg der Landesgruppe Brandlbracke u. Steirische Rauhaarbracke:
Obmann: Oliver Burtscher
Stellvertreter: Karl Balter
Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 28
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Obmann der Landesgruppe Alpenländische Dachsbracken: Werner Mattle (Tel. 0664 / 2520974)
Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 35 (15 davon aus FL und CH)
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Obmann der Landesgruppe Dachshunde: Thomas Fritsche
Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 45
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Obmann Landesgruppe Deutscher Wachtelhund: Martin Schnetzer
Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 38
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Obmann der Landesgruppe Tirol/Vorarlberg Deutscher Jagdterrier: HansPeter Haas
Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 23
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Obmann Landesgruppe Retriever: Alexander Ganahl
Mitglieder in Vorarlberg: 58 Mitglieder
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Anzahl der Mitglieder in Vorarlberg: 69
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Obmann der Landesgruppe der Vorstehhunde: Gerald Primisser
Mitglieder in Vorarlberg: 66
Zu den Klub Homepages:
Kleiner und Großer Münsterländer
Deutsch Kurzhaar
Deutsch Langhaar
Deutsch Drahthaar
Magyar Vizsla
Pudelpointer
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Vorarlberger Jägerschaft
Zur Feldrast 17
6890 Lustenau
Telefon: +43 05577 21721
Mobil: +43 (0)664 23 48 978
Email: info@vjagd.at
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werktags von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung