Kollektivvertrag Jagdschutzorgane 2026

Gehaltsanpassung für Jagdschutzorgane ab April 2026

Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:

Erhöhung der Gehälter um 3,5 % ab 1. April 2026:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 136,07.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 3.605,85.


Erhöhung der Schutz- und Arbeitskleidungspauschale lt. § 12 des KV und Klarstellung, dass diese nicht im jeweiligen Monat in Anspruch genommen werden muss, sondern pro Jahr bis zu € 1.500,00 betragen kann:

Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.

Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.

Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.

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