Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:
Erhöhung der Gehälter um 5,0 % ab 1. April 2022:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 103,81.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 2.738,09.
Weiter Anpassungen betreffen §1 Geltungsbereich, §5 Freizeit, §6 Entgelt bei Dienstverhinderung, §9 Entlohnung, §12 Sachbezüge, Kostenersätze, Schussgelder, §19 Beendigung des Dienstverhältnisses – Kündigung und Entlassung, §24 Schlussbestimmungen.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.
Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.
Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.