Gamsblindheit

Aktuelle Situation in Vorarlberg

Die Gamsblindheit (auch: Infektiöse Keratokonjunktivitis – IKK) ist eine hochansteckende Augenerkrankung, verursacht durch das Bakterium Mykoplasma conjunctivae. Es kommt zu einer Entzündung der Binde – und Hornhaut des Auges. Betroffen sind vor allem Gämsen, aber auch Steinwild. Je nach Verlauf führt sie zu einer vorübergehenden oder im schlimmsten Fall dauerhaften Erblindung durch Zerstörung des Auges. Die Erkrankung ist damit für die Tiere lebensbedrohlich.

Übertragen werden die Bakterien sowohl über direkten als auch indirekten Kontakt (zB Fliegen). Schafe, aber auch Ziegen können den Erreger ebenfalls tragen, wobei Schafe meist symptomlose Träger sind. Eine wechselseitige Infektion ist daher beim Zusammentreffen von Schafen mit Gams– sowie Steinwild möglich. Ein selbstständiges Ausheilen der Gamsblindheit ist möglich, erfordert jedoch unbedingt ausreichend Ruhe.

Eine Übertragung und folgende Infektion des Menschen nach Kontakt mit erkrankten Tieren ist möglich. Entsprechende Hygienemaßnahmen sind daher dringend empfohlen, wie die Verwendung von Handschuhen bzw. gründliches Händewaschen und Desinfizieren nach einem Kontakt.

Vier Stadien der Erkrankung

Typische kreisende Fortbewegung. Die Tiere verlieren durch die Erblindung ihre Orientierung.
  1. Stadium: Die Tiere zeigen vermehrten Tränenfluss, Lichtscheue und eine Rötung der Bindehäute.
  2. Stadium: Eine deutliche Entzündung der Bindehaut und erste Trübungen der Hornhaut werden sichtbar. Das Tier zeigt bereits leicht unsicheres Verhalten.
  3. Stadium: Starker Tränenfluss, gelbe Herde auf der Hornhaut und fortschreitende Trübung kennzeichnen eine ernsthafte Schädigung des Auges.
  4. Stadium: Hornhautgeschwüre bis hin zum Austritt des Kammerwassers führen zur vollständigen Erblindung.

Aktuelle Situation

Krankheitszüge der Gamsblindheit treten in etwa alle zehn Jahre in den Gamspopulationen auf, aufgrund des Klimawandels zeichnen sich jedoch kürzer werdenden Intervalle ab. In Vorarlberg kam es zuletzt im Jagdjahr 2017/18 zu einem seuchenartigen Auftreten. Alleine bei der Veterinärbehörde in Bludenz wurden damals um die 100 Hegeabschüsse von Gamswild vorgelegt.

Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Fälle auftraten kam es aktuell (November 2024) zu mehreren Fällen in den Gamswildräumen „Gamsfreiheit-Spullers“ und „Zitterklapfen“.

Maßnahmen und Meldepflicht

Da eine Behandlung der Wildtiere nicht möglich ist, ist absolute Ruhe für die Tiere erforderlich, um die Chance einer selbstständigen Ausheilung zu erhöhen, jegliche Störungen sind zu vermeiden.

Ein Hegeabschuss ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist (Stadium 3 und 4). 

Ein bloßes Verdachtsmoment reicht nicht aus, da sich infizierte Tiere in frühen Stadien bei nachlassendem Infektionsdruck erholen können. 

Eine Meldung an den Hegeobmann sowie die Jagdnutzungsberechtigten der Nachbargebiete ist über das Jagdgesetz vorgegeben! Erlegte Tiere sind der Behörde (idR dem Amtstierarzt) vorzulegen.

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