COVID-19: Ausnahmeregelung für ausländische JagdpächterInnen

Neue Regelung der Grenzübertritt für die Jagdausübung.

Die Vorarlberger Jägerschaft wurde in der letzten Zeit mehrfach von ausländischen Jagdpächtern bzw. Eigenjagdberechtigten kontaktiert, da sie von den derzeitigen Einreisebestimmungen nach Österreich betroffen sind und ihre Reviere nicht oder nur mit Schwierigkeiten erreichen können. Sie weisen berechtigt darauf hin, dass sie als Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte gesetzliche Verpflichtungen (Mindestabschuss, TBC Bekämpfung, etc.) zu erfüllen haben und dafür auch gegenüber den Behörden verantwortlich sind. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, sollten sie ihre Jagdreviere auch tatsächlich erreichen können. Dieses Anliegen ist aus unserer Sicht gut nachvollziehbar und mehr als legitim. Viele dieser ausländischen Jagdpächter bzw. Eigenjagdberechtigte kennen wir seit Jahrzehnten als verlässliche Stützen der Jagd in Vorarlberg.

Nun konnte in Absprache mit Landesrat Christian Gantner eine Ausnahmeregelung gefunden werden, damit diese Personen auch ohne gültiges ärztliches Zeugnis, welches zeigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ und nicht älter als vier Tage ist, nach Österreich einreisen dürfen.

Notwendige Unterlagen

So können die im gültigen Jagdpachtvertrag gennannten Personen im Rahmen des sogenannten „gewerblichen Verkehrs“ unter Vorlage einer Kopie des Jagdpachtvertrages, einer gültigen Jagdkarte und eines gültigen Reisedokuments am Grenzübergang einreisen.

Fragen? Kontaktieren Sie uns!