Beschluss der Novelle zum Vorarlberger Jagdgesetz 2026

Der Vorarlberger Landtag hat am 15.04.2026 eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen.

Wichtigste Änderungen im Überblick:

  • Wenn von einem Wolf eine unmittelbare Gefahr ausgeht, darf dieser erlegt werden.
  • Ein Jagdschutzorgan darf durch Verkehrsunfall verletztes Wild auch in einem Jagdgebiet, für das es nicht als Jagdschutzorgan bestellt ist, erlegen.
  • Kahlwildvorschreibungen (§ 39 Abs. 3 Jagdgesetz) können künftig per Verordnung (der Bezirkshauptmannschaften) angeordnet werden.
  • Für die Zulassung von Ausnahmen betreffend Großraubwild ist nunmehr die Landesregierung die zuständige Behörde.

 

Die Dokumente dazu mit der beschlossenen Novelle finden Sie hier zum Download.

Download – Gesetz nach der Beschlussfassung

Download – Selbstständiger Antrag

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