Der Vorarlberger Landtag hat am 15.04.2026 eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen.
Wichtigste Änderungen im Überblick:
- Wenn von einem Wolf eine unmittelbare Gefahr ausgeht, darf dieser erlegt werden.
- Ein Jagdschutzorgan darf durch Verkehrsunfall verletztes Wild auch in einem Jagdgebiet, für das es nicht als Jagdschutzorgan bestellt ist, erlegen.
- Kahlwildvorschreibungen (§ 39 Abs. 3 Jagdgesetz) können künftig per Verordnung (der Bezirkshauptmannschaften) angeordnet werden.
- Für die Zulassung von Ausnahmen betreffend Großraubwild ist nunmehr die Landesregierung die zuständige Behörde.
Die Dokumente dazu mit der beschlossenen Novelle finden Sie hier zum Download.