Aktuelles zur Maul- und Klauenseuche

Tierseuchen: Jägerschaft hat Früherkennungskompetenz
Die Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in Ungarn und in der Slowakei sind ein Grund zur Besorgnis um die Wildtiere. Jagd Österreich ruft zur erhöhter Wachsamkeit auf.

Die Maul- und Klauenseuche kann auch Wildtiere wie Rehe, Wildschweine und Rotwild infizieren. Den Jägerinnen und Jägern kommt hierbei eine wichtige Früherkennungskompetenz zu, indem sie im Rahmen der Jagdausübung Wildtiere beobachten und auffälliges Verhalten melden.

Aktuelles Schreiben des Bundesministeriums BMASGPK an die Jägerschaft

An der Grenze zu Österreich – nur 10 km entfernt! – wurden Fälle der Maul- und Klauenseuche gemeldet.

Was heißt das für Jägerinnen und Jäger?

Welche Tierarten sind von der Maul- und Klauenseuche betroffen?

Das Virus befällt alle Huftiere: Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Auch wildlebende Paarhufer, also Hirschartige und selbstverständlich Wildschweine, können sich infizieren. MKS, so die Abkürzung, ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich.

Wie wird die MKS übertragen?

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte Objekte. Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.

Wo ist die MKS im Moment ausgebrochen?

Slowakei: Am 31.3.2025 meldeten die slowakischen Behörden einen weiteren Ausbruch von MKS. Der betroffene Rinderbetrieb befindet sich in Grenznähe zu Österreich. Die eingerichtete Überwachungszone um den betroffenen Betrieb reicht auf das österreichische Staatsgebiet, wobei sich in dieser Zone in Österreich keine Tierhaltung mit für MKS empfänglichen Tieren befinden. Am 21. und 25. März 2025 wurden im Süden der Slowakei bereits vier Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt.

Ungarn: Am 02.04.2025 meldete Ungarn zwei weitere Ausbrüche von MKS. Österreich ist hier nicht von einer Überwachungszone betroffen. Am 26.03.2025 meldeten die ungarischen Behörden einen Ausbruch auf einem Rinderbetrieb. Der Betrieb befindet sich nur wenige Kilometer von der österreichischen Staatsgrenze entfernt. Durch den grenznahen Ausbruch in Ungarn reicht die Überwachungszone, die aufgrund dieses Ausbruches in Ungarn eingerichtet wurde, auch auf österreichisches Staatsgebiet. Bereits am 7. März 2025 wurde in einem Rinderbetrieb in Ungarn ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche gemeldet.

In Österreich gibt es derzeit keine Hinweise auf eine Einschleppung. TierhalterInnen werden aufgefordert, verstärkt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

MKS ist eine meldepflichtige Tierseuche! Der Jägerschaft kommt hierbei eine wichtige Frühwarnfunktion zu. Bei Verdacht auf MKS gilt es sofort den jeweiligen Amtstierarzt zu informieren.

Von Jagdreisen in betroffene Gebiete wird zudem dringend abgeraten!

Weiters bestehen Importverbote von Jagdtrophäen und Teilen von potenziell empfänglichen Wildtieren (alles Schalenwild) aus den betroffenen Ländern.

Jagd Österreich steht im engen Kontakt zum Gesundheitsministerium und stellt laufend Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung. Informationen zu möglichen Jagdverboten in den betroffenen Sperr- bzw. Überwachungszonen und deren Umsetzung obliegen den betroffenen Bezirksbehörden. Bitte beachten Sie dazu laufend die aktuellen Informationen ihres Landesjagdverbandes bzw. der Servicestelle für Jagd und Fischerei im Falle des Burgenlandes!

Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche?

Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen; Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Die Morbidität kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen.

Es kommt auch vor, dass Tiere keine Krankheitsanzeichen zeigen, aber das Virus ausscheiden und zu „Trägern“ und einer Infektionsquelle für andere empfängliche Wild- und Haustiere werden können. Unabhängig von den beobachteten Symptomen sollte die Diagnose im Labor bestätigt werden.

Weiterführende Links:

Schutz- und Überwachungszonen

Bei Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche werden gemäß EU-Recht Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und bei Bedarf eine erweiterte Sperrzone festgelegt. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS veröffentlicht. Die derzeitigen Zonen sind der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
vom 26.03.2025 zu entnehmen.

Welche Regeln gelten in welchen Zonen?

Schutzzone – Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.

Überwachungszone – Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.

Sperrzone – Jagd erlaubt. Es wir zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen.

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