Das genaue Ausmaß der Regelungen ist noch nicht festgelegt. Es ist noch unklar, ob auch ausgekochte und gebleichte Trophäen vom Einfuhrverbot betroffen sind und welche konkreten Maßnahmen in den unterschiedlichen Zonen für die Jagd gelten. Das Bundesministerium wird dazu so bald wie möglich weitere Informationen bereitstellen.
Bis dahin gilt:
Von Jagdreisen nach Ungarn oder in die Slowakei wird abgeraten!
Bis auf Weiteres ist die Einfuhr von
- lebenden empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren,
- Schlachtnebenerzeugnissen inklusive am Schlachthof anfallender, unverarbeiteter Tierischer Nebenprodukte (TNP) von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
aus Ungarn und der Slowakei untersagt!
Die Jagdtrophäen können im Herkunftsland aufbewahrt und zu einem späteren Zeitpunkt transportiert werden, sobald die geltenden Maßnahmen aufgehoben sind.
Schutz- und Überwachungszonen
Bei Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche werden gemäß EU-Recht Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und bei Bedarf eine erweiterte Sperrzone festgelegt. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS veröffentlicht. Die derzeitigen Zonen sind der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
vom 26.03.2025 zu entnehmen.
Welche Regeln gelten in welchen Zonen?
Schutzzone – Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.
Überwachungszone – Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.
Sperrzone – Jagd erlaubt. Es wir zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen.
Was ist die Maul- und Klauenseuche?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen betrifft, sondern auch wildlebende Paarhufer. Die Maul- und Klauenseuche befällt alle Wildtiere. Zu den empfänglichen Wildtieren gehören Wildschwein, Reh-, Rot- und Damwild, Mufflon und andere.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten oder kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Fahrzeuge etc.). Der Virus kann auch über die Luft über große Distanzen übertragen werden (bis zu 60 km über Land).
Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die Jägerschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Früherkennung, indem sie ungewöhnliche Krankheitsfälle bei Wildtieren meldet. Halten Sie sich an die empfohlenen Maßnahmen – insbesondere nach Wildkontakt in MKS-betroffenen Ländern ist höchste Vorsicht geboten, um eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern.
Bei Verdachtsfällen muss sofort die zuständige Amtstierärztin bzw. der zuständige Amtstierarzt informiert werden! Werden MKS-ähnliche Symptome bei erlegten Tieren festgestellt, sind alle kontaminierten Gegenstände unverzüglich gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem darf für mindestens fünf Tage kein Kontakt mit empfänglichen Nutztieren erfolgen!
Symptome bei Wildtieren
- Schwäche, Müdigkeit,
- akute Lahmheit bei mehreren Tieren,
- vermehrter Speichelfluss,
- Vesikel (mit Flüssigkeit gefüllte Blasen),
- Läsionen im Maul, an den Klauen und/oder an den Zitzen, die in den frühen Stadien der Krankheit sichtbar sind.
Erkrankte Tiere leiden meist unter Lahmheiten an allen Füßen, was jedoch während der Jagd schwer zu erkennen ist. Zudem können einige Tiere keine sichtbaren Symptome zeigen, das Virus aber dennoch ausscheiden und somit als Träger eine Infektionsquelle für andere empfängliche Wild- und Haustiere darstellen. Unabhängig von den sichtbaren Anzeichen sollte die Diagnose stets durch eine Laboruntersuchung bestätigt werden.
Für weitere Informationen:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/mksJagd.html
https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/maul-und-klauenseuche