Afrikanische Schweinepest – Risiko: hoch!

Besondere Vorsicht auf Jagdreisen!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschweine. 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Informationen rund um die ASP für Jäger:innen, Saisonarbeiter:innen, Schweinehalter:innen und Reisende.

Jäger:innen

Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind tot aufgefundene und krankheitsverdächtige Tiere der Veterinärbehörde zu melden! Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.

Saisonarbeiter:innen und Pflegekräfte

Personen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich beschäftigt sind und die aus Ländern kommen in denen ASP vorkommt werden darauf hingewiesen, dass durch Unachtsamkeit ASP übertragen werden könnte. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

 

Die wichtigsten Infos zur Krankheit sowie Maßnahmen werden in folgenden Merkblättern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

ASP-Infoblatt deutsch (Stand 2022) ASP-Infoblatt bulgarisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt polnisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt rumänisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt russisch (Stand 2022)     ASP-Infoblatt serbisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt slowakisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt tschechisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ukrainisch (Stand 2022) ASP-Infoblatt ungarisch (Stand 2022)

Schweinehalter:innen

Durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen muss verhindert werden, dass die ASP in Betriebe eingeschleppt wird. Ein Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb hat nachhaltig schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte heimische Schweinewirtschaft sowie nachgelagerte Betriebe.  Daher:

  • Jeglichen Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
  • Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich den Amtstierärzt:innen melden
    ASP Früherkennung beim Hausschwein (FLI Oktober 2018)

ACHTUNG: Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung-SchwG-VO. BGBl. II Nr. 406/2016 sind jedenfalls einzuhalten. Schweine müssen so gehalten werden, dass ein Kontakt mit Wildschweinen verhindert wird.

Reisende

Reisende und Transporteur:innen, die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

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