Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:
Erhöhung der Gehälter um 3,5 % ab 1. April 2026:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 136,07.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 3.605,85.
Erhöhung der Schutz- und Arbeitskleidungspauschale lt. § 12 des KV und Klarstellung, dass diese nicht im jeweiligen Monat in Anspruch genommen werden muss, sondern pro Jahr bis zu € 1.500,00 betragen kann:
Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.
Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.
Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.