Hintergrund
Mit 23. Mai 2025 trat zur Bekämpfung der Rotwild-Tuberkulose eine neue Verordnung in Kraft.
Gemäß § 4 Abs. 5 dieser Verordnung sind in den Tbc-Kern- und Randgebieten von allen erlegten Schmaltieren und Tieren die linken Unterkieferäste
– von Weichteilen befreit, ausgekocht und desinfiziert –
im Rahmen der Hegeschau (§ 50 Jagdgesetz) zur Altersbeurteilung vorzulegen und dauerhaft zu kennzeichnen.
Diese Neuerung machte eine Anpassung der digitalen Jagdverwaltung erforderlich.
Neu: Abschussnummer für jede Nummer
Ab sofort wird bei jeder Abschussmeldung automatisch eine eindeutige Abschussnummer generiert.
Sie erscheint im Kopf der Meldung unter Name, Jagdrevier und Datum.
Format:Jagdjahr–fortlaufende 5-stellige Nummer mit führenden Nullen
Beispiel: 2024/2025-00815
Diese Nummer erleichtert die Zuordnung der Datensätze bei der Altersbeurteilung und hilft auch bei späteren Änderungen.
Für bereits eingetragene Abschüsse wurde im Zuge des Updates rückwirkend eine eindeutige Nummer vergeben.
Vorgaben zur Kennzeichnung
Bitte folgende Punkte beachten:
Jeder Unterkiefer ist mit einem wasserfesten Stift mit der Abschussnummer zu kennzeichnen.
Auf jedem Trophäenanhänger muss die gleiche Abschussnummer angeführt werden.
In Zukunft wird die Nummer auch in den Abschusslisten und in der Liste der Abschussmeldungen angezeigt.