Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen einigten sich die Vertragspartner für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane auf folgende Anpassung:
Erhöhung der Gehälter um 4,34 % ab 1. April 2025:
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagdschutzorgane werden entsprechend ihrer Dienstleistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 131,47.
(2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) erhalten ein monatliches Gehalt in der
Höhe von mindestens € 3.483,91.
Weiter Anpassungen betreffen §1 Geltungsbereich, §8 Einteilung der Dienstnehmer, §9 Entlohnung, §19 Beendigung des Dienstverhältnisses.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht hier zum Download bereit.
Die einzelnen Änderungen sind im Begleitschreiben angeführt.
Vereinbarung über Schussgelder für die im Land Vorarlberg tätigen Jagdschutzorgane.