Wer sich für den Beruf des Jagdaufsehers / der Jagdaufseherin entschlossen hat, muss sich in Vorarlberg einer gründlichen und zeitintensiven Ausbildung unterziehen. Um sich die entsprechende Praxis anzueignen, haben die interessierten Probejäger in einem geeigneten Lehrrevier unter Führung und Anleitung des dort beschäftigten Jagdschutzorganes zwei Praxisjahre, die so genannten Probejahre, abzuleisten. Während dieser Zeit erfolgt auch die theoretische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung erfolgt im Zuge der Kursabende im Schützenhaus Rheintal, Zur Feldrast 17, 6890 Lustenau. Der Unterricht in allen jagdlichen, forst- und naturschutzrechtlichen Fachbereichen sowie der Wildtierökologie erfolgt größtenteils durch Jagdschutzorgane, die hinsichtlich ihres Fachwissens und ihrer pädagogischen Fähigkeiten dazu besonders prädestiniert sind.
Theoriefächer:
Forstwirtschaftliche Ausbildung
(theoretisch und praktisch)
Als Unterrichtsmaterialien dienen in erster Linie „Der Leitbruch“ sowie ergänzende Skripten, die von den ReferentInnen der Vorarlberger Jägerschule erarbeitet wurden.
Praxiseinheiten in der Vorarlberger Jägeschule und praktische Ausbildung:
Ausbildungsrevier
Zweijährige Ausbildung in einem Lehrrevier bei einem Jagdschutzorgan, der über die zur Ausbildung erforderliche Zuverlässigkeit und fachliche Kenntnisse verfügt.
Gesetzliche Bestimmungen des Lehrreviers
Diese sogenannten Ausbildungsjahre (1. & 2. Lehrjahr) werden durch ein Jagdtagebuch belegt, welches das zukünftige Jagdschutzorgan unter der Aufsicht seines Ausbildners führt und zur Jagdschutzprüfung vorlegen muss. Außerdem behandelt der Ausbildungsjäger eine praxisorientierte Rechercheaufgabe.
Kursort ist die Geschäftsstelle der Vlbg. Jägerschaft
Zur Feldrast 17, 6890 Lustenau
1. Lehrgang: EUR 900,-
2. Lehrgang: EUR 800,-
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Die theoretischen Prüfungen finden im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Landhaus, Bregenz, statt. Die praktische Prüfung wird in einem geeigneten Waldgelände im Großraum Feldkirch durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Jagdschutzprüfung sind bis spätestens Freitag, 12. April 2024, bei jener Bezirkshauptmannschaft einzubringen, in deren Sprengel die Ausbildungsjahre bzw. der überwiegende Teil der Ausbildungsjahre abgeleistet wurden.
Dem Antrag sind eine Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises, das vom Jagdnutzungsberechtigten und dem ausbildenden Jagdschutzorgan ausgestellte Zeugnis über die abgeleisteten zwei Ausbildungsjahre sowie das Tagebuch über die Ausbildungsjahre anzuschließen.
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