Eine Informationsseite der Jagdgesellschaft Bartholomäberg
in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Jägerschaft.
Danke für deine Rücksicht !
Du befindest dich im Bereich der Wildruhezone „Fulasee“ im Gemeindegebiet Bartholomäberg.
Diese Zone ist im Winter ein wichtiger Rückzugsraum für Rotwild und dient gleichzeitig dem Schutz des Waldes vor waldgefährdenden Wildschäden.
Die Wildruhezone gilt jedes Jahr vom 16. Dezember bis 15. April und ist derzeit bis April 2029 befristet. Grundlage ist eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz nach dem
Vorarlberger Jagdgesetz und der Jagdverordnung.
Warum gibt es hier eine Wildruhezone?
Im Bereich Fulasee befindet sich seit vielen Jahren eine Rotwildfütterung, die zu den zentralen Überwinterungsplätzen der Wildregion Bartholomäberg–Silbertal zählt. Bei viel Schnee findet das Rotwild außerhalb dieser Bereiche oft nur schwer genügend Nahrung.
Durch die Nutzung des Gebietes im Winter – etwa als Wander- und Schneeschuhroute – kommt es immer wieder zu Störungen:
- Das Rotwild wird am Weg zur Fütterung gestört oder flüchtet direkt am Futterplatz.
- Jede Flucht kostet in der kalten Jahreszeit viel Energie.
- Die Tiere weichen vermehrt in Waldbereiche aus und können dort Schälschäden und Verbiss verursachen.
Die Wildruhezone Fulasee wurde daher eingerichtet, um das Rotwild in seinem Winterlebensraum zu entlasten und gleichzeitig den Schutzwald zu sichern.
Was ist in der Wildruhezone geregelt?
Die Wildruhezone Fulasee umfasst den im Lageplan blau dargestellten Bereich rund um die Rotwildfütterung Fulasee.
Im Umkreis von 300 Metern um die Fütterung ist der rot markierte Wanderwegabschnitt
in der Zeit vom 16. Dezember bis 15. April gesperrt.
In der Wintersperre gilt:
- Der gesperrte Wegabschnitt darf in diesem Zeitraum nicht benützt werden.
- Bitte weichen Sie auf die alternativen, markierten Routen aus.
- Bleiben Sie generell auf den ausgeschilderten Wegen und Pisten.
Die genauen Grenzen der Wildruhezone und der betroffene Wegabschnitt sind im
Lageplan unten ersichtlich.
Lageplan der Wildruhezone „Fulasee“. Bitte beachten Sie die eingezeichneten Grenzen und Sperren.
So helfen Sie mit, Wild und Wald zu schützen
Mit wenigen einfachen Verhaltensregeln leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz der Wildtiere:
- Bleiben Sie auf den freigegebenen Wegen und respektieren Sie Sperrungen.
- Vermeiden Sie Störungen in der Dämmerung und in der Nacht – hier ist das Wild besonders aktiv.
- Hunde bitte an die Leine – jagende oder stöbernde Hunde versetzen Wildtiere in Panik.
- Kein Lärm: laute Musik, Schreien oder Drohnenflüge bedeuten Stress für das Wild.
- Kein Müll: Nehmen Sie Abfälle wieder mit – der Natur zuliebe.
Jede vermiedene Störung hilft dem Rotwild, Energie zu sparen und gesund durch den Winter zu kommen.
Gleichzeitig bleibt der Druck auf den Wald gering – ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Bergwälder.
Wer steht hinter dieser Maßnahme?
Die Wildruhezone Fulasee wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz
auf Basis des Vorarlberger Jagdgesetzes verordnet. Die örtlichen Jagdnutzungsberechtigten unterstützen die Umsetzung vor Ort, beschildern die Zone und stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, dass Wildtiere und Wald auch in Zukunft
im Gleichgewicht bleiben – und dass die Gemeinde Bartholomäberg ein attraktiver Lebens- und Erholungsraum für Mensch und Natur bleibt.